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Anhängelast beim VW Up! in die Fahrzeugpapiere eintragen

VW up! 1 (AA)
Themenstarteram 9. Mai 2019 um 21:24

Hallo,

über die Suchfunktion habe ich zu dem Thema nichts gefunden - ich hoffe, es kann jemand von euch weiterhelfen.

Wir möchten an unserem VW Up! 1.0 mit 44 kW / 60 PS, Baujahr Mai 2012 eine Anhängerkupplung nachrüsten (für einen Fahrradträger und einen kleinen Baumarkt-Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 750 kg). Es gibt im Internet mehrere Anbieter von Anhängerkupplungen für den Up!, sogar eintragungsfrei mit ABE und laut Beschreibung mit 850 kg Anhängelast und 50 kg Stützlast. Ich war gerade dabei auf den Bestellknopf zu drücken als ich im Fahrzeugschein (ZB Teil I) sah, dass unter O.1 und O.2 bei der Anhängelast gebremst / ungebremst keine Werte stehen sondern jeweils ein Strich.

Daraufhin habe ich bei den Anbietern der Anhängerkupplungen nachgefragt die mir sagten, wenn keine Anhängelast im Fahrzeugschein eingetragen ist dann ist das Fahrzeug nicht für den Anhängerbetrieb ausgelegt, sie liefern kein Gutachten o. ä. mit dem ich eine Anhängelast eintragen lassen könnte.

Ich habe dann beim TÜV nachgefragt der mir sagte, man kann eine Anhängelast eintragen lassen sofern ein Gutachten vorliegt in dem bestätigt wird, dass die gewünschte Anhängerkupplung an dem Fahrzeug und das Fahrzeug selbst für die Anhängelast ausgelegt ist (was mir die Anbieter der Anhängerkupplungen aber nicht liefern können).

Gestern habe ich den Kundenservice von VW angeschrieben, es gibt ja Up!´s mit nachgerüsteten Anhängerkupplungen und die müssten ja auch eine Anhängelast in den Papieren eingetragen haben und ich habe daher nachgefragt, ob sie mir ein Gutachten bzw. eine Bescheinigung für eine maximale Anhängelast für eine Eintragung zusenden können (Antwort steht noch aus).

Nun die Fragen an euch bzw. diejenigen, die eine AHK nachgerüstet haben:

1. War bei euch ursprünglich auch keine Anhängelast im Fahrzeugschein eingetragen?

2. Falls nicht, habt ihr eine nachtragen lassen und falls ja, wie seid ihr vorgegangen?

Wenn erst mal eine Anhängelast in die Papiere eingetragen ist müsste es dann ja möglich sein, eine Zubehör-AHK mit ABE zu montieren die dann nicht mehr eingetragen werden muss.

Schon mal Danke im Voraus und viele Grüße

Frank

 

Beste Antwort im Thema

Hey ich habe heute morgen einen Up gesehen der sogar einen kleinen Wohnwagen zieht...

 

Ich komme auch nicht wirklich weiter bei meiner Zulassungsstelle..

 

Hat mittlerweile jemand etwas gefunden wie es offiziell und legal klappt ?

 

Würde sehr gerne auch einen kleinen Anhänger oder sogar so ein kleinen Wohnwagen an meinem Up Gti ziehen können

 

Ps: Bild ist nicht das beste , musste Schell gehen.

 

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Schau mal in diesen Threat, da sollte die Antwort drin stehen (ich habe jetzt aber nicht alles nachgelesen, meine Erinnerung sagt aber: da steht es drin:

https://www.motor-talk.de/.../...upplung-fuer-den-up-t3678842.html?...

Wer nicht ewig suchen will... Ja, es gibt mind. eine AHK mit max 750kg (gebremst) Anhängelast und 50kg Stützlast. Schau mal hier. Kommt mit ABG, TÜV ist also kein Thema.

Themenstarteram 10. Mai 2019 um 19:16

Hallo,

erst mal Danke für die schnellen Reaktionen.

@tomold:

Den Thread habe ich in der Sufu gefunden und mir auch angeschaut, der begann ja bereits 2012 kurz nach Veröffentlichung des Up!. Da war aber das Thema, gibt es überhaupt eine AHK für den Up!, das ist ja mittlerweile der Fall.

