Ganzjahresreifen ja oder nein ?
Seid ihr der meinung ein ganzjahresreifen reicht aus weil in berlin hat man eh nur so ein misch wetter und der verbrauch steigt auch kaum oder?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ganzjahresreifen? ja / Nein' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hjluecke schrieb am 24. März 2017 um 22:04:49 Uhr:
TE, ein Reifen bei dem ich nur Kompromisse eingehen muss, fahre ich nicht!
Jedes Bauteil an Deinem Fahrzeug ist ein Kompromiss... laß die Karre stehen. ;-)
2018 Antworten
Zitat:
@markuc schrieb am 20. April 2017 um 23:17:15 Uhr:
Zahle 2, nutze 3 ...Und Felgen kosten ja auch nichts 🙄
Fast nichts zumindest, jedenfalls nicht mehr als das, was man mit dem ersten Reifensatz einspart. Aber auch das hatten wir schon.
Natürlich kann man sich auch das, genau wie das mit den Wechsel- und Einlagerkosten, wieder schlechtrechnen, wenn man z.B. im Winter auf Alus und Breitreifen besteht...
Apropos Breitreifen: Den Wintersatz in schmaler zu nehmen ist generell vorteilhaft (bin gespannt, wer sich hier jetzt wieder berufen fühlt, das Gegenteil zu behaupten😎) und spart auch hier noch mal deutlich am Reifenpreis. Schon wieder ein weiteres Pro bei den Saisonreifen gegenüber GJR.
Je länger ich drüber nachdenke, umso weniger kann ich erkennen, wo bei GJR irgendwelche Vorteile liegen könnten, außer einem marginalen bisschen Faulheitssporen. Geschweige denn das an GJR irgendwas BESSER wäre, wie ja hier so vehement wie falsch behauptet wird.😉😁
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 21. April 2017 um 20:13:06 Uhr:
Zitat:
@Multilo schrieb am 21. April 2017 um 18:54:23 Uhr:
Da ist aber einer belangt worden! Und zwar deshalb, weil er seine Geschwindigkeit nicht an den Zustand seines Reifens angepasst hatte. Obwohl sein Reifen nach dem Gesetz genug Profil zum Betreiben des Fahrzeugs hatte.
Zum x-ten Mal: Niemand kann dafür belangt werden, dass er Reifen mit einer erlaubten Profiltiefe fährt. Du schreibst inzwischen ja schon selbst, dass die unangepasste Geschwindigkeit der Faktor ist, der für eine Verurteilung relevant ist.
Damit du deinen angriffslustigen Quatsch jetzt nicht auch noch zum y-ten und z-ten mal wiederholen musst, könntest du ja endlich mal anfangen zu lesen, was ich von Anfang an geschrieben habe. Es ging von Anfang an immer darum, dass dir die gesetzliche Mindestprofiltiefenregelung im Fall eines Unfalles nur sehr bedingt bis gar nicht hilft und zu keinem Zeitpunkt habe ich behauptet, dass aus der Unterschreitung der 4mm (allein) irgendeine Strafe abzuleiten wäre. Wer lesen kann...
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 21. April 2017 um 19:26:48 Uhr:
Man kriegt ja auch bei einem Unfall immer eine Mitschuld wenn man über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren ist, egal wie der Reifenzustand war..http://www.focus.de/.../...n-mit-schuld-wenn-es-kracht_id_3488552.html
Das ist zwar für sich gesehen nicht falsch, hat aber z.B. mit dem zitierten Urteil genau NICHTS zu tun.
Der Fahrer hatte Tempo 130 nicht überschritten, hier nochmal der Urteilstext im Detail
Urteilstext
In dem Urteil geht es ausschließlich darum, dass der Fahrer trotz seines Wissens um den generell zwar erlaubten, aber bei normaler (!) Geschwindigkeit nicht mehr für jeden Straßenzustand geeigneten Reifenzustand, seine Geschwindigkeit nicht geeignet angepasst hat. Wäre er 80 gefahren, wäre ihm sicher nichts angelastet worden. Für sommerliche, nasse Straßen ist gegen Fahrten mit Tempo 80 ja auch gar nichts einzuwenden, weshalb 2mm-Sommerreifen durchaus noch ohne allzu große Risiken nutzbar sind.
