ärger mit ebay
ich hab bei ebay den bösen blick verkauft der mein auto ganz zu anfang "zierte".
jetzt hab ich ein problem mit dem käufer. er behauptet das die immer noch nicht bei ihm angekommen sind und will sein geld wieder. dummerweise hab ich das als unversichertes päckchen gesendet. was kann ich jetzt tun?
ich fürchte gar nichts. außer dem sein geld wiedergeben und mich ärgern oder?
36 Antworten
Aber: hast Du in Deiner Anzeige bei ebay explizit Rücknahme und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen? Wenn nicht, dann kann der Käufer innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Trotzdem mein Tip: setz Dich mit ihm friedlich auseinander und sieh´ zu, daß Du Dich mit ihm irgendwie einigst (z. B. halbe-halbe). So teuer wird ein solches Teil doch nicht sein, und negative Bewertungen bei ebay sind richtig ärgerlich. Du kannst ihm dann zwar auch einen roten Punkt reindrücken und dann eine Einigung über ebay mit Rücknahme der Bewertungen versuchen, aber wie gesagt, viel Ärger wegen wenig Kohle.
@berlinmm
Was hat das bitteschön mit einem angeblich verschwundenen Päckchen zu tun?
Hier geht es um den Gefahrenübergang bei einem Verkauf zwischen Privatleuten und der liegt, wie hier auch schon geschrieben, bei Übergabe an den 1. Frachtfüherer.
Sprich, wenn ich einen Artikel an dich Verkaufe und wir den unversicherten Versand abgemacht haben, bin ich aus dem Schneider sobald ich das Paket/Päckchen bei der Post abgegeben habe.
So steht es auch im BGB 😉
Dabei kann ich mir durchaus vorstellen dass das Päckchen angekommen ist ...
aber die sache muss doch irgendwo einen haken haben, oder?
sonst könnte ich ja am laufen band angeblich sachen verschicken und kassier nur das geld vom käufer und geh gar nicht zur post. also geht das doch nur mit dem gefahrenübergang, wenn ich den versicherten versand mache, oder?
und dann geht wer zur Polizei und erstattet Anzeige, und dann kommts raus 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Chrono
und dann geht wer zur Polizei und erstattet Anzeige, und dann kommts raus 😉
eben nicht! das ist ja die frage, die zu klären ist...
Hab ich den versicherten versand gemacht, hab ich definitiv den anchweis bei der post eine sending abgegeben zu haben und kann somit den gefahrenübergang nachweisen.
ABER:
habe ich keine versicherte sendung gemacht, gibts den nachweis nicht, fakto kann man mir unterstellen, ich hätte die ware niemals weggeschickt.
nach der erklärung einiger hier gehe aber IMMER die gefahr auf die post über, wenn ich die ware abgebe. und das selbst ohne nachweis?!? glaube kaum, dass die post so dumm ist sich das ankreiden zu lassen!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
@digooless:
das einzige was dir passieren kann, ist, dass du eine negative bewertung bekommst.
Kommt drauf an wie hoch der Warenwert war. Der Käufer kann Käuferschutz bei ebay beantragen, wenn er mit Paypal bezahlt hat dann kann er sogar dort Käuferschutz beantragen.
Dann gibts richtig Ärger. Rede aus Erfahrung!