Anhängelast beim 25e nur 750 kg

BMW X1 F48

Tag zusammen,
vielleicht wurde zu dem Thema schon was geschrieben, aber ich finde nichts.
Ich frage mich, warum der 25e nur 750 kg gebremste Anhängelast hat. Der 18i mit der gleichen Maschine hat eine Anhängelast von 1700 kg. Also wenn man den 25e nur mit Verbrenner fährt, müssten doch ebenfalls 1700 kg bewegt werden können - oder?
Kann das vielleicht jemand erklären, ich würde mich freuen.
Dank im voraus
Jürgen

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Meine Guete, wir verlieren uns in Erbsenzaehlerei. Das Teil wiegt 730 kg.
Basta
Ziehen wir die Deichsellast ab, bleibt Raum und Gewicht für 2 Kisten Bier, einen Sack Kartoffeln und Bettwäsche.
Wie sagt der Bayer:
Bassd schoh

Recht hast du, ..... ABER bei Überladung kennt die Rennleitung keine Gnade, da bist du wegen ein paar kg über den 20% schnell beim Punkt in Flensburg. 😰

Ja, ueber 20% gibt's einen Punkt und 95€ Bußgeld.
Ich denke aber, das hat er im Griff, in seinen schoenen Erika nicht mehr als 150 kg rein zu packen.

Ja, der Tarif ist derselbe: über 15% - 20% = 35€. Darüber wirds dann deutlich teurer und bringt einen Punkt.
Bleibt immer noch das Problem mit der Versicherung. Wenn die den zu schweren Anhänger als Mitursächlich für einen Unfall ansieht wirds deutlich teurer.

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Bei der Überladung zählt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Ist dies <= 2 Tonnen, dann ist das Bußgeld wie oben beschrieben fällig.

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers > 2 Tonnen, wird es aber "empfindlich" teurer!
...um 2 bis 5 % 30 €
...um über 5 % 80 € + 1 Punkt
...um über 10 % 110 €. + 1 Punkt
...um über 15 % 140 €. + 1 Punkt
...um über 20 % 190 €. + 1 Punkt

Ja, alles richtig. Ueberladung ist was anderes. Wir reden von Ueberschreiten der zulässigen Anhängelast.
Der Themenstarter hat wohl genügend Input um seine Entscheidung zu treffen.

Zitat:

@Jupp1512 schrieb am 26. Januar 2021 um 23:37:53 Uhr:


Bei der Überladung zählt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Ist dies <= 2 Tonnen, dann ist das Bußgeld wie oben beschrieben fällig.

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers > 2 Tonnen, wird es aber "empfindlich" teurer!
...um 2 bis 5 % 30 €
...um über 5 % 80 € + 1 Punkt
...um über 10 % 110 €. + 1 Punkt
...um über 15 % 140 €. + 1 Punkt
...um über 20 % 190 €. + 1 Punkt

Also das verstehe ich gar nicht?
Was hat denn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers damit zu tun? Das ist doch nur die Möglichkeit.
Ich darf 750 kg ziehen und das zulässige Gesamtgewicht beträgt 1000 kg.
Aber wenn ich nichts reinpacke, dann hat er nur 720 kg und ich darf ihn ziehen.
Und wenn ich ihn auf 1000 kg vollpacke, dann darf ich ihn nicht ziehen.
Was hast Du jetzt mit 2 Tonnen?

Iss ja schon gut! War nur rein informativ!

Also mir persönlich wäre das Bußgeld relativ egal. Aber wenn der Hersteller angibt Max. 750 kg, dann würde ich bei einem Fahrzeug für das ich vor kurzem (wahrscheinlich) erst über 50k € gezahlt habe, nicht einfach 10 oder 20% mehr anhängen. Wenn doch was kaputt geht (und dann reden wir schnell auch mal von der Struktur des Fahrzeugs oder wie schon von anderen angedeutet Überlastung des Antriebs) gibts keine Garantie/Gewährleistung/Kulanz. Bei einer alten Schlurre für nen 1000er wäre mir das vielleicht egal. Aber hier doch nicht.
Und klar, bei 751 kg wird nicht alles zusammenbrechen. Aber dauernd am Limit fahren (und dauernd mit der Waage schauen dass ich nicht zu viel überschreite...) würde ich nicht wollen.

Zitat:

@Wolfgang_II schrieb am 26. Januar 2021 um 22:45:56 Uhr:


Bleibt immer noch das Problem mit der Versicherung. Wenn die den zu schweren Anhänger als Mitursächlich für einen Unfall ansieht wirds deutlich teurer.

Versicherungstechnisch gibt es in solchen Fällen eigentlich nur Probleme, wenn physikalische Grenzen überschritten werden, die zu einer Instabilität des Gespanns führen. Also ein Auto wiegt 1500 kg und darf für Tempo 100 nur max. 1500 kg ziehen. Wenn das überschritten wird, kann es so instabil werden, dass dadurch ein Unfall passiert.
Hier handelt es sich um ein 2 Tonnen Auto, das 900 kg ziehen soll. Problematische physikalische Fahr- oder Bremskräfte sollten da eigentlich nicht auftreten.

Wenn Versicherungen eine Möglichkeit wittern sich um die Zahlung zu drücken dann kann das sehr langwierig werden.

Gibt es hier neue Erkenntnisse über den technischen Hintergrund?

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