Mein Problem ist nicht, eine AHK für den Up! zu finden, sondern dass in meinen Papieren gar keine Anhängelast eingetragen ist und das war in dem Beitrag kein Thema. Ich muss laut TÜV erst eine Anhängelast in den Papieren stehen haben und dann kann ich eine Zubehör-AHK mit ABE ohne weitere Eintragungen montieren (es gilt dann die niedrigere Anhängelast, entweder die eingetragene in den Papieren oder die des AHK-Herstellers).

@VVW:

Danke für den Link, die habe ich mir auch angesehen. Neben dem hohen Preis stört mich die Optik dieser AHK sehr (und wenn man im Internet recherchiert bin ich nicht der Einzige...). Mit ABG, E-Zulassung und TÜV-frei gibt es noch weitere Anbieter von Zubehör-AHK, das ist nicht das Problem sondern die Tatsache, dass in meinem Fahrzeugschein bei der Anhängelast gebremst/ungebremst 2 Striche stehen. Da kann der AHK-Anbieter gern eine Anhänge- und Stützlast angeben und schreiben, dass das zugelassen ist - darf ich aber halt auch nur dann betreiben, wenn auch in den Fahrzeugpapieren eine Anhängelast eingetragen ist.

Und daher bin ich auf der Suche nach Leidensgenossen die eine AHK nachgerüstet haben, vorher auch nur Striche bei der Anhängelast eingetragen hatten und eine Anhängelast haben eintragen lassen. Andernfalls wäre es vergleichbar folgender Fall:

Du baust eine AHK mit ABE und zugelassener Anhängelast ans Auto, in dessen Papieren ist aber keine Anhängelast eingetragen.

Wäre in etwa so als wenn VW sagt, der Up! ist technisch so beschaffen und seitens KBA freigegeben, dass er von jeder Person im Straßenverkehr bewegt werden darf. Das mag ja sein, für die betreibende Person ist aber zusätzlich noch ein Führerschein erforderlich.

Vielleicht hinkt der Vergleich ein wenig, aber ich glaube Du weißt, was ich meine ;-)

Daher noch mal die Frage:

Hatte jemand bei der Anhängelast Striche in dem Fahrzeugschein und eine Anhängelast eintragen lassen?

Viele Grüße

Frank

Aus dem up!Society Forum. Hilft vielleicht ein wenig weiter.

 

War bei der Dekra,

die haben wohl sowas seit Jahren nicht mehr gesehen, das die Anhängerkupplung eingetragen & abgenommen werden muss.

Der Freundliche meinte, das kontrolliert niemand mehr. Da seit Jahren eigentlich alle das EU-Geprüft Zeichen haben und nicht abgenommen werden müssen. Soll so fahren...

Naja hab trotzdem ein Termin gemacht wegens der Versicherung :) Kostet ja nicht die Welt; 40€

Das EU Zertifikat ist hier nur in der Anleitung vorhanden (mit Prüfprotokoll und allen was man so brauch), aber nicht auf dem Träger vorhanden, sondern nur die Referenznummer zur Anleitung.

Deshalb muss es wohl noch gegengeprüft und eingetragen werden.

Im Zertifikat steht:

D-Value: 5KN

Stützlast: 50kg

Ungebremst: 500kg

Gebremst: 750kg

"Eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, dazu

müssen in der Zulassungsbescheinigung die Anhängelast

(Nr. O.1: 750 kg und O.2: 500 kg) sowie die zulässige

Stützlast (50 kg) (Nr. 13) neu eingetragen werden.

Hier der Link zum kompletten Thread.

https://www.upsociety.de/.../?pageNo=1

Zitat:

@HerrKausF schrieb am 9. Mai 2019 um 23:24:57 Uhr:

 

Ich habe dann beim TÜV nachgefragt der mir sagte, man kann eine Anhängelast eintragen lassen ...

In Deutschland geht es.

Hier in Belgien leider nicht

Zitat:

Gestern habe ich den Kundenservice von VW angeschrieben

(Antwort steht noch aus).

Laut VW geht dass nicht und ist der up! nicht geeignet für Anhänger ...

 

Zitat:

Nun die Fragen an euch bzw. diejenigen, die eine AHK nachgerüstet haben:

1. War bei euch ursprünglich auch keine Anhängelast im Fahrzeugschein eingetragen?

Bei jeden up! steht da "0" im originalen Fahrzeugschein.

Zitat:

Bei jeden up! steht da "0" im originalen Fahrzeugschein.

