ABschleppen Strafbar ??!
Wir wurden heute von der polizei angehalten .
ANzeige wegen fahren ohne führerscheins usw.
person A fährt ein omega b facelift der abzuschleppende wagen ein astra f cc , wir haben ne stange verwendet wegen dem bremsen .
soweit ich weiß wird der abzuschlebende wagen wie ein anhänger gesehen wen er das zulassige gesamtgewicht des ziehenden wagen nicht übersteigt ., also benötigt fahrer a ein führerschein und fahrer B nicht . oder wie seht ihr das : ??
Beste Antwort im Thema
hier stehts ganz gut sichtbar wegen der aufgehobenen Beschränkung auf 3 Achsen beim Kartentausch und auch die Gewichtssachen sind gut zu erlesen
http://www.kreis-dueren.de/.../Umtausch_Kartenfuehrerschein.php?ID=1
84 Antworten
So ende vom lied wir waren im glauben abzuschleppen , fakt ist aber das wir ein gekauftes fahrzeug von a nach b geschleppt haben , folglich ,
ICH bekomm eine anzeige wegen fahren ohne FE ( was mir besonders schmekt da ich grade mein FE mache ) der Fahrer des ziehenden fahrzeugs wird freigesprochen weil er ein FE hat mit der er hänger ziehen darf und der omiga das doppelte wiegt wie der kleene astra f cc somit ist er aus dem schneider und ich darf bein staatsanwalt kleine brötchen backen und hoffen das sich die speere auf ein paar monate bezieht . und gut ist .
lustig nur das wir gleich den Astra abholen und im falle das er liegen bleibt der Nothilfe gedanke gegeben ist und wir genauso wie gestern abschleppen dürfen in der gleichen kombination Omiga zieht astra f
DEUTSCHE GESETZTGEBUNG !!
KOTZ
😰
Nimm dir nen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist!! Der holt dich aus der Nummer raus! Strafe wirst ein paar Kröten zahlen müssen und den einen oder anderen Punkt evtl. bekommen! Die Sperre sollte aber in diesem Fall umgängliche sein!
Geh auf jeden Fall zu nem Anwalt und verfass mit ihm einen schönen Brief an den Staatsanwalt! Da lässt sich normalerweise einiges an Schadensbegrenzung machen!
Wenn du auf den Anwalt verzichtest kann es rein finanziell günstiger werden - muss es aber nicht, wenn der Staatsanwalt alle Waffen auffährt!
Ich hatte genau das gleiche vor ein paar Jahren. Ich hatte einen Vectra A und ein Freund von mir
wollte einen gereade gekauften NICHT ANGEMELDETEN Manta abschleppen weil er eben nicht
zugelassen war obwohl er fahrtauglich war.
ER ist meinen Wagen gefahren und ich saß im Manta. Polizei - angehalten:
SO sieht die Sachlage aus:
Wie dachten die Versicherung geht auf das geschleppte Fahrzeug über daher haben wir ja auch abgeschleppt.
So haben wir es auch den Polizisten erklärt. Der hatte zwar verstanden was unsere ursprügliche Absicht war aber
er sagte halt "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! " 😉
GRUND:
- Fahren ohne geiegnete Fahrerlaubnis: UNd zwar NUR der Abschleppende ICH nicht. Wegen
der Problematik eines zweiachsihen Hängers, welches der Manta faktisch war und mein Kollege dafür keinen
geiegneten Führerschein hatte. Da ich einen Klasse B hatte im Manta, hatte ich von daher gar kein Problem!
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz!: Auch hier, DAS ABGESCHLEPPTE AUTO MUSSTE
ANGEMELDET SEIN. Aber auch hier: Das Betraf nur meinen Kollegen im Vectra!
Ich als Lenker im Manta habe nur ärger bekommen wegen Mittäterschaft an dieser Straftat, weil ich
ihm dafür meinen Wagen geliehen hatte! Ich habe die Papiere die ich von der Staatsanwaltschaft bekommen habe noch hier
bei Interesse. Da sind die obigen Punkte aufgeführt.
Was kam dabei heraus: DIe beiden Punkte sind wegen GERINGER SCHULD eingestellt worden.
Keinen Cent haben wir bezahlt und wir brauchten keinen Anwalt. Punkte gab es auch nicht. Nur
nochmal machen sollten wir es nicht 😉
Nur wegen der ganzen Schwarzmalerei hier, wartet erstmal ab.
Im Übrigen:
Was geht ist folgendes: Wenn das Auto schonmal mit einem Kennzeichen zugelassen war, das so auch noch in
der Kartei aufgeführt ist, kann man tatsächlich auch mit den ENTSTEMPELTEN KENNZEICHEN ZUR ZULASSUNGSSTELLE/TÜV
fahren. Das ist vollkommen legal. Man braucht nur alte abgemeldete Kennzeichen (dieses Fahrzeugs) und man braucht auf jeden Fall von seiner Versicherung VERSICHERUNGSSCHUTZ (einfach anrufen, Versicherungsnummer geben lassen fertig).
