Abstand beim Überholen von Radfahrern

Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.

- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?

Andere konstruktive Vorschläge?

Beste Antwort im Thema

Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.

MfG kheinz

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Zitat:

@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 08:37:04 Uhr:


1,0 + 1,0 + 1,5 = 3,5 Meter und nun noch das Auto. Ups, da passt etwas nicht

Ups, so breite Strassen gibts ja in den meisten Städten nicht ???
Wie kommen da dann bloß die breiten Autos / LKWs aneinander vorbei?
Mit etwas rücksichtnahme, auch von den Radfahrern würde doch auch heute alles viel einfacher gehen.

Und besser fühle ich mich als Radfahrer, wenn ich auch mal mit einen Abstand von 1,00 Metern überholt werde, als das jemand lange mit einen geringen Abstand hinter mir her fährt !!!

Zitat:

@augenauf schrieb am 23. November 2020 um 22:48:21 Uhr:


Reizen kommt mir gar nicht in den Sinn. Oftmals reizen sich die Autofahrer selbst, weil sie ungeduldig werden. Und dann Überholen sie halt, obwohl es nicht passt.

Grundsätzlich gilt:
Du hast mit dem Rad möglichst weit rechts auf der Straße zu fahren. Eine Benutzung in die Mitte der Straße zu verlagern halte Ich persönlich für keine besonders kluge Idee. Denn Du provozierst die Autofahrer zu Überholmanövern, die Dich dabei gefährden. Denn Du mit dem Rad bist und bleibst der schwächere Verkehrsteilnehmer.
Als langsamerer Verkehrsteilnehmer bist Du auch verpflichtet den nachfolgenden Verkehr vorbei fahren zu lassen. Notfalls musst Du dazu an geeigneter Stelle anhalten.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 08:24:35 Uhr:



Wenn sich alle gesetzeskonform verhalten gäbe es keine Probleme.

Genau !
Und wenn Radfahrer die "benutzungspflichtigen" Radwege auch benutzen würden, sähe das Ganze nochmals anders aus.

Ich warne davor als Radfahrer innerorts an parkenden Autos ohne den erlaubten Meter Abstand vorbeizufahren. Wer schonmal über eine Tür gesegelt ist, nur weil so ein HonK keinen Schulterblick beim Aussteigen gemacht hat, wird den Sinn einsehen.

Also: Innerorts fahre ich (wenn ich mal Rad fahre) mit einem Abstand von 50-100cm zum rechten Fahrbahnrand. Alleine um Schlaglöchern ausweichen zu können und um Dooring zu vermeiden. Generell hilft es meiner Beobachtung nach einen etwas unsicheren, wackligen Eindruck zu machen. Außerorts halte ich genug Abstand zum Fahrbahnrand, damit ich Platz zum Ausweichen vor Schlaglöchern/Gullideckeln habe. Meist führt das dazu das ich "Mitten auf der Straße", aka ziemlich in der Mitte meiner Fahrbahn fahre.

Bin ich (wie meistens) mit dem Auto unterwegs überhole ich eben auch nur wenn genug Platz ist. Kommt Gegenverkehr, dann warte ich eben bis frei ist. Da können die hinter mir noch so abk**en, die Regelung gibt es aus gutem Grund.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. November 2020 um 10:43:00 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 08:24:35 Uhr:



Wenn sich alle gesetzeskonform verhalten gäbe es keine Probleme.

Genau !
Und wenn Radfahrer die "benutzungspflichtigen" Radwege auch benutzen würden, sähe das Ganze nochmals anders aus.

Davon gibt es übrigens weniger wie die meisten denken. Nur weil an einem Trampelpfad ein entsprechendes Schild steht ist der noch lange nicht benutzungspflichtig. Das haben hier bei uns in der Gegend die Kommunen auch eingesehen und die meisten Schilder "Radweg" durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" ersetzt.

Zitat:

@-colt- schrieb am 24. November 2020 um 10:54:29 Uhr:


Ich warne davor als Radfahrer innerorts an parkenden Autos ohne den erlaubten Meter Abstand vorbeizufahren. Wer schonmal über eine Tür gesegelt ist, nur weil so ein HonK keinen Schulterblick beim Aussteigen gemacht hat, wird den Sinn einsehen.

