Airbag Fehler nach Ausbau Klimaanlagen Bedienteil, Tacho,...
moin,
ich habe gerade ein Problem mit meinem Airbag.
ich habe vor alle leds (rot) in meinem Passat (BJ05) 2.0tdi durch weiße zu ersetzen. Deshalb habe ich heute Tacho, Klimaautomatik Bedienteil, Schalter Fensterheber, Schalter Handbremse, Schalter Licht, Beleuchtung PRNDS (Wählhebel Automatikgetriebe), Esp knopf und Autohold knopf ausgebaut, um nach zu sehen welche LEDs verbaut bzw welche ich in weiß bestellen muss.
ich habe alles wieder so eingebaut wie es sich gehört, es ging weder was kaputt noch sonstiges.
allerdings wird mir seit dem eine airbag fehlermeldung angezeigt.
meine vermutung ist jetzt, das da irgendwo evtl sensoren oder so in der nähe waren und ich ausversehen was raus gezogen, bzw gelockert habe ?
Beste Antwort im Thema
Mal was zum lagern z. B. Sitze mit Seitenairbag
Ganze SprengRL 240
Auszug Spreng RL240
2. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie ist
1. eine Airbag-Einheit eine für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bestimmte Baugruppe, die aus wenigstens einem Gasgenerator und einem Luftsack mit Abdeckung besteht,
2. eine Gurtstraffer-Einheit eine für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bestimmte Baugruppe, die aus wenigstens einem Gasgenerator und einer mechanischen Vorrichtung zum Straffen eines Sicherheitsgurtes besteht.
Baugruppen (Einheiten), die als pyrotech-nische Gegenstände der Unterklasse T1 eingestuft und zugelassen sind, können auch Gasgeneratoren der Unterklasse T2 enthalten.
Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, eingebaut in größeren Bauteilen von Kraftfahrzeugen, z.B. Armaturenbrettern, Lenksäulen, Türen oder Sitzen, sind keine Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten im Sinne dieser Richtlinie.
Version 01/1998
Vorschriftensammlung der Staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
128 Antworten
Also ich lese mir das heir nun durch und Frag mich, hat irgendwer auch mal ne begründung parat???
Airbagarbeiten sind nicht gestattet für Personen, die keinen Sachkundenachweis nach §(Wert einsetzen) Sprengstoff gesetz (und SpregnV) haben. Unter Umgang fällt Diagnose von: Airbag, Rückhalteeinrichtungen sowie Sidebags. Was ist die Diagnose? Hatder gesetzgeber damals schon die Abfrage via VCDS gemeint? Demnach macht man sich schon Strafbar, sobald man einen Autoscan durchführt, da dieser ja auch die Adresse 15 mit einbezieht. Allerdings ist diese Diagnose ja "nur" Die Abfrage des Steuergerätes für das Airbagsystem, somit kein Straffer, oder Bumssack...
Meine Ansicht: Vollkommen legitim einen Fehler (01578 - Kontrolllampe für Airbag aus) , der offensichtlich kein Bestandteil der Verbotenenliste ist, zu löschen.
PS: Hier ist ein Link zu SprengV
Dann bin ich ja nicht der Einzige, der Fehler für Airbaglampen löscht. Gehen wir halt alle zusammen in den Knast 😁
Sehe da auch keine verwerflichen Sachen dabei wegen sowas den Hermann zu machen. Laut der Definition müsste ja jeder Nutzer schon mit einem Bein im Knast sitzen wenn man den Zündschlüssel rumdreht (oder in unserem Fall reindrückt). Denn dadurch wird auch eine Diagnose gestartet 🙂 So eine Diskussion finde ich im besagten Fall völlig an der Banane vorbei.
Sollte man doch einmal einen gravierenderen Fehler löschen (aus Absicht oder nicht), wird sich der Fehler, sofern vom System her berechtigt (siehe auch geprellte/ungeprellte Fehler), sowieso nicht einfach so löschen lassen und auch sofort wieder erscheinen. Einzig die Historie wäre dann verloren.
Was ist denn mit denen, die mit Airbags rumgurken, die älter als 15 Jahre sind ? Da sagt ja auch keiner was bis es mal irgendwann auffällt.
