Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
782 Antworten
Wegen des Warnblinkers. Warum machen viele Leute diesen ständig an und wenn man fragt, dann brauchen die nicht mal Hilfe.
Zitat:
@faroflyer schrieb am 6. Mai 2018 um 11:16:02 Uhr:
Bei mehrspurigen innerörtlichen Straßen darf man nur auf der rechten Spur parken, wenn es mindestens 3 Spuren in der Fahrtrichtung gibt.
Eine solche Regelung gibt es nicht.
Zitat:
Es wurde hier nicht am Fahrbahnrand geparkt.
Wo denn sonst? Noch näher am rechten Fahrbahnrand kann man nun wirklich nicht parken.
Der TE sollte mal derlegen, was genau vorgewurfen wird. Sonst kommt als nächster Einwand, dass unter dem Fahrzeug ein Schachtdeckel sein könnte (gilt übrigens nur beim erlaubten Parken auf Gehwegen), oder das die HU abgelaufen ist. Hatten wir Feuerwehrzufahrt schon? 🙂
1. Ja, es handelt sich um eine Brücke. Es ist aber nicht verboten, auf einer Brücke zu parken.
2. Ich weiß nicht, was mir vorgeworfen wird. Der Beamte war extrem stur und argumentierte immer wieder damit, dass man generell nicht auf Fahrbahnen parken darf.
3. Dort ist keine Halteverbotszone.
Für alle, die es interessiert: Das hier ist der Ort
Dropped Pin
near Rentzelstraße, 20357 Hamburg
https://goo.gl/maps/pqdFZuZnuWk
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 6. Mai 2018 um 11:25:05 Uhr:
nein, du irrst. ob die anweisung rechtswidrig war, kann man im nachhinein pruefen. der votext ist eindeutig.
peso
Ich darf doch sehr bitten !
Handelst Du dann also auch den Anweisungen eines Polizisten, wenn Du stark betrunken bist, Dein Auto umzuparken, weil es im Parkverbot steht, bevor Du nach Hause läufst.
Das wäre z.B. so eine Situation wo Ich den Anweisungen nicht folgeleisten würde.
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Ob man es damit begründen kann, dass es eine Spur zum Ein-/Ausfädeln ist? Ich würde darunter zwar auch etwas anderes verstehen, jedoch angenommen, jemand biegt von rechts auf die Straße ein und möchte sich in die linke Spur zum Abbiegen "einfädeln", dann könnte man es eventuell so sehen. Oder es wird halt verhindert, dass man sich zum Ausfädeln in die rechte Spur einfädeln könnte.
Von Streetview her sieht es nicht so aus, dass man dort halten sollte, jedoch ist nirgends ein Verbotsschild zu erkennen. Der Bus hat etwas weiter hinten extra eine Haltebucht.
Es stimmt erstmal, dass das Parken auf Brücken nicht verboten ist. Es gibt aber mitunter Einschränkungen, wenn die Sichtbarkeit eingeschränkt oder eben die Durchfahrtsbreite nicht mehr gegeben ist. Ich weiss nun nicht, wie breit die restliche Fahrbahn vom Fahrzeug bis zur Sperrlinie war, die erscheint mir aber dem Blick nach zu schmal.
Trotzdem hättest der Aufforderung durch die Polizei nachkommen müssen, dein Fahrzeug zu entfernen. Selbst, wenn die Aussage des einen Polizisten nicht zutrifft. Aber vielleicht meinte er ja zu schmale Fahrbahnen ?
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Mai 2018 um 12:56:13 Uhr:
Ich darf doch sehr bitten !
Handelst Du dann also auch den Anweisungen eines Polizisten, wenn Du stark betrunken bist, Dein Auto umzuparken, weil es im Parkverbot steht, bevor Du nach Hause läufst.
Das wäre z.B. so eine Situation wo Ich den Anweisungen nicht folgeleisten würde.
Ich glaube kaum, dass die Polizei dich bitten würde, dein Fahrzeug umzuparken, wenn man feststellt, dass du betrunken bist.
Wenn ich die Straße sehe , würde ich da nie Parken. Da wird eine Menge Verkehr sein. Und den behindert man.
Im Schilderwald Deutschland braucht es nicht noch mehr Schilder um nicht an solchen Stellen zu parken.
Wenn man in Google-Maps ein Maß einblendet, dann ist die linke Spur ca. 2,5 - 2,6m breit, das könnte dann in der Tat eng werden mit 3m, aber dann hätten die messen müssen und da die Spiegel an dem zudem kleinen Fahrzeug abgeklappt waren, könnte es passen.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 6. Mai 2018 um 13:07:05 Uhr:
. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
Auch, wenn ich es genauso sehe: in diesem Forum ist alles erlaubt, wenn es nicht explizit verboten ist.
Also bei einer Breite von 1,72m vom Mini und dem Foto, bezweifle ich die 3m bis zur Sperrlinie doch stark.
Leider gibt es Zeitgenossen, die können ohne Schilder nicht mehr. Am Besten, es gäbe für solche noch eine App. Die nimmt das Denken ab.
Man könnte es auch als unnötige Behinderung des Verkehrsflusses bezeichnen. Wie gesagt, man könnte.
Ja, man sollte dort nicht parken. Hätte der Polizist damit argumentiert und mich freundlich gebeten, wäre ich sofort weggefahren. Aber wenn er schon damit anfängt, dass das Parken auf allen Fahrbahnen generell verboten ist, werde ich sehr schnell stur.
Es gibt aber in Hamburg eine Vielzahl von Hauptstraßen, wo Autos auf der rechten Spur parken und diesen damit blockieren. Es ist zwar nicht mitten in der Innenstadt, aber es sind Hauptstraßen.