Wartezimmer e-UP! 2020
Hi,
ich mache mal hier das "Wartezimmer" für den e-UP auf.
Falls ich es übersehen habe sollte, gerne Umhängen, etc..
Wir haben Bestellt:
E-UP
weiss
CCS
Komfort-Paket
Winter-Paket
Garantie 5 Jahre
Netzladekabel
Lieferung Q1 2021.
LG
Beste Antwort im Thema
Ich meld mich dann mal aus dem Wartezimmer Up!
1692 Antworten
Zitat:
Zur Pflege von Alufelgen im Winter kann ich nur sagen: Wer sie nicht pflegt, sollte nur bestimmte Felgen wählen, das ist richtig. Wer achtsam mit seinem Besitz umgeht, kann jede Felge in jedem Winter fahren - ohne dass sie leidet.
Jein.
Problem bei den glanzgedrehten Designs ist die insbesondere an den Kanten der Speichen sehr dünne Klarlack(Pulver)Schicht. Hier reicht schon eine kleine Beschädigung (ohne Selbstverschulden z.B. Steinschlag oder natürlich selbst Schuld z.B. den Bordstein entlanggeschrammt) - in Folge kann sich im Winter das aggressive Salz-Schmutz-Wasser-Gemischt recht flott in die fein gedrehten Rillen fressen.
Daher bekommst du mittlerweile auf alle unifarbenen Zubehörfelgen i.d.R. bis zu 5 Jahre Gewährleistung auf die Beschichtung (Ausnahme Bordstein natürlich) und von den glanzgedrehten Designs wird abgeraten. Aber im Vergleich was früher selbst auf Daimler an "Original" drauf war sind die komplett pflegeleicht. <:
Übrigens gibt es inzwischen auch kaum noch "Billigfelgenhersteller". Die Marken rücken wie bei den Reifen immer mehr zusammen unter "einen Hut" - z.B. Uniwheels (Alutec, ATS, Rial, Anzio), Alcar (AEZ, Dotz, Dezent, Enzo) usw. - und viele Verkaufsmarken die bei den namhaften einkaufen (Platin-Felgen kommen z.B. von Uniwheels, Tomason, Ronal usw. und werden dann nur gebrandet)
sorry, das war wohl genug unnützes Wissen am Montag...
Zitat:
@qtom22 schrieb am 26. Oktober 2020 um 20:55:36 Uhr:
Der United ist ein E-Up, genau wie der Style..... die Tatsache, das es ein anderes Sondermodel ist hat doch nix mit den Felgen zu tun.
Die Style müsste auf jeden E-Up Gen 2 zugelassen sein..... denke ich 🙂
Leider nicht korrekt, ausschlaggebend ist die COC ("EG-Übereinstimmungsbescheinigung"😉 - hier kann selbst bei exakt gleicher Motorisierung je nach gewähltem Ausstattungspaket eine Reifengröße drin stehen - oder eben nicht.
Das ist z.B. der Grund warum viele Mercedesfahrer mit zugekauften AMG-Felgen dann nicht durch die HU kommen weil für ihre Modellversion die Größe nicht vorgesehen war...
Aber wie gesagt: beim eUp weiß ich es einfach nicht ob die 6Jx16 in den COC des United steht, evtl. kann ja ein schon glücklicher Besitzer helfen!?
Nur nochmal für mich zum Verständnis. Den Eintrag im CoE braucht man evtl. für die Upsilon. Wenn alternative Hersteller eine ABE bereit stellen, dann schlägt die den CoE Eintrag?
Zitat:
@GTDennis schrieb am 26. Oktober 2020 um 21:18:08 Uhr:
Nur nochmal für mich zum Verständnis. Den Eintrag im CoE braucht man evtl. für die Upsilon. Wenn alternative Hersteller eine ABE bereit stellen, dann schlägt die den CoE Eintrag?
Grundsätzlich wird ein Fahrzeug vom Hersteller beim TÜV in verschiedenen Ausstattungsvarianten mit unterschiedlichen Originalfelgen zur Abnahme gegeben.
Daraus resultieren dann auch die unterschiedlichen FIN (insbesondere die 4.-7. Stelle der "zu 2.2"😉
Eine Zubehörfelge wird vom Felgenhersteller ebenso zur Abnahme gegeben. Diese stehen dann mit der je geprüften Reifengröße im Felgengutachten.