Also: Innerorts fahre ich (wenn ich mal Rad fahre) mit einem Abstand von 50-100cm zum rechten Fahrbahnrand. Alleine um Schlaglöchern ausweichen zu können und um Dooring zu vermeiden. Generell hilft es meiner Beobachtung nach einen etwas unsicheren, wackligen Eindruck zu machen. Außerorts halte ich genug Abstand zum Fahrbahnrand, damit ich Platz zum Ausweichen vor Schlaglöchern/Gullideckeln habe. Meist führt das dazu das ich "Mitten auf der Straße", aka ziemlich in der Mitte meiner Fahrbahn fahre.

Bin ich (wie meistens) mit dem Auto unterwegs überhole ich eben auch nur wenn genug Platz ist. Kommt Gegenverkehr, dann warte ich eben bis frei ist. Da können die hinter mir noch so abk**en, die Regelung gibt es aus gutem Grund.

Du musst nur aufpassen, dass dich kein PKW rechts überholt, weil du zu weit links fährst und dieser annimmt du willst links abbiegen und traust dich wegen deiner unsicheren Fahrweise nicht mit der Hand das anzuzeigen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 09:00:30 Uhr:


Da kann ich ja nur hoffen, dass man Dich mal dabei erwischt. Solche Einstellungen zeigen mir, dass viele sich überhaupt nicht um Regeln bemühen oder kümmern. Nur ohne solche klappt unsere Gesellschaft nicht. Solche wir Du schreien am lautesten, wenn sie mal auf solche Regeln pochen, weil es just für sie dann erforderlich ist oder von nutzen. Da sind wir wieder: Doppelmoral

Ich bin sowohl Autofahrer als auch leidenschaftlicher Mountainbiker.
Bin Ich mit dem Bike unterwegs wünsche Ich mir sogar, daß die Autofahrer mich überholen, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Ich pers. mag es nicht, wenn mir ewig ein Auto hinterher fährt und Ich nicht weiß was hinter mir passiert.
In den meisten Fällen gebe Ich per Handzeichen Bescheid, daß sie endlich überholen sollen.

Mir sind aber die Radfahrer immer noch am liebsten, die von den Autofahrern verlangen sich an Recht und Ordnung zu halten, für sich selber aber jegliche Gesetze keinerlei Bedeutung haben.
Rote Ampeln haben keine Bedeutung, an der Kreuzung wird auf den Gehweg ausgewichen, nur damit man nicht anhalten muß.
Benutzungspflichtige Radwege werden grundsätzlich nicht benutzt, stattdessen wird mittig auf der Landstraße gefahren.

Zitat:

@Gururom schrieb am 24. November 2020 um 10:00:19 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 08:37:04 Uhr:


1,0 + 1,0 + 1,5 = 3,5 Meter und nun noch das Auto. Ups, da passt etwas nicht

Ups, so breite Strassen gibts ja in den meisten Städten nicht ???
Wie kommen da dann bloß die breiten Autos / LKWs aneinander vorbei?

Da braucht es keine 1,50m, da ist ja keiner aus der Gruppe der schwächeren VT dabei.

Zitat:

Mit etwas rücksichtnahme, auch von den Radfahrern würde doch auch heute alles viel einfacher gehen.
...

Diese Erkenntnis ist so alt wie der Straßenverkehr.

Da viele Kraftfahrer bekanntermaßen nach wie vor kaum freiwillig Rücksicht nehmen, sind leider eindeutige Regelungen mit 1,5/2m Mindestabstand unvermeidbar.

Zitat:

@Gururom schrieb am 24. November 2020 um 11:00:05 Uhr:


Du musst nur aufpassen, dass dich kein PKW rechts überholt, weil du zu weit links fährst und dieser annimmt du willst links abbiegen und traust dich wegen deiner unsicheren Fahrweise nicht mit der Hand das anzuzeigen.

Was ein Schwachsinn. Wenn ein Autofahrer versucht in einem Meter Abstand zur Seite rechts zu überholen gibt er besser seinen Lappen ab.

