Aktiver Spurwechselassistent - gibt es den im neuen Modelljahr nicht mehr?
Hallo zusammen,
beim W213 (E-Klasse) scheint der aktive Spurwechselassistent im neuen Modelljahr nicht mehr bestellbar zu sein.
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wird das damit begründet, dass es nicht mehr zulassungsfähig sei.
Betrifft das auch das neue Modelljahr der A-Klasse?
Da ist es noch in der Preisliste drin (bei der E-Klasse fehlt das).
Gruß
Sven
Beste Antwort im Thema
Hi,
mit Änderungsjahr 20/2 (MJ 801+051) gibt es eine Anpassung der Umfänge des Fahrassistenz-Pakets:
- Einführung einer Abbiegefunktion im aktiven BremsAssistenten
- Einführung einer Stauenedefunktion für DISTRONIC
- Einführung einer Rettungsgassenfunktion
- Entfall Aktiver Spurchwechsel-Assistent (K32) aufgrund UN R79 Richtlinie
Gruß Dirk
59 Antworten
Da find ich es fast gravierender, dass die Einparkfunktion kastriert wurde. Das fällt wirklich auf 😁 Spur wechseln sollte ja jeder können. Einparken wollen sich mehr Leute abnehmen wollen. Und da wurde der Preis ja nicht angepasst. Hier allerdings noch Dinge hinzugefügt..
Zitat:
@volbrene schrieb am 4. Januar 2021 um 13:57:45 Uhr:
So nun habe ich das Problem. Habe meine neue a Klasse bekommen, Allerdings ohne den Spurwechselassistenten. Ja. Bestellt wurde er mit den Assistent, laut AB.Was nun tun? Hat jemand die gleichen Erfahrungen?
Ich habe meinen Freundlichen mal drauf hingewiesen, dass hier was fehlt. Bin auf die Antwort gespannt. Können ja nicht für etwas Geld verlangen, was es nicht im Auto gibt...
Wie hast du festgestellt, dass der Spurwechselassistent fehlt?
Die Bedienung ist etwas "tricky".
So arbeitet er bspw. nur, wenn der aktive Lenk-Assistent eingeschaltet ist.
Zitat:
@Synthie schrieb am 4. Januar 2021 um 15:27:34 Uhr:
Eine Funktion gestrichen, 3 weitere dazugekommen und trotzdem passt es nicht - hmnn...
Was bitte ist den dazugekommen was vorher noch nicht da war? Die Rettungsgassenfunktion gab es vorher schon. Für mich pure Augenwischerei um von den gestrichenen Funktionen abzulenken.
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Zitat:
@Blonde. schrieb am 4. Januar 2021 um 15:33:06 Uhr:
Da find ich es fast gravierender, dass die Einparkfunktion kastriert wurde. Das fällt wirklich auf 😁 Spur wechseln sollte ja jeder können. Einparken wollen sich mehr Leute abnehmen wollen. Und da wurde der Preis ja nicht angepasst. Hier allerdings noch Dinge hinzugefügt..
Korrekt. Aber hier geht es glaube ich weniger um die Frage was von den Funktionen „verzichtbarer“ ist sondern warum man die Funktionen noch bis Ende September offeriert und verkauft, um dann im Oktober zu sagen „sorry unsere Sensoren entsprechen nicht mehr den EU Vorgaben und deshalb müssen wir die Funktionalität des Fahrassistenzpakets einschränken“.
Kann mir doch keiner erzählen wollen dass man die Problematik nicht schon früher kommen sah.
Zitat:
@puristix schrieb am 4. Januar 2021 um 15:39:46 Uhr:
Zitat:
@Synthie schrieb am 4. Januar 2021 um 15:27:34 Uhr:
Eine Funktion gestrichen, 3 weitere dazugekommen und trotzdem passt es nicht - hmnn...Was bitte ist den dazugekommen was vorher noch nicht da war? Die Rettungsgassenfunktion gab es vorher schon. Für mich pure Augenwischerei um von den gestrichenen Funktionen abzulenken.
Ich berufe mich nur auf diese Aussage von dirk_aw vom 17.10.2020. Dirk ist sehr seriös, wenn du es jedoch besser weißt:
mit Änderungsjahr 20/2 (MJ 801+051) gibt es eine Anpassung der Umfänge des Fahrassistenz-Pakets:
- Einführung einer Abbiegefunktion im aktiven BremsAssistenten
- Einführung einer Stauenedefunktion für DISTRONIC
- Einführung einer Rettungsgassenfunktion
- Entfall Aktiver Spurchwechsel-Assistent (K32) aufgrund UN R79 Richtlinie
Für die Interessierten habe ich den Link zur genannten Verordnung eingestellt: UN ECE R79 - german
Wenn ich das Bürokratiemonster lese, sind wir vom autonomen Fahren noch ca. 20 Jahre entfernt 😉
Hier eine ultrakurze Zusammenfassung: LifePR Motorverlage
Zitat:
@Synthie schrieb am 4. Januar 2021 um 15:44:37 Uhr:
Zitat:
@puristix schrieb am 4. Januar 2021 um 15:39:46 Uhr:
Was bitte ist den dazugekommen was vorher noch nicht da war? Die Rettungsgassenfunktion gab es vorher schon. Für mich pure Augenwischerei um von den gestrichenen Funktionen abzulenken.
