Anhänger 750 kg, Tandem und 4m Ladefläche

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Habe bei Hansetrail

http://www.hansetrail.com/

folgenden Anhänger gefunden.

Hat

  • Tandemachse,
  • 4m Ladefläche,
  • 750 Kg z.gGew,
  • Darf mit Klasse B gefahren werden,
  • Eigengewicht ca. 350 Kg

Meine Frage an Euch: Was kann man Sinnvolles mit diesen Anhänger transportieren?

Mit einen geeigneten Zugfahrzeug kann man gerade mal 400 Kg laden.
Mit einen Fahrzeug der Golfgröße, die vielleicht 500Kg ungebremst ziehen dürfen verringert sich die Zuladung auf 150Kg. Eine Waschmaschine drauf, und der Anhänger ist voll.

Tandem4m750kg
Tandem4m750kg-2
Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Da ich letztens einen Doppelachser mit 750 kg gesehen habe , der nur ein Kastenmass von ca. 1x2 m hatte , wundert mich gar nichts mehr.Offenbar überwiegt da der Wunsch nach Exklusivität und der Sinn tritt zurück.

MfG Volker

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Zum Glück bin ich kein Jurist, sondern Techniker.

Ich finde es moralisch sehr verwerflich, auf Kosten einer geringeren Strafe mit einen Überladenen und für das Gewicht nicht ausgelegten unsicheren ungebremsten Anhänger ungeübte Fahrer auf die Straße zu lassen.
Beachte mal die viel zu kleine Deichsel. Wenn die bricht und der Anhänger ungebremst in einen Schulbus rast.

Ich möchte dann mal die Eltern hören, wenn diese von den Jurastudent die Entschuldigung: "Tut mir leid um den Tod ihres Kindes, Ich habe die Strafe für das Überladen mit 100,- Euro gezahlt und somit ist die Sache für mich erledigt. Hätte ich einen 2000Kg-Anhänger gezogen hätte ich einen Führerscheinentzug und eine Vorbestrafung riskiert." hören.

Zitat:

@Dieter365 schrieb am 24. Februar 2019 um 09:54:41 Uhr:



Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 07:23:54 Uhr:


Ich darf doch eh mit B Anhänger bis Fahrzeugleergewicht und Gespanngewicht von max 3.5t fahren.

Offenbar leider falsch. Denn wenn ich es richtig verstehe, geht es um ZULÄSSIGE Massen/Gewichte, NICHT um tatsächliche.

Und? Hab ich was anderes geschrieben? (Okay, man muss noch beachten, was das Fahrzeug max. ziehen darf! Aber sonst, stimmt meine Aussage!)

Zitat:

@R-Sch schrieb am 24. Februar 2019 um 10:02:31 Uhr:



Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 07:23:54 Uhr:


Erst bei zGG. von 3.5t der Zugmaschine bin ich auf 750kg limitiert!

Stimmt nicht ganz, die Grenze liegt bei 2750 Kg zGG.

Steht so nicht im Gesetz! (Oder zeig mir mal, wo das so steht!)

Zitat:

In Frankreich darf man halt bis 130 km/h auch mit Anhänger fahren.

Nur, weil man es in Frankreich darf, darf man es hier noch lange nicht! Aber, oft wird dies dennoch gemacht. Vor kurzem war ein SUV mit Hänger inkl. verladenen Boot hinter mir und signalisierte mir bei Tempo 120, ich solle doch mal endlich zur Seite fahren. Kaum hatte ich den LKW überholt und bin rechts rüber, zog das SUV an mir vorbei. Ein BWM hinterher... 3km weiter, war der BMW vor dem SUV-Gespann und der SUV-Fahrer folgte mit Tempo 80 brav dem BMW mit der roten Leuchtschrift im Heck auf einen Parkplatz! 😛

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 10:29:50 Uhr:



Zitat:

@R-Sch schrieb am 24. Februar 2019 um 10:02:31 Uhr:



Stimmt nicht ganz, die Grenze liegt bei 2750 Kg zGG.

Steht so nicht im Gesetz! (Oder zeig mir mal, wo das so steht!)

MfG

Im Geset steht das max zGG des gesamten Zugs von 3500 Kg.
So und nun rechne mal.
Welches zGG darf der Anhänger haben, wenn das Zugfahrzeug 2750Kg zGG hat, um die 3500 nicht zu überschreiten?

:-)

Wo habe ich was anderes geschrieben? Und welcher normale PKW hat 2.75t? Meine beiden liegen unter 2.1t.... So wie die meisten PKW. (Nicht große SUV oder Geländefahrzeuge!)

MfG

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Fahren ohne Fahrerlaubnis führt nicht zwingend zu einer Vorstrafe, das nur am Rande.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 24. Februar 2019 um 10:38:03 Uhr:


Fahren ohne Fahrerlaubnis führt nicht zwingend zu einer Vorstrafe, das nur am Rande.

An welchem Rand ? Den der Diskussionsgrundlage?

Es ist doch ganz klar im Gesetz geregelt. Natürlich muss nicht jede Tat immer zur Höchststrafe führen. Das ist doch wohl allen klar. Einfach mal hier schauen:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 10:36:06 Uhr:


Wo habe ich was anderes geschrieben? Und welcher normale PKW hat 2.75t? Meine beiden liegen unter 2.1t.... So wie die meisten PKW. (Nicht große SUV oder Geländefahrzeuge!)