Um hier nochmal den Bogen zur 4mm-Winter-Diskussion zu schlagen: Ein Fahrzeug mit 2mm- Profil würde auf Schnee mit einer sicherheitstechnisch betrachtet angemessenen Geschwindigkeit zu einem absoluten Verkehrshindernis, weshalb angemessenes Fahren da eher unrealistisch ist - die anderen würden einen weghupen oder gar von der Straße schieben. Deshalb: 1,6mm-2mm Sommer sind aus meiner Sicht durchaus vertretbar, deutlich unter 4mm im Winter aber nicht - außer man kann das Auto bei jedem Schneeanflug komplett stehen lassen.
Zitat:
@markuc schrieb am 21. April 2017 um 20:13:26 Uhr:
Keine Mitschuld, sondern nur Mithaftung. Das ist was anderes, auch wenn es im Focus-Artikel vermischt wird.
Ob das, was am Ende vor Gericht aus alledem resultiert dann Mitschuld, Mithaftung oder einfach "Versicherung muss nicht zahlen" genannt wird, ist wohl mehr als Hupe, es geht ggf. um zig tausende Euro. Ich jedenfalls würde so ein Urteil nicht haben wollen und allein deshalb käme es für mich niemals in Frage, hier ein Risiko einzugehen.
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Zitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 00:44:49 Uhr:
... könntest du ja endlich mal anfangen zu lesen, was ich von Anfang an geschrieben habe. Es ging von Anfang an immer darum, dass dir die gesetzliche Mindestprofiltiefenregelung im Fall eines Unfalles nur sehr bedingt bis gar nicht hilft und zu keinem Zeitpunkt habe ich behauptet, dass aus der Unterschreitung der 4mm (allein) irgendeine Strafe abzuleiten wäre. Wer lesen kann...
Du hast geschrieben, dass 2 mm Restprofil im Winter zu einer Teilschuld führen können:
Zitat:
@Multilo schrieb am 31. März 2017 um 02:10:45 Uhr:
Für die Urteilsfindung zählt vielmehr, ob man dir ein Verschulden vorhalten kann bzw. muss, und da könnte es auch ganz leicht passieren, dass der Richter die Auffassung vertritt, dass es jedem hinreichend bekannt sein muss (z.B. aus der Fahrschule, den Medien, den Markierungen an jedem Profiltiefrnmesser, etc.), dass Profiltiefen unter 4mm im Winter als unzureichend und gefährlich anzusehen sind. Baust du also einen Unfall auf Schnee mit nur 2mm an den Füßen deines Autos, kann man dir durchaus Fahrlässigkeit oder Leichtsinn vorwerfen und dir eine Teilschuld zuweisen.
Ein Verschulden liegt vor, wenn Du gegen geltendes Recht (Verordnungen und Gesetze) verstößt. Da aber 1,6 mm laut StVZO erlaubt sind, gibt es bei 2 mm keinen Verstoß gegen irgendwas und damit auch kein Verschulden und keine Strafe. Auch das Urteil, das Du als "Gegenbeweis" beibringen wolltest, widerlegt Dich. Das Fehlverhalten des BMW-Fahrers war die falsche Geschwindigkeit. An dem Punkt setzt die Urteilsbegründung an. Gegen eine erlaubte Profiltiefe gibt es keine rechtliche Handhabe. Das weiß jeder Richter. Und Du solltest es inzwischen auch wissen.
Übrigens, wenn Du wirklich Recht hättest, dann könnte auch jeder Richter die Auffassung vertreten, dass unter 4 mm im Sommer als unzureichend und gefährlich anzusehen sind, da Fahrschulen und Medien und ADAC darüber informieren, wie gefährlich diese < 4 mm bei Aquaplaning sind.
Zitat:
@Multilo schrieb am 31. März 2017 um 02:10:45 Uhr:
Deine Versicherung kann diesen Ball dann wiederum freudig aufnehmen und die Zahlung beschränken oder, falls sie z.B. einen Gegner schon entschädigt hat, u.U. auch Rückforderungen an dich stellen.
Bereits für die Allianz und die HUK-Coburg war belegt, dass Deine Behauptung nicht zutrifft.
