ärger mit ebay

BMW 3er E36

ich hab bei ebay den bösen blick verkauft der mein auto ganz zu anfang "zierte".
jetzt hab ich ein problem mit dem käufer. er behauptet das die immer noch nicht bei ihm angekommen sind und will sein geld wieder. dummerweise hab ich das als unversichertes päckchen gesendet. was kann ich jetzt tun?
ich fürchte gar nichts. außer dem sein geld wiedergeben und mich ärgern oder?

36 Antworten

sobald du das in der auktion als unversichert angegeben hast, passiert dir gar nichts,...ohne gründe schlechte Bewertungen kannst du bei ebay melden und dann ist der ganz schnell weg aus ebay!!!

Aber ich würde noch mal mit ihm in ruhe reden und ihm das problem schildern,..vielleicht sieht er ja von negativ bewertung ab und gibt nur eine neutrale,..

du musst ihm sagen, dass du ja nur noch die quittung hast, da es ja unversichert geschickt wurde,..das war seine eigene Schuld

ebay und unversichert = selber schuld = pp (persönliches pech)

Nö, die Beweislast ist umgekehrt, der Käufer muss bewiesen das NICHT ;-)

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune


Sowas gibt es als Päckchen nicht..Da bekommt man nur eine Quittung über den Betrag.

Nur mußt du erstmal beweisen können, dass du eins verschickt hast 😁

ich verbuche das also einfach als lehrgeld. 🙁

Ich hab grade ähnliche Probleme, stehe aber auf der anderen Seite.

Ich hab was bei ebay gekauft und warte seit 3 Wochen auf den Versand. In der Auktion steht, dass der Versand versichert ist. Gestern hab ich mit dem Anbieter telefoniert. Dabei kam raus, dass er den Versand als unversichertes Päckchen gemacht hat und es angeblich schon letzte Woche verschickt hat. Bei mir ist allerings definitiv noch nichts angekommen!

Wie sieht es in dem Fall mit der Beweislast aus?

Nebenbei kenne ich das bei Päckchen so, dass die $%#*-Post die immer irgendwo im Treppenhaus hinlegt, frei sichtbar für alle... jeder, der will, kann es wegnehmen und es würde nichtmal auffallen.

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Zitat:

Original geschrieben von kungfu


Der Gefahrenübergang an den Käufer findet bei Übergabe beim Paketdienst ( Versandweg ) statt.

Ergo: Du bist aus dem Schneider 😉.

Bist du da ganz sicher? Sicher ist das die Gefahr bei der Übergabe an den Käufer auf ihn übergeht.

Kungfu hat Recht zur Frage des TE. hier der gesetzliche Beweis im BGB!

Zitat:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Schick ihm das einfach, denn du bist eindeutig im Recht!

zu Flashback: dort gildet der 2te Absatz!

Zitat:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Ergo: Wenn er von der beschriebenen oder von dir gewünschten Versandart abweicht, ist der Verkäufer dafür verantwortlich!

ich werds nochmal versuchen auch wenn ich nicht allzuviel hoffnung habe das paragraphenreiten was bringt.

trotzdem vielen dank hilft schonmal weiter!

übrigens bin ich nicht der TE sondern die TE... 😉

Es ist schon so wie kungfu und Chrono geschrieben haben.
Leider gibt es auch einige Leute die diese Masche bei Ebay abziehen.
Verlangen den unversicherten Versand als Päckchen und melden sich dann das nichts angekommen ist.

Fakt ist:
Du mußt ihm das Geld NICHT zurückzahlen.
Verweise ihn auf den Auszug aus dem BGB, der §447 passt schon.

Viel erfolg!

frage zum verständnis: aus blauäugigkeit habe ich den versand ja selber als unversichert ausgeschrieben. gilt das dann auch? eigentlich wurde ja dann von nichts abgewichen.

Zitat:

Original geschrieben von Chrono


Kungfu hat Recht zur Frage des TE. hier der gesetzliche Beweis im BGB!

 

Schick ihm das einfach, denn du bist eindeutig im Recht!

zu Flashback: dort gildet der 2te Absatz!

Ergo: Wenn er von der beschriebenen oder von dir gewünschten Versandart abweicht, ist der Verkäufer dafür verantwortlich!

So soll es sein ...

Zitat:

Original geschrieben von digooless


ich werds nochmal versuchen auch wenn ich nicht allzuviel hoffnung habe das paragraphenreiten was bringt.

trotzdem vielen dank hilft schonmal weiter!

übrigens bin ich nicht der TE sondern die TE... 😉

Na ich hab ja nur "des" geschrieben 😉 Is ja auch egal. Fakt ist, der § des BGB gibt dir recht. Aber so weit ich weiß kann man bei der Post doch auch ein Sendungsnachforschungs-Antrag stellen?!

Zitat:

Original geschrieben von digooless


frage zum verständnis: aus blauäugigkeit habe ich den versand ja selber als unversichert ausgeschrieben. gilt das dann auch? eigentlich wurde ja dann von nichts abgewichen.

Ja, auch dann zählt es 😉

Es blieb ihm/ihr ja frei zu bieten, mit abgabe des Gebotes stimmt er diesem sozusagen zu.

Jop, er kann ja auch sagen: ich will nen versicherten Versand, und bezahl mehr dafür.

Mir ist sowas das immer wert, weil ich dann auch weiß, wo das Paket ist!

Hi,

Wenn und das hast du ja bereits gesagt unversichert
in der Artikelbeschreibung stand, so trägt der
Käufer die Volle Verantwortung bei Verlust der Ware.

Wenn ich es als Versichertes Packet haben möchte
dann muß ich auch bereit sein etwas mehr für Porto zu bezahlen.Ansonsten darf man sich nicht wundern wenn es nicht ankommt.

Würde aber noch ein Paar Tage warten.Vielleicht liegt es noch irgendwo in der Ecke..

Mußte letztens auf einen Packet 14 Tage warten ( National ).

Ciao

Paket 😉

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