Abgeschlept vorm Krankenhaus...
Hallon @ all,
ich muss irgendwo mein Frust raus lassen.
Folgendes:
Meine Frau ist im 9. Monat schwanger, Termin nächste Woche!
Heute hat sie ein Termin beim Frauenartzt gehabt, der sagte sie muss sofort ins Krankenhaus irgendwas stimmt nicht!
So die Väter von euch wissen ja was das für ein Gefühl ist wenn man sowas hört.
Also ab ins Krankenhaus nach Ludwigshafen,
Parkplätze gleich 0 (Insgesammt 40 Plätze) Frau weint weil Angst ein Parkplatz frei
---> Behinderten-Parkplatz
Alo hin da und rein ins Krankenhaus...... 3 Stunden später kommen wir raus (BABY und FRAU gesund) Auto weg abgeschlept... Polizei angerufen: Der Ar....h sagt "SIE HABEN EINE STRAFTAT BEGANGEN"
Absoluter Hammer oder ???
Ich drehe echt durch.... Die können doch nicht einfach so abschlepen und grade vorm Krankenhaus. Bei so wennigen Parkplätzen...
Hoffe Ihr könnt mich verstehen....
Rechtschreibfehler könnte es geben!!! Bin zu aufgeregt
87 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von redeagle667
ähm
[einmisch]
im krankenhaus darf man doch kein handy anhaben
[/einmisch]RICHTIG darauf wollte ich jetzt nicht weiter eingehen!!
Ist ja keine Ausrede ich meine das kann man ja beweisen!!
Aber Sche... drauf die ca 180 Euro überlebe ich schon
Zitat:
Original geschrieben von mmsbii
Ne Ne Ne zur Geburt kam es nicht der Frauenarzt hat uns ja nur ins Krankenhaus geschickt weil er meinte das irgendwas mit dem Baby nicht stimmt...
sorry, muss mich mal als angehöriger der krankenhausfraktion einschalten:
wenn es ein ernsthaftes problem mit dem baby gegeben hätte, dann hätte der arzt euch mit einem ktw oder einem rtw ins krankenhaus bringen lassen müssen.
also entweder übertreibst du, oder ich würde den arzt wegen grober fahrlässigkeit vor den kadi schleppen...
hinweis am rande:in den meisten geburtskliniken gibt es für werdene familien extra parkplätze.
des weiteren kann ich verstehen, dass man sich bei einer geburt nicht von seiner frau trennen möchte um den wagen umzuparken. wenn man aber wiederrechtlich auf einem behindertenparkplatz steht, dann muss man auch nicht über konsequenzen wundern.
was daran eine straftat sein soll würde ich aber auch gerne wissen. ist "nur" eine ordnungswiedrigkeit. der polizist der das gesagt hat, hat wohl von jura keine ahnung.
würde es auch mit dem aussergewöhnlichen notstand versuchen. hast ja ne geburtsurkunde mit datum und uhrzeit(sollte ja als bescheinigung reuchen*G*)
trotz allem herzlichen glückwunsch und viel glück
Hallo mmsbii,
alsoooooo, weil Du es bist.
Hier die ehrliche Antwort.
NEIN, finde ich auch nicht gut, daß es immer weniger Parkplätze gibt!!!!! Heutzutage braucht ja (zumindest auf dem Land) jeder ein Auto, sonst bist Du echt aufgeschmissen.
Ist aber nun mal so, daß die Städteplanungen sich leider keine Gedanken um die Autos machen. Es sollen zwar so und so viel hundertausend Besucher/Einkäufer pro Jahr in die Stadt kommen, wo die aber parken, weiß keiner und will sich auch keiner mit auseinandersetzen.
Und meine Bedenken mit dem A8 waren nicht wegen Deiner Garage, sondern mit den anderen Parkpkätzen, z.B., wenn das zweite Kind kommt und Du wieder vor dem Krankenhaus stehst!!!!!!
