Abstand beim Überholen von Radfahrern

Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.

- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?

Andere konstruktive Vorschläge?

Beste Antwort im Thema

Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.

MfG kheinz

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Was ist daran eigentlich so schwierig das man sich sein Gegurke schön reden muss, sehe ich beim Autofahren eine Radler, heiß es Abstand halten, abwarten, wenn frei überholen mit Seitenabstand und mit Abstand Wiedereinscheren.
Wer damit Probleme hat, soll Bus fahren oder zu hause bleiben, ist besser für das Verkehrsgeschehen.

war diese Woche mal wieder mit dem E-Bike unterwegs in der Stadt, hatte keinen Bock auf Auto.
Brücke hat zurzeit eine Verengung auf eine Spur wegen Baustelle. Trennung Gegenverkehr mit Betonklötzen.
Einem Mini Fahrer hatte keine Lust mit 20 kmh hinter mir zu fahren und presste sich durch / an mir vorbei.
Da war kein halber Meter Abstand zu mir ... nur gut das ich das gerade aus fahren halbwegs beherrsche und
Nicht rumeiere. Bestenfalls wäre Kratzer an senem Kfz enstanden, den Rest male ich mir nur aus!

Bis Radfahrer unf Kfz normal unterwegs sind, wird wohl noch Jahre dauern, leider. Werde künftig wohl das Kfz benützen, um sicher ins Tal zu kommen, bzw. Zum überleben 🙁.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 08:24:35 Uhr:


Hallo,

ich weiß nun nicht so genau was Du reizen willst. Es gibt klare Ansagen/Normen/Gesetze, wie hat sich ein Radfahrer zu verhalten und wie der Autofahrer.

Der Radfahrer darf 0,8 bis 1,0 m von der Bordsteinkante oder parkenden Fahrzeuge entfernt auf der Straße fahren, wenn kein ausgeschilderter Radweg vorhanden ist.

Der Autofahrer hat den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m innerhalb geschlossener Ortschaften zu halten und außerhalb von Ortschaften beträgt der Abstand 2,0 m.

Ob ggf. Deine Fahrradfahrweise die Richtige ist, wage ich anzuzweifeln, allerdings kommt es möglicherweise auch auf die örtlichen Gegebenheiten an.

Wenn zu erkennen ist, dass ein Autofahrer den Radfahrer aus Gründen des Abstandes sowieso nicht überholen kann, würde ich als Radfahrer - aus Gründen meiner eigenen Sicherheit - den vollen Platz ausschöpfen.

Würde ich anfangen soweit wie möglich Rechts zu fahren, kann ich davon erst recht ausgehen, dass sich der Autofahrer an den Radfahrer vorbeiquetschen wird. Da sehe ich ein größeres Unfallrisiko, als wenn der Autofahrer ein wenig hinter mir herfahren muss, bis wieder Platz zum Überholen ist. Ich denke auch, dass dies vom Gesetzgeber so gedacht ist.

@ augenauf

1. ja habe ich schon selbst gesehen
2. siehe meine Meinung
3. siehe meine Meinung
4. Vorsicht beim Anbau ungenehmigter Teile
5. Dashcam sind nicht verboten und werden immer häufiger als Beweis vorgebracht und zugelassen. Auch hier sollten gesetzliche Vorgaben beachten (Aufnahmezeit)

Wenn sich alle gesetzeskonform verhalten gäbe es keine Probleme.

In diesem Sinne allen einen schönen Tag.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 08:24:35 Uhr:



Zitat:

Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.

MfG kheinz

Als Radfahrer mußte du aber rechts fahren, weil die meisten Fahrbahnen 2,75 m breit sind, das macht 5,5 m.
Der Bus der dich überholt ist 2,50 breit dazu 1,50 Abstand beim Überholen dazu noch deine Breite von gut einem Meter sind 5 Meter,. Viele Straßen in der Stadt sind noch schmaler, du nötigst den Busfahrer hinter dir zu bleiben, der ruft die Polizei und du kommst für die Verspätung auf.
Außerhalb sind 2 Meter Abstand, wenn du radelst und nicht ganz rechts fährst darf die kein Bus und kein LKW Überholen, das ist auch wieder Nötigung.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 24. November 2020 um 17:27:43 Uhr:


Als Radfahrer mußte du aber rechts fahren, weil die meisten Fahrbahnen 2,75 m breit sind, das macht 5,5 m.
Der Bus der dich überholt ist 2,50 breit dazu 1,50 Abstand beim Überholen dazu noch deine Breite von gut einem Meter sind 5 Meter,. Viele Straßen in der Stadt sind noch schmaler, du nötigst den Busfahrer hinter dir zu bleiben, der ruft die Polizei und du kommst für die Verspätung auf.
Außerhalb sind 2 Meter Abstand, wenn du radelst und nicht ganz rechts fährst darf die kein Bus und kein LKW Überholen, das ist auch wieder Nötigung.

