Andauernd zerstochene Reifen. Was tun?
Moin!
Eine Arbeitskollegin (Nicht ich. Wirklich nicht.) hat das Problem, das ihrem Mann regelmäßig die Reifen zerstochen werden. Eine alte Geschichte. Personell nicht eindeutig festzumachen, da es was berufliches war. Arbeitsstelle ist schon lange gewechselt.
Der Mann fährt einen Firmenwagen mit auswärtigem Kennzeichen. Aber die Überwachung durch den/die Nachtragende funktioniert wohl. Parken in Seitenstrassen funktioniert nicht. Videoüberwachung zeigt eine vermummte Person, die alles tut, um den Erfassungsbereich soweit es geht zu vermeiden und trotzdem nachts zuzuschlagen.
Polizei nimmt es zur Kenntnis. Mehr nicht.
Hat wer Erfahrung/Ideen, was man in so einem Fall unternehmen kann? Garage anmieten ist aussichtslos in der Gegend.
Beste Antwort im Thema
Auf die Lauer legen und dem Täter bei der Tat eins überziehen, und dann die Polizei rufen.
203 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Mein Fehler war vielleicht, nicht eindeutig genug klar gemacht zu haben, daß sich mein "DOCH das darf man" auf die Verletzung eines "höheren Rechtsguts" wie der Gesundheit eines Täters bezog.
Nicht jedoch auf die Aussage, daß man sein Eigentum nicht mit beliebiger Gewalt schützen darf.
Mich stört der Begriff "darf".
"Darf" bedeutet, dass man eine Erlaubnis hat, und bei so manchem, dass sie ein Recht darauf hätten - jedoch existiert das alles nicht. Man hat das Recht (praktisch immer auch die Pflicht) sein Eigentum zu schützen, jedoch nicht mit Gewalt, erst recht nicht mit beliebiger Gewalt.
Wer straffrei mit einer Erlaubnis verwechselt, der kommt insbesondere bei diesem Thema recht schnell in ganz heftige Schwierigkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
"Die Kammer hat es als erwiesen angesehen, dass die Männer im Alter zwischen 21 und 25 Jahren, den an Gehhilfen gehenden, [...] Dabei wurde der 16 -jährige im Rücken getroffen und tödlich verletzt."
Ups
Das "Ups" ist völlig unnötig, wie Du mit ein wenig Recherche hättest herausfinden können. Mit den Männern "im Alter zwischen 21 und 25 Jahren" sind die Mittäter des 16jährigen gemeint, die sich für ihre Tat vor Gericht verantworten mussten. Dass der 16jähriger aufgrund vorzeitigen Ablebens nicht mehr zu dieser Gruppe gehörte, ist logisch.
Link zum gesamten Text des LG Stade.Es war in der Tat höchst gemein vom Opfer, derart zu handeln. Als Wohnungseinbrecher oder Räuber rechnet man selbstverständlich damit, dass beim Angriff auf einen 77-jährigen alles glatt läuft und man unbehelligt und zufrieden mit seiner Beute verschwinden kann. Im schlimmsten Fall gelingt es der Polizei, den oder die Täter zu ermittteln, und man hat sich als 16-jähriger auf eine Jugendstrafe einzustellen. Dass man dabei auch draufgehen kann, wer rechnet denn auch mit sowas? Genau das sagte Ende Mai vor Gericht auch der Mittäter Hakan Y., bereits vorbestraft wegen Raub und Körperverletzung: "Kein Mensch hat damit gerechnet, dass er auf einmal schießt, weil keine Waffe da war." Schicksalsmäßig ganz link, wenn sich ein Opfer ausnahmsweise mal nicht in seine vorgesehene Rolle fügt und man auch als Täter zu Schaden kommt. Hakan Y: "„Ich habe Albträume seitdem.“ Der Mann war vor der Tat in Sittensen auf Bewährung draußen und ist inzwischen Freigänger. Labinot S. hingegen konnte seine kriminelle Karriere umständehalber nicht fortsetzen. Das hat jenen, die ihm künftig noch als Opfer begegnet wären, viel Leid erspart, und dem Steuerzahler einen Haufen Geld. Wer darauf verzichtet, bei alten Leuten einzubrechen und sie zur Herausgabe von Wertsachen zu zwingen, kann dabei auch nicht erschossen werden. Meine mitleidlose Meinung dazu.
