Ganzjahresreifen ja oder nein ?

Seid ihr der meinung ein ganzjahresreifen reicht aus weil in berlin hat man eh nur so ein misch wetter und der verbrauch steigt auch kaum oder?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ganzjahresreifen? ja / Nein' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hjluecke schrieb am 24. März 2017 um 22:04:49 Uhr:


TE, ein Reifen bei dem ich nur Kompromisse eingehen muss, fahre ich nicht!

Jedes Bauteil an Deinem Fahrzeug ist ein Kompromiss... laß die Karre stehen. ;-)

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Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 22:46:13 Uhr:


Es ging von Anfang an immer nur um unangemessenes Verhalten, und, jedenfalls von meiner Argumentation her, auch stets nur um solches Verhalten, bei dem es zu einem Schadensfall kommt. Und genau darum geht es ja auch in dem Urteil.

Nein, darum geht es im dem Urteil eben nicht. Es gründet allein auf ungemessener Geschwindigkeit. Ich weiß gar nicht, wie ich es noch deutlicher ausdrücken soll. Es steht doch im Urteilstext unmissverständlich drin. Nochmals:

Zitat:

Wenngleich das Fahren mit derartigen Reifen auch noch keine Ordnungswidrigkeit darstellte, so war die vom Kläger gefahrene hohe Geschwindigkeit deutlich unangemessen zu hoch.

.

Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 22:46:13 Uhr:


Was hier im Forum ja nun bis zum Gehnichtmehr behauptet wurde, ist, dass man nichts zu befürchten habe, solange man nur die gesetzliche Mindestprofiltiefe einhielte - und das stimmt eben nicht, wenn etwas passiert.

Mein Gott, kannst Du oder willst Du es nicht verstehen? Für Reifen mit 1,6 mm Restprofil kannst Du NIEMALS belangt werden. Ebensowenig wie für Reifen mit 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 mm Restprofil. Diese Profiltiefen sind ALLESAMT erlaubt.

Du kannst auch bei 7 mm Restprofil belangt werden, wenn Du damit so schnell fährst, dass es zu Aquaplaning und zu einem Unfall kommt. Das Schema ist bei 7 mm dasselbe wie bei 1,6 mm. Die Verurteilung hängt in solchen Fällen IMMER an der falschen Geschwindigkeit und NIEMALS am Profil.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 23:22:30 Uhr:


...

Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 22:46:13 Uhr:


Was hier im Forum ja nun bis zum Gehnichtmehr behauptet wurde, ist, dass man nichts zu befürchten habe, solange man nur die gesetzliche Mindestprofiltiefe einhielte - und das stimmt eben nicht, wenn etwas passiert.

Mein Gott, kannst Du oder willst Du es nicht verstehen? Für Reifen mit 1,6 mm Restprofil kannst Du NIEMALS belangt werden. Ebensowenig wie für Reifen mit 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 mm Restprofil. Diese Profiltiefen sind ALLESAMT erlaubt.

Du kannst auch bei 7 mm Restprofil belangt werden, wenn Du damit so schnell fährst, dass es zu Aquaplaning und zu einem Unfall kommt. Das Schema ist bei 7 mm dasselbe wie bei 1,6 mm. Die Verurteilung hängt in solchen Fällen IMMER an der falschen Geschwindigkeit und NIEMALS am Profil.

MfG, Tazio1935

Ich denke, in seinem Fall liegt eine gesunde Mischung aus beidem vor.

@Multilo

Da in deinem link ein Reifenfachmann das Ersetzen der Sommerreifen bei 4mm (wg. Aquaplaning etc.) empfiehlt.
Kannst du auf dieser Basis (4mm-Grenze für alle Reifenarten) noch mal einen seriösen Kostenvergleich aufstellen.

Und wenn du schon dabei bist.
Wie könnte meine Mutter(69) bei abmontiertem Hinterrad an ihrem VW up in der Tiefgarage das Verschleißbild der Trommelbremse checken?

Zitat:

@reox schrieb am 21. April 2017 um 07:33:23 Uhr:


Da in deinem link ein Reifenfachmann...

Wenn ich den Mist so lese/höre, den so einige "Fachleute" von sich geben, dann zweifel ich an der Glaubwürdigkeit.
Fachleute empfehlen ja auch noch immer WR unter 7Grad 🙄🙄

Kein Mensch muss SR bei 4mm entsorgen, die AUssage ist schon bei WR völliger Dünnpfiff.

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 21. April 2017 um 07:44:45 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 21. April 2017 um 07:33:23 Uhr:


Da in deinem link ein Reifenfachmann...

