Abstand beim Überholen von Radfahrern

Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.

- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?

Andere konstruktive Vorschläge?

Beste Antwort im Thema

Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.

MfG kheinz

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 27. November 2020 um 09:36:36 Uhr:



Zitat:

@augenauf schrieb am 27. November 2020 um 09:34:50 Uhr:


Dein Leseverständnis tendiert gegen Null. Ich empfehle dringendst, meine Beiträge nochmal zu lesen und versuchen zu verstehen. Alle anderen habens verstanden, nur du nicht.

Lies Dir ältere Beiträge dieses Forenmitglieds durch und Du wirst erkennen, worum es ihm geht...

Nö, muss ich nicht, denn weder lege ich ihm etwas in den Mund noch stelle ich irgendwelche nicht bewiesene Behauptungen an. Und drittens will ich seine Beiträge nicht mehr kommentieren.

Zitat:

@augenauf schrieb am 27. November 2020 um 09:34:50 Uhr:



Normalerweise antworte ich nicht auf so einen Schwachsinn, aber dieses Mal: 🙄

Dein Leseverständnis tendiert gegen Null. Ich empfehle dringendst, meine Beiträge nochmal zu lesen und versuchen zu verstehen. Alle anderen habens verstanden, nur du nicht.

Dann solltest Du ja eigentlich festgestellt haben, daß Deine eigene Fragestellung bereits im Eröffnungsthread sich als Schwachsinn entpuppt.
Gleiches gilt für das Leseverständnis, denn dafür bedarf es nicht besonders viel.
Deine Fragestellung und das Ziel im Eröffnungsbeitrag ist klar und unmissverständlich.

So langsam wird überdeutlich, was einige "Spieler" unter "fair spielen" verstehen.
Innerorts sollen Radler z.B. "Spiel"-Regeln(Seitenabstand zu parkenden KFZ) brechen.

Wir können ja noch mal rechnen.

Die Breite der Fahrstreifen variiert in deutschen Regelwerken zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen. In Bereichen von Baustellen oder in verkehrsberuhigten Bereichen können geringere Breiten möglich sein.

Fahrradbreite: 70cm
Seitenabstand: 80cm
Sicherheitsabstand: 150/200cm

80 + 70 + 150 = 300

Also bei einer Fahrstreifenbreite von 3,75m innerorts darf das KFZ max. 75cm breit sein, um unter Einhaltung der "Spiel"-Regeln ohne Nutzung eines weiteren Fahrstreifens zu überholen.

70 + 200 = 270

Außerorts darf dann ein dann ein KFZ max. 105cm breit sein, um unter Einhaltung der "Spiel"-Regeln ohne Nutzung eines weiteren Fahrstreifens zu überholen.

Wenn ich mich nicht verrechnet habe, können sich nur Motorradfahrer über "unfaires" bewusstes mittig fahren eines Radlers beklagen. PKWs brauchen also somit immer eine weitere Spur zum überholen von "fairen" und "unfairen" Radlern.

Dann muss der PKW Fahrer eben ein wenig warten bis sich ggf. für ihn sie Situation aufklärt. Was ist denn daran so schlimm? Eine solche Situation kann doch nur kurz vor einer Kreuzung oder Einmündung geschehen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. November 2020 um 11:21:39 Uhr:



Zitat:

@-colt- schrieb am 24. November 2020 um 11:13:14 Uhr:



Was ein Schwachsinn. Wenn ein Autofahrer versucht in einem Meter Abstand zur Seite rechts zu überholen gibt er besser seinen Lappen ab.

Warum denn Dieses ?!

Wenn ein Radfahrer soweit links fährt, daß der Eindruck entsteht er möchte links abbiegen, ist es mir als Autofahrer gestattet rechts dran vorbei zu fahren.

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Oder hat eine defekte Lichtanlage

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 24. November 2020 um 22:37:21 Uhr:



Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 24. November 2020 um 22:25:43 Uhr:


Jedes dritte Fahrrad an dem ich vorbeifahre, ist komplett unbeleuchtet. Da stellt sich die Frage nach dem Sicherheitsabstand umso mehr. Ich fahre mit genügend Abstand vorbei, werde aber nicht jede übertriebene weltfremde Regelung mit 1,5 m und 2 m Abstand einhalten, die sich unser so fähiger Verkehrsminister ausdenkt.

Echt jedes dritte? Führst du eine Strichliste, oder ist das auch nur wieder so ein "Ich glaube mein Bauch glaubt" Empfinden?

Jedes zweite Kfz, das ich sehe, parkt verkehrswidrig, wäre eine ähnlich treffende Aussage.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 27. November 2020 um 09:39:46 Uhr:


Ich bin der Meinung, dass "Rücksichtnahme" in diesen Diskussionen immer völlig falsch verstanden wird.

Rücksichtnahme bedeutet, dass ICH darauf achte, ANDERE nicht zu schädigen oder zu belästigen.

