Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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Habe mir nicht alle Beiträge durchgelesen und weiß nicht, ob mein Einwand schon vorgetragen wurde.

Du scheinst ja wohl auf einer Brücke geparkt zu haben. Auf Brücken zu parken ist scheinbar nicht erlaubt. Zumindest habe ich noch nie auf einer Brücke Autos parken sehen. Du parkst ja z.Bsp auch nicht auf einer Autobahn, und da stehen auch keine Verbotsschilder.

Meinst du das ernst?

Ich habe noch NIE gesehen, dass jemand am grünen Blechpfeil an einer roten Ampel richtig anhält. Das Anhalten ist in einem solchen Fall also nicht erforderlich... 😁

Es gibt kein Verbot, auf Brücken zu parken und auch keinen Grund dafür. Zudem fährt man täglich über viele Brücken, ohne zu es zu merken. Muss man also erst die Umgebung auf ihre baulichen Gegebenheiten hin erkunden, bevor man parken darf?

Was Autobahnen und Kraftfahrstraßen angeht, so ergibt sich das Halt- und damit auch das Parkverbot aus der allgemeinen Regel zu diesen Straßen (§18 Abs. 8 StVO). Darum braucht es keine dort Schilder.

Also auf Brücken mit Gewichtsbeschränkung oder mit dem Hinweis, dass LKW z.B. 50m Abstand zu halten haben, sollte man mit einem LKW wohl nicht parken. So ein Mini ist schwer ;-)

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 12. Mai 2018 um 08:26:05 Uhr:


Meinst du das ernst?
...........................
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.........
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Habe ich denn irgendwo ein Smiley gesetzt ?

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Besser wär's...

@schwukele

Also ich käme nie auf die Idee, mein Auto auf einer Hauptstraße oder auf einer Brücke zu parken, wo kein einziges Auto steht. Denn.............. dürfte man da parken, dann würden da bereits Anwohner parken. Ergo ist es nicht gestattet, auch wenn da keine Schilder stehen. Bestes Beispiel ist die Autobahn. Kein Mensch parkt da oder würdest Du da etwa Dein Auto hinstellen ?

Und für den "U.Korsch"
Bevor Du wieder fragst: Ich habe auch hier kein Smiley gesetzt.

Jaja, wer kennt es nicht, das berühmte Brückenparkverbot. Fast so bekannt wie das Hauptstraßenparkverbot 🙂
Und der Begriff "Lemming" kam auch schon einige Male vor.

Ich glaub, der Hauptgrund, warum keiner auf einer Brücke parkt, wird schlicht sein, weil die Brücke nicht vor der Haustür oder Geschäft steht. Man muss also mehr oder weniger weit laufen.

Zitat:

@mike cougar schrieb am 12. Mai 2018 um 09:44:24 Uhr:


Also ich käme nie auf die Idee, mein Auto auf einer Hauptstraße oder auf einer Brücke zu parken, wo kein einziges Auto steht.

Das wurde bereits auf S. 1 gesagt. Ständige Wiederholungen des bereits Gesagten machen den Thread bloß unnütz lang und langweilen. Gähn ...

Wenn du aber noch verrätst, warum du nie auf die Idee kommen würdest, dein "Auto auf einer Hauptstraße oder auf einer Brücke zu parken, wo kein einziges Auto steht", könnte es vlt doch noch interessant werden. Denn im Umkehrschluss würdest du wohl auf die Idee kommen, auf einer Hauptstraße oder Brücke zu parken, wenn dort mehrere Autos stehen?

Ich habe hier in der Nähe eine einspurige Haupt- bzw. Vorfahrtstraße mit einer Spk-Filiale am rechten Fahrbahnrand und daneben eine Apotheke. Auf der anderen Straßenseite (links) ist ein Mittelstreifen für die Straßenbahn inkl. Haltestelle. Vor der Apotheke steht das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Haltverbot" (siehe Bild) das gilt bis zur nächsten Kreuzung in ca. 300 m Entfernung. Trotzdem wird vor der Apotheke und Spk regelmäßig geparkt, weil die offiziellen Parkflächen auf der Gegenfahrbahn sind. Man müsste also bis zur Kreuzung fahren, dann wenden, zurückfahren bis Höhe der Straba-Hst und dann zu Fuß den Mittelstreifen überqueren. Den meisten ist das zu anstrengend, deshalb stellen sie sich lieber ins Parkverbot.

Steht zufällig mal kein Auto da, dauert es dann eine ganze Weile, bis einer mutig genug ist, das Parkverbot ignoriert und sich genau hinter das Schild stellt. Doch wenn er dann da steht, stellt sich sofort noch ein Zweiter und Dritter hin nach dem Motto "Wenn die da stehen, wird es wohl erlaubt sein". Lemminge! 😁

GoogleMaps Ausschnitt

Zitat:

@spreetourer schrieb am 12. Mai 2018 um 11:46:42 Uhr:



Zitat:

@mike cougar schrieb am 12. Mai 2018 um 09:44:24 Uhr:


Also ich käme nie auf die Idee, mein Auto auf einer Hauptstraße oder auf einer Brücke zu parken, wo kein einziges Auto steht.