Wenn ich den Mist so lese/höre, den so einige "Fachleute" von sich geben, dann zweifel ich an der Glaubwürdigkeit.
Fachleute empfehlen ja auch noch immer WR unter 7Grad 🙄🙄

Kein Mensch muss SR bei 4mm entsorgen, die AUssage ist schon bei WR völliger Dünnpfiff.

Das Problem mit den Erfahrungen ist halt, dass jeder seine eigenen macht. Du begehst den Fehler deine Erfahrungen auf andere zu projezieren.

Die letzten Tage gabs etwas seifigen Schnee, der Conti 830P Jahrgang 2012 mit 5 mm Restprofil hat nicht mehr viel getaugt, war grenzwertig. Deutlich besser als der Nokian D3, aber nicht mehr wintertauglich. Liegt evtl. auch am Alter. Hätte ihn schon früher ersetzt, wäre das mein Hauptwinterfahrzeug. Mit dem Hauptfahrzeug fahre ich mehr, sodass ich die 5 - 5.5 mm bereits nach zwei Wintern erreiche.

Einmal mehr zeigt es sich: Ab 5 mm wird ein Winterreifen bei mir im (vor-)alpinen Einsatz mit halbwegs gut motorisierten Fahrzeugen kritisch.

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4mm sind bei Sommerreifen noch ok, aber weiter als 2,5 mm würde ich sie nicht runterfahren.

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 21. April 2017 um 07:44:45 Uhr:


...
Kein Mensch muss SR bei 4mm entsorgen, die AUssage ist schon bei WR völliger Dünnpfiff.

Muss nicht, wie Du völlig richtig erkannt hast.
Kann aber, wenn er größtmögliche Sicherheit für sich und andere damit zu erzeugen glaubt.

Und was genau 4 mm bei WR mit Dünnpfiff zu tun haben, erschließt sich mir gerade nicht. Wer das behauptet, hat bei richtigen winterlichen Bedingungen noch keinen WR mit 4 mm Restprofil und weniger gefahren.

Stimmt, hast Du ja auch nicht, Du bist ja einer der (fanatischen) GJR-Verfechter.

Stimmt, hast Du ja auch nicht, Du bist ja einer der (fanatischen) GJR-Verfechter.

Bin ich auch

Dann sei stolz drauf zusammen mit Unkrautvernichter und halte zumindest im Sommer immer schön Abstand z.B. zu mir.

Und mit 2,5 mm bei SR bin ich bei Dir! Weiter runter wird im Nassen wirklich kritisch. 4 mm bei SR halte ich auch für überzogen.

Nein 😁

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 21. April 2017 um 09:33:53 Uhr:


Und was genau 4 mm bei WR mit Dünnpfiff zu tun haben, erschließt sich mir gerade nicht. Wer das behauptet, hat bei richtigen winterlichen Bedingungen noch keinen WR mit 4 mm Restprofil und weniger gefahren.

Stimmt, hast Du ja auch nicht, Du bist ja einer der (fanatischen) GJR-Verfechter.

Natürlich. Bin lange genug WR/SR gefahren. Seit vielen Jahren aber glücklich mit GJR.

Und halte du lieber Abstand, wenn du mit deinen SR/WR nicht richtig bereift bist.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 23:22:30 Uhr:



Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 22:46:13 Uhr:


Es ging von Anfang an immer nur um unangemessenes Verhalten, und, jedenfalls von meiner Argumentation her, auch stets nur um solches Verhalten, bei dem es zu einem Schadensfall kommt. Und genau darum geht es ja auch in dem Urteil.

Nein, darum geht es im dem Urteil eben nicht. Es gründet allein auf ungemessener Geschwindigkeit. Ich weiß gar nicht, wie ich es noch deutlicher ausdrücken soll. Es steht doch im Urteilstext unmissverständlich drin. Nochmals:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 23:22:30 Uhr:



Zitat:

Wenngleich das Fahren mit derartigen Reifen auch noch keine Ordnungswidrigkeit darstellte, so war die vom Kläger gefahrene hohe Geschwindigkeit deutlich unangemessen zu hoch.


.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 23:22:30 Uhr:



Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 22:46:13 Uhr:


Was hier im Forum ja nun bis zum Gehnichtmehr behauptet wurde, ist, dass man nichts zu befürchten habe, solange man nur die gesetzliche Mindestprofiltiefe einhielte - und das stimmt eben nicht, wenn etwas passiert.