MfG, Tazio1935
Das ganze ist hier komplett aus dem Ruder gelaufen.
Habe mal kurz alle Beiträge überflogen, auch die ausgearteten unter den alpha Männchen hier ;-)
Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten die schnell und sicher umsetzbar sind:
- Garage
- auf Auto zeit lang verzichten
Vielleicht mal Roller fahren den man im Haus parken kann oder Taxi?
Taxi ist gar nicht so viel teurer wie der Unterhalt eines Autos!
Alles andere was hier ausklamüsert wurde ist doch Mumpitz,
die technischen Raffinessen wie bei James Blond oder die Gewaltfantasien ala Rambo...
Man muss akzeptieren wenn man unterlegen ist und da der Täter leider die Oberhand hat sind die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Die Polizei fährt da vielleicht etwas öfters Streife und erhöht damit die Chance jemanden zu erwischen um 0,0001 %.
Drücke dennoch die Daumen dass es aufhört für Deinen Freund!
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von Machdichlocker
Das hat mit Täterschutz nichts zu tun. Erstens kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das Verfahren gegen die beiden eingestellt wurde, obwohl sie den versuchten Diebstahl und die Sachbeschädigung zugegeben haben. Eher war es doch wohl so, dass bei denen halt trotz Verurteilung nichts zu holen war, und für eine unbedingte Gefängnisstrafe müssten sie bei dem Delikt schon ein gut gefülltes Vorstrafenregister haben. Oder sie haben es eben nicht zugegeben und der Aufbruch war ihnen nicht nachweisbar...
Doch, nicht nur weil die Beiden den Aufbruch eingeräumt hatten sondern auch weil die Beiden bei der Polizei wegen solchen Delikten keine Unbekannten waren, nur die Justiz sah keinen Grund diese Jungs mal mehr als einen Klaps auf die Finger zu verpassen. Ob das am feuchten Traum aller Sozialromantiker lag und die Jungs eine schwere Kindheit hatten oder weil es Angehöriger der dringend erforderlichen Fachkräfte waren ist nicht bekannt.
Aber Du bist wohl auch so ein Sozialromantiker der glaubt das man Kriminelle mit einem Stuhlkreis auf den rechten Weg zurückschwafeln kann.
Was den Reifenstecher des TE angeht. Mit Schwafelrunden dürfte Dem kaum beizukommen sein. Und das Auto verstecken wäre a) eine Bestätigung das ein Terror Wirkung zeigt und/oder der Anlass auf eine neue Ebene aufzusteigen und wenn das Auto nicht greifbar ist ist dann vielleicht die Wohnung das Ziel.
Weiteres Problem, Detektiv ist Teuer da kaum zu erwarten ist das der Täter a) gleich nach Beauftragung wieder zusticht und b) nicht unbedingt gleich beim ersten Mal festgesetzt werden kann, bzw die Identität ermittelt.
Die Polizei wird bestenfalls ein paarmal einen Streifenwagen durch die Gegend schicken und Das auch nur wenn man Einer zu viel Zeit hat. Die haben schlicht keine Zeit für solche "Kleinigkeiten".
