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Altteilepfand, Teil wird nicht angenommen

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 15. Juli 2013 um 11:26

Hallo,

ich hoffe das ist i.O. das ich das hier Poste.

Aber mein Bremssattel war bei meinem 3B Var. defekt.

Also habe ich mir von PV einen neuen besorgt.

Darauf waren 25€ Pfand.

Nun wollte ich das Altteil zurück bringen, allerdings sagten die mir das die das Teil ohne originale Verpackung nicht zurück nehmen.

Die Werkstatt die den Sattel ausgetauscht hat, hat die Verpackung leider auch nicht mehr.

Allerdings sagte der Meister das die den auch so annehmen müsse.

Was ist da dran, habt ihr damit vielleicht Erfahrungen?

Gruß Björn

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2013 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von joebleifuss

Es ist leider so. Pfand wird nur im Originalkarton erstattet. steht schon so auf dem Lieferschein bei meinem Teilehändler .

Soll unter anderem dazu beitragen, dass nicht beispielsweise bei einem Generator irgend ein wertloses Teil aus nem 3 er Golf in den Karton gelegt wird obwohl ja wie bei manchen Sachen auch schnell mal 250 Euro Pfand drauf sind gutgeschrieben werden.

Nochmal:

Was sollte mich hindern, "irgend ein wertloses Teil aus nem 3 er Golf in den Karton" in den Original Karton zu legen?

Zitat:

Und die gesuchten Teile wie zb Turbos Einspritzpumpen oder auch Steuergeräte werden gerne von Firmen zum Aufbereiten aufgekauft, was die Hersteller natürlich vermeiden wollen.

In der Regel sind es doch die Hersteller, die Aufbereiten.

Von Brembo z.B. gibts den Bremssattel für xxx Euro, ein aufbereitetes Tauschteil für xx Euro.

Und Dritthersteller bzw. unabhängige Aufbereiter interessiert der Karton nicht die Bohne.

Zitat:

Und es gehen bei Firmen wie Bosch Hella oder wie auch immer nicht nur 3 Tauschteile zurüch sondernLKW Ladungen voll und um da die Pfandwertigkeit zu überprüfen muss eben in dem Krton 0815XX auch ein Altteil 0815XX2 drinnn sein.

Ahja, und dass überprüfen die am Karton?

Zitat:

Habe selbst mal nen Zylinderkopf von einem Opel Fronterra erneuert, welcher mit bei Opel mit 750 Euro Pfand belegt wurde erneuert. Zurück auch nur im Originalkarton .

Es ist - zum letzten mal - kein Pfand.

Opel verkauft Teile - zum Preis von xxx - nach Liste.

Möglicherweise gestaffelt nach Klein- und Großabnehmern. Wird der alte Kopf zurückgeführt, dann wird ein Preisnachlass gewährt. Mich als Endverbraucher interessieren dabei die Innenverhältnisse bzw. die Vertragsmodalitäten zwischen Opel und seinen Zwischenhändlern gar nicht. Das Opelhaus um die Ecke ist solch ein Zwischenhändler.

K: "Cheffe, ich brauch nen Zylinderkopf, für nen Astra, Bj. 96."

H: "ja, müss mer bestellen, neu oder aufbereitet?"

K: "Egal, Hauptsache Billig"

H: "Ok, also hier als Neuteil gibts den für xxxx Euro, wenn Du den alten herbringst , dann nur xxx Euro. Und als Tauschteil kann ich ihn dir für xx Euro anbieten, dann allerdings ist die Rückgabe des Altteils Pflicht.

Pflicht des Händlers ist dann allerdings auch, sich von der Authentizität bzw. Echtheit des zurückgegeben Teiles zu überzeugen. Am Karton kann er das wohl kaum festmachen. Und den Kunden wohl ebenso kaum wirksam zur Beigabe eines bestimmten Verpackungsmaterials verpflichten.

Zitat:

Ist wie mit den Bier un Limoflaschen vom Aldi, welch auch keiner mehr füllt.

Ist es nicht. Pfand (und hier ist es tatsächlich ein Pfand) auf Getränkebehältnisse im Ein- oder Mehrwegverfahren ist ein, genau wie bei Bleiakkumulatoren, gesetzlich verordneter Aufschlag aus Umweltschutzgründen auf den eigentlichen Warenwert und dessen Verkaufspreis. Völlig unabhängig davon.

Und ganz nebenbei:

Auch das Sixpack muss nicht in der Original Umverpackung zurückgegeben werden.

23 weitere Antworten
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23 Antworten

Hallo

Das Altteilepfand bezieht sich auf das Teil,nicht auf die Verpackung.

Mfg

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 13:16

Vielen Dank für deine rasche Antwort.

Das blöde ist das auf der Rechnung steht das das nur mit OVP zurück genommen wird, und ich habe das zu spät gelesen.

Ändert das was?

Wieso ne Verpackung für ein Altteilepfand,die sind wohl zu faul nen einfachen Karton zu nehmen?

am 15. Juli 2013 um 14:59

Moin,

also das habe ich noch nie gehört. Wenn du das neue Teil zurück geben willst dann ok, aber doch nicht beim alten. Scheint ja ein "Top" Laden zu sein.