Zitat:

@-colt- schrieb am 24. November 2020 um 10:58:07 Uhr:



Davon gibt es übrigens weniger wie die meisten denken. Nur weil an einem Trampelpfad ein entsprechendes Schild steht ist der noch lange nicht benutzungspflichtig. Das haben hier bei uns in der Gegend die Kommunen auch eingesehen und die meisten Schilder "Radweg" durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" ersetzt.

Aber weit mehr als erwartet.

Manche Radfahrer kann Ich nicht verstehen. Man steht bei den Behörden, bzw. bei der Politik auf der Matte weil nicht genug Radwege geschaffen werden auch in den Städten, aber benutzungspflichtige Radwege werden nicht genutzt, bzw. wollen nicht genutzt werden.

Auch kann Ich es nicht verstehen wie viele Radfahrer argumentieren benutzungspflichtige Radwege nicht zu benutzen.
Hauptargumente sind dreckig und schlechter Zustand.
Bei mir in der Region sind die Radwege sauberer als die Straßen.

Zitat:

Was ein Schwachsinn. Wenn ein Autofahrer versucht in einem Meter Abstand zur Seite rechts zu überholen gibt er besser seinen Lappen ab.

Richtig müßte sein: Der Führerschein wird im abgenommen.

MfG kheinz

Zitat:

@-colt- schrieb am 24. November 2020 um 11:13:14 Uhr:



Was ein Schwachsinn. Wenn ein Autofahrer versucht in einem Meter Abstand zur Seite rechts zu überholen gibt er besser seinen Lappen ab.

Warum denn Dieses ?!

Wenn ein Radfahrer soweit links fährt, daß der Eindruck entsteht er möchte links abbiegen, ist es mir als Autofahrer gestattet rechts dran vorbei zu fahren.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. November 2020 um 11:14:02 Uhr:


Auch kann Ich es nicht verstehen wie viele Radfahrer argumentieren benutzungspflichtige Radwege nicht zu benutzen.
Hauptargumente sind dreckig und schlechter Zustand.
Bei mir in der Region sind die Radwege sauberer als die Straßen.

Anbei im Bild mal ein Radwegbeispiel von vielen die ich hier liefern könnte.
Von sowas hab ich in 10 Kilometer Umkreis bestimmt noch 6-7 Stück.
Aber klar, den kann man wirklich super befahren.
Mit dem Rennrad bleibt man glatt noch in einer Betonspalte stecken und überschlägt sich Frontal. 😁

Und nachts fährt man vermutlich noch gegen einen der Steine wenn man lediglich n Fahrrad mit normalem Dynamo und entsprechendem Licht hat.

Die Radwegqualitäten unterscheiden sich von Region zu Region und von Kommune zu Kommune wirklich massivst. Hier sind teilweise Radwege, da sind die Platten oder der Beton um 20-30cm hochgedrückt durch Baumwurzeln. Oder Betonplatten werden unterspült, kippen ab. Oder ne kaputte Betonplatte wird weggenommen und es wird einfach nur mit grobem Schotter geschottert. Sturzgefahr definitiv gegeben.
Oft wird nicht gemäht, im Sommer ist die effektive Breite nur noch 30-40cm. Fußgänger und Radfahrer und Radfahrer/Radfahrer können sich nicht mehr passieren.

Scherben und Dreck halte ich jetzt z.b nicht für so schlimm, das Problem hat man ja eh überall.

10 Kilometer weiter von uns (anderes Bundesland) sind die Radwege hingegen ein absoluter Traum.
3x darfst du raten, wo ich lieber fahre 😁

Radweg

Und ich habe hier Strassen mit Schlaglöchern von 10cm Tiefe und teilweise Schwellen auf der Fahrbahn die mich zwingen (sollen) extrem langsam darüber zu fahren.
Trotzdem muss ich diese Strasse benutzen und darf nicht auf den Radweg ausweichen.

Und dein Bild..... naja wer kann da was erkennen??

Zitat:

@Leon596 schrieb am 24. November 2020 um 11:33:30 Uhr:


Anbei im Bild mal ein Radwegbeispiel von vielen die ich hier liefern könnte.
Von sowas hab ich in 10 Kilometer Umkreis bestimmt noch 6-7 Stück.
Aber klar, den kann man wirklich super befahren.

Ein Extremfall... soll es durchaus auch geben.
Aber auf welche Länge ist dieser Radweg in diesem Zustand ?

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