Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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Da sind sie wieder, unsere Steuergelder:
- Bearbeitungsgebühren
- Abschleppkosten
- 2 neue Schilder
- Ausfallkosten für das Carsharing-Unternehmen
und er hätte einfach nur weiterfahren müssen.

Gilt das absolute Halteverbot nun nur für die rechte Spur?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 18. Juni 2018 um 18:00:05 Uhr:


Gilt das absolute Halteverbot nun nur für die rechte Spur?

Rechte Spur? Auf der linken Spur derselben Fahrtrichtung ist Halten/Parken ja von Haus aus nicht gestattet, nur auf der äußersten Spur und nur innerorts.
Die Spuren der entgegengesetzten Fahrtrichtung haben Richtungspfeile und fallen somit ebenfalls fürs Parken raus.

..da kennst du aber unseren TE noch nicht... 😉 😮 😰 😁

Zitat:

@biegk schrieb am 18. Juni 2018 um 18:06:47 Uhr:


Rechte Spur? Auf der linken Spur derselben Fahrtrichtung ist Halten/Parken ja von Haus aus nicht gestattet, nur auf der äußersten Spur und nur innerorts.

Gemeint war wohl, ob auf der Gegenseite auch Schilder aufgestellt wurden.

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Ja ne, das verstehst du falsch, man soll ja möglichst am rechten Fahrbahnrand parken, da dort ja aber nun ein Schild steht ist es nicht mehr erlaubt. Nun muss man doch auf die linke der beiden Spuren zum Parken ausweichen. Mit der durchgezogene Linie gilt es doch wie eine Einbahnstraße ;-)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 18. Juni 2018 um 18:09:32 Uhr:


Mit der durchgezogene Linie gilt es doch wie eine Einbahnstraße ;-)

Quod erat demonstrandum 😉

Ich hatte es bis heute trotz aller offizieller Schreiben für einen amüsanten 50 Seiten-Fake gehalten.

auch späte Einsicht ist möglich 😁

Der Abschleppvorgang blieb jedoch im Dunkeln ... 😉

Hinsichtlich "Grauzone" und "Steuergelder" muss man in dieser Sache festhalten, dass die sachgerechte Beschilderung einer solchen Stelle zum Tagesgeschäft einer Verkehrsbehörde gehört.

Wenn man nur auf die grundlegende StVO-Änderung von 1971 abstellt, so hatte der Verordnungsgeber fast 50 Jahre Zeit, für solche Straßen ein "pauschales Haltverbot" zu formulieren. Dies hat er nicht getan - folglich müssen die Behörden an solchen Stellen immer Halteverbote beschildern, wenn sie das Halten bzw. Parken unterbinden wollen.

Man koennte auch einfach etwas mehr GMV verteilen und braeuchte damit weniger Blechschilder.

GMV. Im Straßenverkehr...

...😁

Zitat:

@Hyrai schrieb am 18. Juni 2018 um 15:11:50 Uhr:


so ist es.
einerseits wird sich ständig über die Regelwut in Deutschland beschwert, andererseits wird aber jede noch so kleine Lücke und rechtliche Grauzone ausgenutzt.

Was du bei deiner Steuererklärung selbstverständlich nicht tust.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. Juni 2018 um 20:46:06 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 18. Juni 2018 um 15:11:50 Uhr:


so ist es.
einerseits wird sich ständig über die Regelwut in Deutschland beschwert, andererseits wird aber jede noch so kleine Lücke und rechtliche Grauzone ausgenutzt.

Was du bei deiner Steuererklärung selbstverständlich nicht tust.

Tu ich nicht, da hast du recht.
Das tun andere für mich 😛

Geht es hier noch weiter?

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