Anhänger 750 kg, Tandem und 4m Ladefläche
Habe bei Hansetrail
http://www.hansetrail.com/folgenden Anhänger gefunden.
Hat
- Tandemachse,
- 4m Ladefläche,
- 750 Kg z.gGew,
- Darf mit Klasse B gefahren werden,
- Eigengewicht ca. 350 Kg
Meine Frage an Euch: Was kann man Sinnvolles mit diesen Anhänger transportieren?
Mit einen geeigneten Zugfahrzeug kann man gerade mal 400 Kg laden.
Mit einen Fahrzeug der Golfgröße, die vielleicht 500Kg ungebremst ziehen dürfen verringert sich die Zuladung auf 150Kg. Eine Waschmaschine drauf, und der Anhänger ist voll.
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Da ich letztens einen Doppelachser mit 750 kg gesehen habe , der nur ein Kastenmass von ca. 1x2 m hatte , wundert mich gar nichts mehr.Offenbar überwiegt da der Wunsch nach Exklusivität und der Sinn tritt zurück.
MfG Volker
130 Antworten
Zitat:
@Dieter365 schrieb am 24. Februar 2019 um 10:08:28 Uhr:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 24. Februar 2019 um 10:01:21 Uhr:
Ich würde auf den Jurastudenten tippen, 140 mit Anhänger.... 😁 😁 😁Wieso ... fährst du nie "10 drüber" fährst du immer punktgenau ? Dann pass' mal auf, dass dein Heiligenschein immer dabei ist.
In Frankreich darf man halt bis 130 km/h auch mit Anhänger fahren. Da gibt es also gar nichts blöd zu grinsen. Vielleicht warst Du es auch, der dem "dumm wie Brot" Kommentar noch ein "Danke" verpasst hat.
Immer erst denken, ggf. prüfen dann schreiben. Einverstanden ?
Als ich letztens in Slowenien auf der AB unterwegs war, dort sind ebenfalls 130 erlaubt, die Autos ohne Anhänger mit 140 unterwegs. Überholt wurden wir von mehreren WoWa Gespannen. Einer davon brauchte plötzlich alle Spuren der AB. Deswegen nur zu, vlt wegen 10km/h schneller. Klar, da hinkt dann auch das Gehirn des Fahrers hinterher. 😁
Nen WoWa ist mit 120 stabiler, als nen 750er Anhänger. (Sofern korrekt beladen!)
Ich seh öfter Hänger, wo eines der Räder mal alle 20-30m den Boden berührt und die restliche Zeit spielt der Hänger den Segelflieger! Sind auch nur so 120-130... Meist sind es die Sprinter, wo der Hänger hüpft. Da erkennt man auch, das Dämpfer am Hänger für die 100er Zulassung Sinn machen.
MfG
Mir ging das auch schon so, drauf auf die AB, mit Anhänger (750kg) und voll beschleunigt. Mein Junior meinte nur, ich solle mal in den Rückspiegel schauen. Aber wie viele fahren auf der AB, und haben ihr Hirn ausgeschaltet, da hebt der Anhänger wirklich ständig ab.
Zitat:
@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 15:51:23 Uhr:
Kennst du den alten Text? Das war weitaus komplizierter. Das aktuelle Werk ist da deutlich leichter zu kapieren.MfG
.
.
Ist ein umso schlechtes Zeugnis für den Gesetzgeber. Wenn man schon das Problem erkennt, es anfasst und dann noch immer zu solch ungenügenden Ergebnissen kommt, ist das eben typisch für die gegenwärtige Administration.
Ähnliche Themen
Kann sein. Es gibt aber noch Millionen andere, die es auch verstehen müssen.
Du selbst hast geschrieben, dass unsere Gesellschaft merklich verblödet.
Willst du also die Gesellschaft abschaffen und nur noch alleine auf dem Planeten leben und Anhänger fahren?
Ich gehe mit dir jede Wette ein. Präsentiere das Gesetz 100 Führerscheininhabern und nicht mal die Hälfte wird es innerhalb von ein paar Minuten verstanden haben.
Für mich ist die aktuelle Führerscheinregel zum Anhänger Fahren eh ein Unsinn.
Es gibt 3 Stufen:
Klasse B -> Sehr komplizierte Beschreibung was angehängt werden darf. Bestehend aus 2 Unterpunkte.
Klasse B96 -> Schon etwas einfacher was. Nur eine Regel was angehängt werden darf, muß aber trotzdem gerechnet werden.
Klasse BE -> Eine Einfache Regel: Alles was das Auto ziehen darf. steht im Fahrzeugschein.