Rein rechtlich müsstest du auf der sicheren Seite sein. Denn wenn man OVP wörtlich nimmt dann wäre ja die "Verpackung" des Altteil´s gemeint. Weil der neue Karton ist ja nicht die OVP vom Altteil :D

Ich würde versuchen mit dem Geschäftsführer oä zu sprechen.

Gängige Praxis ist das nicht.

MfG Benni

am 15. Juli 2013 um 19:04

Ich denke nicht, dass es sich hier um ein "Pfand" handelt. Ein gesetzlich verordnetes Pfand gibt es im rechtlichen Sinn z.B. in der Verpackungsverordnung oder auch z.B. bei Bleiakkumulatoren. Das ist ein zusätzlicher Aufschlag zum Verkaufspreis der bei Rückgabe - in der Regel unabhängig von Händler bzw. der Verkaufsstelle - erstattet wird.

Bei einem Bremssattel dagegen handelt es sich um dagegen um ein Tauschteil, dessen Rückgabe zum Zweck der Aufbereitung vom Verkäufer ggf. vergütet wird. Hier besteht nur ein privatrechtlicher Vertrag. Ein Anspruch gegen Dritte besteht nicht.

Die Einrede "nur in Orignalverpackung" ist allerdings Quatsch.

Wenn es so vereinbart war, würde ich durchaus einen Anwalt bemühen.

Grüße,

Joe

(ianal)

 

Hallo,

es ist tatsächlich so, dass man ohne OVP Probleme bekommt. Ich lasse den zahnriemen und die WAPU immer in der freien Werkstatt machen, kaufe aber die Teile beim VW-Center.

Da die WAPU ein Austauschteil ist, muss die alte zurückgegeben werden, sonst muss das Altteil bezahlt werden.

Es kommt jedesmal der eindringliche Hinweis, die Originalverpackung zu benutzen - es geht wohl darum, das das Teil an VW zurückgeht und die OVP als Nachweis dient, das Teil auch wirklich bei VW gekauft zu haben.

Gruß

DS

am 15. Juli 2013 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von Schrepfer

 

es ist tatsächlich so, dass man ohne OVP Probleme bekommt. Ich lasse den zahnriemen und die WAPU immer in der freien Werkstatt machen, kaufe aber die Teile beim VW-Center.

Da die WAPU ein Austauschteil ist, muss die alte zurückgegeben werden, sonst muss das Altteil bezahlt werden.

Es kommt jedesmal der eindringliche Hinweis, die Originalverpackung zu benutzen - es geht wohl darum, das das Teil an VW zurückgeht und die OVP als Nachweis dient, das Teil auch wirklich bei VW gekauft zu haben.

Die OVP des gekauften Teils?

Lustig, Rechnungen, Quittungen und sonstige Kaufbelege scheinen wohl aus der Mode gekommen zu sein.

Eine Verpackung dokumentiert dagegen nichts.

Da kann ich mich nur wiederholen: Notfalls mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen.

 

Hallo,

vor den falschen "Ratgebern" kann ich nur warnen!!!

Natürlich ist es üblich, dass verlangt wird, dass das Altteil in der OVP zurückgegeben wird und an entsprechender Stelle der Kunststoffstöpsel gesteckt wurde. Das ist auch in unserer Fa. gängige/ tägliche Praxis.

Zitat:

Das blöde ist das auf der Rechnung steht das das nur mit OVP zurück genommen wird, und ich habe das zu spät gelesen

Du kannst andere für den eigenen Fehler nicht verantwortlich machen.;) Ist es denn nicht am Ende verschmerzbar 25,- € Altteilfand in Kauf nehmen zu müssen? Der Anwalt würde garantiert auch dazu raten. Daher kann ich nur empfehlen sich nicht auf div. "Ratgeber" zu verlassen.

Zitat:

Eine Verpackung dokumentiert dagegen nichts.

Da irrt aber einer!:D Erst am heutigen Tag habe ich dies im Beisein unseres Geschäftsführers sehr eindrucksvoll erlebt, als er 2 Bremssattel an Hand der OVP verglichen hat. => hatte ich so selbst noch nicht erlebt.

Ob die Fa. auf Grund Deiner unbeabsichtigten ... (ist ärgerlich) die 25,- € dann aus eigener Tasche bezahlt, das darf starkbezweifelt werden.

PassatRM

Zitat:

Original geschrieben von PassatRM

Hallo,

vor den falschen "Ratgebern" kann ich nur warnen!!!

Natürlich ist es üblich, dass verlangt wird, dass das Altteil in der OVP zurückgegeben wird und an entsprechender Stelle der Kunststoffstöpsel gesteckt wurde. Das ist auch in unserer Fa. gängige/ tägliche Praxis.

