Angeblicher Fußtritt im Straßenverkehr - was könnte passieren?
Wollte mich mal wegen einer Auseinandersetzung kundig machen, vielleicht weiß ja jemand genaueres?
Kurz zum Sachverhalt:
Das übliche Gedrängel auf der Autobahn, dicht auffahren, ausbremsen, schneiden etc. an der nächsten Ausfahrt fahren beide von der Autobahn ab.
Der Gegner hält an der Ampel unten kurz rechts neben mir, pöbelt rum, und spuckt mich dann auch noch durchs offene Autofenster an und haut ab.
Nun dazu worum es eigentlich geht und weshalb ich hier Frage: Ich soll ihm dann ANGEBLICH hinterher sein, ihn überholt haben und versuchen abzupassen. Als ich ANGEBLICH auf sein Auto zulief ist er rechts an mir vorbei "geflüchtet" und ich soll seinem Auto dann heftig in die Seite getreten haben.
Als er anhielt soll ich ihn dann noch angegriffen haben, zu einer Schlägerei kam es allerdings nicht.
So, wie sähe es in einem solchen Fall aus wenn es nachweisbar wäre?
Welche Folgen?
Danke schonmal.
Edit: Die Sache wurde polizeilich aufgenommen, die Beteiligten werden zu der Sache angeschrieben.
60 Antworten
Moin.....
hab das Ganze jetzt mal nen bisschen verfolgt.
Erster Tipp, überleg dir mal genau was auf der Autobahn passiert ist, denn dort liegt der Ausgangspunkt für diesen Mist. Zweitens, schreib dir mal in aller Ruhe auf, was wann und wie passiert ist!!!!!!
Sollte nämlich die andere Partei mit ihrem Plan nicht durchkommen, dann werden sie so oder so auf eure Spielchen auf der Autobahn eingehen.
Ich hoffe mal du hast die Sache auf der Autobahn nicht angefangen, denn wenn doch, dann sieht es echt sch... aus.
Aber das ist jetzt ne andere Sache.
Versuch deine Erinnerungen so genau wie möglich aufzuschreiben, dann kannst du nur gewinnen, denn Vermutungen und "ich glaube" wirken beim Richter nicht so gut.
Noch ein Tipp, versuch vor Gericht etwas Reue zu zeigen, bevor er es tut.Und!!!! Reue hat nichts damit zu tun, dass du schuldig bist!!!!
Eine Bitte noch, lass dich auf der Straße nicht provozieren, es könnten auch mal Unbeteiligte treffen und dann ist der Spass vorbei.
Gruß
Tobi
@AutopfandCoeln,
Schreib doch mal AndyE36, so glaub ist der MT-Username, der ist nämlich Anwalt, oder?
Schreib ihm mal ne PN, der wird sich bei dir schon melden, am besten fragst ihn mal nach seiner Tel.nr, dann kannst ihn auch mal anrufen.
Wir können hier vieles schreiben, aber Anwälte sind wir nicht.
Hoffe trotzdem, dass du gut abschneidest, solltest du unschuldig sein!
Gruss
2Fast
Zitat:
Original geschrieben von moguai2000
ist ja auch unwichtig was ein anwalt sagt denn den hammer lässt der richter fallen!
So schaut es aus !!!
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Aber er kann von einem Anwalt wenigstens mal Tipps einholen. Und ich denke, dass AndyE36 aus unserem E36 Forum, sicher etwas weiterhelfen kann und Tipps geben kann, um zu versuchen seine Unschuld vor dem Richter zu beweisen.
Dass der Richter schlussendlich entscheidet ist klar!
Gruss
2Fast
Ich glaub Autopfand hat auf der Autobahn gerufen: Du bist ein Nichts - weil ich bin der, der 125.000€ hat 🙂
Dann ein kleines Beschleunigunsduell im verpfändeten Auto (Überführungsfahrt genannt).
Frage: Wenn du dann Vorbestraft bist, kannst dein Pfandhaus zumachen, oder?
Wie heißt es so schön: Hochmut kommt vor dem Fall!
Nicht böse sein - ich wünsch dir alles Gute, vor allem ein gerechtes Urteil. Ich weiß wie das ist, wenn man zu Unrecht verurteilt wird.
Wir leben in Deutschland. Recht haben bedeutet nicht auch Recht bekommen 🙁
Du wirst falls du verurteilt wirst bestimmt ne Geldstrafe aufgebrummt bekommen.Falls der Tagessatz dieser Geldstrafe nen bestimmten Betrag nicht übersteigt,kommt es nicht in das Führungszeugnis,passiert aber eher selten.Eine Anordung zur MPU wirst du über kurz oder lang nach der Gerichtsverhandlung bekommen(mit Sicherheit!!),da wird ein Datum drin sein,bis zu welchem tag(paar Monate)du spätestens deinen Lappen oder ein positives Gutachten vorbeibringen must....
Zitat:
Original geschrieben von powertech
da wird ein Datum drin sein,bis zu welchem tag(paar Monate)du spätestens deinen Lappen oder ein positives Gutachten vorbeibringen must....