Ich würde es anders regeln.
Klasse B-> Kein Anhänger.
Klasse B96 -> nur ungebremste Anhänger. Maximalgewicht steht im Fahrzeugschein des KFZ.
Klasse BE -> Alle Anhänger, welche das KFZ ziehen darf. alle Angaben stehen im Fahrzeugschein des KFZ.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 24. Februar 2019 um 18:41:52 Uhr:
Für mich ist die aktuelle Führerscheinregel zum Anhänger Fahren eh ein Unsinn.
.
.
Die Aussage kann ich unterschreiben. Solange man nach einer Fahrschulausbildung auf dem 50 PS Polo anschließend 1000 PS Boliden mit unbeschränkter Geschwindigkeit über deutsche Autobahnen bewegen darf, gibt es gar keinen Grund Anhängerfahrten zu reglementieren und damit umweltfreundliche Transporte zu diskriminieren.
Wer glaubt, dass die Herrschenden das Wohl des Volkes wollen glaubt wahrscheinlich auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Da stimme ich Dieter zu! Statt in "B" die Nutzung von Anhängern zu verbieten, würde ich das direkt in die Fahrstunden integrieren. 4h Mindestunterricht und dafür darf ich dann alles fahren. Inzwischen ist ja die Vollbremsung Pflicht. Da kann man auch ne Stunde intensiv auf den Hänger in Extremsituationen eingehen. Ich würde sogar ein Fahrsicherheitstraining zur Pflicht machen. (Ich hab mehrere gemacht! Grundkurs, Erweitert, Extremsituationen)
MfG
Es gibt noch alte Sprinter bis 3,5t die dürfen 4,2t ziehen da reicht mittlerweile leider der BE Führerschein aus nur die alten BE Inhaber wie meiner einer darf die das Fahren oder CE Inhaber!
Die Kommas fehlen auch
Es gibt Sprinter, die bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500tkg eine zulässige AnhängeLast von 4200kg haben.
Kenne ich zwar auch nicht, werd ich mal drauf achten.
Gruß M
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 24. Februar 2019 um 19:50:17 Uhr:
@R-SchEs gibt noch alte Sprinter bis 3,5t die dürfen 4,2t ziehen da reicht mittlerweile leider der BE Führerschein aus nur die alten BE Inhaber wie meiner einer darf die das Fahren oder CE Inhaber!
Früher gab es in Deutschland keine 3,5 To Grenze für Anhänger und Fahrzeuge.
Diese wurde erst mit den neuen Klassen nach Buchstaben eingeführt.
Davor war die Grenze zwischen PKW und LLKW und der 80 Km/h Grenze bei 2,8 To.
Wenn Du einen Sprinter aus dieser Zeit meinst, hatte dieser keine 3,5 To zGG sondern 4,2 To.
Die meisten Fahrzeuge mit etwas über 3,5 To wurden mit Einführung der neuen Führerscheinklassen auf 3,5 To abgelastet, weil sonst der Junggeselle das Fahrzeug nicht mehr fahren durfte. Dabei wurde wahrscheinlich die Anhängerlast auf den alten Wert gelassen, weil es einfach vergessen wurde mit zu ändern.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 24. Februar 2019 um 10:54:28 Uhr:
Zitat:
@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 10:45:24 Uhr:
Also, war deine Aussage mit dem zGG von 2750kg falsch!MfG
Nein. Kannst Du nicht rechnen?
Ein Anhänger bis 750kg ist führescheinrechtlich nicht vorhanden, da darf das Zugfahrzeug auch ein zGG von exakt 3,5t haben, 😁 aber man sollte dann die Papiere gründlich durcchlesen ob sich beim Anhängerbetrieb nicht die zGG des Zugfahrzeugs erhöht, bei Meinem wären das 85kg Plus wenn was am Haken hängt.
Ein Anhänger ist erst ab 751kg relavant und erst dann musss man das Rechnen anfangen, darum sollte man in einen BE investieren, dann kann man sich das Rechnen sparen da Zugfahrzeug und Hänger jeweils 3,5t haben dürfen.
😉 Übrigens sind Jurastudenten die liebsten Kunden der Polizei. Von Nichts eine Ahnung aber die Polizei belehren wollen.
Zitat: "Übrigens sind Jurastudenten die liebsten Kunden der Polizei. Von Nichts eine Ahnung aber die Polizei belehren wollen."
Wer ist "die Polizei"?
Woher kommt die Behauptung "von Nichts eine Ahnung" ?
Woher kommt die Behauptung, dass hier ein Jurastudent "die Polizei" belehren wollte ?