Gruß Sven
Zitat:
Original geschrieben von rufus52351
sorry, muss mich mal als angehöriger der krankenhausfraktion einschalten:
wenn es ein ernsthaftes problem mit dem baby gegeben hätte, dann hätte der arzt euch mit einem ktw oder einem rtw ins krankenhaus bringen lassen müssen.
also entweder übertreibst du, oder ich würde den arzt wegen grober fahrlässigkeit vor den kadi schleppen...
hinweis am rande:in den meisten geburtskliniken gibt es für werdene familien extra parkplätze.
des weiteren kann ich verstehen, dass man sich bei einer geburt nicht von seiner frau trennen möchte um den wagen umzuparken. wenn man aber wiederrechtlich auf einem behindertenparkplatz steht, dann muss man auch nicht über konsequenzen wundern.
was daran eine straftat sein soll würde ich aber auch gerne wissen. ist "nur" eine ordnungswiedrigkeit. der polizist der das gesagt hat, hat wohl von jura keine ahnung.
würde es auch mit dem aussergewöhnlichen notstand versuchen. hast ja ne geburtsurkunde mit datum und uhrzeit(sollte ja als bescheinigung reuchen*G*)
trotz allem herzlichen glückwunsch und viel glück
Hääääähhhhhhh??????
Da zitierst Du noch, daß es nicht zur Geburt kam, gratulierst ihm aber dann zu dieser???????????
Sorry, muß ich nicht verstehen, ODER?????????!!!!!!!!!!!
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der Doppel T siehts genau richtig, finde ich jedenfalls.
Nüchtern gesehen hast du Mist gebaut, aus verständlichen Gründen zwar, aber es bleibt Mist. Mal davon abgesehen das es keine Straftat im volkstümlichen Sinne war, haben die Grünen alles richtig gemacht, du aber nicht. Der Knackpunkt sind einfach die 3 Stunden. Ausserdem wussten die staatlich sanktionierten Geldeintreiber nicht, dass du aus einem wichtigen Grund heraus dich über ein Gesetz hinweggesetzt hast, es hätte ja auch sein können das du nur mal Tante Ella auf der urologischen Station besuchen bist und einfach keine Lust auf Parkplatzsuche hattest ... steht ja nicht am Auto dran!
Versuche es mit einem Einspruch und lege deine Gründe dar, mit ein wenig Glück wird dir ein Teil erlassen, das Abschleppen wirst du wohl oder übel bezahlen müssen.
Ich war auch schon in einer ähnlichen Situation als meine Frau schwanger war, ich habe sie "abgegeben" und auch fürchterlich geflucht über die Abzieherei mit den Parkplätzen, nur ändern konnte ich es nicht und hab dann zähneknirschend NACHTS die Parkuhr füttern müssen. Die maximal 2 Stunden waren zuwenig, logischerweise gabs ein Ticket. Ich habs bezahlt und das Ticket hängt heute eingerahmt im Zimmer meiner Tochter- es steht ihre Geburtszeit drauf 😉 -
Versuche Verständnis zu bekommen, mit Zoff machen lassen dich die Staatsdiener ganz beamtengemäss am langen Arm verhungern. Mich kotzt sowas auch an, nur sich drüber aufregen lohnt nicht, es juckt eh niemanden ausser dir.
Ich wünsche Euch wirklich alles Gute! In ein paar Jahren wird es einfach nur eine Ankedote sein, die man am Kaffeetisch erzählt
bytemasta
Interessant wäre zu wissen wann denn Abgeschleppt wurde. Auch wenn mmsbii 3 Stunden drin war ist mir noch nicht klar ob nicht schon nach wenigen Minuten abgeschleppt wurde?
Auch finde ich es relevant ob zum Zeitpunkt des abschleppens andere Behindertenparkplätze frei waren.
Die Verhältnismäßigkeit wurde auch nicht gewahrt wenn die Beamten keinen Versuch gemacht haben den Halter ausfindig zu machen. Sie konnten ja gar nicht wissen ob nicht ein Behinderter mit Ausweis mit diesem Wagen zum Krankenhaus gefahren ist und nur vergessen hat seinen Ausweis sichbar reinzulegen. Ja auch Behinderte können sich mal ein Auto leihen und dann ist es weg!