Zitat:
Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T1 ist nur unterwiesenen Personen über 18 Jahren gestattet.
Transport und Versand
Aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften unterliegen Airbags/ Sidebags/ Gurtstraffer beim Transport den Vorschriften des ADR bzw. der GGVS. Bedingt durch den Einsatz unterschiedlicher Treibmittel bestehen für die Hersteller verschiedene Vorgaben, Airbags und Gurtstraffer gemäß den ADR/GGVS-Vorschriften zu klassifizieren. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, für jeden Versand den Airbag-Gurtstraffertyp eindeutig zu ermitteln und die ursprüngliche Deklaration (Lieferdeklaration) zu übernehmen. Die Verwendung der Originalverpackung erleichtert die Einhaltung der Transportbestimmungen.
Austausch, Verkauf und Überlassen von Airbagmodulen
Nach § 22 Sprengstoffgesetz dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur von verantwortlichen Personen vertrieben / verbaut oder anderen Personen überlassen werden, wenn diese nach dem Sprengstoffgesetz damit umgehen dürfen.
Airbag-/ Gurtstraffermodule dürfen nur Personen überlassen werden, die über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und den gewerblichen Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen gemäß § 14 SprengG bei der für sie zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt haben.
Der Verkauf sowie das Überlassen solcher Bauteile an Privatpersonen ist somit gesetzlich untersagt!
Der Verkauf an gewerbliche Kunden ist gestattet, sofern:
der Kunde den erforderliche Sachkundenachweis vorgelegt und die Anzeige nach § 14 SprengG schriftlich bestätigt hat.
Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“
Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen.
Unter „Umgang“ fallen:
Erwerb / Verkauf
Lagerung
Transport
Montage
Diagnose & Prüfarbeiten
Verschrottung bzw. Entsorgung
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Eine Airbaglampe ist aber kein Pyrotechnisches Teil. Da geht es um die Airbags - sprich Spregstoffe selbst. Diese sind dort ja auch namentlich extra aufgeführt. Von Lampen ist da keine Rede. Auch nicht von Steuergeräten. Es werden extra die Sprengstoff tragenden Teile genannt.
Der ganze Gesetzestext dreht sich gar nicht um das Airbagsystem selber sondern nur um die Airbags
Außerdem meinen die mit Diagnonse sicher nicht die Fahrzeugeigendiagnose, also das Fehlerspeicher auslesen. Sondern eher wenn man einem Airbag oder Pyrotechnischen Teil handwerklich eine Diagnose eines Fehlers oder einer Fehlfunktion vornimmt.
Zitat:
Unter „Umgang“ fallen:
Erwerb / Verkauf
Lagerung
Transport
Montage
Diagnose & Prüfarbeiten
Verschrottung bzw. Entsorgung
Wenn es danach gehen würde gehe ich schon damit um wenn ich ins Auto steige und damit rumfahre.
Da ich Ihn laut der Definition Transportiere und eine Diagnose beim Starten der zündung laufen lasse.
Also von daher ist das eh meiner meinung nach Murks.
Zudem wird mit Diagnose gemeint, dass Du den Airbag ausbaust und nur den Airbag an ein Prüfgerät ran hängst. Die Fahrzeuginterne Diagnose via VAS oder VCDS ist nicht gemeint.
Dida,
der Umgang, sprich die Diagnose/Inspektion und Reperatur von Airbageinheiten, Gurtstraffern und Seitenairbags ist verboten! Genau das steht in dem Dokument, das Hurz100 an jeder Thread-ecke postet, welches du hier grad zitiert hast. Dann verweise doch bitte mit Rot auch auf andere Wichtige Stellen und nicht nur selektiv auf das, was sofort ins Auge sticht.
Zitat:
Original geschrieben von didarenni
(oder Hurz100)
Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen.