Mein Gott, kannst Du oder willst Du es nicht verstehen? Für Reifen mit 1,6 mm Restprofil kannst Du NIEMALS belangt werden. Ebensowenig wie für Reifen mit 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 mm Restprofil. Diese Profiltiefen sind ALLESAMT erlaubt.

Du kannst auch bei 7 mm Restprofil belangt werden, wenn Du damit so schnell fährst, dass es zu Aquaplaning und zu einem Unfall kommt. Das Schema ist bei 7 mm dasselbe wie bei 1,6 mm. Die Verurteilung hängt in solchen Fällen IMMER an der falschen Geschwindigkeit und NIEMALS am Profil.

MfG, Tazio1935

Um es mit deinen überheblichen Worten auszudrücken: Kannst du oder willst du es nicht verstehen: Da ist aber einer belangt worden! Und zwar deshalb, weil er seine Geschwindigkeit nicht an den Zustand seines Reifens angepasst hatte. Obwohl sein Reifen nach dem Gesetz genug Profil zum Betreiben des Fahrzeugs hatte. Nicht aber, um das Fahrzeug bei der hohen Geschwindigkeit zu betreiben, für die der Reifen eben nicht mehr geeignet war.

Hätte er einen Reifen mit neuem Profil drauf gehabt, wäre er nicht belangt worden, allerdings wäre der Unfall ja wahrscheinlich auch nicht passiert.

Man kriegt ja auch bei einem Unfall immer eine Mitschuld wenn man über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren ist, egal wie der Reifenzustand war..

http://www.focus.de/.../...n-mit-schuld-wenn-es-kracht_id_3488552.html

Zitat:

@Multilo schrieb am 21. April 2017 um 18:54:23 Uhr:


Da ist aber einer belangt worden! Und zwar deshalb, weil er seine Geschwindigkeit nicht an den Zustand seines Reifens angepasst hatte. Obwohl sein Reifen nach dem Gesetz genug Profil zum Betreiben des Fahrzeugs hatte.

Zum x-ten Mal: Niemand kann dafür belangt werden, dass er Reifen mit einer erlaubten Profiltiefe fährt. Du schreibst inzwischen ja schon selbst, dass die unangepasste Geschwindigkeit der Faktor ist, der für eine Verurteilung relevant ist.

Außerdem hätte der Typ seine Geschwindigkeit nicht allein an den Zustand der Reifen anpassen müssen. Denn er hat auf "zumindest regennasser, teilweise glatter Fahrbahn bei einer Geschwindigkeit von 120 – 130 km/h mit Breitbereifung auf der Hinterachse die Fahrstreifen gewechselt", so die Feststellung des Gerichtes.

In dem Fall ist also einiges zusammengekommen. Auf den Spurwechsel zum Überholen hätte er bei dem Tempo, der Wetterlage und den Reifen besser verzichtet. Aber dann wäre ihm der Fahrspaß wohl nicht groß genug gewesen.

Zitat:

@Multilo schrieb am 21. April 2017 um 18:54:23 Uhr:


Hätte er einen Reifen mit neuem Profil drauf gehabt, wäre er nicht belangt worden, allerdings wäre der Unfall ja wahrscheinlich auch nicht passiert.

Das Gericht schreibt etwas anderes. Hätte er die passende Geschwindigkeit gewählt, wäre er nicht belangt worden. Das falsche Tempo ist in der Urteilsbegründung der zentrale Punkt:

Zitat:

Dem Kläger musste sich daher die Gefahr, in der er sich aufgrund der von ihm gewählten Fahrgeschwindigkeit befand, geradezu aufdrängen.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 21. April 2017 um 19:26:48 Uhr:


Man kriegt ja auch bei einem Unfall immer eine Mitschuld wenn man über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren ist ...

Keine Mitschuld, sondern nur Mithaftung. Das ist was anderes, auch wenn es im Focus-Artikel vermischt wird.

Unterschied zum Reifenprofil: Die 130 km/h Richtgeschwindigkeit sind eine amtliche Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/babrigeschwv_1978/__1.html

Die 4 mm Reifenprofil sind aber nur eine Empfehlung von Reifenverkäufern und Autoauskennern. Amtlicherseits ist es erlaubt, seine Reifen auf 1,6 mm runterzufahren, wenn man seine Fahrweise an den schlechter werdenden Reifenzustand anpasst. Probleme kann man also nur wegen unangepasster Fahrweise bekommen, nicht wegen des Profils selbst.

Wurde das inzwischen ausreichend erklärt?

Zitat:

@markuc schrieb am 21. April 2017 um 20:13:26 Uhr:


Wurde das inzwischen ausreichend erklärt?

Nicht für alle.

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