Abstand beim Überholen von Radfahrern
Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.
- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?
Andere konstruktive Vorschläge?
Beste Antwort im Thema
Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.
MfG kheinz
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reox,
und wer sprach von PKW ??
Dreh es nicht immer so hin, das es nur DEINEN Vorteil spiegelt !
Ich sprach deutlich von FZ.
Ich könnte auch VT sagen.
Also Fahrzeugführer, oder Verkehrsteilnehmer.
Wer jetzt was fährt, was langsam, schnell, breit, schmal, lang oder dick ist, liegt im Auge des Betrachters oder in der Klassifizierung (LKW, Traktor, Mopped, Fahrrad ODER PKW).
Gruß Jörg.
Edit: Nicht Fahrzeugführer, sondern Fahrzeuge.
Entschuldigung.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 27. November 2020 um 11:30:31 Uhr:
Mein Eindruck aus der Praxis ist allerdings, dass manche Autofahrer sehr wohl daheim mal den Zollstock zur Hand nehmen und schauen sollten, wieviel die vorgeschriebenen 1,50 m denn in Wirklichkeit sind. Da scheinen bei einigen völlig falsche Vorstellungen zu kursieren.
Die halten alle garantiert die 1,5 m ein. Gemessen ab dem Fahrersitz, nicht ab dem rechten Außenspiegel.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 27. November 2020 um 11:08:41 Uhr:
Wenn ich ein langsames FZ fahre, mache ich mich nicht unnatürlich breit.
Wenn ich schnelles FZ führe, kann ich ein langsames nicht einfach aus dem Weg räumen.Aber ich hole doch keinen Zollstock und messe ob Platz ist oder nicht, was ist das für ein Schwachsinn ??
Das macht dann spätestens der Sachverständige, wenn es doch mal zu eng war.
@63er-joergZitat:
@63er-joerg schrieb am 27. November 2020 um 11:34:40 Uhr:
reox,
und wer sprach von PKW ??
Dreh es nicht immer so hin, das es nur DEINEN Vorteil spiegelt !Ich sprach deutlich von FZ.
Ich könnte auch VT sagen.Also Fahrzeugführer, oder Verkehrsteilnehmer.
Wer jetzt was fährt, was langsam, schnell, breit, schmal, lang oder dick ist, liegt im Auge des Betrachters oder in der Klassifizierung (LKW, Traktor, Mopped, Fahrrad ODER PKW).
Gruß Jörg.
Edit: Nicht Fahrzeugführer, sondern Fahrzeuge.
Entschuldigung.
Bist du als Motorrad- oder PKW-Fahrer unterwegs?
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. November 2020 um 11:33:35 Uhr:
Es ist ja auch in der STVO klar geregelt, daß ein langsamer Verkehrsteilnehmer an geeigneter Stelle die Geschwindigkeit reduzieren, notfalls sogar warten muß, wenn es nur so möglich ist, daß andere nachfolgenden Verkehrsteilnehmer überholen können.
Bist Du sicher, dass diese Regelung für Radfahrer in Städten gilt und z. B. von Gerichten so angewendet wird? Bitte einen Fall nennen, bei dem ein Radfahrer deswegen zur Kasse gebeten oder gar verurteilt wurde.
Sicherlich gilt diese Regelung z. B. für Traktorfahrer auf Landstraßen. Was droht denen?
"Erwischt die Polizei einen Traktorfahrer, der stur auf der Straße bleibt, droht ihm ein Verwarnungsgeld von zehn Euro." (Quelle: merkur-online, 07.09.2011)
Kannst ja mal schauen, wie im Vergleich dazu das Überholen mit zu knappem Seitenabstand sanktioniert wird. Da bleibt es nicht bei einem Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Auf Bundesstraßen und Landstraßen gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen max. 60 km/h. Müssen die auch rechts ran und warten, wenn Pkw überholen wollen? Nach Deiner StVO-Auslegung ja zweifellos. Leider noch nie erlebt.
Zitat:
@reox schrieb am 27. November 2020 um 11:48:41 Uhr:
@63er-joerg
Bist du als Motorrad- oder PKW-Fahrer unterwegs?
Der Signatur zu entnehmen mit Sicherheit beides 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. November 2020 um 11:33:35 Uhr:
@63er-joergEs ist ja auch in der STVO klar geregelt, daß ein langsamer Verkehrsteilnehmer an geeigneter Stelle die Geschwindigkeit reduzieren, notfalls sogar warten muß, wenn es nur so möglich ist, daß andere nachfolgenden Verkehrsteilnehmer überholen können.
Es ist also nicht einfach so geregelt, daß der Radfahrer stur in der Mitte der Fahrbahn fahren darf, den nachfolgenden Verkehr somit dazu zu zwingen nur dann zu überholen, wenn es die Verkehrssituation erforderlich macht dabei auch den Abstand einzuhalten.
So unter dem Motto "Du bleibst solange hinter mir bis Du überholen kannst"Verkehrsteilnehmer haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Und dazu gehört, daß der Radfahrer in so einer Situation auch mal rechts ranfährt.Ich messe auch nicht nach, sondern mache das nach Gefühl. Und wenn es nur 170 oder 180 cm sind wird sich keiner darüber beschweren.
Wieviele Radfahrer fahren eigentlich stur „in der Mitte„ ?
Mir geht es eigentlich nur um Autofahrer die trotz Gegenverkehr, oder in der Engstelle....einen Radler unbedingt überholen müssen bzw. im Begegnungsverkehr unbedingt in die Engstelle einfahren müssen ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren, obwohl ihnen ein Radler entgegenkommt.
Das passiert sehr häufig, ist fast die Regel, und es ist dabei für den Radler sehr eng.