Auch die AXA macht es wie die Konkurrenz:
Zitat:
Wir bezahlen in der Produktlinie Kraftfahrt auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden am eigenen Fahrzeug in vollem Umfang", erklärt Thomas Jäckel von AXA. Zusatzkosten entstehen hierfür nicht - die Leistung ist bei AXA Bestandteil der Fahrzeugversicherung.
Bei der ERGO:
Zitat:
Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit
Auch wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in hohem Maße verletzen, kommt ERGO für den Unfallschaden auf.
Bei der Gothaer:
Zitat:
Wir verzichten gegenüber Ihnen als unserem Versicherungsnehmer, dem berechtigten Fahrer und anderen in der Haftpflichtversicherung versicherten Personen in der Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ist bei Versicherungen mittlerweile Standard. Ausnahmen sind Alk und Drogen, aber selbstverständlich nicht Profiltiefen im erlaubten Bereich. Was Du betreibst, ist das Verbreiten von Angst aufgrund falscher Informationen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 01:25:07 Uhr:
Ob das, was am Ende vor Gericht aus alledem resultiert dann Mitschuld, Mithaftung oder einfach "Versicherung muss nicht zahlen" genannt wird, ist wohl mehr als Hupe,
OMG. 😰
Es ist nicht "wohl mehr als Hupe", ob es um Mitschuld oder Mithaftung geht. Das ist ein Riesenunterschied.
Schuld kann viel weiterreichende Konsequenzen haben: Ermittlungsverfahren, Punkte, Fahrverbot, Geldstrafe, Freiheitsstrafe.
Haftung ist ganz was anderes. Mithaftung kann einen auch dann treffen, wenn man schuldlos ist.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 01:25:07 Uhr:
Ob das, was am Ende vor Gericht aus alledem resultiert dann Mitschuld, Mithaftung oder einfach "Versicherung muss nicht zahlen" genannt wird, ist wohl mehr als Hupe, es geht ggf. um zig tausende Euro.
Doch, das ist ein großer Unterschied. Haftung bedeutet, dass man für entstandenen Schaden haften muss, aber dafür nicht bestraft werden kann. Für die Haftung kommt die Versicherung auf, als persönlicher Schaden bleibt die Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse.
Für eine Schuld kann man hingegen bestraft werden und daraus können Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafe entstehen, für die anders als bei der Haftung keine Versicherung aufkommt. Kannst Du den Unterschied einsehen?
Mmh.....beim 137ten Zitat hab ich irgendwie den Faden verloren. Männers ( Frauen machen sowas net ) kommt doch ma runter. Wenn eins ma feststeht das der eine für die Argumente des anderen sowieso nicht zugänglich ist . 🙂
Denke auch, das jetzt mal gut sein sollte.
Aber extrem falsche Informationen sollte man mit Rücksicht auf spätere Leser auch nicht unkommentiert stehen lassen.
@MultiloZitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 00:32:25 Uhr:
...Apropos Breitreifen: Den Wintersatz in schmaler zu nehmen ist generell vorteilhaft (bin gespannt, wer sich hier jetzt wieder berufen fühlt, das Gegenteil zu behaupten😎) und spart auch hier noch mal deutlich am Reifenpreis. Schon wieder ein weiteres Pro bei den Saisonreifen gegenüber GJR.
...
Langsam wird überdeutlich, dass dein Wissen über Reifen, hier speziell Performance von GJR u. WR, auf dem Stand der Jahrtausendwende eingefroren und konserviert wurde.
lnfoZitat:
@markuc schrieb am 22. April 2017 um 10:36:11 Uhr:
Zitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 01:25:07 Uhr:
Ob das, was am Ende vor Gericht aus alledem resultiert dann Mitschuld, Mithaftung oder einfach "Versicherung muss nicht zahlen" genannt wird, ist wohl mehr als Hupe, es geht ggf. um zig tausende Euro.Doch, das ist ein großer Unterschied. Haftung bedeutet, dass man für entstandenen Schaden haften muss, aber dafür nicht bestraft werden kann. Für die Haftung kommt die Versicherung auf, als persönlicher Schaden bleibt die Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse.
