Abwrackprämie verbindliche Bestellung
Hey,
vielleicht kann man mir hier eine Antwort geben. Nachdem ich sehr oft versucht habe, die Hotline der BAFA zu erreichen, wende ich mich an euch.
Ich habe eine Frage zur Abwrackkprämie.
Reicht eine verbindliche Bestellung bei einem Autohaus für den Antrag auf Gewährung der
Umweltprämie aus oder muß es unbedingt eine Kopie des Kaufvertrages sein.
Danke für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
Dein Ton laesst uebrigens ganz schoen zu wuenschen uebrig...
😕
Sorry,wusste nicht das du
A) Sensibelchen
B) Autoverkäufer oder
C) eine Mischung aus beidem bist.
Fakt ist,was auf der BAFA Seite steht (und da steht es Klar und Klipp!)
Ich wünsche mir auch das sich in der Richtung was ändert,sonst Bestelle ich mir keinen VW.
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
Das Auto muss definitiv auf dich zugelassen sein. Und die musst die Zulassungsbescheinigung mitschicken.Siehe auch hier, Punkt 4.3
Zugelassen ja, aber nicht derselbe Versicherungsnehmer oder?
Gruß
John
Selbstverständlich war ich der Halter bzw. der Versicherungsnehmer des alten, zur Verschrottung gebrachten ( seit nunmehr über 5 Jahre ) und nun auch der Halter bzw. Versicherungsnehmer des neuen Fahrzeuges.
Ich habe uebrigens heute mal gelesen, dass es evtl. bald moelgich sein soll, die Umweltpraemie nur mit Einreichen eines gueltigen Kaufvertrages zu bekommen.
Da laufen wohl noch Verhandlungen. Hat mir eben auch ein Autoverkaeufer bestaetigt.
Das waere echt mal sinnvoll, dann koennte ich mir endlich in Rufe einen Neuwagen bestellen...
VW schafft Verkaufsrekord dank Abwrackprämie
"Ansturm auf Volkswagen: Der Konzern erwartet einem Zeitungsbericht zufolge, dass er im Februar in Deutschland 120.000 Autos verkauft..."
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Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
Ich habe uebrigens heute mal gelesen, dass es evtl. bald moelgich sein soll, die Umweltpraemie nur mit Einreichen eines gueltigen Kaufvertrages zu bekommen.
Da laufen wohl noch Verhandlungen. Hat mir eben auch ein Autoverkaeufer bestaetigt.Das waere echt mal sinnvoll, dann koennte ich mir endlich in Rufe einen Neuwagen bestellen...
das mit dem Kaufvertrag ist schon wieder passe. Das wird nicht gemacht. Also bleiben weiter die normalen Bedingungen. Ich weiss auch nicht warum so viele immer noch fragen wie sie was machen müssen oder welche Unterlagen sie einreichen müssen. Das Ganze ist doch ganz simpel in 5 oder 6 Punkten beschrieben.
1.
Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
2.
Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
3.
Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
4.
Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
5.
Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Noch einmal kurz zusammen gefasst:
1. Verschrottungsnachweis
2. Fahrzeugpapiere Altwagen durch Kopie oder Original -- Personenidentität
3. Fahrzeugpapiere Neuwagen durch Kopie -- Personenidentität
4. Rechnung des Neuwagens -- Personenidentität
( 5. evtl. Papiere für Händler oder Werksangehöriger) -- kommt wohl seltener vor.
... jetzt schon ein bisschen heller ??
Zitat:
Original geschrieben von gtiPfeiffer
das mit dem Kaufvertrag ist schon wieder passe. Das wird nicht gemacht. Also bleiben weiter die normalen Bedingungen.
Quelle?
Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
Quelle?
Appolinaris!
steht alles schwarz auf weiss auf der BAFA Homepage!
Was Politiker,Neuwageninteressenten,Autoverkaufsfuzzis oder Autobosse sich wünschen ist irrelevant.
Aber es wurde doch bspw. auch nachtraeglich geandert, dass der Fahrzeugschein des verschrotteten Autos eingereicht werden muss.
Das was jetzt auf www.bafa.de steht, ist also kein Dogma.
Und es gab definitiv Verhandlungen in den letzten Tagen, bei denen das auf der Tagesordnung stand.
Zitat:
Appolinaris!
steht alles schwarz auf weiss auf der BAFA Homepage!
Was Politiker,Neuwageninteressenten,Autoverkaufsfuzzis oder Autobosse sich wünschen ist irrelevant.
Dein Ton laesst uebrigens ganz schoen zu wuenschen uebrig...
Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
ABer es wurde doch bspw. auch nachtraeglich geandert, dass der Fahrzeugschein des verschrotteten Autos eingereicht werden muss.Das was jetzt auf www.bafa.de steht, ist also kein Dogma.
Und es gab definitiv Verhandlungen in den letzten Tagen, bei denen das auf der Tagesordnung stand.
Ja, stimmt es gab Verhandlungen und es wurde alles abgelehnt. Nur das mit dem original Brief des alten Autos ist beschlossene Sache und soll ab 02.03.09 gemacht werden.
... und bitte nicht jetzt .... "Ich hab aber kein Brief mehr, den hat der Abwracker" oder ähnliches!!!
Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
ABer es wurde doch bspw. auch nachtraeglich geandert, dass der Fahrzeugschein des verschrotteten Autos eingereicht werden muss.Das was jetzt auf www.bafa.de steht, ist also kein Dogma.
Aber genau dein Fahrzeugbrief (nicht Schein!)-Beispiel zeigt doch, dass die BAFA-Homepage aktuell gehalten wird, da steht das nämlich. Wenn da nix von "Kaufvertrag reicht" steht, dann ist das auch so.
Zitat:
Und es gab definitiv Verhandlungen in den letzten Tagen, bei denen das auf der Tagesordnung stand.
Ja die gab es, und die sind wie bereits geschrieben wieder vom Tisch.
Was in Zukunft noch passiert, kann jetzt keiner sagen. Es sieht aber momentan nicht so aus, als würde der Bund noch was ändern. Und ehrlichgesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sich die BAFA freiwillig die Zusatzbelastung aufbürdet, irgendwelche eingeschickten Kaufverträge mit nachträglich eingeschickten Restunterlagen zusammenzuführen. Das erhöht den Aufwand im Vergleich zum jetzigen System (Brief öffnen, abprüfen, überweisen, fertig) ganz erheblich.
Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
Aber es wurde doch bspw. auch nachtraeglich geandert, dass der Fahrzeugschein des verschrotteten Autos eingereicht werden muss.Das was jetzt auf www.bafa.de steht, ist also kein Dogma.
Und es gab definitiv Verhandlungen in den letzten Tagen, bei denen das auf der Tagesordnung stand.
Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
Dein Ton laesst uebrigens ganz schoen zu wuenschen uebrig...Zitat:
Appolinaris!
steht alles schwarz auf weiss auf der BAFA Homepage!
Was Politiker,Neuwageninteressenten,Autoverkaufsfuzzis oder Autobosse sich wünschen ist irrelevant.
Dem Staat ist es mit dem Lottoverfahren scheinbar ganz recht! Wenn die Prämie nicht reicht wurden halt noch mehr Autos verkauft und die paar risikobereiten Hanseln, die sich verschulden interessieren den Staat mal wieder nicht die Bone!
Ein Teil der ausgezahlten Prämie wird so wieder eingespielt 😉
Zitat:
Original geschrieben von eddie irvine
Dein Ton laesst uebrigens ganz schoen zu wuenschen uebrig...
😕
Sorry,wusste nicht das du
A) Sensibelchen
B) Autoverkäufer oder
C) eine Mischung aus beidem bist.
Fakt ist,was auf der BAFA Seite steht (und da steht es Klar und Klipp!)
Ich wünsche mir auch das sich in der Richtung was ändert,sonst Bestelle ich mir keinen VW.
Verstehe ich das richtig, nach dem aktuellem Stand, kann (sollte) man sich kein Fahrzeug bestellen, wo die Lieferzeit nach dem 31.12.2009 liegt?
Zitat:
Original geschrieben von HerbertK.
Verstehe ich das richtig, nach dem aktuellem Stand, kann (sollte) man sich kein Fahrzeug bestellen, wo die Lieferzeit nach dem 31.12.2009 liegt?
..... jedenfalls nicht, wenn du in den Genuss der Abwrackprämie kommen möchtest 😉 😁
Das ist richtig!
Wenn das neue Auto nich bis zum 31.12.09 zugelassen ist, dann gibts keine Prämien. (Stand: Heute)
Es könnte natürlich sein, dass noch etwas kommt und die Leute, die so lange auf ihr Auto warten müssen, auch noch die Chance haben werden, die Prämie zu bekommen, aber das ist nur Spekulation.
Die Prämie wurde ja bereits auch schon aufgestockt, also hat man an den Bedingungen ja schoneinmal etwas verändert.
Ich muss aktuell auch hoffen, dass meiner noch dieses Jahr kommt, ansonsten kann ich evtl. auch in die Röhre kucken.