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Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Dass man dabei auch draufgehen kann, wer rechnet denn auch mit sowas? Genau das sagte Ende Mai vor Gericht auch der Mittäter Hakan Y., bereits vorbestraft wegen Raub und Körperverletzung: "Kein Mensch hat damit gerechnet, dass er auf einmal schießt, weil keine Waffe da war." Schicksalsmäßig ganz link, wenn sich ein Opfer ausnahmsweise mal nicht in seine vorgesehene Rolle fügt und man auch als Täter zu Schaden kommt. Hakan Y: "„Ich habe Albträume seitdem.“ Der Mann war vor der Tat in Sittensen auf Bewährung draußen und ist inzwischen Freigänger. Labinot S. hingegen konnte seine kriminelle Karriere umständehalber nicht fortsetzen. Das hat jenen, die ihm künftig noch als Opfer begegnet wären, viel Leid erspart, und dem Steuerzahler einen Haufen Geld.
😠 Man beachte die Namen, hätten die Einbrecher Dieter, Frank oder Thomas geheißen hätte nicht mal unsere Qualitätspresse mehr als einen Dreizeiler daraus gemacht und es hätte auf jeden Fall keine Neuauflage des Prozesses gegeben.
Aber unsere unverzichtbaren Fachkräfte wurde ja beigebracht das man Deutsche praktisch straflos Ausrauben, verprügeln und sogar Totschlagen darf. Um so größer ist der Schock wenn sich Einer nicht an diese Gepflogenheiten hält.
Ich als Richter würde den Spruch mit den Alpträumen bei einem Schwerkriminellen als Strafverschärfend bewerten aber sicher nicht Mildernd.
Die Frage ist auch warum diese Kriminellen noch in Deutschland sind. Sollte man da nicht auch die untätigen Behörden für Straftaten zur Rechenschaft ziehen wenn Sie Straftäter die abgeschoben werden dürften nicht auch Abschieben? Denn dann wäre der Überfall womöglich nicht passiert und der Junge würde noch leben.
Zitat:
Wer darauf verzichtet, bei alten Leuten einzubrechen und sie zur Herausgabe von Wertsachen zu zwingen, kann dabei auch nicht erschossen werden. Meine mitleidlose Meinung dazu.
Oder überhaupt ungebeten Grundstücke und Gebäude zu betreten um zu stehlen, wie ein gewisser Diren schmerzhaft lernen musste.
Diese Geschichte ist ja auch ganz schnell aus den Medien verschwunden als rauskam das Er nicht der das Unschuldslamm war wie Anfangs berichtet wurde.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Kein Freispruch, kein Urteil, sondern ein derzeit laufendes Verfahren, was zu 100% mit einer Verurteilung wegen Totschlag und langjähriger Haftstrafe wegen nicht gerechtfertigter Notwehr für den Rentner enden wird [...]
Herzlichen Dank für diese Info!
Das wußte ich noch nicht. Aber diese Weiterung bestätigt ganz wunderbar meine weiter vorn getroffene Aussage (zusätzliche Hervorhebung eingefügt), und ich würde das jedem noch mal ans Herz legen, der einschlägige Gewaltphantasien hegt:
"Es gab dieses Gerichtsurteil. [...] Im Zweifelsfall würde ich mich aber nicht auf DIESEM EINEN URTEIL 'ausruhen'. Das Prinzip 'Stand your ground' mag in einigen US-Bundesstaaten gefestigte Rechtsprechung sein, hier in D gilt das nicht."
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Mich stört der Begriff "darf".Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Mein Fehler war vielleicht, nicht eindeutig genug klar gemacht zu haben, daß sich mein "DOCH das darf man" auf die Verletzung eines "höheren Rechtsguts" wie der Gesundheit eines Täters bezog.
Nicht jedoch auf die Aussage, daß man sein Eigentum nicht mit beliebiger Gewalt schützen darf....
Was hätte man sonst schreiben sollen?
"Darf nicht"?
Zitat:
"Darf" bedeutet, dass man eine Erlaubnis hat, und bei so manchem, dass sie ein Recht darauf hätten - jedoch existiert das alles nicht. Man hat das Recht (praktisch immer auch die Pflicht) sein Eigentum zu schützen, jedoch nicht mit Gewalt, ...
D.h. Du sagst, ein Recht bestünde lediglich auf gewaltfreie Notwehr?
