Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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Wie viele Trucks fahren hier wohl ohne funktionierende Abgasnachbehandlung herum?

Zitat:

@princeton schrieb am 04. Nov. 2018 um 11:28:21 Uhr:


Der reale Irrsinn:

Hierzulande wird schon lange im großen Stil Hexenjagt betrieben.

leider nicht mit voller kraft.

Zitat:

@schoema schrieb am 3. November 2018 um 21:29:53 Uhr:



Zitat:

@fluebe schrieb am 3. November 2018 um 16:12:29 Uhr:


Ja pardon war natürlich am 29.08.2018. Zwei Tage später hätte man zur Zulassung eines Neufahrzeuges mit Euro 6b eine Sondergenehmigung gebraucht, die bei Mercedes noch nicht vorlag.

Nein keine SoGen, die EZ war doch vor dem 1.9.18

Hallo Schoema, SoGen brauchte ich ja auch nicht, *hätte* habe ich geschrieben. Das machte die Kaufabwicklung mit Zulassung für mich sehr hektisch. Das soll aber um diesen Termin bei vielen Händlern so gegangen sein, die Neufahrzeuge mit 6b stehen hatten. Der Verkäufer THT-Bus in Ofterdingen hat mich glücklicherweise bestens unterstützt.

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Zum Thema *Abschaltung der Abgasreinigung* habe ich vor einiger Zeit eine TV-Beitrag gesehen, in dem Axel Fridrich, ein ausgemachter Fachmann für Abgas-Schadstoffmessungen, in Berlin während solch einer Messungen interviewt wurde. Man kann mit den heutigen Messgeräten den Schadstoffausstoß bei vorbeifahrende Autos in Sekunden messen. Bei ziemlich vielen Taxis, die in dieser Zeit vorbeifuhren, stieg der Schadstoffwert in der direkten Umgebung stark an. Anscheinend bauten die Speicherkats einfach aus, weil kostenintensive Verschleißteile. Dürfte jetzt aber auch nicht mehr funzen, weil es ja es ja wieder sowas wie die ASU gibt.

Ein Skandal ist/war ja auch bei BMW, vornehmlich bei 6-Zylinder-Dieseln, dass als Arbeitsanweisung für die Werstätten die Abgasreinigung schlicht runtergefahren wurde, damit die AGR-Ventile nicht so schnell und häufig versotten. Es scheint aufwändig zu sein, den Schmodder aus dem Abgassystem des Motors zu bekommen. Nach Aufdeckung der Umstände war die Anweisung ganz schnell verschwunden. Aber Leute, das ist dann offensichtlich keine Täuschung, ich wüsste jedenfalls nicht, dass deshalb jemand vor Gericht zur Verantwortung gezogen wurde.

Der TÜV prüft nur Ruß, kein Stickoxid.

6-Zylinder arbeiten halt viel öfter in der Teillast, daher schon plausibel die Story mit BMW.

Kurzes Update in eigener Sache: Gestern meldete sich mein V zum ersten Mal mit dem Ansinnen, einen Service A zu bekommen. Daraufhin habe ich beim Freundlichen mal dezent angefragt, was das kosten würde, und mir nen entsprechenden KV geben lassen. Zuvor bei meiner Mail-Anfrage an den Freundlichen hatte ich sicherheitshalber vorab darauf hingewiesen, dass ich das anstehende Software-Update verweigere.
KV kommt, verbunden mit der Anmerkung, dass sie zwingend das Update fahren würden und das Fahrzeug ohne dieses nicht mehr rausgeben dürften. Nachdem ich wieder Luft bekommen habe, habe ich nochmal freundlich nach den rechtlichen Hintergründen gefragt, aufgrund derer sie über mein Eigentum verfügen wollen. Die Antwort kam bald: Natürlich kann ich das Update verweigern, und es wird dann auch nicht gemacht. Ich muss allerdings auf einem Schriftstück bestätigen, dass ich das genau so will. Das ist kein Problem, und ich mach es gerne so. Ein Update kommt mir nicht ins Fahrzeug, habe in meiner täglichen Praxis als Fahrzeugprüfer schon derart viele Probleme nach Update erfahren, dass ich das mal lieber nachlasse.

