Akustischer ton und aufblinken beim abschließen

BMW 3er E46

Und zwar ne bekannte hat sich bei ihrem so nen ähnlichen sound wie james bond beim abschließen einbauen gelassen
Jetz wollt ich nur mal fragen wo ich sowas her bekomme würd gern nur einen akustischen ton bwim abschließen haben da meiner weder aufblinkt noch sonst irgendetwas macht
Und kann ich mir einfach das aufblinken bei BMW programmieren lassen?

Dankbar für Antworten
MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



noch fragen? 😁

Fragen keine, eher eine persönliche Meinung. ;-)

Der TE wünscht Informationen zu seinem gestellten Thema, die er auch entsprechend bekommt.

Das ist Sinn und Zweck eines Forums.

Es wurde darauf hingewiesen dass es in D verboten ist (sollte aber allgemein bekannt sein).

Wir haben alle den Führerschein, wir kennen eigentlich alle die StVO, wir kennen alle die Konsequenzen wenn man sich nicht daran hält ;-)

Ich persönlich habe die akustische quittierung drin, US-TFL, US-Blinker (abgedimmt in Verbindung mit abblendlicht), abbiegelicht über die Nehmer und noch ein paar Spielereien.

Das ist aber mein persönliches Risiko wenn ich so rumfahre ;-)

Wie gesagt, meine persönliche meinung.

- wenn Leute sich sofitten aus dem Zubehör rein machen, schreit auch keiner (obwohl laut StVO bzw StVZO nicht zulässig ohne E-prüfzeichen)

Aber wehe es frägt jemand nach us blinkern oder akustischer Quittierung. ;-)

Die Leute die so rumschreien, haben bestimmt auch nie falsch geparkt, genötigt in verbindung mit Fernlicht, NSW benutzt bei Sicht über 50m...... Usw usw usw. ;-).

In diesem Sinne;

Zurück zum Thema ;-)

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Zitat:

Original geschrieben von C3PO V3.0


Ob der MOD das schreibt oder irgendjemand anders:

ES IST IN DEUTSCHLAND VERBOTEN !

macht man es trotzdem verliert man die Zulassung für sein Fahrzeug, was im Falle eine Unfalles dazu führen kann , daß sich die Versicherung aus der Schadensbegleichung raushält oder den Ersatz vom Versicherungsnehmer einfordern kann.
...

Seeeehr großer Irrglaube!!! 😉

eben, irrglaube 😉

wenn natürlich ein rechtsanwalt das piepen meines wagens (was ja während der fahrt nicht passiert) für den unfall schuldig machen kann, dann ist er "sehr gut" .

verboten ist es natürlich trotzdem! muss jeder selbst wissen ob er sich sowas einbaut oder nicht

Ich glaube ihm gings eher um die gedimmten Blinker.

Aber das Argument, dass BMW es ab Werk nicht freischaltet ist ein ganz schlechtes.

Wenn man nicht zwischen blinkendem und gedimmt leuchtendem Blinker unterscheiden kann, sollte man vielleicht überlegen seinen Führerschein abzugeben.

Hier noch was Schönes aus dem Passat Forum:
"

6.18.7 Elektrische Schaltung
Bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, die kürzer als 6 m sind, dürfen gelbe
Seitenmarkierungsleuchten auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie synchron und
mit der selben Frequenz wie die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Seite blinken.

Die elektrische Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Begrenzungsleuchten, die Schlußleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Umrißleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten und die Kennzeichenleuchte nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn Begrenzungsleuchten und Schlußleuchten wie auch Seitenmarkierungsleuchten, die mit diesen Leuchten kombiniert oder ineinandergebaut sind, als Parkleuchten verwendet werden.

"

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