Steile These, das mit der Nötigung.

Ich denke, du solltest dir den § 240 StGB und die einschlägigen Kommentare dazu noch einmal zu Gemüte führen (lesen) und deinen Post überdenken.

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Herrlich die ganzen feuchten Träume hier wieder. Am feuchtesten träumen mal wieder diejenigen die natürlich von anderen erwarten das sie nicht behindert werden, durch sklavisches einhalten der Regeln, ansonsten aber ständig hier klar machen das die STVO Auslegungssache ist und flexibel durch mitdenken umzusetzen ist, natürlich nur in diesem Rahmen der ihnen persönlich passt.

Die Gesetze sind klar und deutlich, und nirgend steht, das wenn vor mir einer besoffen fährt ich unter Drogen hinterher fahren darf, das heißt wenn der Radler nicht die Regeln einhält , ich sie auch nicht einhalten muss...doch muss ich, ob es mir passt oder nicht.

Aus der Erfahrung heraus weiß ich das die Autofahrer oft auf die Sicherheit der Radler pfeifen, wenn ich mit dem Rad in einer Engstelle bin, bin ich mir fast sicher, das sich der nächste KFZ Führer, egal ob im Gegenverkehr oder in die gleiche Richtung, an mir vorbei quetscht. Für viele ist es einfach unter ihrer Würde für einen Radler zu bremsen.

Echt peinlich wie hier wieder versuchen viele ihr falsches Verhalten zu rechtfertigen...im Endeffekt läuft es immer aus den bösen Radler hinaus...wir Autofahrer sind natürlich alles Engel.

Ist vllt. einem von den Helden hier in den Sinn gekommen das sich inzwischen viele Radler breit machen damit sie nicht fast umgefahren werden ? Wie man in den Wald ....

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 24. November 2020 um 17:34:28 Uhr:



Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 24. November 2020 um 17:27:43 Uhr:


Als Radfahrer mußte du aber rechts fahren, weil die meisten Fahrbahnen 2,75 m breit sind, das macht 5,5 m.
Der Bus der dich überholt ist 2,50 breit dazu 1,50 Abstand beim Überholen dazu noch deine Breite von gut einem Meter sind 5 Meter,. Viele Straßen in der Stadt sind noch schmaler, du nötigst den Busfahrer hinter dir zu bleiben, der ruft die Polizei und du kommst für die Verspätung auf.
Außerhalb sind 2 Meter Abstand, wenn du radelst und nicht ganz rechts fährst darf die kein Bus und kein LKW Überholen, das ist auch wieder Nötigung.

Steile These, das mit der Nötigung.

Ich denke, du solltest dir den § 240 StGB und die einschlägigen Kommentare dazu noch einmal zu Gemüte führen (lesen) und deinen Post überdenken.

Als langsamerer Verkehrsteilnehmer musst Du den nachfolgenden Verkehr vorbei lassen. Wenn es notwendig ist, muß angehalten werden.
Ansonsten zwingst Du den anderen VT deine Geschwindigkeit auf.
Und was ist das ?!

Bei dem Tatbestand der Nötigung scheint es hier mehr als einen Unwissenden zu geben.

@Geisslein, nett wäre es außerdem, wenn du auf meine vorherigen Posts eingehen würdest.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. November 2020 um 18:10:38 Uhr:



Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 24. November 2020 um 17:34:28 Uhr:


Steile These, das mit der Nötigung.

Ich denke, du solltest dir den § 240 StGB und die einschlägigen Kommentare dazu noch einmal zu Gemüte führen (lesen) und deinen Post überdenken.

Als langsamerer Verkehrsteilnehmer musst Du den nachfolgenden Verkehr vorbei lassen. Wenn es notwendig ist, muß angehalten werden.
Ansonsten zwingst Du den anderen VT deine Geschwindigkeit auf.
Und was ist das ?!

Ganz normaler Verkehr, jeder muss täglich seine Geschwindigkeit der Situation anpassen.
Nötigung ist was anderes.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Nov. 2020 um 18:7:04 Uhr:


das heißt wenn der Radler nicht die Regeln einhält , ich sie auch nicht einhalten muss...

Das hast Du falsch verstanden. Weil sich viele Radfahrer nicht an die Regeln halten, hat der vor mir auch kein Einhalten der Regeln meinerseits verdient. Auch wenn er jetzt gerade regelkonform fährt, fährt er sonst bestimmt auch immer über rote Ampeln...