Und heute habe ich nun, da die gesetzliche Gewährleistung Anfang Dezember ausläuft, eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Ich will keine Rückabwicklung, keine Wandlung, kein Neufahrzeug, aber halt Schadenersatz für eine mit Sicherheit eintretende Wertminderung. Habe keinerlei Risiko bei den anwaltlichen Bemühungen, wenn sie was erreichen, dann gut, wenn nicht, dann auch gut, fahre eh alle Benze immer 10 Jahre, und dann hab ich genug Geld für ein neues :-))

Zitat:

@gardiner schrieb am 6. November 2018 um 09:57:54 Uhr:


Kurzes Update in eigener Sache: Gestern meldete sich mein V zum ersten Mal mit dem Ansinnen, einen Service A zu bekommen. Daraufhin habe ich beim Freundlichen mal dezent angefragt, was das kosten würde, und mir nen entsprechenden KV geben lassen. Zuvor bei meiner Mail-Anfrage an den Freundlichen hatte ich sicherheitshalber vorab darauf hingewiesen, dass ich das anstehende Software-Update verweigere.
KV kommt, verbunden mit der Anmerkung, dass sie zwingend das Update fahren würden und das Fahrzeug ohne dieses nicht mehr rausgeben dürften. Nachdem ich wieder Luft bekommen habe, habe ich nochmal freundlich nach den rechtlichen Hintergründen gefragt, aufgrund derer sie über mein Eigentum verfügen wollen. Die Antwort kam bald: Natürlich kann ich das Update verweigern, und es wird dann auch nicht gemacht. Ich muss allerdings auf einem Schriftstück bestätigen, dass ich das genau so will. Das ist kein Problem, und ich mach es gerne so. Ein Update kommt mir nicht ins Fahrzeug, habe in meiner täglichen Praxis als Fahrzeugprüfer schon derart viele Probleme nach Update erfahren, dass ich das mal lieber nachlasse.

Und heute habe ich nun, da die gesetzliche Gewährleistung Anfang Dezember ausläuft, eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Ich will keine Rückabwicklung, keine Wandlung, kein Neufahrzeug, aber halt Schadenersatz für eine mit Sicherheit eintretende Wertminderung. Habe keinerlei Risiko bei den anwaltlichen Bemühungen, wenn sie was erreichen, dann gut, wenn nicht, dann auch gut, fahre eh alle Benze immer 10 Jahre, und dann hab ich genug Geld für ein neues :-))

Hallo gardiner, dein restriktives Vorgehen finde ich super!
Meiner Meinung ist das mit der Wertminderung aber schwierig. An welchen Verkaufsdaten für das Gebrauchtfahrzeug wird diese gemessen? Ich habe bei meinem letzten Fahrzeug (B-Klasse Euro 6b-Diesel) festgestellt, dass die Dieselkriese ganz selbstverständlich Einzug in die Bewertungssysteme und Inzahlungnahmeberechnungen gehalten hat. Wie beweist dann der Anwalt die Wertminderung? Als ich so ziemlich am Anfang des Theaters um den Vorwurf von Manipulationen bei Mercedes Ende 2016/Anfang 2017 meine Angelegenheit an eine Kanzlei gegeben hatte, wurde darauf hingewiesen, bei Gebrauchtverkauf eines solchen Fahrzeuges mehrfache Inzahlungnahmeangebote erstellen zu lassen, um ggf. eine Wertminderung belegen zu können. Ich wollte das Auto ja vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Manipulationen der Abgaswerte (exakter: dass Fahrzeuge mit Euro-6-Einstufung ohne SCR-Kat niemals die Euro 6-Vorgaben erreichen können!!) an verkaufen. An dem Fahrzeug gab es zu dem Zeitpunkt kaum Interesse und die Inzahlungnahmepreise waren schon total im Keller. Ich habe bis August diesen Jahres gebraucht und natürlich einen heftigen Wertverlust erlitten. Die Verluste bleiben aktuell an den Besitzern und auch bei den Händler hängen. Der private Käufer hat sich sicher gefreut - er war gut informiert und hätte keinen Cent mehr bezahlt. Auch er fährt seine Mercedes mind. 10 Jahre... vermutlich die beste Lösung.

