ForumA4 B9
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B9
  7. Absicherung mit Kamera / Dashcam

Absicherung mit Kamera / Dashcam

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 12. April 2018 um 18:37

Hi,

 

ich habe vorne in meinem Auto eine Kamera drin, die ich mittels Powerbank 24h laufen lasse. Jetzt ist mir die Tage wohl jemand auf dem Parkplatz ordentlich rein und hat mir n richtig tiefe Schramme reingedrückt und ist abgehauen, allerdings hinten. Auf der Aufzeichnung sieht man leider nichts. Nun habe ich keine Lust jedes Mal vorm Abstellen auch nochmal hinten eine Kamera via Powerbank anzustecken und wieder abzustecken. Ist einfach zu Unkomfortabel. Hat jemand irgendwie eine Idee was man da Kameratechnisch machen könnte?

 

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2018 um 20:00

Is aktuell beim BGH das Thema, illegal ist es momentan nur, wenn man die Bilder/Videos unzensiert veröffentlicht.

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Das Thema ist an dieser Stelle für mich beendet!

Es zeigt, wie wichtig endlich die rechtssichere Klärung der Benutzung solcher Cams in Deutschland ist. Vorausgehend ist immer ein Schaden für den Betroffenen und die Straftat einer Fahrerflucht. Wenn ich es in Deutschland persönlich sehe, gilt es vor Gericht. Sieht es eine Camera, obwohl der Täter polizeilich und gutachterlich überführt wird, gilt es nicht. Jeder, der schon mal mehrere Tausend Euro für derlei deutsches Rechtsverständnis aufgewendet hat, weis von was ich rede.

Die Rechtslage ist so wie sie ist, es ist müßig darüber zu diskutieren.

Ende der Durchsage!!!

Das schrillste ist dabei die Begründung eines Richters zur Nichtzulassung des Beweisvideos bei einem Rotlichtunfall:“Der Unfallgegner würde unzulässig benachteiligt, weil er keine Kamera an Board hatte.“

FOCUS Online: Urteil aus Karlsruhe: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig.

https://www.focus.de/.../...ttel-vor-gericht-zulaessig_id_8930314.html

Das war schon lange überfällig.

Zitat:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.

https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Dashcam für Audi A4 B9' überführt.]

Soll ich auch noch einen Artikel posten und zitieren? Oder wissen es nun alle?

Man muss dazu aber sagen, dass die Aufnahmen nicht zeitweise gespeichert werden dürfen. Es darf nicht eine Karte voll geschrieben werden, welche man dann beiseite legt. Die muss sich dann immer überschreiben.

Zitat:

@xelayz schrieb am 15. Mai 2018 um 19:54:44 Uhr:

... Man muss dazu aber sagen, dass die Aufnahmen nicht zeitweise gespeichert werden dürfen. Es darf nicht eine Karte voll geschrieben werden, welche man dann beiseite legt. Die muss sich dann immer überschreiben.

Genau. Und das wird die Polizei jetzt täglich kontrollieren:)

Zitat:

@vip-klaus schrieb am 15. Mai 2018 um 19:57:53 Uhr:

Zitat:

@xelayz schrieb am 15. Mai 2018 um 19:54:44 Uhr:

... Man muss dazu aber sagen, dass die Aufnahmen nicht zeitweise gespeichert werden dürfen. Es darf nicht eine Karte voll geschrieben werden, welche man dann beiseite legt. Die muss sich dann immer überschreiben.

Genau. Und das wird die Polizei jetzt täglich kontrollieren:)

Ich wollte es hier ja nur vervollständigen. Hier wird so vieles gesagt und diskutiert, was am Ende ja eh irrlevant ist, da es keiner kontrolliert. Zum Thema gehört es ja trotzdem. :)

Also das anscheixxxen von anderen Verkehrsteilnehmer (Rotlicht, Vorfahrtsfehler, Handy am steuer etc.) ist zum Beweis mit der Dashcam NICHT geeignet, da hier von einer (eigenen) Vorteils- bzw. Schädigungsabsicht gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer ausgegangen wird (werden muss), also nur die Zeit unmittelbar vor/nach einer Schädigung (Unfall etc.) ist relevant. Das Ganze wird sicherlich auch lustig, wenn irgendjemand ohne Verpixelung von Nummernschildern seine 40minütige Aufnahme bei YT zur "Klickgenerierung" hochlädt.

Viele Grüsse vom

Oli

Wer überprüft im Falle des Falles eigentlich, ob die Kamera wirklich nur in absoluter Geistesgegenwart in Millisekunden Reaktionszeit kurz vor dem Aufprall etc. gestartet wurde oder ob das Video evtl. im Nachhinein auf die legale Größe zugeschnitten wurde?

 

Wenn man sauber beim I-Frame schneidet, gibt's auch keine Bildartefakte beim Videostart und man muss nichtmal recoden/remultiplexen, so als hätte die Kamera das genauso abgelegt.

Meine Kamera ist so eingestellt, dass sie einzelne Videos von einer Minute Länge aufnimmt. Das passt meiner Meinung nach so ganz gut.

Zitat:

Sofern die Dashcam jedoch immer nur eine sich selbst überschreibende Videoschleife von 2 bis 5 Minuten aufzeichnet, spricht nichts gegen den Einsatz der kleinen Kameras.

https://www.schimanke.com/

Zitat:

@R2_D2 schrieb am 16. Mai 2018 um 08:36:48 Uhr:

Wer überprüft im Falle des Falles eigentlich, ob die Kamera wirklich nur in absoluter Geistesgegenwart in Millisekunden Reaktionszeit kurz vor dem Aufprall etc. gestartet wurde oder ob das Video evtl. im Nachhinein auf die legale Größe zugeschnitten wurde?

Wenn man sauber beim I-Frame schneidet, gibt's auch keine Bildartefakte beim Videostart und man muss nichtmal recoden/remultiplexen, so als hätte die Kamera das genauso abgelegt.

Das prüft sicherlich keiner. Warum auch? Kann man ja alles so machen, dass alles rechtkonform aussieht.

Ist halt wie gesagt alles die Theorie und die Polizei wird niemanden anhalten und das prüfen.

Zitat:

@CAHA_B8 schrieb am 16. Mai 2018 um 08:51:36 Uhr:

Meine Kamera ist so eingestellt, dass sie einzelne Videos von einer Minute Länge aufnimmt. Das passt meiner Meinung nach so ganz gut.

Zitat:

Sofern die Dashcam jedoch immer nur eine sich selbst überschreibende Videoschleife von 2 bis 5 Minuten aufzeichnet, spricht nichts gegen den Einsatz der kleinen Kameras.

https://www.schimanke.com/

Meine CAM speichert auch einminütige Videos. Aber halt so viele, wie auf die SD-Karte passen. Wenn die Karte zu über 90% voll ist, werden die ältesten Clips überschrieben. Je nach Größe der Speicherkarte kann das aber schon ein Bereich von mehreren Stunden sein.

Nach meinem Verständnis des Gerichtsurteils gibt es keine Vorgabe, wie viele Minuten die Videos maximal speichern dürfen. Es darf nur nicht "permanent" sein, also für alle Zeiten, sondern sie müssen irgendwann automatisch überschrieben werden. Verboten wäre es danach lediglich, die vollen Speicherkarten auszutauschen und zu archivieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B9
  7. Absicherung mit Kamera / Dashcam