Um hier mal die Relationen klar zu stellen: wir reden hier in der Regel von wenigen Sekunden bis max 30 Sekunden, die ein Autofahrer hinter mir fahren müsste, bis er überholen kann. Niemand fährt mir minutenlang hinterher.

Ernsthaft: das ist es nicht wert, einen schweren Unfall zu verursachen.

Und noch mal meine Frage: ist euch bekannt, dass jemals ein Autofahrer wegen zu geringen Abstandes zahlen musste?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. November 2020 um 18:10:38 Uhr:



Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 24. November 2020 um 17:34:28 Uhr:


Steile These, das mit der Nötigung.

Ich denke, du solltest dir den § 240 StGB und die einschlägigen Kommentare dazu noch einmal zu Gemüte führen (lesen) und deinen Post überdenken.

Als langsamerer Verkehrsteilnehmer musst Du den nachfolgenden Verkehr vorbei lassen. Wenn es notwendig ist, muß angehalten werden.
Ansonsten zwingst Du den anderen VT deine Geschwindigkeit auf.
Und was ist das ?!

Wenn die Straße zweispurig ist, kein Gegenverkehr, also dann kann überholt werden. Wer das nicht
hinkriegt, sollte das üben, und zwar dort, wo er mich und andere nicht gefährdet.
Grüße
Micha

Ich bin schon länger hinter einem Radfahrer her gefahren, bergan, kurvenreich und durchgezogene Linie. Rechts ist der Graben, wo bitte soll der Radfahrer Platz machen, dann muss er stehen bleiben im Graben?

Zitat:

§5 StVO
...
(6) 1... 2Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. 3Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
...

@HausmeisterTommy ... na wenn Fahrradfahrer schon keine geeignete Stellen finden um Platz zu machen... dann werd ich mir das zukünftig mit dem und ähnlichen Geschossen (20km/h mit einer Gesamtzuglänge von ca. 25m), wie auf dem Photo auch sparen.

Aber zum Thema Fahrradfahrer... ich hab mir inzwischen angewöhnt Fahrradfahrer so gut wie überhaupt nicht mehr zu überholen... bei den inzwischen geforderten utopischen Abständen ist das sowieso meist unmöglich.

Dann fahren wir eben auch mal mit 10-15km/h und einer Auto-/Fahrzeugschlage bis zum Horizont & Hupkonzert hinter einem popeligen Fahrradfahrer hinterher... wegen mir auch kilometerweit... teilweise ists richtig lustig im Rückspiegel die meist PKW-Fahrer zu beobachten, wie se ungehalten / nervös / sauer werden...

@Ber2020 ...mit einem schwerfälligen LKW und einer entsprechenden Zuglänge benötigst du auch für einen Fahrradfahrer eine freie (übersehbare) Überholstrecke, die du z.B. innerorts so gut wie nie hast.

@gast356 schrieb am 24. November 2020 um 21:59:55 Uhr:

Zitat:

§5 StVO

Aber zum Thema Fahrradfahrer... ich hab mir inzwischen angewöhnt Fahrradfahrer so gut wie überhaupt nicht mehr zu überholen... bei den inzwischen geforderten utopischen Abständen ist das sowieso meist unmöglich.

Dann fahren wir eben auch mal mit 10-15km/h und einer Auto-/Fahrzeugschlage bis zum Horizont & Hupkonzert hinter einem popeligen Fahrradfahrer hinterher... wegen mir auch kilometerweit... teilweise ists richtig lustig im Rückspiegel die meist PKW-Fahrer zu beobachten, wie se ungehalten / nervös / sauer werden...

Hast du mal ein konkretes Beispiel, in dem du tatsächlich einem Radfahrer über mehrere Kilometer hinterherfahren musstest ohne ihn überholen zu können, oder ist dieses surreale Beispiel eher deiner Phantasie entsprungen?

Im Normalfall wird es sich wohl eher um maximal einige hundert Meter handeln und für dich einen Zeitverlust im Sekundenbereich bedeuten.

Jedes dritte Fahrrad an dem ich vorbeifahre, ist komplett unbeleuchtet. Da stellt sich die Frage nach dem Sicherheitsabstand umso mehr. Ich fahre mit genügend Abstand vorbei, werde aber nicht jede übertriebene weltfremde Regelung mit 1,5 m und 2 m Abstand einhalten, die sich unser so fähiger Verkehrsminister ausdenkt. Auf der zweispurigen Landstraße hat man zur anderen Fahrbahn und den Autos etwa einen Meter Abstand.

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