Reifen & Felgengröße

VW Caddy 3 (2K/2C)

welche Reifen & Felgen kann ich auf meinem Caddy fahren ?

Beste Antwort im Thema

... ich glaube meine Antwort wird nun etwas umfangreicher ausfallen werden müssen!

Zitat:

Einzelabnahmen nicht mehr möglich? Da sagen aber meine Erfahrungen (bei einer offiziellen Tüv Niederlassung mit dem Leiter dieser Niederlassung) aber etwas anderes. §22 der Stvo beschäftigt sich übrigens mit der Ladungssicherung....

... ja nee ist klar!

Wenn man sich schon konstruktiv an diesem Thema beteiligt, sollte man schon aufmerksam lesen! Es war nie die Rede von der

Straßenverkehrs-Ordnung

(StVO)

sondern von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO)

.  Ok? 😉

Zitat:

Im übrigen zur Tabelle: ist da eigentlich auch der Reifen mit berücksichtigt? Oder rein die Felge? Bei mir ist bei 7x16" mit ET 38 und 225 Reifen definitiv schluss, es schleift schon leicht die Schiebetüre.

Nein - in der besagten Tabelle sind die Reifengrößen nicht berücksicht, weil diese Daten getrennt von den Rädergrößen zu betrachten und zu bewerten sind.  Es gibt eine Grundreifengröße für jedes zugelassene Fahrzeug in Europa. Für den Caddy ist das die Reifengröße

195/65R15

als kleinstmögliche Option. Hiervon ausgehend lässt der Gesetzgeber eine Abweichung im Abrollumfang (mm) von

-2,5%

nach unten und

+1,5%

nach oben als zulässige Toleranz zu.

Ein Reifen in der Dimension 225/55R16 liegt ausserhalb des Toleranzbereiches, und wäre nur mit dem Nachweis der Tachoangleichung zulässig. 😕

Zitat:

Ich habe eine solche Abnahme durchführen lassen. Ich glaube nicht, das der GTÜ mich aus Umsatzgründen zum TÜV geschickt hat, mit der Aussage das nur die das dürfen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfingenieur aus reiner Geldgier -von der er als Angestellter nicht einmal etwas haben wird- seine Unterschrift nachvollziehbar unter die Eintragung gesetzt hat. Auch wenn ich als Halter letzten Endes bei illegalen Umbauten "dran" bin wird ggf. auch sein Kopf gewaltig in der Schlinge hängen.

Die Herrschaften von GTÜ und KÜS und anderen Prüforganisationen haben teilweise

nicht

die Befähigung (Erlaubnis) zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung! D. h. - nur die Herrn im weißen oder blauen Kittel (TÜV Nord/Süd/RWTÜV etc.) oder grüner Kittel (Dekra)dürfen solche Abnahmen durchführen! Daher der Verweis an den Kollegen! Jeder Prüfer der "halbseidene" Abnahmen dürchführt haftet 30 Jahre mit seinem Kopf! Aber richtig ist, dass WORST CASE im Falles eines Falles auch der Halter seinen Kopf mit verliert. Die Versicherung zahlt eventuell nicht! Ganz zu Schweigen vom Punktekonto in Flensburg! Die Gier nach Umsatz ist oft mit ein Grund für die von mir dargestellte Tatsache!

Zitat:

Ich gehe sogar davon aus, dass bei einer *grundsätzlich* illegalen Geschichte die ein oder andere "Tippse" in der Zulassungsstelle sich querstellt. Das sollen die gelegentlich sogar bei Dingen machen, die eigentlich rechtlich einwandfrei wären. 

Das eine "Tippse" entscheidet sich querzustellen oder auch nicht, ist mir noch nicht untergekommen! In der Regel entscheidet der Kittelträger ob, oder ob nicht der Prüfung. 🙁

Zitat:

Was mich an der ganzen Geschichte allerdings stutzig macht. Du bist durchaus vom Fach. Daher tue ich mich schwer Deine Aussage so einfach als "dummes Geschwätz" abzutun. 

Es sei mit gestattet hier zu bemerken, dass ich es nicht nötig habe mich mit "dummen Geschwätz" in diesem Forum aufzuhalten. Hier geht es mir alleine, um eine klare und fundierte Darlegung der Gesetzmäßigkeiten, um Schaden von den hier Anwesenden abzuwenden. Dummschwätzer gibt es genügend, und diese Neunmalklugen wird es auch künftig geben. Ich bin auch nicht der Oberlehrer, der alles besser weiß. Ich arbeite nur Tag täglich mit der Materie Leichtmetallrad, und bekomme die legalen und die weniger legalen Dinge auf den Tisch, um diese Vorgänge mit meinem Sachverstand zu kommentieren. Ich für meine Person verwahre mich aber vor solchen Kommentaren. *Ende*

Zitat:

Wenn ich Dich richtig verstehe: Ich habe 205/55/16 auf Golf V-Serienfelgen 6 1/2x16 ET 50 für meinen Caddy eingetragen. Auch wenn die Felgen die erforderliche Traglast besitzen, die Freigängigkeit gegeben ist und seitens der Achskonstruktion und -geometrie keine Bedenken gegen diese Umbereifung bestehen sollten hätte der Graukittel diese mir Räder nicht eintragen dürfen, weil kein Papier aus Hannover vorliegt, das diese für unbedenklich erklärt?

