Anhänger am Strassenrand....Streit mit Nachbarn

Ein Nachbar behauptet mein Anhänger würde angeblich immer an der gleichen Stelle stehen und einen Parkplatz blockeren, ( den er gerne für sein Auto hätte ). Jeden Samstag wird er jedoch benutzt um den Wertstoff zum Wertstoffhof zu fahren. Das kann ich auch beweisen.

Nachdem er mit seinem Auto gegen mein Anhänger gefahren ist, und den Anhänger auch noch leicht beschädigt hat, Faherflucht begangen hat, und auch noch den Müll hat liegen lassen, ( Ein Teil seines Kennzeichenträgers ) ist mir die Hutschnur geplatzt. Ich habe schön brav Bilder von seinem Kennzeichenträger, den entstandenen Schaden und das abgebrochene Stück Kennzeichenträger direkt unter der Deichsel gemacht.

Ich habe ihn darauf angesprochen, aber er leugnet die ganze Sache. " Wieso soll ich mich für etwas entschuldigen was ich nicht getan habe" war die Antwort.

Nun da sein Auto ständig Öl auf der Strasse tropft und 2 hässliche Ölflecke auf der Strasse entstanden sind - hab ich ihn beim LRA angezeigt. Am nächsten Tag waren die Ölflecke beseitigt und seid dem parkt er schön brav um die Ecke wo es platz hat. Klar, der Nachbarschaftsfrieden ist jetzt erst recht futsch, aber das war es ja vorher auch schon.

Ich denke mit eine Ordnungswidrigkeit ist er ganz gut weggekommen.
Immerhin ist er ein Nachbar. Fahrerflucht hätte weitreichendere Konsequenzen gehabt - oder ??

Nun wer jemandem eine Grube gräbt........

Wie hättet ihr reagiert ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von highwayman66


Ein Nachbar behauptet mein Anhänger würde angeblich immer an der gleichen Stelle stehen und einen Parkplatz blockeren, ( den er gerne für sein Auto hätte ). Jeden Samstag wird er jedoch benutzt um den Wertstoff zum Wertstoffhof zu fahren.

[...]

...und seid dem parkt er schön brav um die Ecke wo es platz hat.

Ich hab mal das ganze Geplenkel drumrum weggelassen.

Hättest du dir einen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn du den Hänger um die Ecke gestellt hättest, wenn du ihn eh nur einmal in der Woche brauchst?

Das ganze ist doch nur eskaliert, weil du zu egoistische warst und es nicht in Kauf nehmen konntest einmal pro Woche um die Ecke zu laufen. Von deinem Nachbarn verlangst du aber, dass es das jeden Tag tun soll.

Und jetzt hier noch das arme Tuck-Tuck spielen.

Mfg Zille

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Kleiner Tip für solche Fälle:

- nehmen wir mal acht meter breite an.
- niemand kann dich hindern zwei Stellplätze LÄNGS (d.h. parallel zur Strasse) auf deinem Grundstück einzurichten
- die Gemeinde bittest du den Zugang zu diesen Stellplätzen durch einen über die ganze Länge deines Grundstückes abgesenkten Randsteines zu ermöglichen

--> Ergebnis: niemand darf vor deiner Einfahrt (und diese umfasst nun das gesamte Grundstück 😉) parken

Günstiger Nebeneffekt: hast du Gäste, können diese natürlich dich mit deinem Einverständnis zuparken --> insgesamt sichere 4 Stellplätze 🙂

........so haben wir und ettliche Bekannte das gelöst.

Gruß SRAM

@MagirusDeutzUlm

§ 12 STVO besagt: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken für Fahrzeuge über 7,5 t sowie Anhängern über 2 t verboten in: Wohngebieten, Klinikgebieten, Kurgebieten.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


nur weil sich der nachbar den luxus von drei autos gönnt - das kleingeld bei der anschaffung des eigenheimes aber nicht für entsprechende parkmöglichkeiten ausgereicht hat!

Gna, gna, gna...

Schau ma Erna, der blöde Nachbar hat schon das dritte Auto. Der soll sich bloss nicht einfallen lassen an der Strasse zu parken. Soll sich der Geldsack doch nen größeres Grundstück kaufen.

Gna, gna. Ich hab mich 40 Jahre krumm gemacht und habs nur bis zum Polo geschafft. Gna, gna. Der blöde Schnösel. Ernaaa!! Ich hol jetzt den Hänger und sobald er weg ist stell ich den vors Haus. Gna gna. 3 Autos! Geldsack, blöder.

Irgendwie klappt das hier mit dem Nachbarn nicht.

