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Tempolimit PKW+Anhänger in Frankreich

Themenstarteram 30. Juli 2012 um 21:18

hallo!

ich werde mich am samstag auf den weg in den urlaub nach südfrankreich machen, werde dabei mit anhänger unterwegs sein. wie schnell darf ich denn dort jetzt damit fahren?

google spuckt irgendwie widersprüchliche ergebnisse aus, die einen sagen 130, die anderen 110, die nächsten mit nem deutschen hänger sowieso nur 100, neue regelung mit 90 gibts auch noch. einig scheinen sich nur alle zu sein dass auf landstraßen 80 gilt.

also zuerst mal details: ich werde mit einem astra g caravan mit stema 750kg anhänger ungebremst mit motorrad drauf unterwegs sein.

diese neue regelung beschränkt meiner recherche nach wohl nur gespanne mit summe der zulässigen gesamtmassen größer als 3500kg auf 90 - trifft auf mich nicht zu. dürfte ich auch ohnehin nicht fahren, weil kein führerschein klasse BE.

zum thema deutsche anhänger seien sowieso nur bis 100 zugelassen: im fahrzeugschein meines hängers steht zur höchstgeschwindigkeit nur ein strich. speedindex der reifen reicht bis 140. sind auch erst 3 jahre alt.

logischerweise bliebe jetzt also nur noch die frage 110 oder 130.

nur haben logik und gesetze auch oft genug nicht allzuviel miteinander zu tun, also weiß eventuell jemand genau was jetzt gilt?

und da wir ja hier im sicherheitsforum sind:

schneller als 110 werd ich vermutlich sowieso nicht fahren, selbst wenn ich dürfte, dass ich verantwortungslos bin und mit meinem gemeingefährlichen verhalten unumgänglich einen unfall mit mindestens 3 millionen toten verursachen werde ist mir bewusst :D, ich würd nur gerne die tatsächliche rechtslage kennen.

vielen dank schonmal

gruß

wack

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Januar 2015 um 14:39:46 Uhr:

Natürlich kann man (besonders hier) ja über alles reden. Aber wenn es niemanden mehr interessiert, was soll dann der Sinn sein?

Wie du siehst, interessiert es aber jemanden, sonst hätte dieser jemand nicht geantwortet.

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Themenstarteram 30. Juli 2012 um 21:36

google ist in dem fall eben leider nicht mein freund, diese übersicht hab ich auch gefunden - aber eben auch noch andere in denen wieder was anderes steht, das ist ja mein problem.

danke trotzdem

gruß

wack

Laut wiki 130. 110 nur bei Regen(wie normale PKW) und "bei einer zulässigen Gesamtmasse des PKW bis 3,5 t und einer Summe der zulässigen Gesamtmassen des Gespanns zwischen 3,5 t und 12 t".

Also so wie ich das verstehe: Zul. Gesamtmasse PKW (fiktive Werte) z.B. 2000kg + 500kg Anhänger = 2500kg. 2500kg < 3500kg = 130.

am 31. Juli 2012 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von 206

Laut wiki 130. 110 nur bei Regen(wie normale PKW) und "bei einer zulässigen Gesamtmasse des PKW bis 3,5 t und einer Summe der zulässigen Gesamtmassen des Gespanns zwischen 3,5 t und 12 t".

Also so wie ich das verstehe: Zul. Gesamtmasse PKW (fiktive Werte) z.B. 2000kg + 500kg Anhänger = 2500kg. 2500kg < 3500kg = 130.

Vorsicht! Gilt das wirklich auch fuer den Deutschen Fahrer? Denn in der Zulassung des Anhaengers steht sicher was anderes, was in einer Kontrolle teuer werden kann

Nach meiner Erfahrung stehen immer an der Grenze Schilder auf denen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angegeben sind.

Zumindest ist dies mir bisher innerhalb Europas so aufgefallen.

Themenstarteram 31. Juli 2012 um 16:30

In der Zulassung meines Anhängers steht wie gesagt gar nichts...