Ich berufe mich nur auf diese Aussage von dirk_aw vom 17.10.2020. Dirk ist sehr seriös, wenn du es jedoch besser weißt:
mit Änderungsjahr 20/2 (MJ 801+051) gibt es eine Anpassung der Umfänge des Fahrassistenz-Pakets:
- Einführung einer Abbiegefunktion im aktiven BremsAssistenten
- Einführung einer Stauenedefunktion für DISTRONIC
- Einführung einer Rettungsgassenfunktion
- Entfall Aktiver Spurchwechsel-Assistent (K32) aufgrund UN R79 Richtlinie
Ich wollte auch nicht sagen dass mein Vorredner unseriös sei. Ich habe nur in die Preisliste aus März 2020 geschaut und da waren die Rettungsgassen- sowie Stauendefunktion bereits beim Fahrassistenzpaket aufgeführt. Mein Leihwagen (Änderungsjahr 20/1) konnte das alles bereits.
@puristix dass es damals noch „mitverkauft“ wurde ist natürlich blöd. Also wenn man explizit danach fragt und es einem dann zugesichert wird. Dann war der Berater einfach nix. Saublöd 🙁
Habe meinen Anfang August 2020 bestellt und Ende Oktober eine Mitteilung erhalten, dass es „geringfügige“ Änderungen gegeben hat. Der eingeschränkte Park-Assistent stört mich schon ein wenig. Mein W176 konnte es schon sehr gut.
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 4. Januar 2021 um 15:35:38 Uhr:
Wie hast du festgestellt, dass der Spurwechselassistent fehlt?Zitat:
@volbrene schrieb am 4. Januar 2021 um 13:57:45 Uhr:
So nun habe ich das Problem. Habe meine neue a Klasse bekommen, Allerdings ohne den Spurwechselassistenten. Ja. Bestellt wurde er mit den Assistent, laut AB.Was nun tun? Hat jemand die gleichen Erfahrungen?
Ich habe meinen Freundlichen mal drauf hingewiesen, dass hier was fehlt. Bin auf die Antwort gespannt. Können ja nicht für etwas Geld verlangen, was es nicht im Auto gibt...
Die Bedienung ist etwas "tricky".
So arbeitet er bspw. nur, wenn der aktive Lenk-Assistent eingeschaltet ist.
Ich habe Distronic aktiviert und sobald das Lenkrad grün war, den Blinker betätigt. Passiert nichts.
Sagen wir so. Das Parken ist mit Abstand der größte Einschnitt. Spurwechsel ist ein grimmig mehr nicht. Trotzdem habe ich dafür bezahlt 🙂
Ich gehe ja auch nicht einkaufen, bezahle alles und am Ausgang wird mit von meinem Einkauf etwas abgenommen 😁 ... Geld bleibt aber beim Verkäufer.
Zitat:
@Blonde. schrieb am 4. Januar 2021 um 16:18:03 Uhr:
@puristix dass es damals noch „mitverkauft“ wurde ist natürlich blöd. Also wenn man explizit danach fragt und es einem dann zugesichert wird. Dann war der Berater einfach nix. Saublöd 🙁
Liegt wohl eher an der schlechten Konzernkommunikation sowohl gegenüber dem Kunden als auch dem eigenen Vertrieb. Warum bringt man innerhalb eines Jahres 3 verschiedene Preislisten raus, ändert jedes Mal hier und da die Serienausstattungen, nimmt Funktionen raus etc.? Hier zu sagen der
Verkäufer hat schlecht gearbeitet bzw. beraten, halte ich für falsch. Ausnahmen gibt es sicher auch unter den Verkäufern aber solche Probleme kommen von ganz oben.
Zitat:
Sagen wir so. Das Parken ist mit Abstand der größte Einschnitt. Spurwechsel ist ein grimmig mehr nicht. Trotzdem habe ich dafür bezahlt 🙂
Ich gehe ja auch nicht einkaufen, bezahle alles und am Ausgang wird mit von meinem Einkauf etwas abgenommen 😁 ... Geld bleibt aber beim Verkäufer.
Ich habe den Parkassistenten noch, aber in den letzten 3 Monaten nur 1x benutzt. Da brauchst schon starke Nerven, so wie der sich in Lücken reinquetscht und alles rot aufleuchtet und piept. Aber da ich generell, aus Liebe zum Fahrzeug, mein Auto nicht seitlich am Straßenrand abstelle, bräuchte ich den gar nicht. Lieber einen 'sichereren' Parkplatz suchen und dafür länger laufen.
