Aktuelle Lieferzeiten (außer GTI)
Wo liegen denn die aktuellen Lieferzeiten beim „normalen“ Polo, wenn man aktuell bestellen würde?
Beste Antwort im Thema
Nach ausgiebigem Lesen und interpretieren deiner Beiträge hier im Forum in verschiedenen Threads muss ich dir leider sagen, dass es für alle hier besser wäre wenn man dich einfach sperrt.
Außer unsachlicher, eher schon beleidigender Beiträge die immer am Thema vorbeigehen trägst du hier nichts dazu bei.
Du musst ein sehr verbitterter unglücklicher Mensch sein ...
Natürlich darfst du gerne argumentativ, sachlich dagegenhalten.
Da das aber wohl eher wieder in die beleidigende Richtung geht werde ich von meinem Standpunkt nicht abweichen müssen.
1618 Antworten
Zitat:
@MacV8 schrieb am 3. August 2018 um 18:34:03 Uhr:
Zitat:
@MacV8 schrieb am 18. Juli 2018 um 10:13:57 Uhr:
Ich gehe ganz stark davon aus, dass es dabei bleibt. Er hat extra gefragt, ob das irgendwelche Probleme für uns bedeutet, dass das Auto zwei Wochen später kommt und dass es zu dem Termin klappt.
Ich hatte auch gefragt, ob noch Ausstattungsänderungen möglich sind, was er verneinte, da das Auto verbindlich zur Produktion eingeplant ist.Das genannte Auto ist seit heute auf dem Band und wird produziert. Die Aussage KW39 scheint also zu passen. Ist ein 1,0 TSI, 85 kW, Highline, bestellt Anfang Juni.
Kann mich dann nicht beschweren, weil es nur 2 Wochen Verzögerung gab, die gut und früh kommuniziert wurden.
Interessant. Bei mir hieß es Produktion KW34 Lieferung KW37.
Dazu habe ich die Aussage bekommen, dass er zwar vor der KW37 bereit steht, aber aufgrund fehlender Dokumente vom KBA erst in KW39 ausgeliefert werden kann.
Zitat:
@MacV8 schrieb am 3. August 2018 um 21:27:22 Uhr:
Dazu habe ich die Aussage bekommen, dass er zwar vor der KW37 bereit steht, aber aufgrund fehlender Dokumente vom KBA erst in KW39 ausgeliefert werden kann.
Mein Händler meinte der LKW kommt in Woche 37. bei allem anderen wäre ich auch stinksauer, weil dann mein Termin nicht eingehalten werden würde.
Ganz ehrlich bei dem was da los ist, finde ich 2 Wochen im Rahmen. Da findet man mit einem ordentlichen Händler immer eine Lösung.
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Zitat:
@MacV8 schrieb am 4. August 2018 um 09:42:07 Uhr:
Ganz ehrlich bei dem was da los ist, finde ich 2 Wochen im Rahmen. Da findet man mit einem ordentlichen Händler immer eine Lösung.
Wir reden dann schon von vier. Mindestens. Bei der Bestellung hieß es noch August ^^
Achso, Du meintest Deine Verschiebung. Ich dachte Du meinte meine Termine.
4 Wochen ist natürlich schon etwas anderes. Was schlägt der Händler vor?
Zitat:
@MacV8 schrieb am 4. August 2018 um 09:47:50 Uhr:
Achso, Du meintest Deine Verschiebung. Ich dachte Du meinte meine Termine.4 Wochen ist natürlich schon etwas anderes. Was schlägt der Händler vor?
Noch nix. Problem ist: er hat August nur gesagt lässt sich natürlich nicht nachweisen :/ auf der Bestätigung steht September. Na ja Shit Happens. Hab zum Beispiel gesagt dass ich die kilometerangabe von 80.000 bis September locker überschreiten werde mit dem Auto das VW von mir Inzahlung nimmt. Da sagte er dann, dass das nicht mein Problem wird. Damit kommt man mir schon mal entgegen. Wir hatten ja definitiv mit August damals kalkuliert.
Die Bestätigung ist natürlich verbindlicher, als irgendwelche mündlichen Zusagen.
Ich kenne das normalerweise auch so, dass der alte Wagen dann weitergefahren wird und der verhandelte Inzahlungnahmepreis weiter gilt.
@freakinmindsZitat:
@MacV8 schrieb am 4. August 2018 um 09:56:22 Uhr:
Die Bestätigung ist natürlich verbindlicher, als irgendwelche mündlichen Zusagen.
Ich kenne das normalerweise auch so, dass der alte Wagen dann weitergefahren wird und der verhandelte Inzahlungnahmepreis weiter gilt.
Neuwagenbestellungen sind
grundsätzlicherst einmal unverbindlich.
