Äußerst strenger Polizist
Hi,
heute habe ich den Ober-Ordnungshüter kennengelernt. Wurde mal wieder mit meinem Compact angehalten und mache mir dabei nie große Sorgen, ok, der K&N 57i und Alupedale sind noch nicht eingetragen, Filter erst gestern eingebaut, aber sonst alles gut. Da sagt der Freund und Helfer zu mir, daß mein Auto zu tief sei. Naja, 60/40er ap-Federn, Konis, 8,5 und 10x17, Sportendtopf zum Wesentlichen, eigentlich Standart und alles natürlich eingetragen. Die Begründung: Laut StVo darf die Unterkante des Scheinwerferspiegels zur Fahrbahn max 500mm betragen (steht da wirklich so, im Internet nachlesbar). Er hat bei mir ca. 440mm gemessen, und deshalb bin ich ein ganz böser. Auf meine Frage, wieso es dann 60mm Federn mit Tüv gibt, ich dann beim Tüv von einem anerkannten Sachverständigen o.ä. den Segen für die weitere Teilnahme am Strassenverkehr bekomme, wusste er keine Antwort. Er sagte, mit Serienbereifung würde das Auto wieder so hoch sein daß es dann an die 500mm rankommt.. ja nee, is klar. Hab ihm gesagt daß das wohl keine 4-6cm ausmacht, da wäre die Toleranz im Abrollumfang viel zu hoch und mein Tacho würde nur noch Mist anzeigen. Geht ja gar nicht. Ok, Alupedale und K&N nicht eingetragen. Jetzt bekomme ich in 4-6 Wochen Post: Anzeige, ca. 50 Teuronen und 3 Punkte sagt er. Wenn ich nicht zahle geht alles vor Gericht. Hab ihm gesagt, daß ich jetzt nochmal alles so abnehmen lasse. Was passiert dann? Bin ich dann wieder der Doofe, oder der vom Tüv? Der letzte Polizist fand nur Schade daß meine Kotis vom ziehen rosten und wünschte mir eine schöne Weiterfahrt und noch viel Spaß. Der Eine so, der Andere so. Ziemlich ungerecht in Deutschland, da lässt man schön alles eintragen um keinen Ärger zu haben und dann so was. Ich glaub ich spinne. So, war viel Text von mir. Danke für's lesen und wenn jemand einen Rat für mich hat, immer gerne angenommen.
So, gute Fahrt noch und legt eure Karren lieber nur 10mm tiefer, dann klappt's auch mit den Bul... ;-)
49 Antworten
diese autos die tiefer sind, ala porsche usw haben sondergenemigungen. vorne soll das nummernschild doch auch glaubs nen gewissen abstand zum boden haben und der opel speedster hat den nicht *g* usw. die automobilhersteller können sich da nunmal mehr erlauben.
Schaut euch mal mein Auto an .......... das ist so eingetragen worden beim Rieger TüV und in den KFZ-Papieren steht auch drin ... "Radlaufunterkante vo 340mm, hi. 340mm bei ausnutz.d.zul.achslasten vermind.bodenfreiheit beacht.m.karosseriebausatz d.fa.rieger.fronspoilerlippe typ:rt01,bodenfreiheit 80mm
ist das nun zulässig oder net ??
80mm passt genau 😮)
warum solltwe das nich zulässig sein bis 7,5cm darfst du runter gehen meinte der von der küs zu mir. lichtunterkante hat er bei mir gar nicht gemessen
Zitat:
Original geschrieben von Reddy
Schaut euch mal mein Auto an .......... das ist so eingetragen worden beim Rieger TüV und in den KFZ
Bei dir ist die Rede von den Radläufen. Aber so tief ist meiner auch ca. Miß mal vom Scheinwerfer (Reflektor) Unterkante bis zum Boden. wenn du da keine 500mm hast, komm nie in meine Stadt und laß dich vom bösen Polizisten erwischen ;-)
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Aber hallo
Ich dachte in der Schweiz sind wir kompliziert. Was aber das Tieferlegen angeht, heist es nur, dass bei abgelassener Luft aus den Reifen das Chassi nicht am Boden ankommen darf. Das wars. Dafür ist es fast unmöglich einen anderen als den Serien Luftfilter eintragen zu lassen. Daher beneide ich euch offt in Germany. Grüsse aus der Schweiz
Zumal ich mir mit dem tieferlegen nur selbst schaden kann, was geht es also irgendjemanden an wie tief mein Auto ist?
