AH 'verschläft' Bestellung trotz AB
Hallo, vor einiger Zeit habe ich ein viel diskutiertes
Sondermodell bestellt und eine AB vom Autohaus erhalten. Nun wurde bekannt, daß meine Bestellung 'vergessen' wurde. Dieses Modell wird nicht mehr produziert. Was würdet ihr zu der Sache sagen, bevor ich morgen einen Anwalt konsultiere? Grüße an das AH falls jemand mitliest.
Beste Antwort im Thema
Ich würde auf die Lieferung des 1.8ers bestehen. Schließlich wird der Motor noch gebaut und die kostenlose Zusatzausstattung des "Aktionsmodells", z.B. das RNS 310 beim HL gibt es auch noch. Der VIer wird in der Schweiz und Finnland als 1.8er ausgeliefert (siehe Konfigurator unter volkswagen.ch/.fi)
Sollten sie Dir den 1.8er nicht mehr liefern können/wollen, würde ich auf einen 1.4er 160PS in gleicher Ausstattung zum ausgehandelten Preis bestehen. Das ist sicherlich durchsetzbar...
Auch die UW-Prämien müssen gezahlt werden, wenn sie Vertragsgegenstand waren. Für die Abwrackprämie hast Du hoffentlich bereits mit dem Kaufvertrag einen Reservierungsbescheid bei dem BAFA beantragt, sonst hast Du leider Pech.
Andererseits steht in den VW AGB, dass eine Bestellung vom Händler binnen 3 Wochen zu bestätigen bzw. abzulehnen ist, siehe Auszug aus den AGB. Eine AB hast Du erhalten. Dann hat der Händler die Bestellung angenommen = wirksamer Kaufvertrag. Der Händler hat für die Konsequenzen seines Versäumnisses gerade zu stehen!
Sollten Deine Verhandlungen mit dem Händler scheitern, würde ich einen Anwalt konsultieren, der Deine Ansprüche genauer prüfen kann. Die Lieferung eines 160 PS Golfs sollte weniger das Problem sein, als eventuell nicht beantragte/gewährte Prämien...
Viel Glück und Erfolg! 🙂
40 Antworten
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann geh zum Anwalt. Zum einen kannst du jetzt viel falsch machen und zum anderen weiß der Anwalt genau was da noch an Schadensersatz usw. rauszuholen ist.
Suche Dir in jedem Fall inen guten Anwalt, der sich mit Handelsrecht auskennt!
Ich würde dem Händler auch schon mal deutlich machen, dass Du auf die Lieferung des bestellten Wagens incl. aller Prämien bestehst (ob Du das dannam Ende auch tust, ist erst einmal zweitrangig. Verhandeln kann der Anwalt dann später noch, wenns notwendig sein sollte).
Ich würde auch durchblicken lassen, dass das AH sich Deiner Meinung nach ganz fix etwas einfallen lassen sollte, schließlich spricht sich sowas schnell rum in der Gegend....
Wenn mann seinen Standpunkt deutlich macht und eine kleine Drohung subtil einfließen lässt, bewegen sich die meisten Dienstleister auf ein mal ganz schnell und machen, dass alles gut wird, oder der Ersatz akzeptabel ist. Oft braucht der Anwalt dann nur noch das bereits besprochene schriftlich für fixieren und dafür zu sorgen, dass es auch eingehalten wird.
Ich hatte das auch schon mal, da wurde ein völlig falsches Model geliefert und auch noch für mich zugelassen. Am Abholtag habe ich erst gedacht, Kurt Felix steht irgendwo im Autohaus... War aber nicht so. Die haben von VW statt eines bestellten Sportlines einen Comfortline erhalten. Immerhin stimmte die Farbe - das war aber auch schon alles). Sie haben es nicht bemerkt und den auch noch zugelassen. Dann kam Abends der Anruf mit der Info, ich müsse nun noch drei Monate auf den richtigen warten, weil der ja erst noch gebaut werden muss. Man würde mir selbstverständlich einen Ersatz zur Verfügung stellen: einen Lupo mit der kleinsten Motorisierung und verständnisserbittenderweise teilte man mir mit, dass alles ab 250 km bezahlt werden müsse. Ich habe dann gefragt, ob ich gleich durchs Telefon kommen soll oder lieber am nächsten morgen vorbeischauen soll, damit sich der Händler das Angebotz noch mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen kann. Was soll ich sagen? Am nächsten morgen stand der GF vor mir, entschuldigte sich für den Fehler, der in Wolfsburg passierte und gab mir einen Golf 2.0 TDI mit (sollte meiner auch werden). Natürlich ohne km-Grenze und ich müsse auch nicht volltanken, wenn ich ihn zurückgebe.
Übrigens war mein richtiger Golf bereits fünf Wochen später fertig. Wolfsburg habe ihn vorgezogen, damit ich nicht enttäuscht sei.
