Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
782 Antworten
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 6. Mai 2018 um 20:30:55 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 6. Mai 2018 um 19:58:49 Uhr:
Nein, sie ist die normalste Sache der Welt.
In jeder Stadt wird an solchen Stellem Geparkt. Und zwar völlig richtig und zu Recht.
Das der ruhende Verkehr den fließenden Verkehr gelegenlich beeinträchtigt kommt halt vor.
Naja. Die Geschehnisse haben sich in Hamburg ereignet. Irgendwie ja auch eine Stadt. Und man kann 2 Dinge festhalten:
Ausser dem Threadersteller hat dort niemand geparkt.
Der Polizist hielt es offenbar auch nicht für „die normalste Sache der Welt“.
Nur das es in der für mich liebenswertesten Stadt Deutschlands😎 war hat ja für die Sache an sich nichts zu bedeuten.
Ich gebe ja zu, es ist etwas unglücklich dort zu stehen.
Auch noch als einziger.
Das ändert trotzdem weder an der Legalität des parkens noch an der illegalität des Abschleppens etwas.
Allerdings vermute ich das Gespräch war recht schnell ruppig und führte zu wenig Kooperation auf beiden Seiten.
Moorteufelchen
Egal wieso, weshalb und warum. Der TE hat sein Ziel erreicht, er ist allen auf den Sack gegangen und hat eine Diskussion ausgelöst. Wochenendziel erreicht.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. Mai 2018 um 20:52:38 Uhr:
Egal wieso, weshalb und warum. Der TE hat sein Ziel erreicht, er ist allen auf den Sack gegangen und hat eine Diskussion ausgelöst. Wochenendziel erreicht.
... und der Anbieter DriveNow stellt in solchen Fällen wohl auch eine Rechnung (Bearbeitungsgebühr). Kommt da schon der nächste Thread auf uns zu?
Irgendwie geht mir die Diskussion gerade in eine sehr merkwürdige Richtung.
Jetzt wird dem TE schon praktisch als Fakt unterstellt, er hätte das alles in böser Absicht getan - um die Polizisten und dieses Forum zu ärgern. "Feindlich-negatives Element", oder was?
Es gibt nur zwei Varianten. Das Parken ist dort erlaubt oder nicht. Nur darüber ist zu befinden. Wenn es nicht erlaubt war, muss der TE die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen tragen. Wenn es aber erlaubt war, interessieren seine Motive nicht die Bohne. Das hat uns und auch den Polizisten völlig wumpe zu sein.
So funktioniert der liberale Rechtsstaat.
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Zitat:
@schwukele schrieb am 5. Mai 2018 um 23:33:26 Uhr:
...
Beruflich bin ich Experte im Wirtschafts- und Steuerrecht...
Mein Wirtschaftsrechts-Prof hat mir auch erzählt, dass wenn er mal in eine Verkehrskontrolle kommt, er garantiert nicht ins Röhrchen pustet und wenn er dann zur Blutabnahme mitgenommen werden würde, eine Anzeige wegen Körperverletzung schreiben würde.
Und wie war das noch mit seiner Wohnung und dem Durchsuchungsbefehl... das war auch ein solcher "Experte".
Ich wünsche viel Spaß bei deinen weiteren Heldentaten. Carsharing bietet sich doch gerade dafür an, zu testen, was passiert, wenn man an offensichtlich behindernden Stellen parkt, wo aber das Halte-/Parkverbotsschild (offensichtlich) vergessen wurde.
Hoffentlich macht aber nicht beim 2. oder 3. Mal dein Carsharinganbieter Stress, denn der hat sicherlich keine Lust ständig die Autos auszulösen.
Wobei, wenn dir der die Karte sperrt oder dich rauswirft, hast du gleich den nächsten Grund zu klagen, denn du hast schließlich nichts falsch gemacht.
