Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
782 Antworten
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 18. Juni 2018 um 18:47:42 Uhr:
Wenn man nur auf die grundlegende StVO-Änderung von 1971 abstellt, so hatte der Verordnungsgeber fast 50 Jahre Zeit, für solche Straßen ein "pauschales Haltverbot" zu formulieren. Dies hat er nicht getan - folglich müssen die Behörden an solchen Stellen immer Halteverbote beschildern, wenn sie das Halten bzw. Parken unterbinden wollen.
Offenbar war aber der TE der Erste, welcher dort geparkt hat. Und das vermutlich auch nur, um es auszutesten, falls die Sachlage so überhaupt gestimmt hat.
Zitat:
@schwukele schrieb am 18. Juni 2018 um 14:21:14 Uhr:
In Gedenken an schwukele, der sich unermüdlich für den Erhalt der Demokratie einsetzte und gewann:Ich bin übrigens dafür, dass der Platz dort in schwukele-Platz umbenannt wird!
Dürfte ich denn mal die Einwilligungserklärung der Personen sehen die auf deinen Fotos zu sehen sind?
Als lupenreiner Demokrat und jemand der jedes Gesetz beachtet, wirst du natürlich auch das beachtet haben oder etwa nicht?
Das ist ja jetzt auch Quatsch, nur des Anpinkelns wegen.
Da ist ja niemand auch nur annähernd erkennbar.
Ähnliche Themen
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. Juni 2018 um 10:58:41 Uhr:
Dürfte ich denn mal die Einwilligungserklärung der Personen sehen die auf deinen Fotos zu sehen sind?
.wenn Du denn zu dem berechtigten Personenkreis zählst,die sich die EinwilligungsErklärung einfordern dürfen, wird diese Dir sicherlich ausgehändigt werden können.
Gruß M
Diese Zettel habe ich immer laminiert dabei, um den unfähigen Polizisten das Gesetz zu erklären...
Und nein, Unfähigkeit ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung, die sogar im BGB als Begriff vorkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Berufsquerulant schwukele
Ist das echt Dein Ernst?
So langsam drängt sich mir der Verdacht auf, Du gehörst tatsächlich der Reichstbürger-Szene an. Wurde in den letzten 50 Seiten glaub ich schon einmal angerissen. Suchen werde ich das aber nicht mehr
Ist sowieso erstaunlich,wie solch ein bewusst provozierter Schwachsinn 52 Seiten füllen kann.
Gruß M
wenn du den polizisten schon das gesetz erklären willst, schreib doch bitte wenigstens die paragraphen hinzu, denen du deine schönen stichpunkte entnommen hast.
wenn, dann richtig! 😉
deine kunstlehrerin ist bestimmt auch stolz auf dich, wie schön bunt du die zettelchen bemalt hast. an der laminierung arbeiten wir aber noch etwas, das geht besser! 🙂
Reichsbürger passt insoweit nicht, als dass er dort Recht der BRD für sich reklamiert. Da gäbe es sicherlich passendere Kategorien. Aber: die DSGVO hat er noch nicht eingearbeitet. 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2018 um 13:13:34 Uhr:
[...]Reichsbürger passt insoweit nicht, als dass er dort Recht der BRD für sich reklamiert. Da gäbe es sicherlich passendere Kategorien.[...]
Und es drängt sich einem der Verdacht auf, dass die Kategorien im Pschyrembel oder im MSD Manual stehen... oder einen ICD-Code haben...
Oder es handelt sich hier um einen Feldversuch oder einen Aktionskünstler... ich bin mir da nicht so ganz sicher...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2018 um 13:13:34 Uhr:
Reichsbürger passt insoweit nicht, als dass er dort Recht der BRD für sich reklamiert. Da gäbe es sicherlich passendere Kategorien. Aber: die DSGVO hat er noch nicht eingearbeitet. 😁
..Wie auch?
Auf dem "Laminat" 😉 hält der Kuli und der Textmarker nicht. ...😁 😁 😁
Zitat:
@schwukele schrieb am 19. Juni 2018 um 12:57:27 Uhr:
Diese Zettel habe ich immer laminiert dabei, um den unfähigen Polizisten das Gesetz zu erklären...Und nein, Unfähigkeit ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung, die sogar im BGB als Begriff vorkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Berufsquerulant schwukele
...bei Anderen steht da nur ein Wort :"Jagdschutz" 😁
Hat aber die gleiche Wirkung ..😛 😁 😉