War im Krankenhaus die Möglichkeit eine Durchsage zu machen das der Halter des Wagens... ..entfernen soll?
War der Platz z.B. durch den Empfang einzusehen? Wußte also das Krankenhauspersonal von dem Zusammenhang geparktes Fahrzeug - Notfallbehandlung?
Im Zweifel kommt es auf die Bewertung dieser Kriterien durch den Richter an - und da kann man sein blaues Wunder erleben so🙂 oder so🙁
Ich fand einige Kommentare hier sehr emotional und auf diesen Fall sehr einseitig argumentiert.
Es gibt Behinderte die auch noch fröhlich über die Straße 30 m neben der Ampel laufen! dabei ihren Stock schwingen weil sie Gegenüber vom Arzt noch schnell Cigaretten holen müßen😉
Wenn alle konsequenten Behindertenplatzfreihalter auch die Radwege, Fußwege, Kindergärtenauffahrten, Einfahrten, Kreuzungsecken freihalten und auch die sonstigen Halteverbote beachten brauche ich mich nicht mehr ärgern😁
Sehr sehr viele der Regelungen und Verbote haben triftige Gründe warum sie erlassen wurden. Man muß nur anfangen darüber nachzudenken wem sie nützen könnten.
Oft eine Sache des Blickwinkels: Den einen stört das seine Einfahrt 10 cm zugeparkt ist und er einmal mehr rangieren muß den anderen das der welcher diese Einfahrt nicht "zuparkt" 5 mal um den Block fährt weil er einen "richtigen" Parkplatz sucht.
Viel Glück mmsbii bei der Formulierung deines Einspruchs.
@all: Bitte verzichtet auf die Kommentierung meiner Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Innerhalb der drei Stunden hätte man genügend Zeit gehabt, das Fahrzeug auf einen anderen Parkplatz zu fahren !
Genau das ist der Punkt und darum geht es.
EVTL. kann man aus der Verwarnungsgeldsache mit deiner Begründung herauskommen.
Bei 3 Std. (gefühlter) Parkdauer ist das aber schwer vorstellbar.
Abschleppen ist dort, wie bereits hier erwähnt, SOFORT rechtmäßig.
Hättest du dich mal lieber ins Parkverbot gestellt... 😉
Zitat:
Original geschrieben von msdeichmann
Hääääähhhhhhh??????
Da zitierst Du noch, daß es nicht zur Geburt kam, gratulierst ihm aber dann zu dieser???????????
Sorry, muß ich nicht verstehen, ODER?????????!!!!!!!!!!!
dann hab ich das falsch verstanden. hab gedacht es wäre mit der geburt losgegangen
Abschleppen nach so langer Zeit vor dem Krankenhaus find ich auch o.k, auch wenn der Lubii in die Seife beißt.
Ähnlicher Sachverhalt,
hatte meine Lieblingsomi (88 Jahre) nach Berlin-SXF kutschiert und Omi nicht einfach aus dem Auto geschmissen, sondern im Ein-und Aussteigebereich (Halteverbot) gehalten, Auto zu und nach genau 2min 30sec. Omi auf den ersten besten Sitzplatz bugsiert.
Kam zurück und es klebte ein Zettel an der Scheibe.
Daneben steht ein (ziemlich runtergekomen aussehender) Typ mit der NVA-Kartentasche und zückt sein Notizbuch. Der hatte noch nicht mal die Nummer notieren können, sondern fing erst damit an, wollte sich aber auf keine Diskussion einlassen.
Das schlimme ist: der muß mich mit Omi "davonsprinten" gesehen haben, ist aber erst dann aus seinem "sicheren Versteck" gespurtet. Leider hatte ich den Menschen (der eher aussah wie ein Penner) nicht wahrgenommen.
