AFL und Regen
Hallo zusammen,
aus gegebenen Anlass, würde ich mich mal interessieren, wie Eurer AFL auf Regen reagiert?
Ich meine irgendwo in der Anleitung mal gelesen zu haben, dass es sich bei "Dauerregen" eigentlich
einschalten sollte. Ihr ahnt schon, dass meins das nicht tut -.-- 🙁
Fehler im Handbuch? Oder in der Technik? 🙂
Gruss
Markus
Beste Antwort im Thema
Naja, diese Nebelschlußleuchte darf eben erst bei 50 m Sicht und geringer eingeschaltet werden. Und dann darf man eben nur noch 50 km/h schnell fahren.
Diese Tatsachen scheinen in der Bevölkerung aber kaum bekannt zu sein, oder wissentlich ignoriert zu werden.
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Wenn man bei Tageslicht die Scheinwerfer auf Automatik gestellt sind und die Scheibenwischer manuell einschaltet, müsste auch nach sechs Sekunden das Licht angehen:Die Scheinwerfer bestehen aus 2 austauschbaren Einfadenlampen oder 2 Hochdruck-Bogenentladungslampen (HID) mit Vorschaltgerät auf jeder Fahrzeugseite, die als Fern- und Abblendlicht dienen. Im Scheinwerfer ist die untere Glühlampe das Fernlicht und die obere Glühlampe das Abblendlicht.
Die Scheinwerfer können auf 3 verschiedene Arten eingeschaltet werden:
• Wenn der Scheinwerferschalter auf AN gestellt wird - Normalbetrieb
• Wenn der Scheinwerferschalter auf AUTOMATIC LIGHT gestellt wird - Lichteinschaltautomatik
• Wenn der Scheinwerferschalter auf AUTOMATIC LIGHT gestellt wird und bei Tageslicht die Scheibenwischer eingeschaltet werden - nach einer Verzögerung von 6 s
Also ich war nun in der Werkstatt wegen des sog. Schlechtwetterlichts.
Netvoyager schreibt dass das Licht (auf Automatik Light) bei Tageslicht sowie Scheibenwischer (manuell) nach 6s einschaltet.
Das stimmt definitiv nicht.
Laut meinem Opel Händler gibt es diese Funktion gar nicht.
Das im Handbuch beschriebene "Schlechtwetterlicht" wird nur aktiviert wenn auch der Lichtsensor bereits aktiviert ist (wenig Licht vorhanden). Die Funktion ist dann eine Umverteilung der Leistung der Xenon Leuchtmittel um eine Blendung auf nasser Fahrbahn zu vermeiden.
Wenn jemand diese Funktion hat :
TAGESLICHT, STARKER REGEN, LICHT auf AUTOMATIK, SCHEIBENWISCHER AN ---> Abblendlicht schaltet automatisch ein.
Soll sich bitte mal bei mir melden damit ich meinen FOH damit konfrontieren kann.
Unbestritten bleibt dass diese Funktion wünschenswert wäre (beim Passat geht das übrigens) aber nun mal leider nicht vorhanden ist.
Also: die Bedienungsanleitung sagt hier folgendes:
Automatisches Fahrlicht
....
Erweiterte Funktionen der
vorderen Fahrzeugbeleuchtung
Die folgenden Beleuchtungsfunktionen
sind nur bei Bi-Xenon-Scheinwerfern
verfügbar. Leuchtweite,
Lichtverteilung und Lichtstärke sind
variabel und von den Lichtverhältnissen,
dem Wetter und der Art der
Straße abhängig.
....
Schlechtwetterlicht
Wird automatisch bei einer Geschwindigkeit
von bis zu ca. 70 km/h
(43 mph) eingeschaltet, wenn der
Regensensor Kondensation erkennt
oder der Scheibenwischer in Dauerbetrieb
ist. Leuchtweite, Verteilung
und Lichtstärke werden variabel in
Abhängigkeit von der Sicht reguliert.
Wenn Dauerbetrieb = > 6sec. dann hat netvoyager Recht. Und so sehe ich das auch.
Gruß
thxlion
Zitat:
Original geschrieben von gibtsdoch
Also ich war nun in der Werkstatt wegen des sog. Schlechtwetterlichts.
Netvoyager schreibt dass das Licht (auf Automatik Light) bei Tageslicht sowie Scheibenwischer (manuell) nach 6s einschaltet.
Das stimmt definitiv nicht.
Laut meinem Opel Händler gibt es diese Funktion gar nicht.
Diese Funktionsbeschreibung ist tatsächlich mittlerweile aus dem TIS verschwunden 😉
Sie hatte aber auch seinerzeit nichts mit dem Schlechtwetterlicht zu tun.
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Zitat:
Original geschrieben von thxlion
Also: die Bedienungsanleitung sagt hier folgendes:
Automatisches Fahrlicht
....
Erweiterte Funktionen der
vorderen Fahrzeugbeleuchtung
Die folgenden Beleuchtungsfunktionen
sind nur bei Bi-Xenon-Scheinwerfern
verfügbar. Leuchtweite,
Lichtverteilung und Lichtstärke sind
variabel und von den Lichtverhältnissen,
dem Wetter und der Art der
Straße abhängig.....
