Abmeldebescheinigung vom Käufer noch nicht erhalten

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute,

ich habe am Montag meinen Golf IV privat verkauft. Der Käufer hat bar bezahlt und den Wagen angemeldet mitgenommen. Im Kaufvertrag steht. "Der Käufer verpflichtet sich, den PKW innerhalb einer Woche umzumelden".
Leider habe ich bis heute noch keine Abmeldebescheinigung erhalten.

Was sollte ich nun tun?
Bekomme ich die Abmeldebescheinigung vom Käufer oder von der Zulassungsstelle?

MfG Dresel

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dresel


Hallo Leute,
 
ich habe am Montag meinen Golf IV privat verkauft. Der Käufer hat bar bezahlt und den Wagen angemeldet mitgenommen. Im Kaufvertrag steht. "Der Käufer verpflichtet sich, den PKW innerhalb einer Woche umzumelden".
Leider habe ich bis heute noch keine Abmeldebescheinigung erhalten.
 
Was sollte ich nun tun?
Bekomme ich die Abmeldebescheinigung vom Käufer oder von der Zulassungsstelle?
 
MfG Dresel

DIe woche ist ja erst am Montag um, Am Dienstag musst du dann theoretisch die Abmeldebescheinigung haben.

 Du hast ja den Kaufvertrag, darin hast du bestimmt die Übergabe quittiert bekommen. Am Montag kannst du zu deiner Sicherheit bei der Zulassungsstelle anrufen um nachzufragen, ob das Auto ab/umgemeldet ist. Dort werden die dir auch weiterhelfen wenn das noch nicht geschehen ist.

wenn er im selben landkreis ummeldet, kannst du lange darauf warten. es gibt dann nix schriftliches mehr...

solltest dir dir übergabe mit datum und uhrzeit unterschreiben lassen, und das umgehend
an deine versicherung und an die zulassungstelle faxen/schicken.

machst du das nicht, und der käufer meldet nicht um, bist du erstmal ansprechpartner für knöllchen...

ps:man verkauft keine angemeldeten fahrzeuge....gibt meistens ärger...

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo


 
solltest dir dir übergabe mit datum und uhrzeit unterschreiben lassen, und das umgehend
an deine versicherung und an die zulassungstelle faxen/schicken.
 
machst du das nicht, und der käufer meldet nicht um, bist du erstmal ansprechpartner für knöllchen...
 

 So ist es.

Hey uh weh.. hört sich ja übel an 🙂 Ich hab heute meinen GT verkauft, der Verkäufer will bis Dienstag ihn umgemeldet haben.
Hoffe ich 🙂

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Ist gar kein Problem angemeldet zu verkaufen. Man notiert Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag und verpflichtet den Käufer zur sofortigen Ummeldung am 1. Arbeitstag nach Kauf. Eine Woche ist viel zu lang.
Die Abmeldebstätigung bekommt der Käufer bei Ummeldung des Fahrzeugs. Warum soll er dir die zuschicken. Du bekommst die Benachrichtigung und Gutschrift vom Finanzamt. In der Regel sehr schnell nach Abmeldung.

Auch in fremden Städten gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr.
 
Ich mache soetwas nie wieder.
 
Zwischen Abmeldung in der fremden Stadt und dem Tag an dem meine Stadt davon erfuhr lagen dank modernster EDV- Technik sagenhafte 52Tage!
 
Gruß
 
Manuel

mein tip: trefft euch doch vorm straßenverkehrsamt und ihr (Käufer/Verkäufer) meldet das Fahrzeug zusammen um. dann gibet auch keine schwierigkeiten oder bösen überraschungen

Wenn der Käufer nix auf der Kante hat und er mit den Schildern des Verkäufers nen Unfall baut, haftet die Versicherung des Verkäufers.
Das ist Fakt. 
Da nützt auch erst mal nichts, wenn die Übergabeührzeit im Kaufvertrag steht.
 
Dem letzten Käufer hab ich die Kurzkennzeichen erstattet (20€) und gut is. Die Versicherung des Käufers rechnet die KK-Gebühr an, wenn es dort auch die normale Versicherung abschließt.
 