Hier heißt es dann immer (sinngemäß): wenn Du die Zubehörfelge auf einem zwar aufgeführtem Fahrzeug aber mit einer Reifengröße verwendest, die NICHT vom Fzg.Hersteller freigegeben wurde (also in den COC steht), so ist eine Abnahme nach §19.2 nötig (TÜV/KÜS/GTÜ o.ä., nur Abnahme, keine Eintragung)
Eine Originalfelge die eben nicht für exakt das Serienmodell vorgesehen ist kann - wie eine Zubehörfelge in deren Gutachten das Auto nicht drinsteht auf die sie verbaut wird - nur mit Einzelabnahme direkt beim TÜV und anschließendem Eintrag in die Papiere gefahren werden.
jetzt kommt noch das große ABER BEIM e-UP!
hab ich nur EINE Typkombi gefunden (0603 / CKJ00001) - und das hieße für alle ab 2019er e-up! wäre frei:
Vorderachse Reifen Vorderachse Felge Hinterachse Reifen Hinterachse Felge
165/70R14 81T 5,00 x 14 ET35,00 wie Vorderachse wie Vorderachse
165/65R15 81T 5,00 x 15 ET35,00 wie Vorderachse wie Vorderachse
185/55R15 82H 5,50 x 15 ET41,00 wie Vorderachse wie Vorderachse
185/55R15 82T M+S 5,50 x 15 ET41,00 wie Vorderachse wie Vorderachse
185/50R16 81H 6,00 x 16 ET43,00 wie Vorderachse wie Vorderachse
Siehe auch hier https://rk.pneuhage.de/DE/wheels/normal/VOLKSWAGEN/up!/
Ähnliche Themen
Zitat:
@goa4all schrieb am 26. Oktober 2020 um 21:14:34 Uhr:
Zitat:
@qtom22 schrieb am 26. Oktober 2020 um 20:55:36 Uhr:
Der United ist ein E-Up, genau wie der Style..... die Tatsache, das es ein anderes Sondermodel ist hat doch nix mit den Felgen zu tun.
Die Style müsste auf jeden E-Up Gen 2 zugelassen sein..... denke ich 🙂Leider nicht korrekt, ausschlaggebend ist die COC ("EG-Übereinstimmungsbescheinigung"😉 - hier kann selbst bei exakt gleicher Motorisierung je nach gewähltem Ausstattungspaket eine Reifengröße drin stehen - oder eben nicht.
Das ist z.B. der Grund warum viele Mercedesfahrer mit zugekauften AMG-Felgen dann nicht durch die HU kommen weil für ihre Modellversion die Größe nicht vorgesehen war...Aber wie gesagt: beim eUp weiß ich es einfach nicht ob die 6Jx16 in den COC des United steht, evtl. kann ja ein schon glücklicher Besitzer helfen!?
Das ne AMG Felge nicht in nen normalen Mercedes passt, stelle ich nicht in Abrede.
Beim Normalen Up darf die VW 17Zoll Felge auch nur drauf, wenn er die VW Tieferlegung hat, sonst nicht.
Haben den so im Besitz.
Beim E-Up hat die upsilon-Felge mit den Originalen 185ern so viel Platz, können noch 2 Katzen im Radhaus pennen. Haben den auch so im Besitz 🙂
joa, @qtom22 - so wie ich das bisher in verschiedenen Konfiguratoren rausgelesen habe sind für alle e-up! ab 2019- die vier Rad-Reifenkombis (siehe weiter oben) frei.
Ich konnte aber leider bislang nirgends ein .pdf o.ä. einer e-up!-COC ("EG-Übereinstimmungsbescheinigung"😉 finden, und die 69€ die VW dafür aufruft sind schon bissl frech (wir reden hier von einem doppelseitig bedrucktem DIN-A4-Blatt)...