Zitat:
Original geschrieben von Reddy
Schaut euch mal mein Auto an .......... das ist so eingetragen worden beim Rieger TüV und in den KFZ-Papieren steht auch drin ... "Radlaufunterkante vo 340mm, hi. 340mm bei ausnutz.d.zul.achslasten vermind.bodenfreiheit beacht.m.karosseriebausatz d.fa.rieger.fronspoilerlippe typ:rt01,bodenfreiheit 80mm
ist das nun zulässig oder net ??
80mm passt genau 😮)
schönes auto haste da. 🙂 die felgen sind auch total schön...
Zitat:
Original geschrieben von Reddy
Schaut euch mal mein Auto an .......... das ist so eingetragen worden beim Rieger TüV und in den KFZ-Papieren steht auch drin ... "Radlaufunterkante vo 340mm, hi. 340mm bei ausnutz.d.zul.achslasten vermind.bodenfreiheit beacht.m.karosseriebausatz d.fa.rieger.fronspoilerlippe typ:rt01,bodenfreiheit 80mm
ist das nun zulässig oder net ??
80mm passt genau 😮)
jo, echt geiles auto.
wieviel is der tiefer vorne?? beeindruckend, wie nah deine schweller am boden sind... wow......
echt schön!!!
gruss
Oh mann.
Ihr könnt einem ja auch immer wieder aufs Neue Angst machen.
Als ich das gelesen hab mit der "Lichtaustrittskante oder Spiegelkante" von wegen "nicht tiefer als 50cm" und so, bin ich gleich raus und hab gemessen.
Alles Arschkram. Hab so übern dicken Daumen 48cm gemessen.
Toll. Und was jetzt?😰
Ich dachte bis jetzt immer, das das was der TÜVer absegnet dann auch rechtens ist.
Und da können einem die Herren von der Polizei doch noch nen Strich durch die Rechnung machen??????? Trotz Eintragung??????? Ganz ganz ganz ganz sicher?????????
Wer hat denn nun Recht? Polizei oder TÜV-INGENIEUR?
Ich kappier bald gar nichts mehr.😠
@M-Power forever
Zitat:
Dafür ist es fast unmöglich einen anderen als den Serien Luftfilter eintragen zu lassen. Daher beneide ich euch offt in Germany. Grüsse aus der Schweiz
Das musst Du verstehen, die gute Schweizer Luft könnte ja Schaden nehmen! ;-)
hi
die polizei hat oft auch keine richtige Ahnung zumindest auf den Ländlicheren Gegenden die wollen sich immer nur wichtig tun! Haben ja sonst nichts besseres zu tun!
Naja wenn die euch richtig blöd kommen am besten denn ADAC Rechtschutz für 50 Euro im Jahr buchen!
Der Hilft.
... ja gut, stellt sich aber jetzt die Frage wer überhaupt für die Einhaltung der STVzO zuständig ist: der TÜV bzw Dekra oder die Rennleitung?!?
Ich hätte den Mooskittel reden lassen, vonwegen die BMW-Fahrer etc pp. und hätte Eiskalt nebenbei mit meinem Anwalt telefoniert. Nicht umsonst ist eine Eintragung eine Sondergenehmigung, das es trotz Baulicheränderung keine Gefährdung besteht...
die polizei hat aber das recht eine eintragung anzuzweifeln und die prüfen zu lassen, da immer noch zu viel schwarz eingetragen, oder sogar gefälscht wird. es gibt auch prüfer die gucken nicht so genau usw.
Zitat:
Original geschrieben von Bender82
Zumal ich mir mit dem tieferlegen nur selbst schaden kann, was geht es also irgendjemanden an wie tief mein Auto ist?
Naja...ist auch nicht ganz richtig...im unteren Punkt liegen viele Antriebsteile die mit Mineralölen gefüllt sind...reisst Du Dir dort etwas kaputt...bedeutet das
1. Nachfolgende Verkehrteilnehmer können zu Schaden kommen.
2. Die Umwelt wird akut gefährdet.
Gruß