1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Abholung Wolfsburg

Abholung Wolfsburg

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Forum,

gestern habe ich von meinem Händler die Unterlagen zu "mein Auto" erhalten.
Abholung in Wolfsburg findet am 02.10. statt.
Aktueller Status lt. mein Auto, "Fahrzeug ist auf dem Transportweg" mit entsprechendem Symbol PKW auf Transporter.
Nächster Schritt: Fahrzeug ist ausgeliefert.
Da liest sich ja so, als ob das Fahrzeug auf dem Weg zum Händler ist......
Bitte nicht, da ich ja die Abholung in Wolfsburg zum 02.10. gebucht habe.
Hoffe ja, das dies der der generelle Status kurz vor der Übergabe ist, unabhängig von Abholung in Wolfsburg oder Anlieferung beim Händler und keine Rückschlüsse über die Art der Übergabe darstellt.
Hat jemand von Euch Erfahrungen diesbezüglich?
Danke vorab!

Gruß
Snait

Beste Antwort im Thema

Heute morgen um 3 Uhr aufgestanden und mit dem Leihwagen nach Wolfsburg gefahren. Übergabe des Leihwagens ist sehr nah und auch einfach von der Handhabung. Ich bin immer lieber etwas früher da. Termin war um 10.00 Uhr , um 7.50 Uhr bin schon zur Rolltreppe hoch Richtung Anmeldung. Die nette Dame erklärte mir alles ausführlich und sehr nett. Und Überraschung ich konnte sogar frühe zur Übergabe, die dann schon um 8.30 stattfand . Die Dame die mich zu meinen Wagen führte war auch sehr freundlich und nett . Fahrzeug sah natürlich super aus, Schäden bzw schlecht montierte Teile sind mir keine aufgefallen.
Auf Nachfrage wann ich denn das Auto mit einer ordentlichen Wachsschicht behandeln konnte, wurde mir erklärt das der Wagen aus der Produktion kommt , geparkt wird und kurz vor der Abholung gewaschen und gewachst wird. Frühstens in 2 Wochen sollte ich das Auto dann zum 1. mal waschen.
Neu ist für mich auch das ich gleichzeitig 2 Handys an der Freisprechanlage anmelden kann und auch von beiden aus telefonieren kann bzw Gespräche annehmen kann. Das lästige Handy ummelden fällt jetzt weg.
Etwas enttäuscht war ich schon das die im Angebot enthaltenen Schubladen unter den Sitzen nicht da sind, aber das ist wohl das neuste Update (downdate? ) Genauso ist mir aufgefallen das das Handschuhfach kein Schloss mehr hat. Der neue randlose Innenspiegel ist allerdings etwas gewöhnungsbedürftig, er kommt mir auch von der Spiegelfläche kleiner vor . Isifix abdeckungen waren drauf . Motorschriftzug war drauf, ließ sich auch nicht ohne bestellen .
Zum Einfahren der Hinweis, die ersten 1000 KM nicht über 3000 Umdrehungen fahren, danach könnte man dann schon Gas geben.
Das obligatorische Foto gäbe es auch bei der Ausfahrt :-) Reichweite der Tankfüllung waren übrigens 63 km . Nach dem rausfahren bin ich auf den Parkplatz gefahren und habe die Gutscheine noch verbraten.:-)
Hat auf jeden Fall Spaß gemacht, obwohl ich mir nicht die Zeit für irgendeine Besichtigung genommen habe.

Nd-yrcupqaapflmjppjthq
-9dw40f2tpq4a6oqx-2ocg
-7pgyzw-ryodblrkkb5xfa
+6
117 weitere Antworten
117 Antworten

Zitat:

@GolfVII-Reida schrieb am 29. Dezember 2017 um 11:49:19 Uhr:


Das hat mich auch gewundert. Naja man bekommt ja ein bisschen was zurück. Die 70€ in Gutscheinen. Die Werkführung den Eintritt in die Autostadt. Aber klar ist das immer noch viel Geld dafür das man vorher viel Geld ausgegeben hat.
http://www.zeit.de/.../komplettansicht

Update zu den Cadiz Felgen: Die Autostadt hat mir mitgeteilt, dass Rücksprache mit dem Winterräder Pavillon ergeben hat, dass ich die Cadiz gerne mitbringen kann und der Dienstleister Vorort prüft, ob diese montiert werden können.
Was immer das auch bedeutet...ich bin jetzt mal optimistisch.