;Man darf auch mit gerade abgemeldeten Wagen auf direktem Weg nach Hause fahren.
Moin
Das war mal, heute muss zusätzlich eine Genehmigung der Zulassungstelle eingeholt werden.
Früher wars nicht so, aber das man nur 2 angrenzende Kreise durchfahren darf ist auch geblieben.
Ähnliche Themen
Das Problem dabei ist Heute eben, dass die Kennzeichen bereits direkt nach dem Abmelden wieder für ein anderes Fahrzeug vergeben werden können und werden. Und 2 Fahrzeuge mit dem selben Kennzeichen auf den Straßen, das geht nun mal nicht.
Mann muss nur beim Abmekden darauf achten dass die Kennzeichen 12 Monate reserviert bleiben.
Kostet maximal 2,60€. Habe ich die letzen Jahre immer so gemacht das ist überhaupt kein Problem...
Zumindest wenn es sich um ein Auto handelt, was ich selber nur vorrübergehend abmelde
Zitat:
Original geschrieben von Nihilyst
Mann muss nur beim Abmekden darauf achten dass die Kennzeichen 12 Monate reserviert bleiben.
Kostet maximal 2,60€. Habe ich die letzen Jahre immer so gemacht das ist überhaupt kein Problem...
Zumindest wenn es sich um ein Auto handelt, was ich selber nur vorrübergehend abmelde
du kennst den unterscheid zwischen stillegen und vorübergehen abmelden. wenn du ihn stillegst sind die kenzeichen weg beim vorübergehenden stillegen eben nicht und reservieren muß man da garnichts.
sobald du ihn stillegst ist auch der brief entwertet, was beim abmelden nicht der fall ist also bleiben die kenzeichen bis zur entwertung des briefes oder anmeldung in einem anderen kreis dem fahrzeug zugeteilt.
sollte nach 12 monaten keine anmeldung erfolgen kann man die zeit auch verlängern zu dem ist eine erneute vorführung bei tüv fällig egal ob abgelaufen oder nicht.
wer kommt schon auf die idee einen nicht angemeldeten wagen zu schleppen?
dann noch ohne führerschein wo es überall trailer für solche zwecke zum mieten gibt, lieber 50€ gespart und nun richtig streß.
jeder darf mit jedem fahrzeug ein anderes aus der gefahrenzone bergen oder bei einer panne bis zur nächsten möglichkeit abschleppen, das heist auf der autobahn die nächste ausfahrt aber nicht weiter, auf landstraßen oder im ort eben zur nächsten werkstatt oder nach hause was eben kürzer ist.
dazu müßen beide fahrzeuge zugelassen sein
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
..., was beim abmelden nicht der fall ist also bleiben die kenzeiche bis zur entwertung des briefes oder anmeldung in einem anderen kreis dem fahrzeug zugeteilt.
Falsch, die Kennzeichen werden auch bei vorübergehender Stilllegung direkt wieder in den Pool gegeben, wenn sie nicht reserviert wurden. Das ist schon ein ganzes Weilchen so mit dieser Änderung im Handling.
Also nochmal: Zumindest hier bei uns war es bis letzte Woche noch so, dass nach dem abmelden die Kennzeichen 12 Monate
erstmal meinem Auto zuewiesen blieben. Ich hatte mich extra bei der Abmeldung erkundigt und auch bei der wiederanmeldung war
es mir so bestätigt. Probleme hatte ich damit keine. Stillgelegt habe ich gar kein auto! Nur vorrübergehend.
Ich nahm an dass ich eine kleine Gebühr zum 12 monatigen reservieren mit im Preis mit drin hatte.
Dennoch hat die freundliche von der Zulassungsstelle zumindest nicht explizit auf eine Gebühr hingewiesen...
Könnte auch sein das ich gar keine Bezahlt habe und es automatisch reserviert wurde. Mehr weiss ich auch nicht.
Aber Problemlos funktioniert wie ich oben geschrieben hatte, hat es auf jeden fall.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Falsch, die Kennzeichen werden auch bei vorübergehender Stilllegung direkt wieder in den Pool gegeben, wenn sie nicht reserviert wurden. Das ist schon ein ganzes Weilchen so mit dieser Änderung im Handling.Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
..., was beim abmelden nicht der fall ist also bleiben die kenzeiche bis zur entwertung des briefes oder anmeldung in einem anderen kreis dem fahrzeug zugeteilt.
die kenzeichen sind deinem fahrzeug zu geordnet.
bei einer vorübergehenden stillegung bleiben sie beim fahrzeug bis zu 12 monate.
du kannst beim abmelden gleich bescheit sagen das dein neues fahrzeug auf die kenzeichen zugelassen wird, das ist deine sogenante reservierung.
ich hatte meine astra ca 6 monate abgemeldet und er hat immer noch die kenzeichen drauf, da er nur vorübergehend stillgelegt war.
ich mußte auch nichts reservieren oder sonstige gebühren bezahlen
mach dich mal richtig schlau
Zitat:
Original geschrieben von Nihilyst
ER ist meinen Wagen gefahren und ich saß im Manta. Polizei - angehalten:SO sieht die Sachlage aus:
Wie dachten die Versicherung geht auf das geschleppte Fahrzeug über daher haben wir ja auch abgeschleppt.
So haben wir es auch den Polizisten erklärt. Der hatte zwar verstanden was unsere ursprügliche Absicht war aber
er sagte halt "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! " 😉GRUND:
- Fahren ohne geiegnete Fahrerlaubnis: UNd zwar NUR der Abschleppende ICH nicht. Wegen
der Problematik eines zweiachsihen Hängers, welches der Manta faktisch war und mein Kollege dafür keinen
geiegneten Führerschein hatte. Da ich einen Klasse B hatte im Manta, hatte ich von daher gar kein Problem!- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz!: Auch hier, DAS ABGESCHLEPPTE AUTO MUSSTE
ANGEMELDET SEIN. Aber auch hier: Das Betraf nur meinen Kollegen im Vectra!Ich als Lenker im Manta habe nur ärger bekommen wegen Mittäterschaft an dieser Straftat, weil ich
ihm dafür meinen Wagen geliehen hatte! Ich habe die Papiere die ich von der Staatsanwaltschaft bekommen habe noch hier
bei Interesse. Da sind die obigen Punkte aufgeführt.Was kam dabei heraus: DIe beiden Punkte sind wegen GERINGER SCHULD eingestellt worden.
Keinen Cent haben wir bezahlt und wir brauchten keinen Anwalt. Punkte gab es auch nicht. Nur
nochmal machen sollten wir es nicht 😉Nur wegen der ganzen Schwarzmalerei hier, wartet erstmal ab.
Ich denke auch das es nicht so heftig kommen wird war ja nicht vorsätzlich, zudem warum sollte die staatsanwaltschaft mit Kanonen auf spatzen schießen !
jetzt heißt es eh abwarten und tee trinken
Zitat:
Original geschrieben von opelfan81
Ich denke auch das es nicht so heftig kommen wird war ja nicht vorsätzlich, zudem warum sollte die staatsanwaltschaft mit Kanonen auf spatzen schießen !
jetzt heißt es eh abwarten und tee trinken
warum schießst man mit einer 108mm Kanone auf Menschen mit einem 5,56mm Gewähr?
Der Punkt ist eben, unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es kommt eher drauf an, ob es vorsätzlich war oder nicht und ob der Stattsanwalt gute Laune hat.
Zitat:
Der Punkt ist eben, unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es kommt eher drauf an, ob es vorsätzlich war oder nicht und ob der Stattsanwalt gute Laune hat.
Das stimmt wohl. Aber Gesetze sind eben nicht immer genau so wie es gedruckt wird/überhaupt beschrieben werden kann.
Fast jeder Fall ist ermessenssache. Sonst bräuchten wir auch keine Richter oder dergleichen. Gesetze werden ja nicht immer
absolut abgelesen und ausgesprochen. Es fällt immer in einen ermessensraum.
Und wie oben beschrieben war es in meinem Fall eben so, dass auf keine Strafe entschieden wurde, da wir dem Polizisten unsere
Situation erklärt haben und der dann den Sachverhalt trotz unseres Fehlverhaltens verstanden hatte und (laut unserer örtlichen Polizeistelle) quasi den Bericht äusserst wohlwollend verfasst hat. Obwohl er uns trotzdem die Nacht ganz schön Angst und Bange gemacht hat mit den möglichen Konsequenzen.
Es muss ja auch unterschieden werden ob man wissentlich aus disrespekt vor dem Gesetz oder aus "dummheit" gehandelt hat.
Anders gesagt: Es muss Spielraum sein, damit Täter die absichtlich und ohne Rücksicht auf das Gesetz handeln und es misachten
härter bestraft werden können als zum beispiel ich oder der TE der aus Versehen eine Straftat begangen hat.
Hi zusammen,
also hab ich das jetzt richtig verstanden. Wenn ich jemanden mit einer Abschleppstange abschleppe brauch ich als Abschleppender einen FS mit hänger. Und wenn ich per Abschleppseil abschleppe reicht der normale FS?
Danke
Nein, falsch verstanden
Abschleppen egal ob mit Seil oder Stange ist Nothilfe, also reicht dein normaler B für den Schleppenden aus- der Geschleppte braucht garkeinen FS
"Der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges braucht keine Fahrerlaubnis (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV), sondern muss nur die Geeignetheitsvorschriften des § 2 FeV und in analoger Anwendung das Mindestalter aus § 10 Abs. 3 FeV erfüllen (15 Jahre). Der Ziehende braucht nur die FE seines Kfz (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV)."
Willst du aber Schleppen brauchst du den BE, eine Genehmigung und der geschleppte den B
"Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht eine Fahrerlaubnis für das gezogene Fahrzeug (§33 (2) 1 StVZO). Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl Klasse BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG)."