Schlechtwetterlicht
Wird automatisch bei einer Geschwindigkeit
von bis zu ca. 70 km/h
(43 mph) eingeschaltet, wenn der
Regensensor Kondensation erkennt
oder der Scheibenwischer in Dauerbetrieb
ist. Leuchtweite, Verteilung
und Lichtstärke werden variabel in
Abhängigkeit von der Sicht reguliert.Wenn Dauerbetrieb = > 6sec. dann hat netvoyager Recht. Und so sehe ich das auch.
Gruß
thxlion
Hallo Thxlion,
naja. Wie hast Du jetzt entschieden wer Recht hat ?? Aufgrund welcher Fakten ? Dem Handbuch etwa ?
Sag mir doch einfach ob die beschriebene Funktion bei Dir geht. Ja oder nein.
Bei mir geht sie nicht und ich kenne auch niemanden bei dem sie geht und der FOH sagt es geht nicht. Also was ?
Gruß
Hi,
hab ja nicht behauptet dass es so ist, ich hab nur das Handbuch zitiert.
Wenn Ihr sagt es geht nicht dann glaub ich Euch natürlich.
Gruß
thxlion
Mal 'ne andere Frage:
Gestern Abend wollte ich beim Insi die Nebelscheinwerfer anmachen. Als ich nun auf den Knopf gedrückt habe -Automatiklicht war schon an- gingen die Hauptscheinwerfer komplett aus und nur noch die Nebelscheinwerfer waren an. Das ganze hab ich ein paar Mal probiert, bis das Licht dann irgendwann angeblieben ist.
Hat das auch schon mal jemand von euch gehabt? Klarer Fall für den Freundlichen oder?
Wenn die Nebelscheinwerfer an sind ,macht es Sinn das die Hauptscheinwerfer aus sind.
Die Standlichtleuchten sollten leuchten!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Wenn man bei Tageslicht die Scheinwerfer auf Automatik gestellt sind und die Scheibenwischer manuell einschaltet, müsste auch nach sechs Sekunden das Licht angehen:• Wenn der Scheinwerferschalter auf AUTOMATIC LIGHT gestellt wird und bei Tageslicht die Scheibenwischer eingeschaltet werden - nach einer Verzögerung von 6 s
Das habe ich heute ausprobiert. Funktioniert (zumindest bei mir) so nicht.
Zitat:
Original geschrieben von alfi 2
Wenn die Nebelscheinwerfer an sind ,macht es Sinn das die Hauptscheinwerfer aus sind.
Die Standlichtleuchten sollten leuchten!!!!!!!!!!!!
Was für einen Sinn soll das machen? Fahren mit Standlicht und Nebelleuchten ist in Deutschland und der restlichen EU nicht zulässig. Die die Polizei nennt sowas angeblich "Prollbeleuchtung" 😉
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Was für einen Sinn soll das machen? Fahren mit Standlicht und Nebelleuchten ist in Deutschland und der restlichen EU nicht zulässig.
das fahren mit standlicht und nsw ist sehrwohl zulässig, wenn die bedinungen zum einsatz von nsw
(starke sichtbehidnerung durch regen/nebel/schnee)erfüllt sind.......
der sinn liegt darin, durch das ausschalten der abblendlichtes die eigenblendung auf ein minimum zu reduzieren um dann mit den nsw die den nebel unterleuchten mehr zu sehen.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das fahren mit standlicht und nsw ist sehrwohl zulässig, wenn die bedinungen zum einsatz von nsw (starke sichtbehidnerung durch regen/nebel/schnee) erfüllt sind.......Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Was für einen Sinn soll das machen? Fahren mit Standlicht und Nebelleuchten ist in Deutschland und der restlichen EU nicht zulässig.der sinn liegt darin, durch das ausschalten der abblendlichtes die eigenblendung auf ein minimum zu reduzieren um dann mit den nsw die den nebel unterleuchten mehr zu sehen.....
nicht ganz korrekt !
Das zusätzliche Betreiben der Nebelscheinwerfer ist zusätzlich zu dem Abblendlicht (!) unter gewissen Witterungsbedingungen zulässig. Und im Gegensatz zum Einsatz der Nebelschlussleuchten (die manche ja gerne auch bei Sonnenschein als extra Positionslichter benutzen) ist bei den Nebelscheinwerfern die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf max. 50 km/h begrenzt.
Zitat:
Original geschrieben von McFly1
nicht ganz korrekt!
was sollte an meiner aussage nicht "ganz korrekt" gewesen sein?!
Zitat:
StVO §17 Beleuchtung
(3)....Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.......
und regulär sind autos mit zwei nsw ausgerüstet!
da gebe ich Dir nach der neusten Fassung der STVO von 2009 Recht, hatte mich auf meine wohl veralteten Kenntnisse "verlassen" und war verlassen. 😰
Zitat:
Original geschrieben von McFly1
da gebe ich Dir nach der neusten Fassung der STVO von 2009 Recht
die stvo wurde bereits vor etlichen jahren entsprechend geändert.....nicht erst seit diesem jahr!