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Abwrackprämie verbindliche Bestellung

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 13:34

Hey,

vielleicht kann man mir hier eine Antwort geben. Nachdem ich sehr oft versucht habe, die Hotline der BAFA zu erreichen, wende ich mich an euch.

Ich habe eine Frage zur Abwrackkprämie.

Reicht eine verbindliche Bestellung bei einem Autohaus für den Antrag auf Gewährung der

Umweltprämie aus oder muß es unbedingt eine Kopie des Kaufvertrages sein.

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eddie irvine

Dein Ton laesst uebrigens ganz schoen zu wuenschen uebrig...

:confused:

Sorry,wusste nicht das du

A) Sensibelchen

B) Autoverkäufer oder

C) eine Mischung aus beidem bist.

Fakt ist,was auf der BAFA Seite steht (und da steht es Klar und Klipp!)

Ich wünsche mir auch das sich in der Richtung was ändert,sonst Bestelle ich mir keinen VW.

 

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am 22. Februar 2009 um 13:39

Hallo!

Beides allein reicht nicht aus!!!!

 

Gruß Corniche

am 22. Februar 2009 um 13:41

Soviel ich weiß, brauchts dazu die Zulassungsbescheinigung des neuen Fahrzeuges. Ein Kaufvertrag allein reicht da noch nicht. Aber wie gesagt; ich geb da keine Gewähr auf die Aussage. ;)

Grüße, rene

Beides reicht nicht. Das beruht auf einem Wunsch, der von einem SPD-Abgeordneten gestreut wurde, bis heute allerdings nur ein frommer Wunsch. Und eine entsprechende Änderung der Richtlinie ist unwahrscheinlich.

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 13:54

Zu dieser verbindlichen Bestellung gab es eine Anzahlung. Ferner schickte man mir den Fahrzeugbrief des neuen Autos.

Antrag sieht wie folgt aus.

1.) Ausgefüllter Antrag ( download BAFA )

2.) Original Verschrottungsnachweis meines Golf III Bj 1992 eines zertifizierten Autoverwerters.

3.) Kopie Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief Altfahrzeug ( älter als 16Jahre und länger als 1 Jahr auf mich zugelassen mit den Stempeln "Außerbetriebsetzung....." )

4.) Kopie Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief ( wurde mir vorab für die Anmeldung zugeschickt ) Neufahrzeug

5.) Kopie "Verbindliche Bestellung" des Neufahrzeuges. ( Macht das denn überhaupt noch Sinn, wenn das Neufahrzeug schon auf meinen Namen zugelassen ist? )

Was passiert mit meinem Antrag?

Wird dieser abgelehnt und zurückgeschickt?

Viele Fragen, bitte Antworten

 

am 22. Februar 2009 um 14:22

wenn du ja schon die Zulassungsunterlagen vom neuen also Schein und Brief hast, haste auch schon alles was du brauchst. Ob der Wagen bei dir schon vor der Tür steht oder nicht ist dabei relativ egal.

Zitat:

Original geschrieben von homer1002

wenn du ja schon die Zulassungsunterlagen vom neuen also Schein und Brief hast, haste auch schon alles was du brauchst. Ob der Wagen bei dir schon vor der Tür steht oder nicht ist dabei relativ egal.

aber er hat noch kene Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs. Un das ist zwingend notwendig

am 22. Februar 2009 um 17:05

achja stimmt die Rechnung fehlt wobei es kein Problem für den Händler sein sollte eine auszustellen.

am 22. Februar 2009 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von jakl

Zu dieser verbindlichen Bestellung gab es eine Anzahlung. Ferner schickte man mir den Fahrzeugbrief des neuen Autos.

Antrag sieht wie folgt aus.

1.) Ausgefüllter Antrag ( download BAFA )

2.) Original Verschrottungsnachweis meines Golf III Bj 1992 eines zertifizierten Autoverwerters.