Das wurde bereits auf S. 1 gesagt. Ständige Wiederholungen des bereits Gesagten machen den Thread bloß unnütz lang und langweilen. Gähn ...

 

Ja, dann gähn mal weiter.

Habe ich schon in meinem vorletzten Beitrag geschrieben, daß ich nicht hier die 30 Seiten durchgelesen habe.

Boh ey Leute, was herrscht hier für ein Ton. Bin hier wieder raus. Geht mir so was von auf´m S.ck.

Zitat:

@mike cougar schrieb am 12. Mai 2018 um 12:03:51 Uhr:


Ja, dann gähn mal weiter. ... Boh ey Leute, was herrscht hier für ein Ton. Bin hier wieder raus. Geht mir so was von auf´m S.ck.

Der einzige, der sich hier gerade im Ton vergreift, bist du selber ... "boh ey"!

Zitat:

@mike cougar schrieb am 12. Mai 2018 um 09:44:24 Uhr:


Denn.............. dürfte man da parken, dann würden da bereits Anwohner parken. Ergo ist es nicht gestattet, auch wenn da keine Schilder stehen.

Richtig, aus der Abwesenheit anderer Fahrzeuge lässt sich eindeutig darauf schließen, dass es verboten ist. Vergleichbarer Fall: Sieht man eine Straße, auf der keine Fahrzeuge fahren, dann ist das Fahren auf dieser Straße verboten. Dürfte man dort fahren, dann würden es andere ja auch tun. Ergo ist die Nutzung der leeren Straße nicht gestattet, auch wenn da keine Schilder stehen. Tolle Logik, nech? 😁

Zitat:

@mike cougar schrieb am 12. Mai 2018 um 09:44:24 Uhr:


Also ich käme nie auf die Idee, mein Auto auf einer Hauptstraße oder auf einer Brücke zu parken, wo kein einziges Auto steht. Denn.............. dürfte man da parken, dann würden da bereits Anwohner parken

Viel Spaß mit dieser Auffassung bei der Parkplatzsuche. Stell dir vor, die Anwohner, die sonst dort parken, sind alle gerade auf Arbeit und deshalb ist die Straße leer. Oder es war bis vor 3 Stunden dort ein temporäres Haltverbot beschildert, wegen einer Umleitung, einem Schwertransport usw. Nun sind die Schilder weg und es parkt noch niemand dort.

Zitat:

Ergo ist es nicht gestattet, auch wenn da keine Schilder stehen.

Tolle Logik. Wo keine Autos stehen, darf man nicht parken. Sehr gut für alle anderen, die sich nach StVO verhalten.

Zitat:

Bestes Beispiel ist die Autobahn. Kein Mensch parkt da oder würdest Du da etwa Dein Auto hinstellen
Und für den "U.Korsch"
Bevor Du wieder fragst: Ich habe auch hier kein Smiley gesetzt.

Der U.Korsch hat schon die Rechtsgrundlage für das Haltverbot auf Autobahnen gepostet. Vielleicht solltest du dies mal lesen und ggf. in der StVO nachschauen und dich weniger auf die Notwendigkeit von Smileys konzentrieren.

Niemand verlangt hier juristisch scharf durchdachte Beispiele, denn auch von Laienmeinungen lebt eine solche Diskussion, aber etwas weniger Hausfrauenargumentation wäre durchaus angebracht.

Ich erlebe sehr viele Autos, die 100 auf der Landstraße fahren. Lasse mich aber nicht in die Irre führen. Das heißt ja nicht, dass dort 100 erlaubt ist, auch wenn da in der StVO in der Richtung was gequasselt wird. Ich gebe immer Vollstoff, da ja nie geblitzt wird. Komischerweise macht das keiner nach. Finde ich ein bisschen schade. Da fühl ich mich immer allein 🙁

@ahmettir Dass dein Fahrstil mehr als fragwürdig ist, wurde ja schon an anderer Stelle festgestellt. Es gibt genügend, die dann Gas geben und ausreichend, die dann ausrasten, wenn die nicht ausreichend unter der Haube haben und man die am nächsten Ortsausgang zurück überholt und man dann wieder mit 100 vor denen "schleicht".

Mal was anderes. Beim Abschleppen mit Seil Warnblinkanlage an oder aus, wenn man durch einen Kreisel fährt?
Schleppt man ab, dann muss diese ja an sein, im Kreisverkehr könnten andere jedoch denken, dass man ausfahren möchte. Oder muss man das Auto vor dem Kreisverkehr abhängen? Dann Widerruf muss man gut gefrühstückt haben, wenn man das abzuschleppende Fahrzeug durch den Kreisverkehr schiebt, da man in diesem ja nicht anhalten darf (was durch zu dicht am Kreisel platzierte Fußübergänge ja aber leider oftmals provoziert wird).
Beim Abbiegen mache ich die Warnblinkanlage aus und blinke.

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