(Vielleicht hätten sie sich mehr Zeit lassen sollen und die Elektrik ordentlich durch den Himmel ziehen sollen, dann hätten sie diese nicht vie Wochen nach Auslieferung wieder richten müssen ;-))
Also locker bleiben. Es wird sich siocherlich eine gute Lösung für Dich finden!!
Zitat:
Original geschrieben von RazorMan
Ich würde auch durchblicken lassen, dass das AH sich Deiner Meinung nach ganz fix etwas einfallen lassen sollte, schließlich spricht sich sowas schnell rum in der Gegend....Wenn mann seinen Standpunkt deutlich macht und eine kleine Drohung subtil einfließen lässt, bewegen sich die meisten Dienstleister auf ein mal ganz schnell und machen, dass alles gut wird, oder der Ersatz akzeptabel ist. Oft braucht der Anwalt dann nur noch das bereits besprochene schriftlich für fixieren und dafür zu sorgen, dass es auch eingehalten wird.
Das ist wohl das falscheste was du machen könntest.
Du hast zwar einen Kaufvertrag mit den Autohaus, aber nicht mit VW abgeschlossen. VW wird also nicht ihre Produktion für 1 Fahrzeug ändern und dir deinen 1.8'er bauen. Zwar ist dein Händler vertraglich dazu verpflichtet dir dein Auto zu liefern, aber wenn du mal das kleingedruckte im Vertrag liest wird dir auffallen dass du produktionsbedingte Änderungen hinnehmen mußt. Du hast einen 160 PS starken Golf bestellt - also wirst du auch einen bekommen - mit 1.4l Hubraum eben. Die restliche Ausstattung und der Kaufpreis stehen ja im Kaufvertrag, und dort ist ja mit Sicherheit die VW-Umweltprämie bereits im Hauspreis kalkuliert.
Bisher bin ich mit subtilen Drohungen immer ganz gut gefahren.
VW muss sich ja auch nicht bewegen. Aber das Autohaus. Das hat den Fehler gemacht, indem es die Bestellung bei VW verpennt hat.
Wenn sie also keinen 1,8er mehr ergattern können, weil VW das nicht realisieren kann, dann sollte sich das Autohaus was einfallen lassen. Ich würde dann auf einem 1,4er mit 160 PS bestehen, der ebenso ausgestattet ist, wie das Sondermodell. Vom Preis des Sondermodells, so wie bestellt (incl. aller Nachlässe) würde ich meinem Händler empfehlen, noch einen weiteren Nachlass zu geben, um seinen Fehler wett zu machen.
Das kann der eine oder antere Euro sein, dass kann ein Satz Winterreifen gratis sein, die erste Inspektion gratis, ein Wochenende incl. Hotel in der Autostadt,... was auch immer. Irgendwas, mit dem ich mich zufrieden gebe, als Ausgleich für den Patzer des Händlers.
In jedem Fall kann er auf die Lieferung eines gleichwertigen Fahrzeuges zum gleichen Preis bestehen! Und das sollten er uns sein Anwalt dem Händler unmissverständlich klar machen!
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Bevor Du allerdings zu einem Anwalt gehst, würde ich erstmal mit dem GF des Autohauses sprechen, vielleicht haben sie ja auch schon an so eine Lösung gedacht.
Wie hat sich denn das Autohaus bisher dazu geäussert bzw. was haben sie Dir vorgeschlagen?
Wenn Du gleich mit einem Anwalt drohst, bevor ihr vernünftig geredet habt, sind die Fronten verhärtet u. das ist für den Käufer nie gut !
Also hör dir erst die Vorschläge an, sie müssen Dir ja irgendetwas vorschlagen.
Ich würde diesen Weg zuerst gehen, bevor ich einen Anwalt hinzuziehe.
Zitat:
Original geschrieben von apple
Bevor Du allerdings zu einem Anwalt gehst, würde ich erstmal mit dem GF des Autohauses sprechen, vielleicht haben sie ja auch schon an so eine Lösung gedacht.
Wie hat sich denn das Autohaus bisher dazu geäussert bzw. was haben sie Dir vorgeschlagen?Wenn Du gleich mit einem Anwalt drohst, bevor ihr vernünftig geredet habt, sind die Fronten verhärtet u. das ist für den Käufer nie gut !
Also hör dir erst die Vorschläge an, sie müssen Dir ja irgendetwas vorschlagen.
Ich würde diesen Weg zuerst gehen, bevor ich einen Anwalt hinzuziehe.
Dennoch würde ich vor meiner Unterhaltung mit dem GF des Autohauses einen termin bei meinem Anwalt gehabt haben, um zu wissen, wie die rechtliche Situation ausschaut. In solche Gespräche geht man am Besten immer gut informiert. Das merkt der GF des AH dann auch und wird sich hüten Blödsinn zu sabbeln. Er muss ja nicht wissen, dass die Hintergrundinfos vom Anwalt stammen.