Für eine Schuld kann man hingegen bestraft werden und daraus können Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafe entstehen, für die anders als bei der Haftung keine Versicherung aufkommt. Kannst Du den Unterschied einsehen?
Den Unterschied erkenne ich wohl, allein sehe ich keinen Unterschied in der Konsequenz, und das ist ja wohl das Entscheidende. Ich würde meine Reifen ja auch dann nicht in rechtlich angreifbaren Bereichen einsetzen, wenn ich sicher wüsste, dass mir Gefängnis und Versicherungsrückstufung erspart blieben und ich ggf. "nur" ein paar Tausende oder Zehntausende Euro für eine "Mithaftung" bezahlen müsste.
@Tazio1935: Dass es bei Haftpflichtversicherungen den Einwand der groben Fahrlässigkeit i.d.R. nicht gibt, ist unbestritten. Nur geht es hier um KASKO - ich schreib es mal GROSS, damit du es besser siehst. Und schließe jetzt bitte nicht wieder von DEINER Police auf ALLE bei ALLEN VERSICHERUNGEN. Auch die großen Versicherungen decken das keineswegs IMMER automatisch mit ab. Speziell geht es übrigens auch in dem Urteil um Kasko! Aber auch das wurde eigentlich alles schon mehrfach hier durchgekaut.
Im Übrigen scheinst du völlig auszublenden, dass eine Versicherung i.d.R. den Vertrag bei jedem Unfall kündigen kann und eine neue Versicherung dich nicht nehmen muss, wenn sie z.B. das Gefühl hat, dass deine dokumentierte Vorgeschichte nicht auf einen einträglichen Kunden schließen lässt.
Im Übrigen weiß ich auch nicht, woher manche hier den Optimismus nehmen, dass ein grob fahrlässiger Verstoß gegen §1 Abs. 2 der StVO nicht auch strafrechtliche oder andere Folgen nach sich ziehen könnte - oder kann mir bitte jemand zeigen, wo ein solcher Ausschluss geschrieben steht?
Zur Klarstellung: Es war ja NICHT Aufgabe des zitierten Gerichtsverfahrens, diese Frage zu klären, weshalb es logischerweise hier auch nicht geklärt wurde. Das heißt aber nicht, dass eine Klärung in einem weiteren Verfahren ausgeschlossen gewesen wäre, und dass darin dann der bereits im vorliegenden Urteil dokumentierte Vorwurf der groben Fahrlässigkeit eine maßgebliche Rolle gespielt hätte, darf ja wohl angenommen werden.
Zitat:
@reox schrieb am 22. April 2017 um 12:05:34 Uhr:
Zitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 00:32:25 Uhr:
...Apropos Breitreifen: Den Wintersatz in schmaler zu nehmen ist generell vorteilhaft (bin gespannt, wer sich hier jetzt wieder berufen fühlt, das Gegenteil zu behaupten😎) und spart auch hier noch mal deutlich am Reifenpreis. Schon wieder ein weiteres Pro bei den Saisonreifen gegenüber GJR.
...
@Multilo
Langsam wird überdeutlich, dass dein Wissen über Reifen, hier speziell Performance von GJR u. WR, auf dem Stand der Jahrtausendwende eingefroren und konserviert wurde.
lnfo
Leider kann ich den Bericht bei mir nicht vollständig sehen, aber allein die reißerische Einführung, in der Reifenbreite und Durchmesser fleißig durcheinander argumentiert werden und bei der ein Golf von 1991, der auch Gewichtsmäßig in keiner Weise mit aktuellen Modellen vergleichbar sein dürfte, als Vergleich heran gezogen wird, deutet ja schon gut an, wie hier Redaktion gemacht wird. Sorry, aber wie Autobild die Nachvollziehbarkeit ihrer Testergebnisse verschleiern, hatten wir ja schon weit vorn diskutiert, und welche Gründe es geben könnte, warum gerade Industrie-Lobbyisten wie Autobild oder auch ADAC ihre Testergebnisse nicht zwingend immer neutral vermitteln müssen, liegt wohl auf der Hand.
Außerdem muss man auch nicht immer von Einzelfällen automatisch auf die Gesamtheit oder Mehrheit schließen.