Falls tatsächlich eine verbindliche Lieferfrist (in Monaten) oder ein Liefertermin (z.B KW 31 oder am 23.08.2018) vereinbart wurde, gerät dein Verkäufer ohne vorherige Mahnung allein schon mit der Fristüberschreitung in Verzug. Als Käufer kannst du daher sofort den Ersatz des Schadens verlangen, der dir durch die verzögerte Lieferung entstanden ist (wie z. B. die Kosten für einen Mietwagen). Zudem sollte man dem Verkäufer schriftlich eine Frist setzen, denn diese ist für die weiteren Rechtsbehelfe wie Schadensersatz statt der Leistung und einen etwaigen Rücktritt erforderlich.
Zitat:
@MacV8 schrieb am 4. August 2018 um 09:56:22 Uhr:
Die Bestätigung ist natürlich verbindlicher, als irgendwelche mündlichen Zusagen.
Ich kenne das normalerweise auch so, dass der alte Wagen dann weitergefahren wird und der verhandelte Inzahlungnahmepreis weiter gilt.
Ich lease das neue Fahrzeug und mein Händler wird mir im Falle, dass der Wagen nicht rechtzeitig mit Ende meines alten Leasingvertrages (bei Opel) verfügbar ist, einen Leihwagen zum Preis der Leasingrate zur Verfügung stellen. Damit bleibe ich mobil und meine Kosten ändern sich nicht.
Sowas stelle ich mir auch vor.
Mein Problem ist allerdings, dass ich 'extra' 30 Monate lease, um das nächste Auto nicht wieder vor dem Winter übernehmen zu müssen.
Wie siehts da aus, wenn sich die Lieferung um Monate verzögert? Kann der Vertrag angepasst werden?
Bekomme ich den Liefertermin oder die KW eigentlich innerhalb des möglichen Rücktrittszeitraums genannt?
Zitat:
@Prowlermike schrieb am 4. August 2018 um 10:53:08 Uhr:
Zitat:
@MacV8 schrieb am 4. August 2018 um 09:56:22 Uhr:
Die Bestätigung ist natürlich verbindlicher, als irgendwelche mündlichen Zusagen.
Ich kenne das normalerweise auch so, dass der alte Wagen dann weitergefahren wird und der verhandelte Inzahlungnahmepreis weiter gilt.
@freakinminds
Neuwagenbestellungen sind grundsätzlich erst einmal unverbindlich.
Falls tatsächlich eine verbindliche Lieferfrist (in Monaten) oder ein Liefertermin (z.B KW 31 oder am 23.08.2018) vereinbart wurde, gerät dein Verkäufer ohne vorherige Mahnung allein schon mit der Fristüberschreitung in Verzug. Als Käufer kannst du daher sofort den Ersatz des Schadens verlangen, der dir durch die verzögerte Lieferung entstanden ist (wie z. B. die Kosten für einen Mietwagen). Zudem sollte man dem Verkäufer schriftlich eine Frist setzen, denn diese ist für die weiteren Rechtsbehelfe wie Schadensersatz statt der Leistung und einen etwaigen Rücktritt erforderlich.
also da wurden hier schon ganz andere Meinungen geäußert und laut AGB sollte es wohl so sein, dass der in der AB angegebene Liefertermin durchaus ein Richtwert ist, der am Ende auch rechtlich relevant ist, soweit ich das verstanden habe. Wie dem auch sei ^^ Aktuell bin ich guter Dinge, dass es bei KW 37 bleibt.
Hallo zusammen, hab mal ne frage wegen der Lieferzeit. Laut Bestellbestätigung kommt mein Polo unverbindlich Ende September, glaub nicht das er schon für die Produktion eingeplant ist, da auch bei VW We kein Liefertermin eingetragen ist. Jetzt hab ich noch zwei Extras (Insassenschutz + Parkassistent) geordert, mein Händler frägt jetzt nach ob noch Änderungen möglich sind und hat zu mir gesagt falls ja, das sich der Termin verschiebt da ich wieder nach hinten in die Reihe rücke. Stimmt das, kann mir das jemand so bestätigen?
Zitat:
@ich84 schrieb am 6. August 2018 um 17:09:03 Uhr:
mein Händler frägt jetzt nach ob noch Änderungen möglich sind und hat zu mir gesagt falls ja, das sich der Termin verschiebt da ich wieder nach hinten in die Reihe rücke. Stimmt das, kann mir das jemand so bestätigen?
Änderungen sind nur möglich, solange das Auto noch nicht für die Produktion eingeplant ist. Wenn sich der Termin verschiebt, war Dein Auto bereits eingeplant, was auch gut zum ursprünglichen Termin passen würde.
Meiner soll in der KW39 ausgeliefert werden, wird jetzt gerade gebaut und vor ca. 4 Wochen waren keine Änderungen mehr möglich.