3.) Kopie Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief Altfahrzeug ( älter als 16Jahre und länger als 1 Jahr auf mich zugelassen mit den Stempeln "Außerbetriebsetzung....." )

4.) Kopie Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief ( wurde mir vorab für die Anmeldung zugeschickt ) Neufahrzeug

5.) Kopie "Verbindliche Bestellung" des Neufahrzeuges. ( Macht das denn überhaupt noch Sinn, wenn das Neufahrzeug schon auf meinen Namen zugelassen ist? )

Was passiert mit meinem Antrag?

Wird dieser abgelehnt und zurückgeschickt?

Viele Fragen, bitte Antworten

Leider keine antwort aber sehr viel Interesse an diesem Ablauf und eine Frage. Wie bist du an Fahrzeugbrief und Schein gekommen, wenn das Auto gerade erst im Bau ist? Du hast also ein auto auf dich zugelassen welches noch garnicht existiert oder habe ich hier etwas total missverstanden?

Ich drück dir die Daumen!

Zitat:

Original geschrieben von jakl

Was passiert mit meinem Antrag?

Wird dieser abgelehnt und zurückgeschickt?

Ob er abgelehnt wird, weiss ich nicht. Würde aber sagen, zu 99% werden die wie verlangt eine Rechnung sehen wollen, und keine Bestellung, auch wenn da groß und rot "verbindlich" draufsteht - also "Ja".

Aber zurückgeschickt wird er sicherlich, so wie doch hoffentlich alle Anträge. Denn immerhin musste man das Original des Verwertungsnachweises mitschicken, und den sollte man bekanntlich lieber aufbewahren (ich glaube 12 Monate lang kann das Ordnungsamt dir aufs Dach steigen und den Nachweis verlangen, damit sie wissen, dass du dein Auto nicht im nächsten Teich versenkt hast).

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 16:28

Der Händler hat mir für die Zulassung den Brief vorab zugeschickt. Anzahlung wurde geleistet, Rest bei Abholung.

Laut seiner Kenntnis würde diese verbindliche Bestellung für die Umweltprämie ausreichen. Somit habe ich eine Kopie dieser verbindlichen Bestellung dem Antrag beigelegt.

Übrigens steht in dieser verbindlichen Bestellung folgender Text: " Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer die Annahme der Bestellung bestätigt oder die Lieferung ausgeführt wurde."

Ich habe nur die Befürchtung, dass vorschnell nur das Wort "Bestellung" gelesen wird. Es steht halt nicht Rechnung oder Kaufvertrag auf diesem Schriftstück

Zitat:

Original geschrieben von Sneets

Aber zurückgeschickt wird er sicherlich, so wie doch hoffentlich alle Anträge. [.....]

Falsch!

Zitat:

Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind. Ich erkläre, dass ich auf die Rücksendung aller Unterlagen verzichte und dass ich mit der Vernichtung der Unterlagen einverstanden bin.

So steht es im Antrag, den du unterschreiben musst.

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von jakl

Der Händler hat mir für die Zulassung den Brief vorab zugeschickt. Anzahlung wurde geleistet, Rest bei Abholung.

Laut seiner Kenntnis würde diese verbindliche Bestellung für die Umweltprämie ausreichen. Somit habe ich eine Kopie dieser verbindlichen Bestellung dem Antrag beigelegt.

Übrigens steht in dieser verbindlichen Bestellung folgender Text: " Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer die Annahme der Bestellung bestätigt oder die Lieferung ausgeführt wurde." Den Wagen fahre ich schon. Eine Rechnung habe ich natürlich jetzt. Toll.

Ich habe nur die Befürchtung, dass vorschnell nur das Wort "Bestellung" gelesen wird, nicht das Kleingedruckte und der Antrag abgelehnt wird. Es steht halt nicht Rechnung oder Kaufvertrag auf diesem Schriftstück.

Das Auto muss definitiv auf dich zugelassen sein. Und die musst die Zulassungsbescheinigung mitschicken.

Siehe auch hier, Punkt 4.3

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