Das ist auch alles so in Ordnung! Für ein jedes Serienrad gibt es auch ein Teilegutachten! Auch für das VW Golf V Leichtmetallrad 6,5Jx16H2 mit 50! Jedes Leichtmetallrad ist geprüpft und für die Verwendung angebaut und getestet. Ein entsprechendes "Papier" hätte man in Verbindung mit der Unbedenklichkeitserklärung bekommen können. Aber in Hannover hat man keine Gutachten für einen Pkw aus Hannover! Der "Graukittel" hat nur in seine Datenbank geschaut und die Raddaten Caddy mit den Daten Golf verglichen. Der "Graue" hat zudem zugriff (wie ich soeben bestätigt bekomme!) auf die Teilegutachten alles Fahrezughersteller, die ihre Räder in Deutschland haben prüfen lassen. Das ist legitim und im Rahmen seines Ermessens. Aber eine Einzelabnahme ist das nicht! Eine Einzelabnahme liegt preislisch in völlig anderen Dimensionen!

Zitat:

Hier ist es auch so, dass Einzelabnahmen nur von TÜV Hauptstellen durchgeführt werden dürfen, GTÜ, KÜS etc. dürfen nur Sachen mit passendem Gutachten eintragen. Hier werden auch nach wie vor andere und größere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen, sofern das alles technisch passt. 20 Zoll auf nem Peugeot 207 oder Golf 5 GTI sind durchaus üblich, hier fahren auch ein paar Caddys mit 18 oder 19 Zoll rum, die auch per Einzelabnahme eingetragen wurden.

... clever auf den Punkt getroffen!

Genau hier tummeln sich die schwarzen Schafe! 20" auf einem Peugeot 207! Das geht mal garnicht! Leichtmetallräder eines X-beliebigen Herstellers, ohne Vorhandensein eines Teilgutachtens! Das sind so die vermeintlichen "Spielchen" die als illegal zu bezeichnen sind!

Ein Hersteller und Anbieters eines Leichtmetallrades inverstiert eine Menge Geld in Prüfungen und Gutachten.

Als Beispiel kostet die Festigkeitsprüfung

  • Biegeumlauftest Kurzeit 
  • Biegeumlauftest Langzeit
  • Impacttest 
  • Abrollprüfung für eine Radfestigkeit über 650 kg

eines Rades eines Lochkreises (112) und einer Lochzahl (5) mit einer Einpresstiefe rund ca.

3500 Euro

! Das Verwendungsgutachten (Teilegutachten nach

§19(3) StVZO

) für eine Anwendung (z.B. AUDI/SEAT/SKODA) schlägt nochmal mit ca. 300 Euro zu Buche! Für alle möglichen Verwendungsbereiche von (A) wie z.B. Alfa Romeo bis  (Z) wie z.B. Zagato können locker mal

50.000 Euro

an reinen Prüf- und Gutachtenkosten auf eines Hersteller zukommen. 😰

Wozu treibt man einen solchen immensen Aufwand, wenn es doch die vermeintlich "schwarzen Schafe" gibt, die ein ungeprüfttes Leichtmetallrad auch ohne das erforderliche Papier eintragen. Für eine Radfamilie von 17" bis 20" in den unterschiedlichsten Breiten könnte man doch als Anbieter und Hersteller mal eben eine viertel Million sparen, wenn diese "Wildeintragungen" doch Tagesgeschäft sind!

18", 19" und 20" Leichtmetallräder für den Caddy mittels Einzeleintragung abnehmen zu lassen, ist völliger Blödsinn, denn es gibt reine Teilegutachten! Nur wir sind von lauter Individualisten und vermeintlichen Spezialisten umgeben, die genau nicht das wollen, was der Nachbar auch hat! Daher wird gerade im Netz so lange gesucht bis man seine eigene Individualität befriedigt findet! Diese Auswüchse an Individualismus werden dann in Foren breitgetreten. Die Ordnungsbehörden sind clever geworden und Prüfen diese Auswüchse immer stärker, und wann immer sie können in geballter Form! Messen und Massenveranstaltungen geben im mehr Anlaß genau hier den Hebel anzusetzen. Und die sogenannten "Spezialisten" gucken dann oft sehr dumm aus der Wäsche, wenn Ihnen die TÜV-Plakette abgekratzt wird. Dann wird der Caddy auf den "Bollerwagen" aufgeladen, und kann dann nicht mehr auf den 9x20 und den von der Tragfähigkeit unzureichenden 225/30R20 von dannen rollen!

