Airbag Rückruf
In einem Beitrag der neuen AutoBild Klassik las ich, dass es anscheinend auch Probleme mit den Taka-Airbags beim Audi TT8N gibt (siehe auch https://www.motor-talk.de/.../...-mit-takata-airbags-t6765859.html?...).
In der Betriebsanleitung „Audi TT - Alles, was Sie über Ihren Audi wissen sollen“ steht auf Seite 34, dass das Airbag-System spätestens nach 14 Jahre erneuert werden muss.
Genauso ist es auch im Wartungplan „Wann und warum Ihr Audi in die Werkstatt muß.“ auf Seite 24 angeführt. Da sind Front-, Seiten- und Kopfairbags aufgelistet.
Im VAG-Studienprogramm 114 ist auf Seite 22 ist geschrieben, dass im Handschuhfach ein Aufkleber mit Verfallsdatum wäre (hat den jemand schon einmal entdeckt?) und dass die Airbag-Einheit nach 10 Jahren erneuert werden muss.
Jedoch wurden m.W. nach, die Airbags seit Jahren im Zuge der Inspektionen nicht geprüft. Zumindest habe ich nicht miterlebt, dass diese mittels dem VAG1619 getestet wurden.
Jetzt scheint es aber in einigen Regionen doch Rückrufe zu geben
https://www.kfz-rueckrufe.de/.../
https://www.bild.de/.../...-3er-hat-airbag-probleme-66513912.bild.html
Feuchtigkeit kann ja gerade bei Youngtimer, die zeitweise stillgelegt werden, auch ein Problem darstellen.
Weiß wer oder hat wer Insider-Informationen, ob dies auch in Deutschland bzw. Österreich kommen wird?
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Bekommt man eigentlich für einen TT, der nicht zugelassen ist, Kurzzeitkennzeichen zur Überführung zum Audi-Partner? Theoretisch ist das ja auch eine kurzzeitige Zulassung. Und normal darf das Auto ja nicht zuglassen werden, bevor die Rückrufaktion durchgeführt wurde, oder?
Schonmal jemand Erfahrung damit gemacht?
Viele Grüße
Zitat:
@tommygolf2 schrieb am 5. August 2022 um 20:59:07 Uhr:
Bekommt man eigentlich für einen TT, der nicht zugelassen ist, Kurzzeitkennzeichen zur Überführung zum Audi-Partner? Theoretisch ist das ja auch eine kurzzeitige Zulassung. Und normal darf das Auto ja nicht zuglassen werden, bevor die Rückrufaktion durchgeführt wurde, oder?
Schonmal jemand Erfahrung damit gemacht?Viele Grüße
Natürlich darfst du dein Auto zulassen. Ich hab meinen ja auch gerade erst angemeldet und es dann machen lassen.
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Es geht tatsächlich. Zur Erklärung: Es handelt sich bei meinem TT um einen Japan-Import, der erst seit ein paar Tagen hier in Deutschland ist. Er hat also weder deutsche Papiere, noch hat er TÜV.
Man bekommt Kurzzeittkennzeichen, darf aber nur im Zulassungsbezirk Fahrten machen, die zu Zwecken der Zulassung dienen. Sprich, Fahrten zum TÜV, zur Werkstatt und eben auch zu Audi zwecks Rückrufaktion.
Laut Fahrgestellnummer ist mein TT auch von der Airbag-Aktion betroffen, jedoch hat ein Japaner mal ein S-line Lenkrad nachgerüstet, Airbag ist Baujahr 2005. Mal schauen was Audi dazu sagt.
Die gucken eh erst rein was wirklich verbaut ist und wenn er dann wirklich betroffen ist bestellen die das Teil im VZ und du bekommst einen 2ten Termin zum Tausch.