Airbagleuchte nach MAL Einbau

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

ich habe mir gestern die MAL eingebaut und habe zu diesem Zweck meinen Solisto aus dem Handschuhfach in die Mittelkonsole gelegt. Mit einem USB-Verlängerungskabel habe ich den Anschluss jetzt in die MAL selbst gelegt.

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage (Suche habe ich bemüht, hat aber mal wieder nichts Gescheites ausgespuckt):

Ich musste um an die Mittelkonsole heranzukommen den Airbagstecker und den Sonnensenorstecker abziehen. Leider musste ich auch ein paar Meter fahren. Nun leuchtet die Airbaglampe.

Muss ich damit jetzt unbedingt zur Werkstatt und den Fehlerspeicher auslesen lassen, oder gibt es Möglichkeiten die Meldung selbst weg zubekommen?

Danke für eure Hilfe.

14 Antworten

moin,

hättest du vorher die batterie abgeklemmt, wäre das nicht passiert.

entweder du klemmst sie mal für ein paar stunden ab und wenn das nicht hilft, musste wohl zum 🙂 fahren...

gruß
zuechter

Re: Airbagleuchte nach MAL Einbau

Zitat:

Original geschrieben von janherzfeld


Ich musste um an die Mittelkonsole heranzukommen den Airbagstecker und den Sonnensenorstecker abziehen.

Nein, musstest du nicht, bzw durftest du nicht mal! nach bestehender Gesetzgebung hast du dich damit sogar strafbar gemacht! (Bezieht sich auf den Airbagstecker)

Zitat:

Nein, musstest du nicht, bzw durftest du nicht mal! nach bestehender Gesetzgebung hast du dich damit sogar strafbar gemacht! (Bezieht sich auf den Airbagstecker)

Naja gemusst hätte ich es nicht, aber es hat die Sache einfacher gemacht da so die Abdeckung nicht die ganze Zeit im Weg lag. Ich meine Übrigens den Stecker an der Lüftungsdüse der nur den Status des Beifahrerairbags anzeigt. Nicht einen Stecker am Airbag selbst.

Naja das es das Gesetz gibt sehe ich ja ein, aber ich glaube ich bekomme torzdem keinen Ärger :-)

Werde den Speicher dann bei VW Auslesen lassen. Ich muss da eh zum Reifenwechsel hin.

@thommen

Um welches Gesetz handelt es sich in diesem Zshg.?

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@pummi1

Sprengstoffgesetz...

Das muss ich mir doch gleich mal die Kommentare und Richtlinien durchlesen.

Danke, das war mir noch gar nicht so bewußt.

Thomas

Airbag - Legal - Illegal - Wer weiss es WIRKLICH?

Hi @all!

Also zu dieser ganzen Thematik Airbag und legal/illegal/Sprengstoffgesetz würde mich schon mal interessieren, was da jetzt WIRKLICH Sache ist! Immer wenn irgendwer was mit Lenkrad / Sitze / Stecker schreibt, kommt jemad (oder mehrere) daher und schreiben was von "verboten", "illegal", etc. Allerdings habe ich hier leider noch keinen wirklich fundierten Post zur rechtlichen Lage gefunden. Auch Du Thommen, schreibst da nur was von "illegal" und "Sprengstoffgesetz". Das finde ich ein wenig dünn! Wo ist denn die Grenze? Was ist erlaubt, was nicht, was sind die Folgen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist, einen Stecker rauszuziehen und später wieder anzuschließen! Dass ich nicht direkt am Airbag was machen darf, O.K., dass leuchtet mir ein, das darf nur jemand machen, der dafür eine Erlaubnis hat, wg. Sprengstoff und so. Aber wie sieht das im Fall des TE aus? Er hat ja nicht wirklich was am Airbag bzw. dem Sprengstoff gemacht. Was soll daran verboten sein? Dann dürfte ja eigentlich auch niemand, der keine spezielle Ausbildung und Erlaubnios hat, die Zündung einschalten... Auch das Thema "Lenkrad aus- & einbauen" ist so ein Ding. Da wird immer gleich geschriehen "verboten! illegal! Kerkerhaft!", aber was ist denn da wirklich das verbotene daran? Wenn ich das Lenkrad (und dafür zwingend das Airbagmodul) aus- bzw. einbaue, was mache ich denn da? Ein paar Schrauben und einen Stecker lösen bzw. befestigen... Was soll daran so gefährlich sein, wenn man ein paar einfache Sicherheitsgrundregeln beachtet? Es ist ja auch nicht verboten, selbst Bremsscheiben und Beläge zu tauschen, wobei ich das für viel gefährlicher halte...

Also falls hier jemand WIRKLICH Ahnung von dem Thema hat, würde ich mich sehr über Infos freuen, ich vermute, andere auch! Und bitte, bitte verschont uns mit Posts wie "Das ist aber so!" oder "Der Bruder von meinem Schwager seiner Frau hat erzählt, er hätte gehört..."

Servus,

Arbeiten an Airbags sind für ungeschultes Personal nicht zulässig!

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

Aus diesem Grund gibt es keine Anleitungen auf MT zum Demontieren von Airbag- und/oder Gurtstraffereinheiten.

Gruß

Totti-Amun

Re: Airbag - Legal - Illegal - Wer weiss es WIRKLICH?

Zitat:

Original geschrieben von Netsmurf


Hi @all!

