Airbagsystem nach 14 Jahren ersetzen?

Audi A6 C5/4B

Zufällig und mit Schrecken habe ich in der Bedienungsanleitung gelesen, dass Audi den Ersatz des gesamten Airbagsystems vorschreibt, sobald der Wagen das Alter von 14 Jahren seit Herstellungsdatum erreicht hat.

Mein V8 hat dieses Alter nun erreicht. Mit gut 190'000 km auf dem Buckel dürfte er aber wohl weniger wert sein als die Kosten der neuen Airbags. Darum habe ich nicht vor, diese Investition noch vorzunehmen.

Wie seht ihr das? Hat schon jemand alle Airbags erneuern lassen? Wenn ja, was hat das gekostet (2 Frontairbags, 4 Seitenairbag)s, insbesondere in der Schweiz? Oder fährt ihr einfach weiter mit den alten Airbags wegen der Kosten?

Vielen Dank für ein paar interessante Antworten und Gruss

Patrick

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6


Von Audi gab es mal ein offizielles Statement das die Nummer mit den 14 Jahren hinfällig ist von daher kann das auch keine Versicherung von die verlangen.

Das wär eh ein Käse dies zu verlangen, weil der Airbag dient ja der passiven Sicherheit, also dem Schutz der Insassen bei einem Unfall.

Also kann durch einen zu alten Airbag auch kein Unfall vermieden werden.

Da sollte sich die Versicherung schön raushalten!

Zitat:

Original geschrieben von Deutz_Agrotron



Zitat:

Original geschrieben von Slowfinger A6


Von Audi gab es mal ein offizielles Statement das die Nummer mit den 14 Jahren hinfällig ist von daher kann das auch keine Versicherung von die verlangen.
Das wär eh ein Käse dies zu verlangen, weil der Airbag dient ja der passiven Sicherheit, also dem Schutz der Insassen bei einem Unfall.

Also kann durch einen zu alten Airbag auch kein Unfall vermieden werden.

Da sollte sich die Versicherung schön raushalten!

Die Versicherung kommt aber auch für die Insassen des Unfallverursacher auf.

Aber eine Versicherung würde niemals als Auflage die Erneuerung des Airbag stellen und zum erlöschen des Versicherungsschutz kommt es auch nicht.

Falls ein Hersteller vorgibt nach X Jahren die Airbags zu erneuern würde es im Falle eines Falles evtl. dazu kommen das sie sich die Kosten für Insassenschäden vom Versicherungsnehmer wiederholt aber nicht zum Entzug der Versicherung

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