Das ist eine sehr seltsame Auslegung dessen, was der Gesetzgeber dazu festgelegt hat.
Denn es würde bedeuten, daß man gegen einen gewaltbereiten Räuber, einer, der sich nicht durch Bitten von seinem Vorhaben abbringen läßt, "vogelfrei" wäre.
EDIT:
Da wir offenbar das selbe meinen, aber trotzdem aneinander vorbei reden ein Zitat von Dir:
Zitat:
Es mag in einer Notwehrsituation ab und an der Recht existieren, etwas zu machen, was üblicherweise nicht erlaubt ist, zB. Körperverletzung. Aber dieses Recht besteht nur dann, wenn die Einzelfallsituation diese "eigentlich verbotene Handlung" als das tatsächlich geringstes Mittel her gibt.
Man ist auch als Opfer einer Straftat nicht berechtigt, irgendwelche Körperverletzungen gegen den Täter auszuführen, wenn es deutlich harmlosere Mittel gibt, die man jeden Tag so macht: Licht einschalten und laut nach dem Hund rufen (man muss dafür nicht mal einen haben).
Was mich an Deiner Argumentation "stört" ist Deine kategorische Verneinung des Rechts, sein Eigentum (etc.) mittels Gewalt zu schützen, Du aber andererseits schon weißt, daß unter bestimmen Voraussetzungen dieses Recht eben doch existiert.
Ich will es mal anders formulieren:
Ich sage "es gibt Schafe, die sind schwarz".
Du sagst, "Schafe sind weiß! Schwarze Schafe gibt es, aber man hat sie noch nicht gesehen".
Aber im Grunde sagen wir das gleiche.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Herzlichen Dank für diese Info!Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Kein Freispruch, kein Urteil, sondern ein derzeit laufendes Verfahren, was zu 100% mit einer Verurteilung wegen Totschlag und langjähriger Haftstrafe wegen nicht gerechtfertigter Notwehr für den Rentner enden wird [...]Das wußte ich noch nicht. Aber diese Weiterung bestätigt ganz wunderbar meine weiter vorn getroffene Aussage (zusätzliche Hervorhebung eingefügt), ...
Ein Erfolgserlebnis, Hurra. 😁
Nein, er hat ja gerade erklärt, dass es im Recht mehr gibt als nur erlaubt und verboten, sondern viele Dinge dazwischen, und dass es sinnvoll ist im Sprachgebrauch zu unterscheiden zwischen "man darf X" und "man kann ggf. straffrei bleiben, wenn man X".
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
Nein, er hat ja gerade erklärt, dass es im Recht mehr gibt als nur erlaubt und verboten, ...
Dem habe ich nie widersprochen.
EDIT:
Zitat:
... und dass es sinnvoll ist im Sprachgebrauch zu unterscheiden zwischen "man darf X" und "man kann ggf. straffrei bleiben, wenn man X".
Die Ansicht daß straffrei* gleich legal ("man darf"😉 ist, wollte ich nie erwecken.
Ebenso wollte ich nie andeuten, man dürfe "dieses und jenes**" unter allen Umständen tun, nur, weil es einen Paragraphen gibt, der "dieses und jenes**" unter bestimmen Umständen als legal definiert.
Es ist aber ein Fehlverständnis, aus der Straffreiheit im Fall einer gerechtfertigten Notwehr dennoch kein "man darf" ableiten zu wollen.
Der Notwehrparagraph ist ja recht kurz:
Zitat:
§ 32
Notwehr(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Der Satz auf den es hier ankommt habe ich fett markiert.
Wenn jemand nicht rechtwidrig handelt, dann tut er logischerweise etwas, das er darf.
Im Fall einer Notwehr natürlich nur temporär und auch in Art und Weise sowie Umfang begrenzt.
Die Behauptung "man darf das nicht, geht aber straffrei aus", ist irreführend.
Ich darf nämlich auch normalerweise keine Anderen einfach so schubsen - etwas das @pflaumenkuchen ja als "mildes Mittel" definiert. Bei Notwehr gehe ich aber straffrei aus.