Das ist kein Problem wenn eine AGB vorliegt, dann werden da halt die entsprechenden Werte aus der ABG in den Papieren nachgetragen. Die Bauteile sind bauartgenehmigt z.B. vom KBA. Damit ist es egal was VW vorher in die Papiere geschrieben hat.

Themenstarteram 11. Mai 2019 um 23:26

Hallo,

@Q-ga:

Den Beitrag hatte ich auch gelesen, aber er hat mir nicht wirklich weitergeholfen hinsichtlich Eintragung einer Anhängelast...

Ich bin nun kurz davor eine AHK zu kaufen und zu montieren und den Baumarktanhänger damit zu ziehen ohne dass eine Anhängelast in dem Fahrzeugschein eingetragen ist (kommt nicht so häufig vor dass ich den Anhänger benötige, öfter brauchen wir den Fahrradträger). Das Eintragen einer Anhängelast scheint ja beim Up! leider ein großes Problem zu sein. Was ich nicht verstehe weil sogar an einem Smart Anhängerbetrieb möglich ist.

Viele Grüße

Frank

am 12. Mai 2019 um 5:23

Dann fahre doch einfach mal zu einer anderen Prüforganisation...gibt doch ein paar weitere.

Themenstarteram 13. Mai 2019 um 18:42

Hallo zusammen,

die Kundenbetreuung von VW hat mir heute geantwortet - anbei das Schreiben falls es für jemanden von Interesse ist.

VW traut demnach seinem Up! keinen Anhängerbetrieb und keine nachgerüstete Anhängevorrichtung zu...

Viele Grüße

Frank

Schreiben-vw-wg-anhaengelast-up-2019-05-13
am 13. Mai 2019 um 18:45

Es lässt sich auch keine Nachrüsten? Naja... das stimmt aber auch nur wenn es um original Zubehör geht...

Themenstarteram 13. Mai 2019 um 19:01

Ja ich beziehe es auch auf Original-Zubehör.

Ich finde es etwas traurig, dass man von der Kundenbetreuung oftmals einen negativen Bescheid erhält. Zwar schnell und freundlich, aber man kommt sich ein wenig "abgebügelt" vor.

Ich hatte mit der Audi-Kundenbetreuung auch mal ein Thema, sie waren ebenfalls sehr freundlich, haben aber auch da gesagt, gibt´s nicht und können wir nicht helfen (wobei es da um eine Räder-/Reifen-Kombination ging die seinerzeit nicht von Audi geprüft wurde, aber eigentlich trotzdem nix Wildes was man mit technischem Grundverständnis nachvollziehen konnte, dennoch habe ich Verständnis wenn sie die Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen müssen die sie nicht getestet haben).

Aber bei dem Up!, der auch noch ein recht aktuelles Modell ist und bei dem ja (Zubehör-)Anhängerkupplungen definitiv möglich und eintragungsfähig sind, hätte ich mir ein wenig mehr technische Unterstützung gewünscht als die Aussage, dass das Fahrzeug nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen ist.

Vermutlich bekommt VW jeden Tag Hunderte Anfragen, bei denen die Kunden irgendwas an ihrem Auto verändern wollen und haben gar nicht die Zeit, sich länger mit derartigen Anfragen zu beschäftigen und tiefer in die Materie einzutauchen...

Immerhin stehen sie für weitere Anregungen gern zur Verfügung - ich hätte da eine:

Eine schwenkbare Original-Volkswagen-Anhängerkupplung für den Up!, eintragungsfrei mit ABE/Gutachten mit einer Anhängelast von 1.200 kg zum Kaufpreis von 199 Euro. Ich mache auch Zugeständnisse, manuell schwenkbar reicht mir aus, muss nicht unbedingt elektrisch sein ;-)

Zitat:

@dathobi schrieb am 13. Mai 2019 um 20:45:04 Uhr:

Es lässt sich auch keine Nachrüsten?

Nicht im VW-Welt

Draussen gibt es aber noch ein weiteres Universum :D

am 14. Mai 2019 um 3:35

Zitat:

@gasputin schrieb am 14. Mai 2019 um 00:10:46 Uhr:

Zitat:

@dathobi schrieb am 13. Mai 2019 um 20:45:04 Uhr:

Es lässt sich auch keine Nachrüsten?

Nicht im VW-Welt

Draussen gibt es aber noch ein weiteres Universum :D

Dieser Satz war etwas ander gemeint. ;)

Mir ist es schon bekannt das es geht, nur je hat wohl keinen Sinn für die Außenwelt...

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