Gibt es vielleicht auch neutralere Quellen?
Zitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 13:02:24 Uhr:
@Tazio1935: Dass es bei Haftpflichtversicherungen den Einwand der groben Fahrlässigkeit i.d.R. nicht gibt, ist unbestritten. Nur geht es hier um KASKO - ich schreib es mal GROSS, damit du es besser siehst.
Meine Güte, nimmt das nie ein Ende? Etliche große Versicherungen verzichten darauf, in der Teil- und/oder Vollkasko grobe Fahrlässigkeit einzuwenden. Beispiele gibt es reichlich:
Allianz:
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Cosmos Direkt:
Welche Zusatzleistungen bietet CosmosDirekt bei der Teilkasko?
Verzicht auf "Einwand der groben Fahrlässigkeit"
HUK-Coburg:
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.2.9.1 Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung
des Versicherungsfalls einzuwenden.
Debeka:
A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.2.17.1 Wir verzichten auf den Einwand grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens.
Gothaer:
Wir verzichten gegenüber Ihnen als unserem Versicherungsnehmer, dem berechtigten Fahrer und anderen in der Haftpflichtversicherung versicherten Personen in der Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Hannoversche:
Gemeinsame Leistungen zur Teil- und Vollkasko:
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
HDI:
A.2 Fahrzeugversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.2.18.1 Wir verzichten in der Fahrzeugversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens.
Kravag:
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Signal Iduna:
Besondere Leistungen in der Kasko
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Zurich:
Vollkasko
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
Reicht das? Neulich warst Du Dir sicher, dass im Kleingedruckten grobe Fahrlässigkeit als Einwand steht. Stattdessen findet sich überwiegend das genaue Gegenteil. Grobe Fahrlässigkeit als Einwand ist bei Kfz-Versicherungen zur Ausnahme geworden, und wer noch solche schlechten Verträge abschließt, ist selbst Schuld. Und zur Erinnerung: Gegen Reifen > 1,6 mm ist sowieso rein rechtlich nichts einzuwenden, auch von keiner Versicherung.
Zitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 13:02:24 Uhr:
Und schließe jetzt bitte nicht wieder von DEINER Police auf ALLE bei ALLEN VERSICHERUNGEN.
Aus meiner eigenen Police habe ich gar nichts geschlossen, habe das auch nie behauptet. Über die Konditionen der einzelnen Versicherungen kann man sich online informieren. Das sollte man auch tun, bevor in Beiträgen irgendwas verbreitet, das falsch ist und der Richtigstellung bedarf.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@Multilo schrieb am 22. April 2017 um 13:02:24 Uhr:
allein sehe ich keinen Unterschied in der Konsequenz, und das ist ja wohl das Entscheidende.
Ich würde meine Reifen ja auch dann nicht in rechtlich angreifbaren Bereichen einsetzen, wenn ich sicher wüsste, dass mir Gefängnis und Versicherungsrückstufung erspart blieben und ich ggf. "nur" ein paar Tausende oder Zehntausende Euro für eine "Mithaftung" bezahlen müsste.
Wenn eine Rückstufung und eine Beteiligung an den Unfallkosten für Dich dieselbe Konsequenz ist wie ein Fahrverbot, eine Geld- oder sogar Gefängnisstrafe, dann ist das zumindest eine recht bizarre Sicht der Dinge. Zumal diese Sanktionen auf die Schadensregulierung noch obendrauf kommen.
Du würdest Dein Fahrzeug nicht so einsetzen, dass Du in Mithaftung genommen werden kannst? Mithaftung ist bereits bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu erwarten. Also, nie mehr als 130 km/h fahren.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 22. April 2017 um 15:50:17 Uhr:
Meine Güte, nimmt das nie ein Ende?
Doch, das kriegen wir hin. Ich bin mir ganz sicher.
Wenn man mal eben 29 Seiten zurück scrollt und kurz einen Blick auf die Eingangsfrage werfen würde, in der es mal um Pro/Contra Ganzjahresreifen ging.
Weitere Diskussionen zur Mindestprofiltiefe werden bitte im VS Forum weiter geführt, auch für Versicherungsfragen gibt es auf MT ein extra Forum.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator