Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
782 Antworten
Das Parkverbot durch die Pfeilmarkierungen (Z.197 lfd.Nr.70 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO) gilt auf dem markierten (!) Teilbereich ...
Auch wenn ich wirklich mit meinem Argument falsch liegen sollte dann wird sich dass spätestens mit der Aussage des TE widerrufen lassen. Bin gespannt auf die Anzeige.
Ein anderer User hatte bereits geschrieben dass er dort niemals Parken werde........und ich auch nicht.
Vor kurzem hatte der TE die Einstellungsmitteilung hier reingestellt. Parken geht da schon i.O.. Ist zwar irgendwie nicht direkt oportun aber nicht verboten.
Seite 40.
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. Juni 2018 um 19:58:42 Uhr:
Seite 40.
Danke.
Ich habe die ersten 10 Seiten gelesen und die letzten 3.
Das Schreiben vom Amt wurde von U.Korsch angezweifelt.
Aber wie heißt es immer im Zweifel für...........
Zitat:
@armin-g schrieb am 1. Juni 2018 um 19:55:51 Uhr:
Auch wenn ich wirklich mit meinem Argument falsch liegen sollte dann wird sich dass spätestens mit der Aussage des TE widerrufen lassen. Bin gespannt auf die Anzeige.
Das Wort "Hauptverkehrsstraße" kommt in der StVO nicht mal vor, nirgends. Wo ist denn die Quelle für Dein Argument? Was ist eine Hauptverkehrsstraße ist und was ist keine? - Was meinst Du, wie oft ich in Großstädten schon erlaubterweise auf Straßen geparkt habe, die verdammt nach Hauptverkehrsstraßen aussahen, etwa auf der B1.
Außerdem gibt es dort, wo der TE geparkt hat, auf seiner Straßenseite bzw. in seiner Fahrtrichtung keine Fahrbahnmarkierungen, die das Parken verbieten würden. Eigentlich war hier bereits festgestellt worden, dass man bei der Suche nach allem, was das Parken dort sonst noch verbieten könnte, nicht fündig wird.
Ich habe meine "Fahrerlaubnis" (früher hieß es Führerschein) seit über 40 Jahren und da gab es noch Hauptverkehrsstraßen und Nebenstraßen. Für mich bleibt es auch so.
Und nun hackt weiter auf mich rum.
Zitat:
@armin-g schrieb am 1. Juni 2018 um 20:25:03 Uhr:
Ich habe meine "Fahrerlaubnis" (früher hieß es Führerschein) seit über 40 Jahren und da gab es noch Hauptverkehrsstraßen und Nebenstraßen.
Und ich habe hier eine StVO in der Fassung von 1956 vor mir. Damals war § 16 für Parken zuständig. Auch darin kein Wort von Haupt- und Nebenstraßen. Im Grundsätzlichen hat sich seither auch nichts geändert, was das Parken betrifft.
Bestätigt meine schon länger vorhandene Überzeugung, dass Menschen durchaus auch 20, 40 oder mehr Jahre lang Dinge falsch machen oder falsch wissen können.
(Was sicherlich auch für mich selbst gilt.)
Der Führerscheinbesitz an sich ist ja auch nicht relevant. Es gibt Leute, die haben seit Jahrzehnten einen Führerschein, fahren aber trotzdem nicht.
Na ja, mir sagte mal der Chef aus einem Handwerksbetrieb, dass der Mitarbeiter schon seit 30 Jahren so die Kochfelder anklemmt und nie etwas passiert ist. Ich habe ihm dann gesagt, dass etwas nicht richtig ist, nur weil man es 30 Jahre lang falsch gemacht hat. Da war erstmal ein Moment Stille. Er hat es halt falsch angeklemmt und anstatt dankbar zu sein, dass wir es geregelt haben, dass das Kochfeld ohne Kosten für ihm wieder instand gesetzt wurde, meckerte er rum, dass er wieder hin muss, um es anzuklemmen. Manche Leute sind seltsam...