Er als GF wird die rechtliche lage auch gut kennen und sehr schnell erkennen, ob er sein gegenüber verarschen kann oder nicht.
Mann sollte sich immer in die Lage versetzen, eine starke Position einnehmen zu können und dem Gegenüber diese Stärke nitfalls auch zeigen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Du hast einen 160 PS starken Golf bestellt - also wirst du auch einen bekommen - mit 1.4l Hubraum eben. Die restliche Ausstattung und der Kaufpreis stehen ja im Kaufvertrag, und dort ist ja mit Sicherheit die VW-Umweltprämie bereits im Hauspreis kalkuliert.
Nene, er hat einen 1,8l Golf mit 160PS bestellt mit der Austattung Ottomotor mit Turbolader. Da kann man nicht einfach einen 1,4l Turbo/Kompressor hinstellen. Vor nem Jahr gabs auch schon nen Gerichtsurteil, da hat jmd. nen 2.0l Diesel mit CR Technik bestellt und nen 2.0l Diesel mit normaler TDI Technik mit gleicher Leistung bekommen. Der konnte das Auto dann zurückgeben, weil es nicht sein bestelltes war!
Und die Umweltprämie ist auch nicht zwingend einkalkuliert.
Hallo!
Ich würde erstmal mit dem Verkäufer/GF reden, ich denke da werdet ihr sicher eine Lösung finden. Wenn nicht kannst du immer noch auf den Anwalt zurückgreifen.
Für das Autohaus wird das vermutlich leider eine teure Sache, aber da muss in deren Abläufen ja irgendwie auch was schieflaufen. Nach meiner Vorstellung wird die Auftragsbestätigung normalerweise erst dann verschickt wenn das Auto bei VW bestellt ist?
-Johannes
Bei einigen Antworten hier Frage ich mich, woher manche ihre für absolut erachteten Rechtskenntnisse hernehmen.
Handelsrecht? -> dann müssten es auf beiden Seiten Kaufleute sein unddas Geschäft ein Handelsgewerbe oder in Ausübung eines solchen erfolgt sein.
Er kann genau dieses Kfz verlangen? -> §§ 275, 326 BGB könnten da was gegen haben.
Urteil eines anderen? -> Urteile wirken nur zwischen den Parteien; es kommt auch auf den Einzelfall an, jede Kleinigkeit kann dann den Unterschied machen
subtile Drohung? -> in Verhandlungen denkbar schlecht, wenn dann nur als ultima Ratio wenn sowieso alles festgefahren ist
selbst verhandeln? -> Gefahr, dass das Gegenüber, da erfahrener und rechskundiger, einen Kraft besseren Wissens in eine rechtl. nachteilige Position bringt oder man mehr Zugeständnisse macht, als man müsste.
Nur so viel zu dem bisher gesagten der Antwortenden.
Ich verstehe das Problem nicht so ganz...Man kann aktuell den 1,8er doch nur nicht mehr bestellen...gebaut wird er aber noch, da die ganzen Bestellung der letzten Wochen abgearbeitet werden müssen. Die sind ja nicht alle auf einmal fertig. Also soll Dein AH in Wolfsburg anrufen und denen sagen, dass er scheiße gebaut hat und das es sein fehler war die Bestellung weiterzuleiten und VW diesen Golf doch bitte noch mit in die Produktion nimmt. Wenn das nicht klappt, dann kannste immer noch zum Anwalt gehen. Aber es muss ja nicht für diesen einen Golf die Produktion geändert werden, da aktuell noch 1,8er gebaut werden aber nicht mehr bestellt werden können. Schließlich waren ja nicht alle 1,8er mit Bestellungsende auch fertig Produziert. Es warten ja noch leute bis Dezember/Januar auf Ihren 1,8er...
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Nach meiner Vorstellung wird die Auftragsbestätigung normalerweise erst dann verschickt wenn das Auto bei VW bestellt ist?-Johannes
Das dachte ich auch.
Danke haah, sehr ausführlich.
Zitat:
Original geschrieben von h-e-r-o
Ich verstehe das Problem nicht so ganz...Man kann aktuell den 1,8er doch nur nicht mehr bestellen...gebaut wird er aber noch, da die ganzen Bestellung der letzten Wochen abgearbeitet werden müssen. Die sind ja nicht alle auf einmal fertig. Also soll Dein AH in Wolfsburg anrufen und denen sagen, dass er scheiße gebaut hat und das es sein fehler war die Bestellung weiterzuleiten und VW diesen Golf doch bitte noch mit in die Produktion nimmt. Wenn das nicht klappt, dann kannste immer noch zum Anwalt gehen. Aber es muss ja nicht für diesen einen Golf die Produktion geändert werden, da aktuell noch 1,8er gebaut werden aber nicht mehr bestellt werden können. Schließlich waren ja nicht alle 1,8er mit Bestellungsende auch fertig Produziert. Es warten ja noch leute bis Dezember/Januar auf Ihren 1,8er...