Das Parkhaus in SXF ist genau 600m entfernt vom Abflug, für Omi bedeutete das 1 Stunde "strammer Fußmarsch" und eine verpaßter Flieger zu ihrem ersten "behindertengerechtem Urlaub" seit 10 Jahren.
Gut, ich wurde nicht abgeschleppt, aber ich denke schon über den Einspruch nach - ist eher ne Prinzipfrage, da es sicher eh mindestens 20 Euro kostet. Aber diesen Bürokratenschleimbeutel mit seiner beschissenen Kartentasche würd ich schon einen kleinen "Hilfsbereitschaftsordnungsgong" verpassen.
Jaaaaa endlich einer der mich doch zumindest ein wenig verstehen kann HALELUJAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!!!
Also ich kann diese schwarz - weiß seherei überhaubt nicht ab. Dass man nicht mal Gesetz und Regeln in solchen Situationen intuitiv abwägen kann. Ich hab oft das Gefühl, das manche Gesetzeshüter sich so ihre Selbstbestätigung holen müssen. Exakt 3 minuten auf die Sekunde abwarten und dann den Abschleppdienst anrufen...
...oder es wird das ganze Auto von allen Seiten unter die Lupe genommen, um nur irgendwo ne Macke zu finden...oder das rumlungern auf Tanken, um nur einen beim Nachschub holen zu erwischen...aber Gesetz ist Gesetz.
Da kann ich jedesmal n Hals kriegen.
Lieber zweifünfer:
Die Polizei kümmert sich einen DRECK um parkenden Autos.
Dafür ist das Ordnungsamt ("Politessen"😉 zuständig.
Wenn das Krankenhaus jedoch bei der Polizei anruft, kommt diese auch.
Und dann gibt es Gesetze, an die sich die Polizei zu halten hat.
Einfach wieder wegfahren, nach dem Motto: "Die sollen sich nicht so anstellen" gibts evtl. in Südamerika.
Wenn du derjenige bist, der was von der Polizei möchte, würdest du das auch nicht wollen.
Und das "rumlungern" auf Tankstellen um jemanden beim "Nachschub" holen zu erwischen? Was genau soll am Nachschubholen verwerflich sein, dass die Polizei einschreiten müsste?
Hier spricht wieder jemand, der mit seinen Halblegalen Anbauten erwischt wurde und deshalb stinkig ist.
Bist nicht der Einzige...
Sehr emotionales Thema. Man kann es aber nur rational sehen. Auf dem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung stehen ist grundsätzlich asozial und kostet halt nun mal richtig Kohle, und das völlig zu recht. Anders nur tatsächlich im Falle des sog. rechtfertigenden Notstandes, der aber hier nicht vorlag. Dies i.ü. schon wg. der Parkdauer von > 3 h nicht.
Das Du Dich subjektiv ungerecht behandelt fühlst, ist menschlich nachvollziehbar. Aber wie würdest Du die Sache beurteilen, wenn sich jemand in Deiner damaligen Situation für 3 Stunden vor Deine Garage stellt und Du just nach Hause kommst, jetzt aber nirgendwo Dein Auto abstellen kannst? Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß Du weder die Situation des Betreffenden kennst noch weißt, daß er nach 3 Stunden wiederkommt. Was machst Du? Und wenn Du ihn abschleppen lässt, ist das dann auch (subjektiv) ungerecht?
koinzident
Lass ich nicht ganz gelten, die hätten doch auch ein saftigen Strafzettel schreiben können, und ich hätte mich dan schon gemeldet und es erklärt aber so kam ich raus mit meiner Frau der es immer noch nicht 100% gut ging und Auto weg!!!
Auto suchen Taxi warten und und und .....
Frau saß rum und hat gejamert....
und was ist wenn ein behinderter einen notfall hat? wo soll der dann hin wenn andere auf den dafür reservierten platz stehen? und das auch noch mehrere stunden?
und wenn so ein falschparker einen strafzettel bekommt, hat der behinderte auch nichts davon.