Zitat:

Original geschrieben von PassatRM

Zitat:

Das blöde ist das auf der Rechnung steht das das nur mit OVP zurück genommen wird, und ich habe das zu spät gelesen

Du kannst andere für den eigenen Fehler nicht verantwortlich machen.;) Ist es denn nicht am Ende verschmerzbar 25,- € Altteilfand in Kauf nehmen zu müssen? Der Anwalt würde garantiert auch dazu raten. Daher kann ich nur empfehlen sich nicht auf div. "Ratgeber" zu verlassen.

Zitat:

Original geschrieben von PassatRM

Zitat:

Eine Verpackung dokumentiert dagegen nichts.

Da irrt aber einer!:D Erst am heutigen Tag habe ich dies im Beisein unseres Geschäftsführers sehr eindrucksvoll erlebt, als er 2 Bremssattel an Hand der OVP verglichen hat. => hatte ich so selbst noch nicht erlebt.

Ob die Fa. auf Grund Deiner unbeabsichtigten ... (ist ärgerlich) die 25,- € dann aus eigener Tasche bezahlt, das darf starkbezweifelt werden.

PassatRM

Aber ob diese Masche rechtens ist,ist sehr Fraglich!

am 16. Juli 2013 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von PassatRM

Natürlich ist es üblich, dass verlangt wird, dass das Altteil in der OVP zurückgegeben wird und an entsprechender Stelle der Kunststoffstöpsel gesteckt wurde. Das ist auch in unserer Fa. gängige/ tägliche Praxis.

Und was hindert mich daran, ein beliebiges Altteil oder auch einen alten Turnschuh in diese OVP zu stecken? Was beweist diese Verpackung? Nichts. Sie bietet höchstens einen Anschein dafür, dass ein entsprechendes Tausch Teil bei dem jeweiligen Händler bezogen wurde. Der tatsächliche Nachweis wird über die Rechnung geführt.

Aus praktischen Gründen kann sicher eine solche Vereinbarung vertraglich getroffen werden, weil sich dann der in Zahlung genommene Artikel z.B. leichter zuordnen, lagern oder transportieren lässt. Die muss dem Kunden aber klar offensichtlich sein.

Dennoch:

Mit "Pfand" hat das ganze nun gar nichts zu tun.

Es ist eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises gegen die Rückgabe des alten Teiles.

Die Frage, ob diese allein deswegen verweigert werden kann, weil die Verpackung fehlt/nicht original/beschädigt ist, ist auch dann nicht geklärt, wenn es in manchen Geschäften praktizierter Usus ist.

 

am 16. Juli 2013 um 10:43

mir würde es garnicht mehr um die 25Euro gehen aber um wie ich behandelt werde und ob das alles seine Richtigkeit hat und das wage ich zu bezweifeln an.

mal im vergleich, der Anspruch auf einer Gewährleistung bei einem defekt von einem gekauften Artikel ist nicht Abhängig von der OVP auch wenn es die Händler gerne hätten, den sie müssen die VP ja sogar direkt nach dem Kauf zurücknehmen zur entsorgung, selbst eine Rechnung/Kassenbon ist keine Pflicht, Der Käufer muss nur nachweisen können wann er es dort gekauft hat und da reicht ein Zeuge schon vollkommen für aus.

Genau so ist eine 3-maliges nachbessern ein Wunsch der Händler/Hersteller, ist aber auch falsch sind nur 2 mal und sogar der Käufer entscheidet ob er es nachbessern lassen möchte oder wandelt... und da gibt es noch viele viele Irrtürmer die jetzt zu weit gehen würden.

Eins nur, muss ich jetzt wenn ich meine Kastenbier wieder zurückbringe, damit ich auch anspruch auf mein Pfand habe, die Kronkorken aufbewahren und wieder auf die Flaschen setzen?

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 12:40

Hey Leute,

vielen Dank für eure Antworten.

Es ist zwar doof das ich das Geld nicht wieder bekomme, aber hey, deswegen renne ich nicht gleich zum Anwalt.

Das war eigene Schusseligkeit weil ich den Text auf der Rechnung nicht gelesen habe!

Ich werde es die Tage nochmal versuchen das Teil da los zu werden, vielleicht kann man mit denen ja nochmal reden.

Gruß Björn

Zitat:

Original geschrieben von Bourns

Hey Leute,

vielen Dank für eure Antworten.

Es ist zwar doof das ich das Geld nicht wieder bekomme, aber hey, deswegen renne ich nicht gleich zum Anwalt.

Das war eigene Schusseligkeit weil ich den Text auf der Rechnung nicht gelesen habe!

Ich werde es die Tage nochmal versuchen das Teil da los zu werden, vielleicht kann man mit denen ja nochmal reden.

Gruß Björn

Nem doch den Karton vom Neuteil! IST DOCH OVP!:cool:

am 16. Juli 2013 um 12:56

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger

Nem doch den Karton vom Neuteil! IST DOCH OVP!:cool:

Ich denke, es geht ausschließlich um den Karton vom Neuteil...

Oder war deinem Auto bei Auslieferung die komplette Verpackung aller Einzelteile beigegeben?

*scnr*

Feline

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