Es ist völlig egal, ob hier der Verkäufer, das Werk, der Vorstand oder wer auch immer geschlampt hat. Es ist auch völlig schnurzpiepsegal, ob Foristen hier weggefallene Funktionen für überflüssig, Schnickschnack oder „nice to have but useless“ erklären. Es geht hier um einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Was in der AB steht, muss auch geliefert werden. Ist das aufgrund zwischenzeitlicher Produktänderungen nicht möglich, muss vor der Lieferung mit dem Kunden die Änderung abgeklärt und ggf. eine neue AB erstellt werden. Wurde dies unterlassen und sind bei Lieferung für den Kunden, ohne ihn in Kenntnis zu setzen, aus seiner Sicht wesentliche Funktionen weggefallen (z.B. teilautonome Fahrfunktionen), die auch nicht nachgebessert werden können oder anderweitig abgegolten werden (z.B. Preisnachlass), dann muss der Händler das Fahrzeug meiner Meinung nach im Zweifelsfall sogar zurücknehmen, wenn der Kunde darauf besteht.
Ich würde dies auf keinen Fall klaglos hinnehmen, sondern ein Gespräch mit dem Verkaufsberater suchen und mit Nachdruck auf die fehlenden Funktionen und die fehlende Absprache hinweisen. Das Argument „Es sind ja dafür andere Funktionen dazugekommen“ zählt auch nicht. Wenn ich z.B. eine Sicherheitsfunktion zusätzlich bestelle, die dann zwischenzeitlich wegfällt, kann der Verkäufer ja auch nicht sagen „Wir haben ihnen dafür als Ausgleich eine schöne Christophorusmünze im Cockpit angebracht.“
Zitat:
@Voelligratlos schrieb am 4. Januar 2021 um 18:19:48 Uhr:
Es ist völlig egal, ob hier der Verkäufer, das Werk, der Vorstand oder wer auch immer geschlampt hat. Es ist auch völlig schnurzpiepsegal, ob Foristen hier weggefallene Funktionen für überflüssig, Schnickschnack oder „nice to have but useless“ erklären. Es geht hier um einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Was in der AB steht, muss auch geliefert werden. Ist das aufgrund zwischenzeitlicher Produktänderungen nicht möglich, muss vor der Lieferung mit dem Kunden die Änderung abgeklärt und ggf. eine neue AB erstellt werden. Wurde dies unterlassen und sind bei Lieferung für den Kunden, ohne ihn in Kenntnis zu setzen, aus seiner Sicht wesentliche Funktionen weggefallen (z.B. teilautonome Fahrfunktionen), die auch nicht nachgebessert werden können oder anderweitig abgegolten werden (z.B. Preisnachlass), dann muss der Händler das Fahrzeug meiner Meinung nach im Zweifelsfall sogar zurücknehmen, wenn der Kunde darauf besteht.Ich würde dies auf keinen Fall klaglos hinnehmen, sondern ein Gespräch mit dem Verkaufsberater suchen und mit Nachdruck auf die fehlenden Funktionen und die fehlende Absprache hinweisen. Das Argument „Es sind ja dafür andere Funktionen dazugekommen“ zählt auch nicht. Wenn ich z.B. eine Sicherheitsfunktion zusätzlich bestelle, die dann zwischenzeitlich wegfällt, kann der Verkäufer ja auch nicht sagen „Wir haben ihnen dafür als Ausgleich eine schöne Christophorusmünze im Cockpit angebracht.“
Das kann ich alles so unterstreichen. Allerdings möchte ich anmerken, dass es meiner Ansicht nach eben nicht ausreicht wenn Mercedes dem Käufer einfach nur eine geänderte AB schickt.
1. In der AB sind zwar die SAs aufgeführt aber nicht alle Funktionen (intransparent)
2. Der Preis bleibt meistens gleich (trotz vermindertem Funktionsumfang)
Daraus folgt, dass viele Änderungen dem Kunden verborgen bleiben. Warum kann Mercedes nicht einmal proaktiv seine Kunden darüber informieren was genau die Änderungen sind? Warum muss man sowas erst in einschlägigen Foren bzw. auf gewissen Webseiten lesen?
In meinem Fall habe ich der Niederlassung klar mitgeteilt dass ich dies so nicht akzeptiere. Den Wagen nicht abzunehmen war allerdings keine Option für mich. Daher haben wir zum einen einen Preisnachlass vereinbart und zum anderen wird die NL den Fall weiter mit Mercedes klären, ob evtl. eine nachträgliche Freischaltung der Funktionen möglich ist sobald das Zertifizierungsproblem der Sensoren geklärt wurde. Kann ja sein dass es bald neue Sensoren gibt, die dürfen sie dann gerne austauschen.