Aber die 20-Zöller auf dem Golf V GTI stören mich nicht mehr. Das ist heute das machbare Maximum mit Teilgutachten. Nur bei den 22" großen Räder stellen sich meine Nackenhaare noch oben, wenn man dann gesagt bekommt: Alles abgenommen! 

Nur auf den tatsächlichen Beweis wartet man oft vergebens. Und genau das ist dann: "Dummes Geschwätz!"

Bis gleich!
CADDYHOOD

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Hab jetzt was rausgefunden. Laut den KBA Nr sind da andere Daten. 760 kg.

Bei mir im kfz steht
1000
1200

Ich hab etwas bedenken. Den wenn 8.5j schon breit ist und ich mit den Spurplatten von ET 60 auf z.b ET 50 oder 45 gehe das die Felge naher zu sehr rausguckt oder hab ich gerade ein Denkfehler??

Sorry ich hab wenig Ahnung von ET Geschichte.

Hiho

mal zum durchrechnen als Beispiel :

deine 225/45/17 Et 45 ( ET60 mit 15mm Spurtplatten) stehen ca 1.9 cm weiter raus zur Kotflügelkannte ( 0.7mm näher am Federbein ) als eine 7.5 x18xEt51 mit 225/40/18er Bereifung .

Bei unseren Caddy steht eine 7,5J18 ET51 (siehe Bild) schon recht nahe an der Tür ( mit 1.9cm näher zur Tür wird das schon eng werden speziel wenn der Caddy einseitig im Dreck steht )

Gruss Dirk

1
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@dtgr
Also meinst du die ganze Geschichte wird eng? Ich habe eben mit dem Verkäufer geschrieben und er hat falsche Angaben in der verkaufsanzeige, den auf den Fotos der Felgen stehen richtige Daten. Er hat sich wohl sehr vertan.

Das ist eine
RH ZW1
8jx17
ET60
KBA 807560

Sind die Bilder mit original Felgen? Sieht so schon sehr eng aus ??

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Hiho

bei 8x17 und einer Et von 40-45 dürfte sich das noch ausgehen mit den Schiebetüren ( gib einige die 8x18 ET 35 fahren und das passt gerade noch so (kommt aber auf den Einzellfall an da jedes Auto anders ist z.B Achsversatz bzw. 15/16 Zoll Achse .)

Auf meinen Bilder ist eine 7,5x18 Et51 verbaut mit 225/40/18er Reifen (zwar VW(Golf GTI ) aber nicht Serie auf dem Caddy )

Gruss Dirk

Img-09391

Hallo Zusammen,
könnt Ihr mir bitte weiterhelfen? Von unserem alten Sharan sind noch Felgen 7J16H2 ET 59 übrig. Ist das auf einem Caddy Baujahr 2008 machbar?
Danke für die Infos?

Nein, das geht nicht.

Hallo, kann mir bitte wer helfen:

Ich bekomme meinen 2.0 TDI 4 Motion Caddy 4 erst in einigen Wochen.Original mit Sommerreifen sind jetzt 205/55 R16 Felgen drauf.

Jetzt hätte ich gleich die Gelgenheit das bei mir einer in der Nähe Stahlfelgen mit Winterreifen 205/55 R16 Lochkreis 5x112 verkauft mit Abdeckkappen. Ich sage mal das würde mir für den Winter reichen.

Sie sind vom Touran 1T3. ET ist 50.

Jetzt lese ich im Netz einmal ET47 und ET 50. Meine Vermutung ist jetzt bei 15 Zoll ET47 und bei 16 Zoll ET 50

Kann mir wer sagen welche ET ich beim normal Caddy 4 jetzt wirklich brauche bei 16 Zoll?

Servus,

Et50 und ET47 sind passend, wichtig ist die Traglast der Reifen. Denke der 4er Caddy TDI braucht auch min. 93.

Die Werks Reifen haben in der Ganzjahres Variante 94.

Tragfähigkeitsindex 93 heißt 1300kg Achslast, soweit ich mich erinnere müsste das beim Caddy passen (Achslast HA 1250kg, glaub ich).

Hallo Leute,

Winter steht vor der Tür und ich brauche Winterräder.
In meinem Fahrzeugschein steht 195/65 15 91T
Caddy 2k

Nun war ich die ganze Zeit auf der Suche nach 205 55 16. Könnte ich die montieren und ist dann eine Eintragung nötig für so Stahlfelgen?.?

Was steht denn in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung?

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 24. Oktober 2020 um 19:24:35 Uhr:


Was steht denn in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung?

Wo finde ich das? Bin gerade überfragt?

Zitat:

@-MyAMG- schrieb am 24. Oktober 2020 um 19:32:42 Uhr:



Zitat:

@AudiJunge schrieb am 24. Oktober 2020 um 19:24:35 Uhr:


Was steht denn in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung?

Ich schaue mal nach.

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