Das sehe ich als Problem bei dem massiv die Seitenabstände unterschritten werden.
Und von den feuchten Träumen, ein Radfahrer müsste in die Büsche springen, wenn er mal nicht überholt werden kann, rede ich lieber nicht.
Zitat:
@reox schrieb am 27. November 2020 um 11:48:41 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 27. November 2020 um 11:34:40 Uhr:
reox,
und wer sprach von PKW ??
Dreh es nicht immer so hin, das es nur DEINEN Vorteil spiegelt !Ich sprach deutlich von FZ.
Ich könnte auch VT sagen.Also Fahrzeugführer, oder Verkehrsteilnehmer.
Wer jetzt was fährt, was langsam, schnell, breit, schmal, lang oder dick ist, liegt im Auge des Betrachters oder in der Klassifizierung (LKW, Traktor, Mopped, Fahrrad ODER PKW).
Gruß Jörg.
Edit: Nicht Fahrzeugführer, sondern Fahrzeuge.
Entschuldigung.
@63er-joerg
Bist du als Motorrad- oder PKW-Fahrer unterwegs?
Ich fahre alles.
Vom 20KM/h schnellen Oldtimer-Traktor, normale Traktoren, LKW selten, Radlader, Mopped, PKW, Rad und zu Fuss. Alles. Und darum muss ich mich auch ans jeweilige FZ anpassen. Und darum fahre ich mit jedem FZ so, dass ich keine anderen behindere oder ausbremse, oder ihnen einfach vor die Karre ziehe.
Gruß Jörg.
Edit: Und Gabelstapler.. ..wenn auch selten auf der Straße..
Nochmal zur Verdeutlichung, welche Seitenabstände nach StVO / Rechtsprechung einzuhalten sind und wo sich deshalb jede weitere Diskussion erübrigt.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 27. November 2020 um 12:05:53 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 27. November 2020 um 11:48:41 Uhr:
@63er-joerg
Bist du als Motorrad- oder PKW-Fahrer unterwegs?Ich fahre alles.
Vom 20KM/h schnellen Oldtimer-Traktor, normale Traktoren, LKW selten, Radlader, Mopped, PKW, Rad und zu Fuss. Alles. Und darum muss ich mich auch ans jeweilige FZ anpassen. Und darum fahre ich mit jedem FZ so, dass ich keine anderen behindere oder ausbremse, oder ihnen einfach vor die Karre ziehe.Gruß Jörg.
Edit: Und Gabelstapler.. ..wenn auch selten auf der Straße..
Ich fahre auch die unterschiedlichsten Kraftfahrzeuge und mir ist, spätestens seit der eindeutigen Festlegung der Mindest-Überholabstände, klar, dass ich
nurnoch mit dem Motorrad legal, unter Einhaltung der "Spiel"-Regeln einen Radler ohne Nutzung eines weiteren Fahrsteifens überholen könnte.
Doppelt
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 27. November 2020 um 12:16:05 Uhr:
Nochmal zur Verdeutlichung, welche Seitenabstände nach StVO / Rechtsprechung einzuhalten sind und wo sich deshalb jede weitere Diskussion erübrigt.
Jetzt verdirbst du aber einigen "Spielern" hier das "Spiel".
"Spiel"-Verderber!
😉
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. November 2020 um 11:54:57 Uhr:
Wieviele Radfahrer fahren eigentlich stur „in der Mitte„ ?
Wenn Ich das mal nur auf die eine Landstraße bei mir von oder zu der Stadt beobachte, der übrigens einen "benutzungspflichtigen" Radweg in bestem Zustand direkt paralell verläuft, passiert das leider viel zu oft.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. November 2020 um 11:54:57 Uhr:
Und von den feuchten Träumen, ein Radfahrer müsste in die Büsche springen, wenn er mal nicht überholt werden kann, rede ich lieber nicht.
Es verlangt niemand, daß ein Radler sofort in die Büsche springen muß.
Das wird hier nur so übertrieben dargestellt.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 27. November 2020 um 10:22:09 Uhr:
Vermisse heute schon den "netten Kollegen" aus Moers. 🙂.
Habe mittlerweile ein Eigenheim in Mülheim an der Ruhr mein Lieber. Aber mein Penthouse in Moers ist auch ganz gemütlich an den Wochenenden.
Ist aber alles wie du, 0815 🙂
Zitat:
@Geisslein schrieb am 27. November 2020 um 12:34:30 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. November 2020 um 11:54:57 Uhr:
Wieviele Radfahrer fahren eigentlich stur „in der Mitte„ ?Wenn Ich das mal nur auf die eine Landstraße bei mir von oder zu der Stadt beobachte, der übrigens einen "benutzungspflichtigen" Radweg in bestem Zustand direkt paralell verläuft, passiert das leider viel zu oft.
Ich kann gar nicht anders, als in der Mitte meiner Fahrspur zu fahren ;-)
(Bitte erst nachdenken und nicht provoziert fühlen...)
Warum wird denn der von Dir erwähnte Radweg offenbar so wenig genutzt? Muss ja Gründe haben.
Meistens sind es dann schlechte Auf- und Abfahrten, häufige (gefährliche) Seitenwechsel, Wurzelschäden, die man schlecht sieht.
In fremden Gebieten verpasse ich oft mit dem Rad parallele Radwege - da diese erfahrungsgemäß zu oft aber sowieso nach wenigen Metern enden lohnt es sich definitiv nicht, zurück zur Auffahrt zu fahren (inkl. riskantem Halten und Wenden auf der Landstraße...)
Schade, daß das mit einem verlässlichen Radwegenetz außerorts wohl nix mehr wird.