Rücksichtnahme, wie sie in diesen Diskussionen heutzutage fast durchgehend propagiert wird, ist aber "ANDERE haben darauf zu achten, dass ICH nicht geschädigt oder belästigt werde!"

Aber genau das steht doch in §1.

Oder legst du unterschiedliche Maßstäbe an das eigene Verhalten und das Verhalten anderer?

😕

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 27. November 2020 um 09:24:24 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 26. November 2020 um 21:00:27 Uhr:



Schönes Beispiel für eine petrolhead-, Tankstellencliquen- od. MT-Filterblase.
😮

*LOL nicht schlimmer als die Fahrradfahrer-Filterblase, die für sich auch noch in Anspruch nimmt, in allem gerechtfertigt und allgemeingültig zu sein, da sie die Umwelt schont *ROFLMAO

Dieser Vorwurf kann offensichtlich nicht an mich gehen, da ich ja regelmäßig im

Motor

Talk-Forum aktiv bin und mein Rad auch nicht über einen Motor verfügt.

😉

Vermisse heute schon den "netten Kollegen" aus Moers. 🙂.

Zitat:

@reox schrieb am 27. November 2020 um 10:20:30 Uhr:


... da ich ja regelmäßig im MotorTalk-Forum aktiv bin und mein Rad auch nicht über einen Motor verfügt.
😉

;-) beruflich?

Zitat:

@reox schrieb am 27. November 2020 um 10:15:14 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 27. November 2020 um 09:39:46 Uhr:


Ich bin der Meinung, dass "Rücksichtnahme" in diesen Diskussionen immer völlig falsch verstanden wird.

Rücksichtnahme bedeutet, dass ICH darauf achte, ANDERE nicht zu schädigen oder zu belästigen.

Rücksichtnahme, wie sie in diesen Diskussionen heutzutage fast durchgehend propagiert wird, ist aber "ANDERE haben darauf zu achten, dass ICH nicht geschädigt oder belästigt werde!"

Aber genau das steht doch in §1.

Oder legst du unterschiedliche Maßstäbe an das eigene Verhalten und das Verhalten anderer?

😕

Und für den Blödsinn kriegst du auch noch ein Danke? *LOL

Zitat:

@reox schrieb am 27. November 2020 um 10:07:42 Uhr:


So langsam wird überdeutlich, was einige "Spieler" unter "fair spielen" verstehen.
Innerorts sollen Radler z.B. "Spiel"-Regeln(Seitenabstand zu parkenden KFZ) brechen.

Wir können ja noch mal rechnen.

Die Breite der Fahrstreifen variiert in deutschen Regelwerken zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen. In Bereichen von Baustellen oder in verkehrsberuhigten Bereichen können geringere Breiten möglich sein.

Fahrradbreite: 70cm
Seitenabstand: 80cm
Sicherheitsabstand: 150/200cm

80 + 70 + 150 = 300

Also bei einer Fahrstreifenbreite von 3,75m innerorts darf das KFZ max. 75cm breit sein, um unter Einhaltung der "Spiel"-Regeln ohne Nutzung eines weiteren Fahrstreifens zu überholen.

70 + 200 = 270

Außerorts darf dann ein dann ein KFZ max. 105cm breit sein, um unter Einhaltung der "Spiel"-Regeln ohne Nutzung eines weiteren Fahrstreifens zu überholen.

Wenn ich mich nicht verrechnet habe, können sich nur Motorradfahrer sich über "unfaires" bewusstes mittig fahren eines Radlers beklagen. PKWs brauchen also somit immer eine weitere Spur zum überholen von "fairen" und "unfairen" Radlern.

Entschuldige bitte !
Ernsthaft jetzt, weißt du was du da tippst ?
Was glaubst du ?
Jeder VT hat seinen Zollstock dabei und misst erstmal ?
Jeder VT macht erstmal eine Zeichnung ?

Ich habe es so gelernt: Wenn ich ein langsames FZ führe, mache ich auch mal Platz für schnellere. Wenn ich ein schnelles FZ führe, begegne ich auch mal langsamen. Da warte ich natürlich, bis er mir mal Platz macht oder mir die Möglichkeit zum überholen gibt.

Wenn ich ein langsames FZ fahre, mache ich mich nicht unnatürlich breit.
Wenn ich schnelles FZ führe, kann ich ein langsames nicht einfach aus dem Weg räumen.

Aber ich hole doch keinen Zollstock und messe ob Platz ist oder nicht, was ist das für ein Schwachsinn ?? Wenn auf längere Sicht kein Platz ist, dann schaffe ich eben mal einen. Das kann eine Bushaltestelle oder ähnliches sein. Lasse den schnellen vorbei und gut ist.

