A3+Geisterfahrer=Totalschaden
Montag morgen, die alltägliche Fahrt zu Arbeit, plötzlich ein Passat auf meiner Fahrbahn... weder Lichthupe noch Hupe konnte den Fahrer davon abbringen dass das meine Spur ist... meine Vollbremsung brachte die Sitatuion leider auch nicht mehr ins Gleichgewicht... ich sag noch den Airbag auf mich zu kommen... und dann nichts wie raus aus dem Auto. Fazit: Zwei kaputte Autos und zwei zum Glück nicht schwer verletzte Fahrer (so ein Airbag an sich ist auch nicht ungefährlich wie ich feststellen musste, aus dem Krankenhaus durfte ich dann aber doch gleich wieder raus).
Heute auf dem Hof meines Autohauses hab ich dann meinen A3 wiedergesehen... doch seht selbst...
Laut Gutachter ein Schaden von 21.000 (!) Euro, der ziemlich genau dem aktuellen Wert entspricht. So weit so schlecht. Die Leasinggesellschaft wird nun entscheiden was passiert und tut das hoffentlich recht rasch. (Wie sind eigentlich aktuell die Lieferzeiten für einen A3 SB mit 1,4er Maschine und DSG?)
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Audi-A3fan
Audi A3 Sportback unverbindliche Mindestlieferzeit ----> 5 Monate
Wie kommst Du denn darauf? In anderen Threads ist von ca. 2 Monaten die Rede, schau mal im 1.4T-Thread - selbst diese beliebte Motorisierung hat mittlerweile akzeptable Lieferzeiten.
Oh Mann, Horrorszenario für jeden denk ich. Gut dass du da heil rausgekommen bist, man kennt da sonst andere Geschichten. Hoffe es geht für dich alles glatt aus ohne Theater der Versicherung etc
Zitat:
Original geschrieben von vilafor
Wie kommst Du denn darauf? In anderen Threads ist von ca. 2 Monaten die Rede, schau mal im 1.4T-Thread - selbst diese beliebte Motorisierung hat mittlerweile akzeptable Lieferzeiten.Zitat:
Original geschrieben von Audi-A3fan
Audi A3 Sportback unverbindliche Mindestlieferzeit ----> 5 Monate
im Mitarbeiterblog steht es drin Audi A3 Sportback unverbindliche Mindestlieferzeit 5Monate allerdings wird halt dann noch nach Motor und Austattung dementsprechend die Lieferzeit abgeändert
Alter Falter, habt Ihr ein Glück gehabt (du hättst es ja sicher erwähnt, wenn deinem Geisterfahrer was schlimmeres zugestossen wäre)!
Ich "durfte" als Beifahrer auch mal kurz Geisterfahrerluft schnuppern..... mir ging sowas von die Düse..... Sind an einer Kreuzung links abgebogen und nicht UM die Verkehrsinsel rum sondern VOR der Insel in die Gegenfahrbahn gefahren... zum Glück war wenig Verkehr, nix passiert, und der einzige der`s gemerkt hat war ich .... der etwas ältere Fahrzeugführer war abschließend dennoch überzeugt "alles richtig gemacht zu haben"...
EDIT: habs mal kurz skizziert
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Update:
War heut den ersten Tag wieder auf Arbeit und eigentlich alle haben meinen Schutzengel gelobt. Das hätte sicher auch anders ausgehen können (für beide). Eine Reparatur konnte sich auch keiner vorstellen.
Mit meinem Anwalt hab ich auch telefoniert. Demnach ist die Dauer der Krankschreibung nicht zwingend ausschlaggebend für die Höhe des Schmerzengeldes. Auch wer wieder arbeiten geht aber die Verletzungen des Unfalls noch nicht endgültig "überstanden" hat und das durch regelmässige Arzttermine nachweisen kann hat entsprechenden Anspruch auf Schmerzensgeld. Weiterer Tipp: Wenn auf dem Arbeitsweg passiert das auch entsprechend angeben und der Berufsgenossenschaft melden. Anders als bei den Krankenkassen werden dort Massagen und Reha-Massnahmen noch gezahlt.
Problematisch sehe ich nach wie vor die "Ersatzbeschaffung" (im Falle eines Totalschadens). So zahlt die gegnerische Versicherung in solchen Fällen max. 14 Tage einen Leihwagen und wenn man die Lieferzeiten eines neuen Fahrzeugs dagegenstellt... Und naja für "irgendeinen" Lagerwagen will ich so viel Geld halt auch nicht ausgeben. Das wird also noch spannend.
Zitat:
Original geschrieben von micha-s_1e4
Update:War heut den ersten Tag wieder auf Arbeit und eigentlich alle haben meinen Schutzengel gelobt. Das hätte sicher auch anders ausgehen können (für beide). Eine Reparatur konnte sich auch keiner vorstellen.
Mit meinem Anwalt hab ich auch telefoniert. Demnach ist die Dauer der Krankschreibung nicht zwingend ausschlaggebend für die Höhe des Schmerzengeldes. Auch wer wieder arbeiten geht aber die Verletzungen des Unfalls noch nicht endgültig "überstanden" hat und das durch regelmässige Arzttermine nachweisen kann hat entsprechenden Anspruch auf Schmerzensgeld. Weiterer Tipp: Wenn auf dem Arbeitsweg passiert das auch entsprechend angeben und der Berufsgenossenschaft melden. Anders als bei den Krankenkassen werden dort Massagen und Reha-Massnahmen noch gezahlt.
Problematisch sehe ich nach wie vor die "Ersatzbeschaffung" (im Falle eines Totalschadens). So zahlt die gegnerische Versicherung in solchen Fällen max. 14 Tage einen Leihwagen und wenn man die Lieferzeiten eines neuen Fahrzeugs dagegenstellt... Und naja für "irgendeinen" Lagerwagen will ich so viel Geld halt auch nicht ausgeben. Das wird also noch spannend.
Hallo erstmal, von mir einen Gruß an deinen/euern Glücksengel.
Zum Fall der gegnerischen Versicherung: Das mit den 14 Tägigen Leihwagen musst du wohl oder übel so hinnehmen. Es gibt aber danach noch die Möglichkeit, dass du dir einen Leihwagen holst und dies dem Unfallgegner in Rechnung stellst....problem daran ist Leider, dass du diese Kosten dann Zivilrechtlich einklagen musst. Wenn sich der Unfallgegner Querstellt.
Willst solltest du darüber mal mit deinem Anwalt reden. Nachzuweisen, dass du auf ein Fahrzeug angewiesen bist sollte ja nicht schwer fallen.
!!! Dies sollte keine Rechtsberatung sein !!! Weils auf MT auch nicht Erlaubt ist.
greetz Ron....
hallo hast du auch fotos von der linken fahrerseite habe auch ein frondschaden die meinten 14000 schaden nur und jeder sagt das es ein wirtschaftlicher totalschaden ist
Hallo,
von der linken Seite gibt es nur diese beiden Fotos.
Grüße
Michael
PS: Inzwischen fahr ich seit 3 Monaten einen Golf VI 1.4 TSI. Auch nett 🙂