Ich hab auch schon mit meinen Kennzeichen verkauft, aber nur wenn ich nen top Eindruck von den Käufer hatte und die Strecke nich so weit ist.
 
Cabby meiner Mutter wurde Freitags geholt und Mo. war er abgemeldet.......man kann aber auch reinfallen. Mein Dad ist mal nen Monat dem Verkäufer hinterher gerannt......
 
Lieber KK, ist sicherer.

Hier der offizielle Tipp meiner Zulassungsstelle

"Bei Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges teilen sie uns bitte sofort den Namen und die Anschrift des Erwerbers mit. Bitte beachten Sie, dass in dem Kaufvertrag eine von den Käufer unterschriebene Empfangsbestätigung über den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil I enthalten ist. Entsprechende Vordrucke sind im Schreibwarenhandel erhältlich."

fakt ist, wenn der kaeufer das fahrzeug nicht ummeldet kannst du den wagen zwar bei der versicherung abmelden, fuer die zulassungsstelle bleibst du aber nach wie vor der halter.. darfst fleissig steuer zahlen...

frag doch mal auf der zulassung nach, ob das fahrzeug nicht schon ab- bzw umgemeldet wurde. ggfs bei der zulassungsstelle des kaeufers.

Zitat:

Original geschrieben von Freak888


fakt ist, wenn der kaeufer das fahrzeug nicht ummeldet kannst du den wagen zwar bei der versicherung abmelden, fuer die zulassungsstelle bleibst du aber nach wie vor der halter.. darfst fleissig steuer zahlen...

frag doch mal auf der zulassung nach, ob das fahrzeug nicht schon ab- bzw umgemeldet wurde. ggfs bei der zulassungsstelle des kaeufers.

Hallo Leute!

Ein leidiges Thema! Habe damit sehr schlechte Erfahrungen gemacht!

Ich verkaufe auch keinen Wagen mehr in angemeldeten Zustand. Hat mir letztes Jahr gereicht! Waren mehrere Wochen, trotz der Verpflichtung im Kaufvertrag.

Letztendlich hat nur folgendes gehollfen:

Mitteilung an die Versicherung und die Straßenverkehrsbehörde (sollte man immer machen), dass das Fahrezug verkauft wurde.

Wenn dann nicht umgemeldet wird, Mitteilung an die Versicherung. Die wird dann den Versicherungsschutz wegfallen lassen, so dass für dieses Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht. Das wird dann automatisch der Zulassungsbehörde mitgeteilt.

Da das führen von KFZ ohne gültige Versicherung ein Straftatbestand darstellt, wird das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt (Siegel wird abgekratzt).

Ist aber alles sehr nervig!!! Die eigene Versicherung hilft eigentlich sehr gerne weiter, weil die natürlich keine Lust haben für fremde Schäden aufzukommen!

So habe ich das gemacht!

Aber wichtig: In jedem Fall bereits schon zum Zeitpunkt des Verkaufs auch eine Mitteilung an die Zulassungstelle. Hatte ich erst auch nicht gemacht. Als ich es dann gemacht habe und mitgeteilt habe, dass nun der Versicherungschutz nicht mehr besteht, weil das Fahrzeug verkauft wurde, ging alles ziemlich schnell.

Hoffe das hilft ein wenig!

Grüße

Björn

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo



ps:man verkauft keine angemeldeten fahrzeuge....gibt meistens ärger...

Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, hat mich damals zwar nicht viel gekostet, aber einige Nerven schon. Würde ich nie wieder machen. Wenn jemand Dein Fahrzeug kaufen will, dann wartet er notfalls auch noch einen Tag, bis Du den Wagen abgemeldet hast. Alles andere ist dann Sache des Käufers. Für den Abtransport bzw Fahrmöglichkeit bist Du als Verkäufer nicht zuständig. Warte am Besten bis Dienstag ab, ansonsten erkläre dr Versicherung die Situation und erkundige Dich bei der Zulassungsstelle, ob das fahrzeug zwischenzeitlich umgemeldet ist. Darüberhinaus weisst Du ja, wer den Wagen gekauft hat ( nehme ich jedenfalls mal an). Notfalls muss Du Dich in dem Fall mal bezüglich möglicher rechtlicher Schritte erkundigen, um Deine Interessen zu schützen. Denn ein ist sicher: Ohne Ummeldung bist

Du

weiterhin der Halter und erst mal für das meiste, was mit dem Wagen veranstaltet wird, haftbar bzw. der Ansprechpartner. Wenn Du dann der Versicherung mitgeteilt hast, dass Du den Wagen verkauft hast, und die Versicherung auf Dein neues Fahrzeug übertragen hast, stellt dann das Strassenverkehrsamt nach relativ kurzer Zeit fest, dass da ja ein Auto ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fährt, nämlich Deins ( was Du ja eigentlich schon verkauft hast). Dann wirst Du mit Fristsetzung aufgefordert, einen Versicherungsnachweis für das Fahrzeug zu präsentieren oder eine Abmeldebescheinigung vorzulegen und die Kennzeichen zur Entwertung mitzubringen.

Das erste willst Du ja nicht, schliesslich hast Du ja inzwischen ein anderes Auto, Abmelden geht auch nicht, die Papiere hat ja jetzt jemand anderes und die Kennzeichen kannst Du auch nicht vorlegen, die fahren mit dem Wagen irgendwo durch die Gegend. Also bist Du der gekniffene. Sollte der Käufer aber aus welchen Gründen auch immer nicht (mehr) auffindbar sein und DU den Verkauf mit Vertrag nachweisen können, wird dem Strassenverkehrsamt nach etwas Bearbeitungszeit und Widerstand von Dir nichts anderes übrig bleiben, als den Wagen ohne die geforderten Unterlagen abzumelden.

Soviel zu Thema ' Auto angemeldet verkaufen' . Das war jetzt kein Horrormärchen, ich habe es vor ein paar Jahren so erlebt. Es war mir eine Lehre.

habibi

Zitat:

Original geschrieben von Atlatus


Ist gar kein Problem angemeldet zu verkaufen. Man notiert Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag und verpflichtet den Käufer zur sofortigen Ummeldung am 1. Arbeitstag nach Kauf. Eine Woche ist viel zu lang.
Die Abmeldebstätigung bekommt der Käufer bei Ummeldung des Fahrzeugs. Warum soll er dir die zuschicken. Du bekommst die Benachrichtigung und Gutschrift vom Finanzamt. In der Regel sehr schnell nach Abmeldung.

Geht gar nicht! Beim Privatverkauf gibt es eine goldene Regel: Kaufvertrag unterschreiben, Bargeld entgegennehmen, dann

Schider ab !

und Schlüssel übergeben. Im Kaufertrag sollte auch immer Tag, Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten werden.

Kann nur jedem empfehlen, so zu handeln. Alles andere ist Glückssache. Wenn ihr das Fzg. mit den eigenen Nummernschildern aushändigt, seid ihr für alles, was im Zusammenhang mit dem Auto passiert, der erste Ansprechpartner. Das kann Ärger geben, da nützt euch das Papier in der Hand erst mal gar nichts. Und wenn der neue Eigentümer nicht um meldet, bekommt ihr ohne Papiere und Nummernschild das Auto auch nicht abgemeldet.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Dresel


Hallo Leute,
ich habe am Montag meinen Golf IV privat verkauft. Der Käufer hat bar bezahlt und den Wagen angemeldet mitgenommen. Im Kaufvertrag steht. "Der Käufer verpflichtet sich, den PKW innerhalb einer Woche umzumelden".
Leider habe ich bis heute noch keine Abmeldebescheinigung erhalten.
Was sollte ich nun tun?
Bekomme ich die Abmeldebescheinigung vom Käufer oder von der Zulassungsstelle?
MfG Dresel

Für diese technische Frage solltest Du mal einen Kurs in der Volkshochschule absolvieren 😁

E.

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