Wenn ich einem langsamen hinterherfahre und eine Möglichkeit zum Platz machen ist NICHT in Sicht, dann muss ich halt langsam hinterher, ganz einfach. Das Spiel ist leicht, geht ohne Zollstock, und passt für beide Seiten.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 27. November 2020 um 11:08:41 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 27. November 2020 um 10:07:42 Uhr:


So langsam wird überdeutlich, was einige "Spieler" unter "fair spielen" verstehen.
Innerorts sollen Radler z.B. "Spiel"-Regeln(Seitenabstand zu parkenden KFZ) brechen.

Wir können ja noch mal rechnen.

Die Breite der Fahrstreifen variiert in deutschen Regelwerken zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen. In Bereichen von Baustellen oder in verkehrsberuhigten Bereichen können geringere Breiten möglich sein.

Fahrradbreite: 70cm
Seitenabstand: 80cm
Sicherheitsabstand: 150/200cm

80 + 70 + 150 = 300

Also bei einer Fahrstreifenbreite von 3,75m innerorts darf das KFZ max. 75cm breit sein, um unter Einhaltung der "Spiel"-Regeln ohne Nutzung eines weiteren Fahrstreifens zu überholen.

70 + 200 = 270

Außerorts darf dann ein dann ein KFZ max. 105cm breit sein, um unter Einhaltung der "Spiel"-Regeln ohne Nutzung eines weiteren Fahrstreifens zu überholen.

Wenn ich mich nicht verrechnet habe, können sich nur Motorradfahrer sich über "unfaires" bewusstes mittig fahren eines Radlers beklagen. PKWs brauchen also somit immer eine weitere Spur zum überholen von "fairen" und "unfairen" Radlern.

Entschuldige bitte !
Ernsthaft jetzt, weißt du was du da tippst ?
Was glaubst du ?
Jeder VT hat seinen Zollstock dabei und misst erstmal ?
Jeder VT macht erstmal eine Zeichnung ?

Ich habe es so gelernt: Wenn ich ein langsames FZ führe, mache ich auch mal Platz für schnellere. Wenn ich ein schnelles FZ führe, begegne ich auch mal langsamen. Da warte ich natürlich, bis er mir mal Platz macht oder mir die Möglichkeit zum überholen gibt.

Wenn ich ein langsames FZ fahre, mache ich mich nicht unnatürlich breit.
Wenn ich schnelles FZ führe, kann ich ein langsames nicht einfach aus dem Weg räumen.

Aber ich hole doch keinen Zollstock und messe ob Platz ist oder nicht, was ist das für ein Schwachsinn ?? Wenn auf längere Sicht kein Platz ist, dann schaffe ich eben mal einen. Das kann eine Bushaltestelle oder ähnliches sein. Lasse den schnellen vorbei und gut ist.

Wenn ich einem langsamen hinterherfahre und eine Möglichkeit zum Platz machen ist NICHT in Sicht, dann muss ich halt langsam hinterher, ganz einfach. Das Spiel ist leicht, geht ohne Zollstock, und passt für beide Seiten.

Gruß Jörg.

Und ich dachte doch wirklich, dass meine Rechnung deutlich macht, dass

PKW-Fahrer

gar keinen Zollstock brauchen?

Da habe ich mich wohl geirrt.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 27. November 2020 um 10:29:33 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 27. November 2020 um 10:15:14 Uhr:


Aber genau das steht doch in §1.

Oder legst du unterschiedliche Maßstäbe an das eigene Verhalten und das Verhalten anderer?

😕

Und für den Blödsinn kriegst du auch noch ein Danke? *LOL

Dann scheint es ja schon min. zwei zu geben, die deinen "Blödsinn" nicht verstanden haben.

😮

@63er-joerg

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 27. November 2020 um 11:08:41 Uhr:


Jeder VT hat seinen Zollstock dabei und misst erstmal ?

Das verlangt niemand.

Mein Eindruck aus der Praxis ist allerdings, dass manche Autofahrer sehr wohl daheim mal den Zollstock zur Hand nehmen und schauen sollten, wieviel die vorgeschriebenen 1,50 m denn in Wirklichkeit sind. Da scheinen bei einigen völlig falsche Vorstellungen zu kursieren.

@63er-joerg

Es ist ja auch in der STVO klar geregelt, daß ein langsamer Verkehrsteilnehmer an geeigneter Stelle die Geschwindigkeit reduzieren, notfalls sogar warten muß, wenn es nur so möglich ist, daß andere nachfolgenden Verkehrsteilnehmer überholen können.

Es ist also nicht einfach so geregelt, daß der Radfahrer stur in der Mitte der Fahrbahn fahren darf, den nachfolgenden Verkehr somit dazu zu zwingen nur dann zu überholen, wenn es die Verkehrssituation erforderlich macht dabei auch den Abstand einzuhalten.
So unter dem Motto "Du bleibst solange hinter mir bis Du überholen kannst"

Verkehrsteilnehmer haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Und dazu gehört, daß der Radfahrer in so einer Situation auch mal rechts ranfährt.

Ich messe auch nicht nach, sondern mache das nach Gefühl. Und wenn es nur 170 oder 180 cm sind wird sich keiner darüber beschweren.

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