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Sprichst du da aus Erfahrung?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Sprichst du da aus Erfahrung?

Nee, ich habe keine Nachbarn.

Du warst auch nicht gemeint, denn du bist irgendwie dazwischen geschossen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Du warst auch nicht gemeint, denn du bist irgendwie dazwischen geschossen 😉

Ohh, entschuldigung.

Kein Ding😁

Zitat:

Original geschrieben von SRAM


Kleiner Tip für solche Fälle:

Muß der Bebauungsplan die Umwandlung von Grünfläche zu Stellplätzen auch erst erlauben, im Wohngebiet in dem mein Bruder wohnt wird das nicht genehmigt.

Muß erst mal die Zufahrt genehmigt werden, klappt auch nicht immer.

Kann man dann auch das Pech haben das dir das Ordnungsamt regelmässig Knöllchen verpasst weil du die eigenen Stellplätze zuparkst, wo ein Wille da auch ein §.

Zitat:

Original geschrieben von highwayman66



Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Ich hab mal das ganze Geplenkel drumrum weggelassen.

Hättest du dir einen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn du den Hänger um die Ecke gestellt hättest, wenn du ihn eh nur einmal in der Woche brauchst?

Das ganze ist doch nur eskaliert, weil du zu egoistische warst und es nicht in Kauf nehmen konntest einmal pro Woche um die Ecke zu laufen. Von deinem Nachbarn verlangst du aber, dass es das jeden Tag tun soll.

Und jetzt hier noch das arme Tuck-Tuck spielen.

Mfg Zille

Der Anhänger steht vor meinem Haus ( Doppelhaushälfte ) Und da ist er gut aufgehoben. Der Nachbar hat 3 Autos in der Familie und möchte natürlich alle vor seiner Haustür haben. Sein Reihenmittelhaus ist aber lediglich 6m Breit. 1 Auto hat er in der Einfahrt stehen - 1 Auto steht vor seiner Einfahrt, und 1 Auto würde er am liebsten vor meiner haustür abstellen.

Jetzt soll ich auch noch egoistisch sein weil ich mein Fuhrpark vor meinem Grundstück abstellen möchte ???

Tuck Tuck

Was macht ihr denn, wenn irgend ein anderer Nachbar mal Besuch kommt und dieser sich in einem unbeobachteten Moment erdreistet, sein Auto auf euren quasi angeeigneten dauerhaften Privatplätzen abzustellen? Wird der dann gemeinsam gelyncht? Oder werden die Parkplätze gleich mit Mülltonnen oder sonstigem verbarrikadiert, wenn die Autos weg sind?

Heile, heile Welt...

Bei uns im Wohngebiet stehen auch viele Anhänger von Handwerkern, die diese als Lager nutzen. Im Prinzip könnte man die bequem in zweiter Reihe zuparken, das würde die Anhängerbesitzer nicht stören. Das Ordnungsamt sehr wohl.
Wer kein eigenes Grundstück hat, hat mit Anhänger scheinbar verloren. Denn gescheite Stellplätze gibt's in Städten ja auch nicht gerade oft.

Hilft nur, sich mit den Nachbarn gut zu stellen und hin und wieder mitm Bier vorbeizukommen, wenn man nicht alle 14 Tage umparken will...

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


§ 12 STVO besagt:

mein post bezog sich darauf, das pauschal behauptet wurde, das laster und anhänger nichts in wohngebieten zu suchen hätten...

...diese behauptung ist unter berücksichtigung der tatsache, das es auch laster UNTER 7,5t, ebenso wie anhänger UNTER 2t gibt, aber nunmal schlichtweg falsch!

desweiteren wäre dann als nächstes zu klären, ob es sich um ein reines wohngebiet oder mischbebauung handelt...

Ich parke alle Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück: Autos, Motorräder und Anhänger. Und es ist kein Zufall, dass ich für diese Fahrzeuge den Platz habe, sondern absichtlich und von vornherein so geplant und gebaut worden. Das Parken auf Straßen, Rad- oder Gehwegen kann ich nämlich nicht leiden. Straßen und Wege sind zum Fahren da, nicht zum Parken. Besucher mal ausgenommen.

Öffentlicher Verkehrsraum gehört weder einem selbst, und schon gar nicht dem Nachbarn, man braucht lediglich die Zufahrten, falls vorhanden, frei zu halten..
Wo frei ist, kann geparkt werden, oder auch ein Anhänger oder Camper oder Wohnwagen geparkt, nicht dauerhaft abgestellt werden..
Den Fall von mutwilliger Sachbeschädigung hätte ich allerdings angezeigt.

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