Nicht, weil schubsen so banal ist, sondern weil meine Handlung durch das Recht auf Notwehr gedeckt ist.
Das gilt natürlich auch für Notwehrhandlungenhandlungen, die "Schubsen" weit übersteigen - in Abhängigkeit von den Umständen versteht sich!
*
straffrei
Wir wissen alle, daß es eine Klientel von (Serien-) Tätern gibt, die illegale Dinge tun, und dennoch straffrei bleiben.
**
"dieses und jenes" = alles was über "Schubsen" und über Handlungen, die sowieso legal sind, wie "Licht anmachen" und "Hund rufen", hinaus geht
Zitat:
Original geschrieben von KLON
Das ganze ist hier komplett aus dem Ruder gelaufen.
Habe mal kurz alle Beiträge überflogen, auch die ausgearteten unter den alpha Männchen hier ;-)
Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten die schnell und sicher umsetzbar sind:
- Garage
- auf Auto zeit lang verzichtenVielleicht mal Roller fahren den man im Haus parken kann oder Taxi?
Taxi ist gar nicht so viel teurer wie der Unterhalt eines Autos!Alles andere was hier ausklamüsert wurde ist doch Mumpitz,
die technischen Raffinessen wie bei James Blond oder die Gewaltfantasien ala Rambo...Man muss akzeptieren wenn man unterlegen ist und da der Täter leider die Oberhand hat sind die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Grüsse
...und Dein Leben lang wirst Du mit dieser Einstellung (potentielles) Opfer bleiben...🙄
Eine Bekannte von mir wurde mal von einem Stalker (ihr Ex) heimgesucht und da ging es nicht nur um Sachbeschädigung sondern auch um Psychoterror inkl. Todesdrohungen, Haustiere starben den Gifttod, usw... . Den Behörden waren nur zu oft "die Hände gebunden", Anzeigen liefen ins Leere, das übliche halt...🙄
Sie hat dann bei mir Hilfe gesucht, ich habe dann mal ein paar alte Kontakte in die Halbwelt reaktiviert... Dort gibt es kompetente "Spezialkräfte", die solchen Spinnern sehr effizient und deutlich die Grenzen aufzeigen.
Nach einem(!) klärendem Gespräch mit dem Ex und einem Hausbesuch bei ihm, nach seiner Entlassung aus unserer städtischen Klinik, war alles wieder im grünen Bereich.
Das mag nicht vollkommen gesetzeskonform gewesen sein und Gutmenschen treibt es die Betroffenheit ins Gesicht, aber es war hilfreich und darauf kommt es am Ende an.
Mir ist durchaus klar, das dies nicht der Königsweg für jedwede Streitigkeit sein kann und darf. Aber Extreme Situationen erforden manchmal extreme Maßnahmen...
Hi, meiner Meinung nach bin ich kein Opfer und war auch nie eines nur habe ich einen Beruf wo man sich leider gar nichts zu Schulden kommen lassen darf.
Würde ich wegen körperlicher Gewalt verurteilt werden könnte ich meinen Job an den Nagel hängen und ich bin selbstständig und habe Frau, Kind und Angestellte für die ich mich verantwortlich fühle. Was Du ansprichst erzeugt unter Umständen noch eine erheblich stärkere Gegenreaktion und daher finde ich es manchmal klüger nachzugeben.
Keine Lust dass morgen mein Betrieb brennt!
Das bedeutet nicht dass es mich nicht freuen würde wenn diese Person geschnappt und verprügelt werden würde. Ich weiss nur wann es Sinn macht zu kämpfen oder nicht und hier macht es meiner Meinung nach wenig Sinn.
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von KLON
Hi, meiner Meinung nach bin ich kein Opfer und war auch nie eines nur habe ich einen Beruf wo man sich leider gar nichts zu Schulden kommen lassen darf.