Schilder mit entsprechenden Tempolimits schon - ich meine die sehen aber meistens etwa so aus, d.h hilft mir in diesem Fall nicht wirklich.

Diese Übersicht sagt z.B es darf nur 110 gefahren werden, zudem die einzige die diese neue Regelung für schwere Anhänger mit berücksichtigt - scheint mir daher einigermaßen aktuell zu sein...

Oh mann :rolleyes:

Hallo ins Forum,

nach meinen Kenntnissen (bin häufig in F unterwegs) darfst Du in Frankreich mit Deiner Kombi rechtlich 130 fahren. Achtung: Dies nur auf Autobahnen und auch nicht bei Nässe (dann für alle 110). Auf den autobahnähnlichen Schnellstraßen sind es 110 (bei Nässe 100) auf Straßen außerorts 90 und innerorts 50. Sollten irgendwelche Schilder rumstehen, gelten natürlich diese.

Böse Falle in Frankreich, also Achtung: Wenn Du Deinen Führerschein noch keine 2 Jahre hast (egal wie alt Du bist, es gilt das Aushändigungsdatum) hast Du automatisch ein besonderes Limit (110 auf Autobahnen, 100 auf Schnellstraßen und 80 auf Landstraßen) wie die französischen Anfänger (müssen deshalb ein rotes A am Heck haben) oder die unter 18-jährigem im begleiteten Fahren (müssen dabei einen speziellen Aufkleber am Heck haben).

Viel problematischer als die Polizei in F wird's aber mit Deiner Versicherung. Wenn was passiert und Du warst mit schneller als 80 bzw. 100 (je nach Anhänger und Gespannzulassung) unterwegs, wertet die Versicherung dies als grob fahrlässig und kürzt (oder streicht) die Leistung. Insoweit würde ich da viel mehr Sorgen haben.

An Deiner Stelle würde ich mich an die 100 halten (wenn dies die technische Höchstgeschwindigkeit des Anhängers ist, musst Du Dich eh dran halten), auch wenn Du dann m.E. "Spaß" mit den LKW haben wirst. Aber das klärt sich.

Viel Spaß im Urlaub und viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Viel problematischer als die Polizei in F wird's aber mit Deiner Versicherung. Wenn was passiert und Du warst mit schneller als 80 bzw. 100 (je nach Anhänger und Gespannzulassung) unterwegs, wertet die Versicherung dies als grob fahrlässig und kürzt (oder streicht) die Leistung. Insoweit würde ich da viel mehr Sorgen haben.

Ich hole mal diesen Thread aus der Versenkung, weil ich diesen Sommer exakt vor dem gleichen Problem stehe. In den Papieren meines ungebremsten 750kg-Hängers steht auch keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Der freundliche Herr bei Humbaur sagte mir, daß eine Zulassung für 100km/h technisch kein Problem darstelle. Also 100 km/h geht. Prima.

Der nächste Anruf galt meiner Versicherung (LVM), wo mir versichert wurde, daß ich versicherungstechnisch keine Probleme bekäme, wenn ich mich an die Verkehrsregeln des Urlaubslandes halte.

Ist ja eigentlich auch logisch, die deutschen Verkehrsregeln sind ja nicht im Hänger eingebrannt.

Fazit: es sollte also kein Problem sein, auf Autobahnen in Frankreich mit dem Gespann mit 100km/h unterwegs zu sein.

Wahrscheinlich gehen auch die für Gespanne unter 3,5t zul Gespanngewicht erlaubten 110km/h, da ja in den Papieren des Hängers keine Begrenzung eingetragen ist.

Kleines Schmankerl am Rande: mir wurde von einem Händler von einer 100er Zulassung abgeraten. Lieber den Tempomat in D auf 95 km/h einstellen und gelegentlich max. € 30,- Strafe riskieren, das sei billiger als die ganze Umschreiberei und alle sechs Jahre neue Reifen :cool:

Gruß Martin.

 

Man gestatte mir bitte, noch einmal dieses Thema zu reanimieren (dieses Mal aber bewusst und nicht als versehentliche Leichenschändung). Hat jemand persönliche Erfahrungen mit der Kombination aus Trike + Anhänger in Frankreich?