@fluebe Ja, das mag schon sein, dass das mit der Wertminderung schwer zu beziffern ist. Ist meines Erachtens nach ne rein subjektive Sache. Die gewerblichen Autoverkäufer sind, im Forum Anwesende selbstverständlich ausgenommen, allesamt "Verbrecher", aber das scheint eine berufsbedingte Krankheit zu sein und liegt anscheinend in der Natur der Sache begründet, dass provisionsgebundene Arbeitsverträge einfach die an den Tag gelegte Unfairness bedingen. Ich habe noch nicht erlebt, dass ein Verkäufer, sei es bei Mercedes oder auch bei Wettbewerbern, bei einem Gebrauchten aufgrund der Dieselkrise tatsächlich einen echten günstigeren Preis gemacht hätte, welchen er ohne die Dieselkrise nicht auch hätte darstellen können. Ich finde, das ist alles in höchstem Maße Augenwischerei und Betrug am Endkunden, aber ich werde dieses Gebaren nicht ändern.

Aber das war ja auch garnicht Thema hier. Ich bilde mir durchaus ein, dass findige Juristen auch Geld verdienen wollen und in der Lage sind, dem Hersteller und/ oder Händler klarzumachen, wie hoch der Wertverlust, sprich Schaden für den Kunden im jeweiligen Falle ist.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall, will und brauch ich auch nicht, und hab mir daher ne Kanzlei gesucht, die Im Erfolgsfall knapp 30% vom Schadensersatz als Honorar einbehalten.

Also null Risiko für mich. Wenn sie was erstreiten, gehe ich mit dem Weib schick essen oder mal shoppen, und wenn es nichts gibt, dann vielleicht auch ;-)

Also, alles gut.

Ich habe zum Glück nicht so viel mit Händlern zu tun und der letzte, bei dem ich meinen V-MP gekauft habe, war sehr fair, war ja auch ein Kauf absolut aus der Reihe.

Ich habe schon woanders geschrieben, das meine Rechtschutzversicherung (WGV) ohne vorliegende Beweise der Manipulation die Sache nicht übernimmt. Bei Mercedes-Fällen ist das offensichtlich schwierig, müsste ich erstmal den Anspruch gegenüber meiner Rechtschutz durchsetzen. Die unsägliche Sch...-B-Klasse ist verkauft und so warten wir nun dahin.
Die Kanzlei Dr. Stoll, Lahr hat bei einigen VW-Fällen die Rechtschutzversicherungen der Kläger auf Übernahme der Kosten erfolgreich verklagt, da gibt es aber Beweise bzw. das Geständnis von VW!

Diese Kanzlei rät auch strikt davon ab, updates machen zu lassen und bat gerade aktuell Mandanten um Übermittlung der Schreiben mit dem vom KBA angeordneten Rückruf wg. Softwareupdate, wie sie jetzt bei einigen von euch eingehen.... sie sehen vermutlich genau diese Anordnung als Beweis!

@gardiner

Gefällt mir...!

-🙂

Gruss
Nico

...und auch spannend: Beim Service A will man mir AdBlue nachfüllen. Steht zwar nicht, wieviel Liter, aber es scheint so zu sein, dass ich sogar noch nen Füllschlauch dazu kaufen soll (siehe Anlage).

Auch auf diesen Service werde ich dankend verzichten, da ich hier um die Ecke ne AdBlue-Zapfsäule habe und mir dort das Pipi für bisschen über 50 Cent pro Liter selbst hole. Und ich schaffe es bisher auch immer, das AdBlue ohne extra Füllschlauch in den einwandfrei zugänglichen Einfüllstutzen einzufüllen.

Ich werde also weiter rebellieren: Das Original-Öl nach 229.52 habe ich mir schon im Netz bestellt, 10 Liter gibt's für knapp 77,-€ inkl. Versand, und schon reduzieren sich die Inspektionskosten auf ein Minimum.

Na ja, vielleicht gibt's ja irgendwann noch paar Mark über den Anwalt, weil... ich hab knapp 😁

Adblue

Das ist ja der Schnapp der Woche...!
€56,97 brutto für drei Liter Ad-Blue...!

Ich habe letztens bei FEINKOST ALBRECHT für 5Liter (inkl. Einfüllstutzen) €4,95 gezahlt...!

-🙂

Gruss
Nico + Crew

das ist nur bei aldi nord für den preis zu haben oder?

Zitat:

@Multikontursitz schrieb am 6. November 2018 um 12:49:39 Uhr:


das ist nur bei aldi nord für den preis zu haben oder?

-🙂

Weiß ich nicht...?
War aber auch nur temporär im Angebot...!
Habe vier Kannen mitgenommen...!

-🙂

Gruss
Nico

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