Ich muss korrigieren: Bei mir waren es auch 360.- , und nicht 380.-

Die Abholung unseres ersten VW Polo in Wob hat 135.- gekostet

Noch viel schlimmer ist das z.B in CZ für die Abholung beim Händler nichts bezahlt werden muss

Zitat:

@Florian333 schrieb am 29. Dezember 2017 um 11:34:05 Uhr:


Meinst du jetzt die Abholung beim Online-Vermittler? Der wird natürlich sagen, dass das Fahrzeug ja mit einem Autotransporter zu ihm gebracht werden musste, was ihn Geld kostete. Der eigentliche Unfug ist, dass der Normalkunde auch bei Abholung im Werk Geld bezahlen muss. Das gibt es bei keinem anderen Produkt. Man stelle sich vor, dass ich im Media Markt Stuttgart eine Miele-Waschmaschine kaufe, dort bezahle, sie dann im Miele-Werk Gütersloh selbst abhole - und dann dafür noch bezahlen soll.

Oder ich kaufe im Aldi für 50 Euro ein. An der Kasse will die Kassiererin 52 Euro von mir (50 Euro für die Waren, 2 Euro Überführungskosten).

Genau das, was du beschrieben hast, meine ich.

Ähnliche Themen

Ich finde das echt nen Witz das man für die Abholung was bezahlen muss. Das müsste man sich mal bei anderer Ware vorstellen. Ich glaube sowas kann man auch nur bei uns autogeilen Deutschen machen 🙂

Was die Überführungskosten angeht, ist auch gerade einiges im Fluss - insbesondere im Hinblick auf die Preisangaben.

Vielleicht kommt ja irgendwann ein Urteil, dass es nicht berechtigt ist. Dann rollt aber eine Klagewelle an. Ähnlich wie bei den Autobanken, die unberechtigt Gebühren erhoben hatten.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 29. Dezember 2017 um 14:46:51 Uhr:


Vielleicht kommt ja irgendwann ein Urteil, dass es nicht berechtigt ist.

Ein solches Urteil gibt es vom BGH schon seit 30 Jahren. Es hat aber offenbar nie jemanden interessiert. Wegen der geänderten Lage im EU-Recht hat der BGH die Frage erneut behandelt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Auch von dort war die Entscheidung eindeutig:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Zitat:

@Florian333 schrieb am 29. Dezember 2017 um 14:52:21 Uhr:



Zitat:

@Marki_M. schrieb am 29. Dezember 2017 um 14:46:51 Uhr:


Vielleicht kommt ja irgendwann ein Urteil, dass es nicht berechtigt ist.

Ein solches Urteil gibt es vom BGH schon seit 30 Jahren. Es hat aber offenbar nie jemanden interessiert. Wegen der geänderten Lage im EU-Recht hat der BGH die Frage erneut behandelt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Auch von dort war die Entscheidung eindeutig:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Dann macht ja der Händler alles richtig. Der Endpreis beinhaltet die Abholung in WOB oder die Überführung. Sie ist halt separat aufgeführt und danach folgt der Endpreis. Oder ist hier der Fahrzeugpreis gemeint, wo diese Kosten bereits incl. sein sollen?

Ich denke hier ist der Fahrzeugpreis gemeint. Mit deiner Argumentation (der letzte Preis ist der Endpreis) könnte man sonst ja alles rechtfertigen.

Zitat:

@Ritter_Chill schrieb am 29. Dezember 2017 um 15:40:49 Uhr:


Ich denke hier ist der Fahrzeugpreis gemeint. Mit deiner Argumentation (der letzte Preis ist der Endpreis) könnte man sonst ja alles rechtfertigen.

Steht eben nicht so drin. Würde also Deiner Meinung nach heissen, wenn ich ein Fahrzeug konfiguriere, dann kommt da ein Preis raus und dieser sollte dann auch die Überführungskosten beinhalten? Habe ich das richtig verstanden?

Dann wäre die Ausfertigung meines Vertrages ja nicht korrekt.

Ja, so sehe ich das.
Naja was heißt nicht korrekt... Meiner sieht genauso aus. So wie ich aber das Gerichtsurteil verstehe heißt es, dass die Abholkosten in keiner Form extra ausgewiesen sein dürfen. Es steht ja auch keine Felgen, Reifen oder Kolben extra ausgewiesen...debke daran wird die sache klar. Extra ausgewiesen wird Sonderausstattung und eine Abholung, zumindest die Standard kann ja nicht optional sein.

Dann warten wir mal ob, ob da noch was kommt. War ja damals bei den Herstellerbanken nicht anders. Erst Mal das Auto abholen und wenn dann was kommt ist gut und wenn nicht, dann Pech. Laß den Deutschen Mal schon alles weiterzahlen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen