Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Zitat:
@trouble01 schrieb am 6. Mai 2018 um 08:40:27 Uhr:
Und was mich wundert, warum parkt da niemand?
Weil man an solchen Stellen üblicherweise nicht parkt. Nicht weil es verboten wäre, sondern weil es "falsch" erscheint. Entsprechend unterliegt die Polizei hier vermutlich dem gleichen Irrtum, wie 99,99% der Bürger. Bloße Intuition ist aber keine Rechtsgrundlage.
Zitat:
@Foghorn schrieb am 6. Mai 2018 um 09:24:46 Uhr:
Da die Mittellinie durchgezogen ist, denke ich das die 3m Abstand nicht gegeben sind.
Da ist noch ein zweiter Fahrstreifen. 😉
Zitat:
@trouble01 schrieb am 6. Mai 2018 um 08:40:27 Uhr:
Und was mich wundert, warum parkt da niemand?
Weil es sich vlt um eine Parkverbotszone handelt? Im Unterschied zum eingeschränkten Haltverbot (früher: Parkverbot) gilt das Verkehrszeichen 290.1 (siehe Bild) bis zum entsprechenden Auflösungszeichen und nicht bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 6. Mai 2018 um 01:02:12 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2018 um 00:50:27 Uhr:
Der Bußgeldbescheid und der Kostenbescheid werden vermutlich dennoch bei Dir aufschlagen. Das werden 2 Verfahren.Ich nehme an, dass der Polizeimitarbeiter Leitlinie und Fahrstreifenbegrenzung begrifflich und im Regelungsgehalt verwechselt hat. Zieh das durch und lass Dich nicht beirren.
dann lies doch mal den 36 stvo! er haette wegfahren muessen, als die aufforderung gekommen ist. ob er da stehen durfte spielt keine rolle.
peso
Da unterliegst Du einem Irrtum. Offensichtlich rechtswidrigen Anweisungen darf man Widerstand leisten und mitunter ist man dazu sogar verpflichtet.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 6. Mai 2018 um 10:27:47 Uhr:
Weil es sich vlt um eine Parkverbotszone handelt? Im Unterschied zum eingeschränkten Haltverbot (früher: Parkverbot) gilt das Verkehrszeichen 290.1 (siehe Bild) bis zum entsprechenden Auflösungszeichen und nicht bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung.
Die Betonung liegt auf "vielleicht". Eine Auflösung gab es bisher nicht.
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Knöllchen schön und gut, aber mit welcher Begründung wird sofort abgeschleppt? Ich erkenne auf der leeren Straße keine Gefahr und keine große Behinderung, die von dem Fahrzeug aus geht.
Zitat:
Ich erkenne auf der leeren Straße keine Gefahr und keine große Behinderung, die von dem Fahrzeug aus geht.
Eine Gefahr/Behinderung ist aber auf einer zweispurigen Richtungsfahrbahn, zw. kurz aufeinanderfolgenden Ampelkreuzungen durchaus gegeben. Nämlich durch, unmittelbar nach dem Losfahren bei Grün, spontan ausgeführte Spurwechsel.
Ich habe auch schon mal öfters kurz hinter eine Ampelkreuzung zum Ware anliefern auf der rechten Spur gestanden (mit Warnblinklicht). Kein Halte-, Parkverbot, nix. Aber ganz wohl war mir auch nicht, wenn ich gesehen habe, wie nach dem Anfahren der eine oder andere in die rechte Spur wechselte, bzw. es wollte und erst beim Rüberziehen merkte, das die Spur (40/50m weiter) garnicht frei ist. Bzw. die ersten zwei auf der rechten Spur wechseln, etwas langsamer fahrend, nach links und die dahinter drücken auf die Tube, weil sie denken, sie haben jetzt freie Fahrt.
Unvorsichtige und hektische Fahrweise kann aber nicht Problem des Parkenden sein.
Aber es ist schon so, dass auf solchen Straßen überlichterweise nicht geparkt wird und Parkplätze-/buchten aufgesucht werden. Allerdings bin ich selten in Großstädten unterwegs.
Bei mehrspurigen innerörtlichen Straßen darf man nur auf der rechten Spur parken, wenn es mindestens 3 Spuren in der Fahrtrichtung gibt. Es wurde hier nicht am Fahrbahnrand geparkt. Da hier nur 2 Fahrspuren vorhanden sind, hat die Polizei sich nach meiner Meinung ganz konkret entschieden.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2018 um 11:00:28 Uhr:
Ich habe auch schon mal öfters kurz hinter eine Ampelkreuzung zum Ware anliefern auf der rechten Spur gestanden (mit Warnblinklicht).
Ich würde gerne mal erster Quelle erfahren, warum man so was macht? Hattest du eine Panne?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2018 um 10:39:04 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 6. Mai 2018 um 01:02:12 Uhr:
dann lies doch mal den 36 stvo! er haette wegfahren muessen, als die aufforderung gekommen ist. ob er da stehen durfte spielt keine rolle.
peso
Da unterliegst Du einem Irrtum. Offensichtlich rechtswidrigen Anweisungen darf man Widerstand leisten und mitunter ist man dazu sogar verpflichtet.
nein, du irrst. ob die anweisung rechtswidrig war, kann man im nachhinein pruefen. der votext ist eindeutig.
peso
Zitat:
@faroflyer schrieb am 6. Mai 2018 um 11:16:02 Uhr:
Bei mehrspurigen innerörtlichen Straßen darf man nur auf der rechten Spur parken, wenn es mindestens 3 Spuren in der Fahrtrichtung gibt. Es wurde hier nicht am Fahrbahnrand geparkt. Da hier nur 2 Fahrspuren vorhanden sind, hat die Polizei sich nach meiner Meinung ganz konkret entschieden.
wo steht das?
peso
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 6. Mai 2018 um 11:21:11 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2018 um 11:00:28 Uhr:
Ich habe auch schon mal öfters kurz hinter eine Ampelkreuzung zum Ware anliefern auf der rechten Spur gestanden (mit Warnblinklicht).Ich würde gerne mal erster Quelle erfahren, warum man so was macht? Hattest du eine Panne?
Wenn du meinst, das man ne "Panne" hat, wenn man seine Arbeit verrichtet. 😁
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 6. Mai 2018 um 11:25:05 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2018 um 10:39:04 Uhr:
Da unterliegst Du einem Irrtum. Offensichtlich rechtswidrigen Anweisungen darf man Widerstand leisten und mitunter ist man dazu sogar verpflichtet.nein, du irrst. ob die anweisung rechtswidrig war, kann man im nachhinein pruefen. der votext ist eindeutig.
peso
Wenn Dich ein Polizeimitarbeiter anweisen würde, Du solltest die alte Dame sofort überfahren, die sich mit dem Rollator über die Straße quält, würdest Du das also machen. Mmmh ... Glückwunsch! 😉