Soll nicht möglich sein.
Zitat:
Original geschrieben von h-e-r-o
Ich verstehe das Problem nicht so ganz...Man kann aktuell den 1,8er doch nur nicht mehr bestellen...gebaut wird er aber noch, da die ganzen Bestellung der letzten Wochen abgearbeitet werden müssen. Die sind ja nicht alle auf einmal fertig. Also soll Dein AH in Wolfsburg anrufen und denen sagen, dass er scheiße gebaut hat und das es sein fehler war die Bestellung weiterzuleiten und VW diesen Golf doch bitte noch mit in die Produktion nimmt. Wenn das nicht klappt, dann kannste immer noch zum Anwalt gehen. Aber es muss ja nicht für diesen einen Golf die Produktion geändert werden, da aktuell noch 1,8er gebaut werden aber nicht mehr bestellt werden können. Schließlich waren ja nicht alle 1,8er mit Bestellungsende auch fertig Produziert. Es warten ja noch leute bis Dezember/Januar auf Ihren 1,8er...
...wird auch nicht möglich sein, weil das ein mordsmäßiger Logistischer Aufwand ist.
Vllt. kommts bisschen auf den Händler an.
LG
Zitat:
Original geschrieben von haah
Bei einigen Antworten hier Frage ich mich, woher manche ihre für absolut erachteten Rechtskenntnisse hernehmen.
Handelsrecht? -> dann müssten es auf beiden Seiten Kaufleute sein unddas Geschäft ein Handelsgewerbe oder in Ausübung eines solchen erfolgt sein.
Ob ich nun Handelsrecht sage oder vertragsrecht oder was auch immer. Gemeint war, dass er siche inen Anwalt suchen soll, der auf solche Sachen spezialisiert ist.
Ein durchaus vernünftiger Vorschlag, wie ich meine!
Zitat:
Er kann genau dieses Kfz verlangen? -> §§ 275, 326 BGB könnten da was gegen haben.
Eben, weil soetwas zu vermuten ist, schlage ich ja vor, er soll sich im Vorfeld zum gespräch mit dem Autohaus den Rat eines Anwalts einholen.
Ein durchaus vernünftiger Vorschlag, wie ich meine!
Zitat:
Urteil eines anderen? -> Urteile wirken nur zwischen den Parteien; es kommt auch auf den Einzelfall an, jede Kleinigkeit kann dann den Unterschied machen
Das ist richtig!
Zitat:
subtile Drohung? -> in Verhandlungen denkbar schlecht, wenn dann nur als ultima Ratio wenn sowieso alles festgefahren ist
Nicht unbedingt. Ich bin bisher im privaten sehr gut damit gefahren. Natürlich muss man sensibel dafür sein, wann und wie man diese ausspricht.
Auch im Geschäftlichen (bei Vertragsverhandlungen, etc.) bin ich damit recht erfolgreich unterwegs. Wie gesagt, sensibel, subtil und vorsichtig einzusetzen. Ist sicherlich nicht jedermans Sache
Zitat:
selbst verhandeln? -> Gefahr, dass das Gegenüber, da erfahrener und rechskundiger, einen Kraft besseren Wissens in eine rechtl. nachteilige Position bringt oder man mehr Zugeständnisse macht, als man müsste.
Daher mein Rat, vorher einen Anwalt zu kontaktieren, um zu wissen, wovon man redet und Stärke zeigen zu können. Hier geht es darum, den Vorschlag des Autohauses zu erfahren und seinen Standpunkt (in Absprache mit dem Anwalt) klar zu machen. Ob der Vorschlag richtig, gut und rechtens ist, sollte dann der Anwalt prüfen und alle weiteren Schritte einleiten.
Ein durchaus vernüftiger Vorschlag, wie ich meine!
Zitat:
Nur so viel zu dem bisher gesagten der Antwortenden.
Nur soviel zu Deiner Antwort!
Meiner Meinung nach ist hier ganz klar ein Schaden entstanden der dem Preisvorteil des 1,8ers entspricht, der ihm vertraglich zugesichert worden ist, da wir hier ja entsprechend kundige Leute im Thread zu haben scheinen wird sicherlich bekannt sein, dassdie guten alten 433 fortfolgende entsprechend einen derartigen Ersatz unter bestimmten Voraussetzungen vorsehen - ergo .. 1,4l 160ps mit rns310 zu 1,8er konditionen 🙂
Ein Anwalt ist immer ne gute Idee bei einer derart zerfahrenen Sache!