Nichts gegen gute Hobbys, jeder wie er will... 🙄 😎
Ist eigentlich auch ganz einfach:
§12 Abs. 4 StVO:Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Gilt übrigens auch außerorts, wenn es sich nicht um eine Vorfahrtsstraße handelt. Dort parkt aber auch keiner - trotzdem ist es nicht verboten. Und bezüglich der Schilderwald-Argumentation: Darum stehen die Zeichen 306 außerorts auch nach der Kreuzung.
Aber noch mal zu meiner Frage:
Darf man bei MT bearbeitete Google-Maps-Screenshots hochladen? Ich habe nämlich etwas für die 3,05m-Fraktion gebastelt.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 6. Mai 2018 um 21:18:45 Uhr:
...
Das hat uns und auch den Polizisten völlig wumpe zu sein.So funktioniert der liberale Rechtsstaat.
Eine Meinung darf man trotzdem haben (verkehrsbehindernd?), sonst wär´s kein Forum und über die Rechtmäßigkeit wird hier ohnehin ein Richter entscheiden dürfen, kann uns also tatsächlich wumpe sein.
Böse Absicht... Hobby eben, testen was geht. An einem fairen und problemlosen Miteinander scheint´s ihm nicht gelegen zu sein, Zeit hatte er auch über 30 Minuten. Also, kein Grund, nicht wegzufahren. 😮
Fürs Forum ist´s eine Belustigung bzw. Beschäftigung. Hat man einen Grund was zu schreiben, sich künstlich aufzuregen, was auch immer. Einen Angriff aufs Forum kann ich nicht erkennen. 😉
Gerne mehr davon. Irgendwer muss doch für Ordnung in diesem Land sorgen. 🙂
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 6. Mai 2018 um 21:22:24 Uhr:
...
Aber noch mal zu meiner Frage:
Darf man bei MT bearbeitete Google-Maps-Screenshots hochladen? Ich habe nämlich etwas für die 3,05m-Fraktion gebastelt.
Lies dich ein und entscheide selbst:
Lieber nicht, trotzdem danke.
Wenn man die Fahrstreifenbreite anhand der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen bemisst, kommt man auf etwa 3,00m pro Spur. Selbst wenn es nur 2,75m wären, dann parkte der TE doch deutlich mehr als 30cm von der Leitlinie entfernt. Damit sehe ich die relevanten 3,05m als eingehalten.
Warum so kompliziert. Die Stelle eben auf dem Handy aufrufen und beim Zoomen werden dir unten rechts auf größter Stufe 2m angezeigt, dreht man das Bild und legt die 2m auf die Fahrbahn, dann erkennt man, dass die 2,5-2,6m breit sein muss. Da braucht man nichts zu basteln.
Interessant ist dann auch noch die Frage, an wen das Car-Sharing-Unternehmen den Ausfall des Fahrzeugs berechnet.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 6. Mai 2018 um 21:22:24 Uhr:
Darf man bei MT bearbeitete Google-Maps-Screenshots hochladen?
Ja laut Googles „Fair use“-Richtlinien zum nichtkommerziellen Gebrauch. Du musst nur den Namen der Quelle angeben.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. Mai 2018 um 21:54:30 Uhr:
Warum so kompliziert ... dann erkennt man, dass die 2,5-2,6m breit sein muss. Da braucht man nichts zu basteln.
Weil ein Fahrstreifen auf so einer Fahrbahn gar nicht 2,50m bis 2,60m breit sein darf, sondern mindestens 2,75 bzw. 3,00m breit sein muss. Entsprechend ist das Anlegen der vorhandenen Markierungen zum "nachmessen" deutlich besser geeignet.
Im ungünstigen Fall 2,5m x 2, der Mini ist 1,8m, steht 0,2m vom Fahrbahnrand, macht einen Rest von mindestens 3m - fertig.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 6. Mai 2018 um 17:58:19 Uhr:
Stellt euch mal vor, jeder würde auf mehrspurigen Straßen innerorts ( und ich kenne viele da steht kein Halteverbotsschild) einfach eine Spur als Parkzone missbrauchen... . 🙁
Düsseldorf. Da ist das normal. Verkehrschaos pur.