Unter „Umgang“ fallen:
Erwerb / Verkauf
Lagerung
Transport
Montage
Diagnose & Prüfarbeiten
Verschrottung bzw. Entsorgung
Es steht explizit NIX davon drin ( und auch in keinem Gesetzestext) das das Auslesen des Fehlerspeichers, des Steuzergerätes(!) verboten ist. Die Diagnose in der Werkstatt und das löschen in der Werkstatt erfolgt auch von jedem Mitarbeiter, der in der Lage ist, einen Maus/Touchpad/Touchscreen zu bedienen. Wirkliche echte Instandsetzungsarbeiten, die den Umgang mit Sprengstoff, respektive den dazugehörigen Zündern beinhaltet, da darf dann nur wieder der ran, der den Airbagschein hat.
Wenn mans ich das mal wirklich zu gemühte führt erkennt man meiner Meinung nach was die mit Diagnose wirklich meinen:
Zitat:
Original geschrieben von didarenni
Erwerb / Verkauf von Airbags oder Sprengstoffenthaltenden Teilen
Lagerung von Airbags oder Sprengstoffenthaltenden Teilen
Transport von Airbags oder Sprengstoffenthaltenden Teilen
Montage von Airbags oder Sprengstoffenthaltenden Teilen
Diagnose & Prüfarbeiten von Airbags oder Sprengstoffenthaltenden Teilen und NICHT die Diagnose über die Steuegräte sondern die Handwerkliche Diagnose am Sprengstoff
Verschrottung bzw. Entsorgung von Airbags oder Sprengstoffenthaltenden Teilen
Wieso sollte man im Punkt "Diagnose" auf einmal das Steuergerät meinen wenn der gesamte restliche Text vom Sprengsoff handelt?
Die wollen nicht das einer an Airbags selber rumschraubt um Fehler darin zu finden (->Diagnose)
Und das macht ja auch keiner.
EDIT: master hats ebenfalls beschrieben
EDIT2: Farbe geändert um shannys Augen zu schonen 😁
Das grün ist grausam ^^. Da tun mir die Augen schon weh.
Auf jedenfall ist Steuergerät nicht Airbag... und damit außen vor. Ich greife nie direkt auf den Airbag zu und damit findest auch keine direkte Diagnose statt. Ich beauftrage ein Steuergerät das zu prüfen und das hat alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Gleichzeitig kann ich an der Codierung im Airbag STG nichts machen und somit ist die Gefahr = 0. Denn ist einmal eine Codierung drin, dann ist das STG auch schon gesperrt. Mehr als Fehlerspeicher auslesen und löschen ist dann auch nicht mehr möglich.
/Edit: danke bronken, dass es jetzt lesbar ist.
Ist nicht auf meinem Mist gewachsen, dient lediglich zur Horizonterweiterung. Mir persönlich ist es ja egal was jeder einzelne macht. Es ist wie vieles in deutscher Rechtsprechung nicht alles schwarz oder weiss. Nur wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann jeder Hobbyjurist lamentieren wie er will. Ausgeliefert unserer Rechtsprechung muss man das eben ertragen was Recht gesprochen wurde.
Definitionen wie Umgang oder was auch immer wurden immer aus Gerichtsurteilen gefasst und somit kann man daraus schließen, dass wohl in dieser Hinsicht schon "Recht" gesprochen wurde.
Und hier geht es jetzt nicht um Straftaten, denn es handelt sich hier eher um Ordnungswidrigkeiten die allerdings ordentlich an den Geldbeutel gehen können.
Wie gesag, dann dürftest du dein VCDS auch nicht mehr nutzen =) Aber ich denke das das hier geklärt ist.
Es geht nicht darum was ich tue oder nicht, sondern es geht um das was uns die Vertreiber des VCDS-Systemes an die Hand geben.
Wie ich schon geschrieben habe, Horizonterweiterung.
Nachzulesen auch im VCDS-Forum.
Richtig, Horizonterweiterung.
Im übrigen Verweis Sebastian auf das Dokument von Hurz100 - ohne dessen Inhalt genauer zu erläutern... Eigentlich müssten die VCDS vertreiber dann 2 Versionen machen, eine mit Adresse 15, eine Ohne. Die Erkennung per HW im Dongle.
Mal eine Frage OT:
Was ist den mit Klimaanlagen und deren Steuergerät (Klimatronic)?
An Klimaanlagen darf ja auch nur jemand mit Sachkunde ran.
Wäre dann ja das gleiche/selbe.