Anhängerkupplung: A250 Sport 4-Matic

Mercedes A-Klasse W176

Hallo,
ich habe einen A250 Sport 4-Matic (BJ. 16) und möchte diesen mit einer AHK ausrüsten.
Soweit auch nicht das Problem, AHK ist z.b. von GDW für den Typ verfügbar und passt auch ans Fahrzeug.
Leider hat der A250 Sport ab MOPF aber keine Anhängelast mehr eingetragen.
Laut TüV wird eine Herstellerbescheinigung benötigt, aber MB sagt (nach Anfrage) er hat keine Anhängelast.
Für mich völlig unverständlich weil sich das Fahrzeug doch vermutlich zum A250 4-Matic nur in der Stoßstange (AMG-Optik) und 9PS Leistung unterscheidet.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen wie man eine Anhängelast eingetragen bekommt?

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Für alle, die es interessiert. Ich habe mir die abnehmbare Anhängerkupplung von GDW angebaut. Ich habe eine Firma gefunden, die mir für vergleichbar kleines Geld die Kupplung eingetragen hat (Prüffahrt mit der Dekra).

Eingetragen sind jetzt 75kg Stützlast, 1700kg Anhängelast bis 8% und 1500kg bis 12%.

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Zitat:

@749four schrieb am 8. September 2017 um 21:51:16 Uhr:


Hier gefunden : https://www.kupplung.de/...engerkupplung-abnehmbar-105034-10342-4.html
Hier die Daten für deine GDW: https://www.kupplung.de/...engerkupplung-abnehmbar-142102-10342-1.html
Aber auch hier bei deiner AHK steht unter Produktdetails: Durch das Prüfzeichen EC 1306 ist es nicht erforderlich die nachgerüstete MERCEDES-BENZ A-KLASSE Anhängerkupplung einem Sachverständigen vorzuführen. Auch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.

In den Herstellerunterlagen steht davon leider nichts.
Nur auf der Homepage von Fa. Rameder.
Das ist glaube ich nicht "offiziell" genug...?

Würde man dem glauben, dürfte ich mit der GDW sogar 1650kg ziehen weil ich keine AHL eingetragen habe?
Die Technischen Daten bei MB sagen aber doch was anderes?

Schwierig... :-(

Ich denke schon, dass diese Daten irgendwo für die Regierung anhand der Fahrzeugdaten greifbar sind.

Zitat:

@749four schrieb am 9. September 2017 um 06:34:15 Uhr:


Ich denke schon, dass diese Daten irgendwo für die Regierung anhand der Fahrzeugdaten greifbar sind.

Also beim TÜV sind die Daten zur Typgenehmigung abrufbar und demnach darf unser Baumuster keinen Anhänger ziehen...
Es wäre eine Hersteller Bescheinigung, zwecks Eintragung, oder Einzelabnahme nötig.
Eine Hersteller Bescheinigung habe ich vergeblich versucht zu bekommen...

Auf AuKup habe ich gerade dies gefunden:

Wenn Ihre Anhängekupplung auch eine EU-Prüfung hat, reicht es vollkommen aus wenn Sie die Anbauanleitung (diese gilt als ABE) mitführen.

Woher auch soll Unsereins wissen, dass die Anbauanleitung als ABE gilt.

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Hallo,
ich habe bei kupplung.de angefragt und folgende Antwort erhalten:

Die von uns angebotene Anhängerkupplung besitzt kein separates Gutachten. Diese ist nach europäischer Norm geprüft und somit nicht mehr abnahmepflichtig. Voraussetzung für die Montage der Anhängerkupplung an einem Fahrzeug ist, dass im Fahrzeugschein eine Anhängelast vom Hersteller eingetragen ist, es also die Freigabe vom Fahrzeughersteller besteht.

Das deckt sich mit der Aussage vom TÜV.
Ich an Deiner Stelle würde den Händler bitten das er sich da nochmal informiert und Du die Kupplung eintragen lassen.

Wie gehst jetzt du vor ??
Bei mir zb. war der Anbau einer AHK Kaufentscheidend.
Der Händler müsste bei mir in meinem Fall demnach eine Freigabe
vom Hersteller einholen, sowie eine Tüv Abnahme für die Eintragung im Schein veranlassen.

Ich habe über meinen Händler schon versucht eine Herstellerbescheinigung zu bekommen, aber er weiß nicht wo er diese anfragen kann. (Ich hatte gehört das soll über das WIS gehen)
Hat mir deshalb zur Einzelabnahme beim TÜV geraten.
Beim TÜV-Nord sind keine Daten zu einer Anhängelast vorhanden.
Der TÜV möchte daher ein Freigabeschreiben vom Hersteller das Fahrzeugbezogen (mit Angabe der Fahrgestellnummer) ist.
Da drehe ich mich gerade im Kreis... :-(

Ich sehe Deinen Händler eigentlich auch in der Pflicht das eintragen zu lassen.
Kannst ihn ja mal mit den Erkenntnissen konfrontieren...

Ich versuche es auch weiter. Melde mich wenn ich was erreiche.

Ich melde mich auch, sobald sich was neues ergibt.
Habe meinen Händler schon angeschrieben.

Grüße euch,

sobald bei der A Klasse die Adaptiv Dämpfer - in Deinem Fall das AMG Ride Control Fahrwerk - verbaut ist, ist eine Anhängerbetrieb nicht möglich (vorgesehen). Egal ob Sport oder Allrad oder egal welcher Motor.....mein VorMopf Sport hatte noch eine Anhängelast eingetragen - mein Mopf Sport 4 matic mit adaptiv Dämpfern hat auch nicht einmal mehr etwas in den Papieren stehen, das es überhaupt möglich wäre....

Hallo A250_Sport
Heute hat mich mein Freundlicher angerufen, mit dem Eintrag der AHK geht alles in Ordnung.
Ich gehe davon aus, dass die Herstellerfreigabe jetzt vorliegt, er schickt mir die Unterlagen zu.

Zitat:

@749four schrieb am 9. Oktober 2017 um 11:16:34 Uhr:


Hallo A250_Sport
Heute hat mich mein Freundlicher angerufen, mit dem Eintrag der AHK geht alles in Ordnung.
Ich gehe davon aus, dass die Herstellerfreigabe jetzt vorliegt, er schickt mir die Unterlagen zu.

Hey Cool!
Sag mal bitte Bescheid wenn die Unterlagen da sind.
Mein Freundlicher hat das ja nicht hinbekommen...
Mit den Unterlagen musst Du dann zum TÜV, richtig?

Melde mich sobald die Unterlagen da sind.
Ich gehe auch davon aus, dass ich dann zum TÜV und Landratsamt zwecks Eintragung muß.

Ich gehe auch davon aus, Dass ich dann zum TÜV und das Landratsamt muß zwecks Eintragung.

Hallo A250_Sport
Die Unterlagen sprich das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO mit
Nr.- - - - - - vom 11.10.2017" ist heute endlich angekommen. Gruß Peter

@A250_Sport oder @749four

Bin auch dabei an meinem A250 Sport 4M eine abnehmbare AnhängerKupplung zu bauen.

Könnte einer von euch (oder beide) bitte mal ein zwei Bilder von hinten machen wo man den Ausschnitt sieht mit und ohne Kupplung...

Danke

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