Ich besitze einen Can-Am Spyder, für den ich mir diesen Sommer auf recht umständlichem Wege eine Hängerkupplung besorgt habe und jetzt auch einen passenden kleinen Hänger. Der Hänger ist ein französisches Produkt (Erdé Daxara 102) mit Reifen, die bis 140 freigegeben sind. Der Hänger und die Reifen sind flammneu.

Die Situation in Deutschland ist klar, Tempolimit = 60 km/h *seufz*, aber wie ist es in Frankreich? Gilt auch 130? Das Gespann wiegt bei voller Beladung zusammen nicht mal 900 kg, also weit unterhalb der 3500kg-Grenze.

Danke für Erfahrungsberichte jeder Art.

Grüße

SpyderRyder

In Frankreich gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Hänger.

Ich würde allerdings damit auch dort nicht schneller wie die angegebene Höchstgeschwindigkeit fahren.

In Deutschland gilt für Hänger 80KMH, bzw. 100KMH.

Dann wäre es in Frankreich auch für mich 130 (ob ich das wirklich mache, sei mal dahin gestellt). Für Deutschland sind es 60 km/h, das war kein Tippfehler von mir. Hatte diesbezüglich, weil die Regelungen in den beiden § der STVO nicht ganz klar forumuliert sind, Kontakt zur örtlichen Autobahnpolizei aufgenommen. Nach ein paar Tagen Recherche haben sie sich zurückgemeldet und meine Vermutung bekräftigt, dass ich mit diesem Gespanntyp unter die gleiche Regelung falle wie Motorräder mit Anhänger, und da sind es eindeutig und unmissverständlich 60 km/h.

Ist schon etwas eigenartig, dass Trikes immer unter diejenige Regelung fallen, die für den Halter entweder teurer ist oder die Nutzung beschränkt. Steuern --> kein Mopped-Tarif möglich, höchstrichterliches Urteil, also teurerer PKW-Tarif. Anhänger --> lieber nur 60 km/h, weil ausdrücklich kein PKW (PKW hat nach EU-Definition eben vier Räder). Und wenn man nur laut genug nachfragt, gelten wahrscheinlich auch Streckensperrungen für Moppeds (Ich glaube es ist Zeichen 255) analog für Trikes. Geht es um Maut oder Fährentarife, ist dann wahrscheinlich wieder PKW-Tarif fällig...

Grüße

SpyderRyder *sich die Laune nicht nehmen lässt*

Zitat:

@WACK_DONALDS schrieb am 30. Juli 2012 um 23:18:30 Uhr:

zum thema deutsche anhänger seien sowieso nur bis 100 zugelassen: im fahrzeugschein meines hängers steht zur höchstgeschwindigkeit nur ein strich. speedindex der reifen reicht bis 140. sind auch erst 3 jahre alt.

Weil's noch immer gilt: § 30a Abs. 2 und § 58 Abs. 3 Nr. 2 StVZO besagen, dass Anhänger eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100km/h haben müssen und falls sie fu?r eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgeru?stet sind, mu?ssen sie fu?r diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein (weißes, rundes Schild mit ø200mm, schwarzem Rand, schwarzer Zahl am Heck). Die tatsächliche bauartbedingte Geschwindigkeit kann nur der Hersteller verraten, wenn's nicht in den Papieren steht, denn die Reifen können problemlos einen höheren Speedindex haben, was bei der Verwendung von Pkw-Reifen die Regel sein wird.

Uralthread

wieso soll das nach 3 Monaten bereits ein Uralthread sein?

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Oktober 2014 um 14:43:20 Uhr:

Dann wäre es in Frankreich auch für mich 130 (ob ich das wirklich mache, sei mal dahin gestellt). Für Deutschland sind es 60 km/h, das war kein Tippfehler von mir.

Hängt das nicht davon ab, als was das Trike zugelassen ist, also als Pkw oder als Krad? Dann müssten doch die jeweiligen Vorschriften gelten.

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