Aus Erfahrung kann ich sagen,dass der FS nach solch einem gefährlichem Eingriff im Strassenverkehr bis zur Gerichtsverhandlung von der Polizei eingezogen wird,ob er ihn danach ohne MPU wiederbekommt ist vom Urteil abhängig...
Re: Re: Angeblicher Fußtritt im Straßenverkehr - was könnte passieren?
Zitat:
Original geschrieben von karakus48
Wenn man dir nach Aufnahme der Zeugenaussagen nachweisen kann,dass du eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz (,,gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr"😉begangen hast ,dann kannst du dich von deinem FS für längere Zeit verabschieden !Eine MPU zur Überprüfung ob du überhaupt genügend Verantwortung besitzt ein Kraftfahrzeug zu führen,wird dann auch angeordnet werden.Naja,aber die Wahrheit liegt oftmals irgendwo inmitten dessen, was die jeweiligen Parteien darstellen.Mit anderen Worten: Unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten und Äußerungen nur über diesen machen ! Spreche in dem Fall aus Erfahrung.
Die Frage ist ob das eine Straftat ist, und wie du schon sagst, den Richter wird der Gesamthergang interessieren bzw. wie es überhaupt erst dazu kam, denn hääte der andere nicht angefangen bzw. sogar gespuckt, wäre die Sache gar nicht erst so weit gekommen.
In diesem Falle könnte man evtl. auf Teilschuld erkennen und jeder Partei ohne weitere Folgen die Kosten 50:50 auferlegen, ohne weitere Folgen, da beide ja Schuld hatten.
Muss halt morgen mal anwaltlichen Rat einholen, und hoffen das sich ein Zeugen auf meine Zeitungsinserate melden.
@ti_comp
Nein, ich war nicht der 125.000 Euromann der im Kundenauto den dicken hat raushängen lassen, und einem wegen so einer Sache die berufliche Existenz zu nehmen wird wohl auch nicht möglich sein, die rechtliche Grundlage soll mir einer erstmal zeigen.
Ging eigentlich einfach nur ums anspucken, da werde ich mich in einem laufenden Verfahren aber verständlicherweise nicht weiter zu äußern.
Zitat:
Original geschrieben von powertech
Du wirst falls du verurteilt wirst bestimmt ne Geldstrafe aufgebrummt bekommen.Falls der Tagessatz dieser Geldstrafe nen bestimmten Betrag nicht übersteigt,kommt es nicht in das Führungszeugnis,passiert aber eher selten
Ins Führungszeugnis kommt es grundsätzlich, aber wenn es
unter 90 Tagessätzenliegt, so ist es nur für Behörden, Ämter und Gerichte (oder so) sichtbar.
Wünsche auf jeden Fall viel Glück!
Das aus jeder Mücke in Deutschland immer nen Elefant gemacht wird...
..
Moin,
also ich kenn es nur soweit, das es um die eingesetzten Mittel geht...
Heißt soviel, wie bei einer Notwehr. Es muß die Grundlage gewahrt werden.
Also, ich kann nicht wenn einer gegen mein Auto spuckt, austeigen und ihm mit nem Baseballschläger beide Beine brechen (übertrieben gesagt)
Und da hängt es denke mal im Ernstfall von ab, ob der Richter der Meinung wäre, man hätte über dem Spucken stehen müßen, und das ganze Polizeilich regeln.
Wie schon öfter geschrieben, sowas wird streng geandet. Von wegen MPU, ob Du eben geeignet bist im Straßenverkehr teilzunehmen etc 🙁
Wenn der sagt, mit Zeugen er wollte weg, und Du hast gegen das Auto getreten, am besten noch hinterher, dann wird sein Anwalt wohl fragen, was Du mit ihm gemacht hättest wenn ihn dann "erwischt"hättest. Also Dir versuchen nen Strick zu drehen, und ihn als Opfer hinzustellen. Da wird das Spucken wenn, wohl eher als harmlos rauskommen..
Das alles ohne Gewähr, sowie rechtliche Kenntnisse.Nur so denke ich mal wird es in etwa auslaufen.
Naja, wie auch immer..Wird schon
MfG
..aber mal von der anderen Seite betrachtet, man kann doch auch nicht auf der Autobahn mit der Gefährdung anfangen (dicht auffahren, scharf überholen, schneiden und dann ausbremsen), und dann noch an der Ampel das Fenster runterfahren und einen anspucken😰
Da habe ich aber auch erhebliche Zweifel, ob jemand der sich so verhält, geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Würde wohl auch auf ne MPU hinauslaufen so ein Verhalten.
Werde vom Ausgang des Verfahrens berichten, wird aber wohl noch etwas dauern.
Meine persönliche (leidvolle) Erfahrung mit Gericht/Richter/Staatsanwalt ist - es zählt wem geglaubt wird!
Du persönlich weißt was du gemacht hast, aber der Richter weiß das nicht. Der hört sich die Story von allen Beteiligten an und bildet sich dann seine Meinung. Diese MEINUNG ist Grundlage für das Urteil. Und wenn du hundertmal ganz sicher weißt was du gemacht hast, der Richter weiß das nicht. Der glaubt dir oder nicht. Da kannst dich im Kreis rumdrehen oder nicht - es nützt dir nichts.