Würde ich wegen körperlicher Gewalt verurteilt werden könnte ich meinen Job an den Nagel hängen und ich bin selbstständig und habe Frau, Kind und Angestellte für die ich mich verantwortlich fühle. Was Du ansprichst erzeugt unter Umständen noch eine erheblich stärkere Gegenreaktion und daher finde ich es manchmal klüger nachzugeben.
Keine Lust dass morgen mein Betrieb brennt!Das bedeutet nicht dass es mich nicht freuen würde wenn diese Person geschnappt und verprügelt werden würde. Ich weiss nur wann es Sinn macht zu kämpfen oder nicht und hier macht es meiner Meinung nach wenig Sinn.
Grüsse
Dann habe ich Dein posting wohl ein wenig mißinterpretiert, sorry!
Natürlich sollte man seine persönliche Situation immer in ein Lösungskonzept miteinbeziehen.
Deshalb schrieb ich ja auch, dass mein Beispiel nicht das Patentrezept für jedwede Situation in der Richtung ist. Am Ende muss jeder individuell einschätzen, wann es sich lohnt in den Angriffsmodus zu wechseln und wann ein taktischer Rückzug die bessere Option ist.
Aus meiner Lebenserfahrung heraus, bin ich halt eher ein Typ der Abteilung Attacke...😉
Zudem ärgern mich solch feige Übergriffe prinzipiell ungemein.
Wer ein Problem mit jemand anders hat, möge doch bitte den Allerwertesten in der Hose haben, dieses von Angesicht zu Angesicht zu regeln. Feigheit in Kombination mit Hinterhältigkeit sind m.E. zwei der verabscheuungswürdigen Charaktereigenschaften eines Menschen.
Zitat:
Original geschrieben von KLON
...
Das bedeutet nicht dass es mich nicht freuen würde wenn diese Person geschnappt und verprügelt werden würde. Ich weiss nur wann es Sinn macht zu kämpfen oder nicht und hier macht es meiner Meinung nach wenig Sinn.
Grüsse
.
Zitat:
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Rosa Luxemburg
Ansonsten wird hier ja nicht unbedingt "verprügeln" etc. empfohlen.
Nur, "Garage mieten" wurde schon durch den/die TE ausgeschlossen.
Aufs Auto verzichten?
Ob ein Firmenwagen nicht ein Zeichen für die Notwendigkeit eines Autos ist? In manchen Fällen bestimmt.
Taxi? Ob die Firma die Taxikosten übernimmt? 😕
"Rambo- und James Bond Phantasien" gehen auch nicht ...
Bleibt da wirklich als einzige Alternative "Aufgeben"?
Der/die TE hat sich ja leider schon länger nicht mehr geäußert.
Ich bin aber sicher, daß "Aufgeben" nicht als Tipp erwartet wurde.
Vielleicht hat der/die TE ja meinen Tipp, einen Anwalt (für Strafrecht) zu Rate zu ziehen - Verdächtige gibt es ja - befolgt.
Ein fähiger Anwalt wird bestimmt nicht raten, "ja und? Lassen Sie sich doch die Reifen zerstechen. Ist ja nur alle 3 Monate."
Ein fähiger Anwalt wird zusehen, dass er mit dem Fall Geld verdient. Das dürfte das einzige sein, was an deinem Vorschlag "sicher" ist.
Ob sich strafrechtlich was machen lässt, wenn schon die Polizei abwinkt, tja...
Man muß auch mal verlieren können, das kommt oft billiger und lässt einen ruhigen Schlaf zu.
Wenn man blindlings um sich schlägt, sobald man sich im Recht wähnt, geht das oft nach hinten los. Aber da muß man temperamentsmäßig / altersmäßig auch erst mal hinkommen.
Der Täter scheint in diesem Fall ja auch ein Hitzkopf zu sein, der sich im Recht wähnt. Dummerweise aber clever genug, sich nicht erwischen zu lassen.
Da macht man genau nix.
Abwarten und Tee trinken, irgendwann wird es ihm langweilig.