MfG

Du wolltest wissen, wo ich die Zahl her habe.
Ob es Fahrzeuge mit diesen zGG gibt ist mir Schnuppe. Das war auch nicht Deine Frage.

@Dieter365
Entschuldige mal, aber die Aussage hast du ja wohl in den Raum geworfen als angebliche Äußerung des Jurastudenten.

Also, war deine Aussage mit dem zGG von 2750kg falsch!

Das einzig Richtige an dieser Aussage ist, zwischen zul. Fahrzeuggewicht von 2.75t bis 3.5t ist der Anhänger auf 750kg limitiert. Darunter darf das Hängergewicht bis max. Fahrzeugleergewicht betragen, wenn dies addiert mit dem zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges bei maximal 3.5t liegt.

Also zul. Gesamtgewicht 2050kg, Fahrzeugleergewicht 1450kg = max. 1450kg maximales zul. Anhängergewicht! (Sofern das Fahrzeug dies ziehen darf!)

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 10:29:50 Uhr:



Zitat:

@Dieter365 schrieb am 24. Februar 2019 um 09:54:41 Uhr:



Offenbar leider falsch. Denn wenn ich es richtig verstehe, geht es um ZULÄSSIGE Massen/Gewichte, NICHT um tatsächliche.

Und? Hab ich was anderes geschrieben? (Okay, man muss noch beachten, was das Fahrzeug max. ziehen darf! Aber sonst, stimmt meine Aussage!)

Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 10:29:50 Uhr:



Zitat:

@R-Sch schrieb am 24. Februar 2019 um 10:02:31 Uhr:



Stimmt nicht ganz, die Grenze liegt bei 2750 Kg zGG.

Steht so nicht im Gesetz! (Oder zeig mir mal, wo das so steht!)

Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 10:29:50 Uhr:



Zitat:

In Frankreich darf man halt bis 130 km/h auch mit Anhänger fahren.


Nur, weil man es in Frankreich darf, darf man es hier noch lange nicht! Aber, oft wird dies dennoch gemacht. Vor kurzem war ein SUV mit Hänger inkl. verladenen Boot hinter mir und signalisierte mir bei Tempo 120, ich solle doch mal endlich zur Seite fahren. Kaum hatte ich den LKW überholt und bin rechts rüber, zog das SUV an mir vorbei. Ein BWM hinterher... 3km weiter, war der BMW vor dem SUV-Gespann und der SUV-Fahrer folgte mit Tempo 80 brav dem BMW mit der roten Leuchtschrift im Heck auf einen Parkplatz! 😛

MfG

Du hast von Gewichten gesprochen und nicht von zulässigen Gewichten. Das ist aber der entscheidende Unterschied. Du darfst ja mit einem LKW ( und PKW ) Führerschein auch in einem PKW 8 Personen plus Fahrer transportieren. Das gleiche darfst du in einem Omnibus nicht, weil dieser für mehr Personen zugelassen ist.
Dafür wird der Führerschein D benötigt, auch wenn nur die eigene Oma mitfährt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 24. Februar 2019 um 10:45:11 Uhr:


@Dieter365
Entschuldige mal, aber die Aussage hast du ja wohl in den Raum geworfen als angebliche Äußerung des Jurastudenten.

Welche Aussage ?
Du glaubst doch selber nicht, dass du in der BRD mit einem Fingerzeig oder einem kleinen Bußgeld davon kommst wenn man dich ohne den richtigen Führerschein antrifft. Da wirst du ganz sicher ein Strafverfahren und auch eine Verurteilung bekommen. In den Knast wirst du beim ersten Mal wohl nicht gleich wandern. Aber ein paar Tagessätze hast du nachher auf dem Buckel. Damit bist du vorbestraft!

Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 10:45:24 Uhr:


Also, war deine Aussage mit dem zGG von 2750kg falsch!

MfG

Nein. Kannst Du nicht rechnen?

Vorbestraft bist du erst ab 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haftstrafe.

Zitat:

@Dieter365 schrieb am 24. Februar 2019 um 10:47:55 Uhr:


Du hast von Gewichten gesprochen und nicht von zulässigen Gewichten.

Haarspalterei! Natürlich war das gemeint und auch so verständlich. Nur, wenn man klugscheißerisch Recht haben will, kann man das anders lesen. Trotzdem ist verständlich was gemeint ist. Auch mit Klasse B, kann ich Hänger größer als 750kg fahren! Sogar, wenn das Gespann mehr wie 3.5t auf die Waage bringt.

Zitat:

Ich darf doch eh mit "B" Anhänger bis Fahrzeugleergewicht und Gespanngewicht von max 3.5t fahren. Bei vielen Fahrzeugen ist es also möglich fast 1.5t an den Haken zu setzen. (Zum. 1.2t dürfte immer drin sein.)

"Anhänger bis Fahrzeugleergewicht", ist also richtig! Das zGG des Hängers darf das Leergewicht nicht überschreiten. Ich habe nichts von "realem Gewicht des Anhängers" geschrieben. Das hast du nur raus gelesen.

MfG

Zitat:

@R-Sch schrieb am 24. Februar 2019 um 10:54:28 Uhr:



Zitat:

@Johnes schrieb am 24. Februar 2019 um 10:45:24 Uhr:


Also, war deine Aussage mit dem zGG von 2750kg falsch!

MfG

Nein. Kannst Du nicht rechnen?

Dann rechne mir das mal vor!

MfG

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