Äußerst strenger Polizist

BMW 3er E36

Hi,
heute habe ich den Ober-Ordnungshüter kennengelernt. Wurde mal wieder mit meinem Compact angehalten und mache mir dabei nie große Sorgen, ok, der K&N 57i und Alupedale sind noch nicht eingetragen, Filter erst gestern eingebaut, aber sonst alles gut. Da sagt der Freund und Helfer zu mir, daß mein Auto zu tief sei. Naja, 60/40er ap-Federn, Konis, 8,5 und 10x17, Sportendtopf zum Wesentlichen, eigentlich Standart und alles natürlich eingetragen. Die Begründung: Laut StVo darf die Unterkante des Scheinwerferspiegels zur Fahrbahn max 500mm betragen (steht da wirklich so, im Internet nachlesbar). Er hat bei mir ca. 440mm gemessen, und deshalb bin ich ein ganz böser. Auf meine Frage, wieso es dann 60mm Federn mit Tüv gibt, ich dann beim Tüv von einem anerkannten Sachverständigen o.ä. den Segen für die weitere Teilnahme am Strassenverkehr bekomme, wusste er keine Antwort. Er sagte, mit Serienbereifung würde das Auto wieder so hoch sein daß es dann an die 500mm rankommt.. ja nee, is klar. Hab ihm gesagt daß das wohl keine 4-6cm ausmacht, da wäre die Toleranz im Abrollumfang viel zu hoch und mein Tacho würde nur noch Mist anzeigen. Geht ja gar nicht. Ok, Alupedale und K&N nicht eingetragen. Jetzt bekomme ich in 4-6 Wochen Post: Anzeige, ca. 50 Teuronen und 3 Punkte sagt er. Wenn ich nicht zahle geht alles vor Gericht. Hab ihm gesagt, daß ich jetzt nochmal alles so abnehmen lasse. Was passiert dann? Bin ich dann wieder der Doofe, oder der vom Tüv? Der letzte Polizist fand nur Schade daß meine Kotis vom ziehen rosten und wünschte mir eine schöne Weiterfahrt und noch viel Spaß. Der Eine so, der Andere so. Ziemlich ungerecht in Deutschland, da lässt man schön alles eintragen um keinen Ärger zu haben und dann so was. Ich glaub ich spinne. So, war viel Text von mir. Danke für's lesen und wenn jemand einen Rat für mich hat, immer gerne angenommen.
So, gute Fahrt noch und legt eure Karren lieber nur 10mm tiefer, dann klappt's auch mit den Bul... ;-)

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So, jetzt mal was. Grade rief mich eine Freundinn an. Sie hat einem bekannten Polizisten von meiner Kontolle erzählt. Er hat ihr gesagt, daß ich mich auf keine Anzeige enlassen soll! Der Tüv hat immer noch vor der Polizei Recht. Sollte aber ein Polizist den Verdacht haben das nachträglich z.B. das Fahrwerk geändert wurde, kann er entweder eine Mängelkarte ausstellen, oder gleich mit dir zum Tüv fahren und eine Prüfung durchführen lassen. Er kann auch nur Stilllegen wenn er direkt beweisen kann, daß was nicht stimmt. Würde heißen, er erkennt daß z.B. andere Felgen oder Federn als die Eingetragenen verbaut sind. Und daß der Grüne mir für die Pedale und den 57i Kit keine Mängelkarte ausgestellt hat weil er angeblich keine mehr bei sich hatte wäre wohl ein Witz. Das beruhigt mich jetzt erst mal wieder. Das hört sich eigentlich auch logisch an, nicht weil es mir gelegen kommt, sondern weil es vernünftig ist. So, ich warte jetzt mal auf Post mit der Anzeige.

es gibt aber auch nette polizisten. bin einmal mit Nebelscheinwerfern, hinters nummernschild hat gefehlt und mein warndreieck war auch nicht vorhanden umhergefahren, bin kontrolliert worden und die haben mir keine strafe gegeben... RESPEKT!!!

Heute bin ich an na großen Polizeikontrolle vorbei gefahren ..... haben mich netmal rausgewinkt, nur als ich vorbei gefahren bin, sind zwei auf die Straße gegangen, haben mir hinterhergeschaut, sich angeschaut, mit den Achseln gezuckt und weiter ....... schon komisch 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Refu1


Der Tüv hat immer noch vor der Polizei Recht.

RECHT hat immer noch das Gesetz und als Interpretationsinstanz die Gerichte. Polizei und TÜV sind nur Ausführungsorgane ohne judikative Befugnisse.

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Wie ist das dann wenn jemand bspw. einen Opel Speedster hat, da sind es doch 100prozentig weniger als 500mm oder???

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