Die nächste Frage ist dann natürlich: merkt der TÜV-Prüfer bei einer HU überhaupt das die Felge/Reifengröße - obwohl "Original" - nicht freigegeben ist. Ich schätze z.B. die Chance wenn du die 17-Zöller-Original mit/auf einen "normalen" up zum TÜV fährst recht hoch ein das es nicht beanstandet wird (außer vielleicht der TÜV direkt im Autohaus). "Passt" ist halt nur leider nicht "zulässig" - und vieles ist bei Tüv & Co immer noch traurigerweise abhängig von der Tagesform des Prüfers ...
OK, ich antworte mal mit 2 Bildern, einmal Up mit 17 Zöllern, Original so bei VW konfiguriert und gekauft und 1x E-Up mit 16 Zöllern.
Da kann kein Tüvprüfer was beanstanden, auch nicht wenn er gerade Menupause hat!
Also in der mir vorliegenden ABE ist bei Auflagen und Hinweisen auch für die Reifengröße 195/45 R16 kein Verweis aufgeführt, dass das Fahrzeug nach der technischen Änderung unter Vorlage der ABE vorgeführt werden muss. Die Auflagen betreffen nur Befestigungsmittel, Klebegewichte und den Ausschluss von Schneeketten.
Zitat:
@qtom22 schrieb am 26. Oktober 2020 um 22:05:35 Uhr:
OK, ich antworte mal mit 2 Bildern, einmal Up mit 17 Zöllern, Original so bei VW konfiguriert und gekauft und 1x E-Up mit 16 Zöllern.
Da kann kein Tüvprüfer was beanstanden, auch nicht wenn er gerade Menupause hat!
Wenn Du die so bestellt hast ist sowieso alles i.o, da es dann auch in der CoE enthalten ist. Der Punkt ist scheinbar, dass die Hersteller, wenn Du keine optionale Felge bestellt hast eine CoE ausstellen, die möglicherweise als maximal Angabe die verbaute und nicht die theoretisch mögliche Felgengröße enthält
Ist dann aber - z.B. beim Up! - eingeschränkt mit sowas wie
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)
die "typischen" Auflagen das eine Abnahme nötig ist (oder eben nicht bei A02 wenn die Größe in den COC steht) wären aber tatsächlich die hier
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Zitat:
@qtom22 schrieb am 26. Oktober 2020 um 22:05:35 Uhr:
OK, ich antworte mal mit 2 Bildern, einmal Up mit 17 Zöllern, Original so bei VW konfiguriert und gekauft und 1x E-Up mit 16 Zöllern.
Da kann kein Tüvprüfer was beanstanden, auch nicht wenn er gerade Menupause hat!
Schaut übrigens gut aus! 🙂
@GTDennis
Genau, da steht dann in der ABE:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
Dann muss die Reifengröße auch nicht im CoC aufgeführt sein.
Also in der ABE steht sinngemäß dass für alle in der ABE freigegebenen Rad/Reifenkombination keine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich ist wenn die im Gutachten aufgeführten festgehalten Angaben erfüllt sind. Und wie gesagt da stehen keine Auflagen außer den oben genannten drin
Zitat:
@goa4all schrieb am 26. Oktober 2020 um 22:16:52 Uhr:
Zitat:
@qtom22 schrieb am 26. Oktober 2020 um 22:05:35 Uhr:
OK, ich antworte mal mit 2 Bildern, einmal Up mit 17 Zöllern, Original so bei VW konfiguriert und gekauft und 1x E-Up mit 16 Zöllern.
Da kann kein Tüvprüfer was beanstanden, auch nicht wenn er gerade Menupause hat!Schaut übrigens gut aus! 🙂
Danke
und legal, ohne irgendwelche Sondergutachten, Verbreiterungen, etc... weil alles Serie 🙂
Wenn Du auch Felgen suchst, dann wirst Du bei Deinen Bedenken vermutlich nie fündig *grins*
das fällt dann in der Tat unter "klingt komisch, ist aber so"... - ich wundere mich schon länger nicht mehr über Dinge die beim TÜV vorgehen... bestes Bsp. war ein Kunde der sich seine Seitenblinker mit schwarzen Kunststoff-Tönungsspray angesprüht hatte. Keine HU bekommen da das Spray nicht erlaubt war. Eine Woche später kam er wieder: Seitenblinker ausgebaut, Löcher zugespachtelt und hat ohne Probleme seine Plakette erhalten.. frag mich bis heute ob das so tatsächlich ok war... *schulternzuck*