Anhängelast beim 25e nur 750 kg
Tag zusammen,
vielleicht wurde zu dem Thema schon was geschrieben, aber ich finde nichts.
Ich frage mich, warum der 25e nur 750 kg gebremste Anhängelast hat. Der 18i mit der gleichen Maschine hat eine Anhängelast von 1700 kg. Also wenn man den 25e nur mit Verbrenner fährt, müssten doch ebenfalls 1700 kg bewegt werden können - oder?
Kann das vielleicht jemand erklären, ich würde mich freuen.
Dank im voraus
Jürgen
56 Antworten
Zitat:
@x5 france schrieb am 20. Januar 2021 um 22:54:28 Uhr:
Nur mal als Gedankengang. Möglicherweise irre ich in einigen Punkten.
Bleibt als einzige Möglichkeit, warum auf 750 kg begrenzt:
Bei starker Beschleunigung kann die am Heck befestigte AHK abreißen oder deformieren.
@x5 france
@Wolfgang_II
Ich denke es liegt wirklich daran, dass die Heckstruktur nicht ausreichend für Zugkräfte eines 2To-Hängers dimensioniert wurde. Also nicht ums Bremsen, sondern ums Anfahren (Ziehen) mit Hänger.
Blöd formuliert geht es um die Gefahr, dass einem beim Anfahren mit einem vollbeladenem Hänger die Kupplung samt Querträger vom Heck abreißt.
Dabei spielt wahrscheinlich dann auch eine Rolle, dass das Fahrzeug (bzw. dessen Heckkonstruktion) dies über das gesamte Fahrzeugleben leisten muss. Daher muss die Konstruktion entsprechend verstärkt und robust werden - uns wenns nur ein paar extra Streben sind.
Aha, sehr interessant. Ich muss mal schauen, ob mein schoener 25e überhaupt ueber eine Abschleppoese hinten verfügt.
Wenn ja, suche ich den Aufkleber:
" Vorsicht, falls sie ein Fahrzeug aus dem Graben ziehen, kann das Heck ihres Fahrzeuges abreißen! ".
Ich glaube, das schicke ich mal als Hintertreppenwitz nach München.
Also mein sdrive 20i hat - komplett ohne Anhängerkupplung - eine Abschleppöse hinten und darf laut Bedienungsanleitung ein Fahrzeug abschleppen, dass nicht schwerer als sein zulässiges Gesamtgewicht ist. Das wären bei mir ca. 2 Tonnen.
Der 25e hat wohl laut bmw.de ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 2,3 Tonnen.
Wenn BMW das mit der Heckstruktur angibt dann wird das schon seine Richtigkeit haben. Im Gegensatz zum X3 30e sitzt der Elektromotor ja auch an der Hinterachse (beim X3 im Gebtriebe). Das heißt im kleineren Fahrzeug ist ein größeres Bauteil (zusätzlich zur Batterie) noch dort untergebracht. Ein Bauteil welches auch noch zusätzliches Gewicht dort hin bringt. Man wird hier also Gewicht (und Bauraum) für eine weitere Versteifung/Verstärkung gespart haben da man davon ausgeht dass der Anteil der Leute die einen großen Anhänger ziehen wollen mit dem Fahrzeug eher gering ist.
Wie man darauf kommt? Ich bin mir sicher BMW hat ausgewertet wieviel % der Bestellungen des X1 (im ähnlichen Preisbereich?) eine Anhängerkupplung haben und dementsprechend entschieden.
Ähnliche Themen
Danke, die erste schlüssige Antwort ;-)
Ich habe einen kleinen Eriba-Wohnwagen, der ein Leergewicht von 730 kg hat, d.h. wenn er beladen wird ca. 900 kg haben wird. Glaubt Ihr, dass man den noch hinterhängen kann/darf?
Können sicher, dürfen aber nicht.
Bei der beschriebenen filigranen schwachen Heckstruktur wird dir beim ersten scharfen Beschleunigen hinten alles abreißen!
So, jetzt im Ernst.
Meines Wissens darf man, glaube ich, bin nicht sicher, die Stuetzlast von der Anhängelast abziehen. Dann bist du bei ca. 680 kg. Ob du dann auf ueber 750 kg "aufrüsten" musst, bleibt deine Entscheidung.
Meine waere:
Ja, auch bei einer polizeilichen Kontrolle mit Auffahren auf eine Wiegeeinrichtung wird wohl keiner wegen ein paar Kilo ein "Fass" aufmachen.
Sollte ein Versicherungsfall
eintreten ( Unfall ) wird der Gutachter das Fass öffnen!
Da fehlt mir jetzt die Begründung?
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
Es zählt die tatsächliche Stützlast, nicht die zulässige. Also Badezimmerwaage herholen. Wiegen nicht unter dem Stützrad sondern unter dem Kupplungsmaul, auf gleicher Höhe die es tatsächlich auf der Anhängerkupplung hätte.
Ein Ueberschreiten bis 10% , in deinem Fall also 75kg, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit
10€ geahndet wird.
Hier such nochmal übersichtlich mit Beispielen beschrieben:
https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/
Variante 3: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als die zulässige Anhängerlast des Autos
Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.200 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.275 Kilogramm betragen. Er darf um die Stützlast von 75 Kilogramm höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Der Grenzwert von 1.500 Kilogramm für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird nämlich eingehalten.
Bei 900kg Gesamtgewicht und 750kg Anhängerlast wirds aber eng Halifax.
Legal dürfte der WoWa 805kg wiegen (750kg Anhängelast + 75kg Stützlast).
Selbst wenn man die Ordnungswidrigkeit von 10%+ einrechnet sind das max. 880kg.
Wobei man eben beachten muss das die 75kg Stützlast zum Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zählen, also von der Zuladung abgehen.
Mit einer Überladung bis 20% (keine Ahnung ob ein Überschreiten der tatsächlichen Anhängelast als Überladung zu werten ist) wären 35€ fällig (lt. bußgeldkatalog.de). Demnach wären im oben genannten Fall 150+75kg=225kg Überschreitung bzw. eine Anhängelast von 225kg+750kg=975 kg für 35€ zu haben.
Hört sich doch gar nichtmal so dramatisch an.