Also zu dieser ganzen Thematik Airbag und legal/illegal/Sprengstoffgesetz würde mich schon mal interessieren, was da jetzt WIRKLICH Sache ist! Immer wenn irgendwer was mit Lenkrad / Sitze / Stecker schreibt, kommt jemad (oder mehrere) daher und schreiben was von "verboten", "illegal", etc. Allerdings habe ich hier leider noch keinen wirklich fundierten Post zur rechtlichen Lage gefunden. Auch Du Thommen, schreibst da nur was von "illegal" und "Sprengstoffgesetz". Das finde ich ein wenig dünn!

Dann muss ich dir sagen, hast du in die Suche nach dem Gesetz nicht viel Zeit investiert (nen paar min suchen genügen da nicht), denn dies wurde von uns schon MEHRFACH gepostet! Und jedes mal poste ich das Gesetz auch nicht, dass ist einfach zu viel Arbeit!

Zitat:

Original geschrieben von Netsmurf


Dass ich nicht direkt am Airbag was machen darf, O.K., dass leuchtet mir ein, das darf nur jemand machen, der dafür eine Erlaubnis hat, wg. Sprengstoff und so. Aber wie sieht das im Fall des TE aus? Er hat ja nicht wirklich was am Airbag bzw. dem Sprengstoff gemacht. Was soll daran verboten sein?

Du machst den Fehler und beziehst das nur auf die Airbageingeit selbst, das Gesetz ist aber vom Gesetzgeber her auf die komplette Airbaganlage anzuwenden, dazu gehört auch der Stecker nunmal!

Der user hurz100 aus dem Forum kann dazu bestimmt noch einiges detaillierter dazu sagen, der hat da so richtig Ahnung von!

Hier aber noch mal extra für dich:

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

Re: Re: Airbag - Legal - Illegal - Wer weiss es WIRKLICH?

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Airbags- und Gurtstraffereinheiten

Wie ist denn die Definition für Airbag- und Gurtstraffer

einheit

?

Der Airbag an sich oder das gesamte System inkl. Sensor, Kabelbaum, Schalter usw. oder eben nur das Bauteil?

Die Antwort hast du ja schon fast selbst gegeben. 🙂

Zitat:

Du machst den Fehler und beziehst das nur auf die Airbageingeit selbst, das Gesetz ist aber vom Gesetzgeber her auf die komplette Airbaganlage anzuwenden, dazu gehört auch der Stecker nunmal!

Wo steht denn im Gesetzestext (jedenfalls nicht im 3. Spren

Änd

G) was der Gesetzgeber als Einheit definiert?

Hi @all!

@Thommen
Zunächst wollte ich sagen, dass ich Dich nicht persönlich angreifen wollte! Falls das so rübergekommen ist, entschuldige ich mich hiermit!

@all
Wie Osiris21 schon gesagt / gefragt hat: Wie ist die Einheit definiert? Wo ist die Grenze? Wenn ich die Batterie abklemme, nehme ich ja quasi auch direkten Einfluss auf das Airbagsystem. Darf ich denn dann nicht mal mehr die Batterie abklemmen? Wie schon in meinem vorigen Post gesagt, würde ich nie auf die Idee kommen, in einem Airbagmodul "rumzuschrauben" bzw. "basteln", aber ich stelle mir wirklich die Frage, ob das blosse (de-)montieren eines kompletten, origininalen, unveränderten Airbagmoduls z.B. für die (de-)montage des Lenkrades, eine Verletzung des Gesetzes darstellt...
Dann ist da noch die Frage mit der Gewerbsmässigkeit: Der Profischrauber, nennen wir ihn Herbert, kommt vom 🙂 nach Feierabend zuhause an und baut am Golf seiner Freundin die Schubladen unter den Sitzen ein, weil sie die so gerne haben möchte. Damit er sich nicht so verrenken muss, baut er die Sitze kurzerhand komplett aus, dazu muss er u.A. auch den Stecker für die Airbagsteuerung lösen. Dies macht er natürlich erst, nachdem er das Masseband von der Batterie getrennt und sichergestellt hat, dass er statisch entladen ist. Hat Herbert jetzt gegen das Gesetz verstossen, weil er hier nicht gewerbsmässig gehandelt hat???

@Netsmurf,

Von diesen gesetzlicher Bestimmungen ist NICHT ein Bauteil betroffen, sondern das gesammte Airbag und Gurtstraffersystem !

In Deutschland ist DER UMGANG mit Airbags / Gurtstraffern ausschließlich gewerblich mit Sachkundenachweiß und namentlicher Nennung der verantwortlichen Person beim Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschtz vorgeschrieben.

Unter UMGANG ist zu verstehen:
-Jegliche Montage- / Demontage dieser Bauteile
-JEGLICHE Prüf- / Instandsetzung (darunter fällt Diagnose per Testgerät / Vag-Com UND Fehlerspeicher abfragen / löschen) !!!!
-Lagerung und Transport
-Entsorgung und Verschrottung funktionsfähiger Bauteile der Klassifizierung T1 gemäß SprengG.

Auch das ÜBERLASSEN solcher Bauteile (d.h. Verkauf / Erwerb) ist in Deutschland nur gewerblich mit Nachweiß der Sachkunde UND Nachweiß der Nennung bei beschriebenen Ämtern zulässig !!
Bedeutet: Als Privatmensch DARF Dir niemand solche Bauteile ÜBERLASSEN !

Gewerbliche Händler müssen bei Zuwiderhandlung mit ENTZUG der Zulassung zum UMGANG mit diesen Bauteilen rechnen !

!

Strenggenommen dürfte ich ja dann auch garnicht meinen Tacho ausbauen. Immerhin wird dort jetzt angezeigt das man das Airbagsystem überprüfen soll.

Dieser Definition nach gehört der Tacho dann also auch zum Airbagsystem !?!

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