ACC-Sensor nicht mehr lieferbar
Moin alle miteinander,
Vor 2 Monaten hatte meine Frau einen Wildunfall. Nun ist dabei unter anderem auch der ACC-Sensor geschrottet worden. Da die Kosten ja über die Teilkasko laufen, hatte ich mir keine so großen Gedanken darüber gemacht. Nun stellte sich heraus, dass der ACC-Sensor von BMW nicht mehr ausgeliefert wird. Nach mündlicher Aussage des BMW-Teilelieferanten, soll dieser wohl nicht mehr den EU-Richtlinien entsprechen und darf nicht mehr ausgeliefert werden (Bei BMW Leebmann noch erhältlich). Würde ich jetzt den ACC-Sensor bei Leebmann kaufen, würde mir die Werkstatt diesen nicht einbauen (aus rechtlichen Gründen). Nun bedeutet das, dass der Wagen nicht mehr in der Werkstatt repariert werden kann und daher ein Totalschaden ist.
1. Hat einer von euch schon davon gehört, das der Sensor nicht mehr ausgeliefert wird. (Betrifft ja in dem Fall ja auch eine Menge 5-er und Audis)
2. Wie würde das mit dem Totalschaden bei der Versicherung laufen. (Wiederverkaufswert - Restwert)?
Dann würde ich ihn privat wieder fertig machen. Hat einer da schon Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus
18 Antworten
Das ACC beim E9x kann man eh vergessen. Total unzuverlässig. Nur ich verstehe die Situation. Die Versicherung würde das Teil zahlen bzw. ersetzen. Da jetzt das Teil aber nicht mehr lieferbar ist, wird das Fahrzeug ganz anders bewertet, nämlich als Totalschaden. Das Problem hierbei ist jetzt, dass die Versicherung dieses Fahrzeug nicht reparieren wird, sondern den Restwert ausbezahlt.
Warum ? Es wird das von der Versicherung bezahlt was der Gutachter feststellt an Schaden - also mit Reparatur und evtl Wertminderung/ Kosten Leihwagen für die Zeit der Reparatur. Das war schon immer so.
DANACH lässt man es in einer freien Werkstatt reparieren mit ACC.
Zitat:
@robertx666 schrieb am 7. Februar 2024 um 14:27:06 Uhr:
Warum ? Es wird das von der Versicherung bezahlt was der Gutachter feststellt an Schaden - also mit Reparatur und evtl Wertminderung/ Kosten Leihwagen für die Zeit der Reparatur. Das war schon immer so.
DANACH lässt man es in einer freien Werkstatt reparieren mit ACC.
Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann bekommt man den Restwert des Fahrzeugs, was weniger ist, als wenn die Versicherung den kompletten Schaden repariert bzw. finanziert.
So verstehe ich das.
Das Wissen wir aber nicht ohne Einsicht in das Gutachten... 😉