Abgemeldetes Auto abschleppen?

VW Golf 1 (17, 155)

Darf man ein abgemeldetes Auto abschleppen? Welche Strafen würde das nach sich ziehen?

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Abschleppen nennt man das Verbringen eines Fahrzeuges, welches durch eine Panne während der Teilnahme am Straßenverkehr fahruntüchtig wurde, an einen Ort, wo es den Verkehr nicht behindert. Folglich muß das Fahrzeug dabei angemeldet sein.

Alles, was diesen Tatbestand nicht erfüllt, fällt unter den Begriff Schleppen. Und dafür ist eine Schleppgenehmigung erforderich.

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Gerade hab ich bei der Versicherung angerufen. Abschleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs ist verboten! Das ist wie Fahren ohne BE, möglicherweise erlischt auch noch die BE des ziehenden Fahrzeugs.
Ich hab auch noch nen Hänger, aber der Tüv ist seit 6 Monaten abgelaufen. Was würde denn da bei ner Kontrolle passieren?

Zitat:

Original geschrieben von Gti 88er PF


Ich wollte auch ein KFZ abschleppen, welches nicht angemeldet war. Ich frage meine Vers. nach den Möglichkeiten. Die sagten Doppelkarte für den Wagen und dann geht das. Sollte man aber keine Doppelkarte für den abgemeldeten haben und dennoch mit Seil abschleppen, verliert dabei sogar der ziehende Wagen seinen Versicherungsschutz. Was da dran kann ich schlecht sagen, aber das war die Auskunft meiner Versicherung.
Also wenn Du den Wagen dann eh anmeldest hol Dir ne DK und gut ist.

Sag ich doch!

ne die meinung kann ich nicht teilen. Ich hab auch schon ein paar Fahrzeuge gezogen, sogar einmal mit kontrolle (weil hinten keine Rückleuchten drin waren) dennoch ist nichts passiert. War jedes mal mit Stange, an einem Werktag, Fahrer hatte normalen B Schein, und der hinten keinen lappen!

Waren die Autos denn da auch abgemeldet?

Ich kann halt jetzt auch nur sagen, was die Polizei mir gesagt hat, und die Versicherung hats bestätigt.

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Als ich mit meinem nichtangemeldeten Golfi mit Doppelkarte und allen notwendigen Papieren, inkl. sämtlicher ABEs und Gutachten zur Zulassungsstelle (5 km) zum anmelden fahren wollte bin ich sagenhafte 2 km weit gekommen. Dann kam die Kelle und ich durfte zu Fuß den Rest hinter mich bringen. Die Begründung vom Wachtmeister: Das Fahrzeug muss jederzeit eindeutig zu identifizieren sein, wenn es im öffentlichen Straßenraum ist. D.h., hätte ich ein selbstgemaltes Nummernschild mit meiner reservierten Nummer oder dem letzten amtlichen Kennzeichen reinhehängt, dann hätte ich weiterfahren dürfen. So nicht. Gekostet hat mich das ganze nur nichts, weil er mir geglaubt hat, dass ich wirklich gerade zulassen wollte und weil ich alles notwendige dabei hatte.

Ich würde einfach mal beim ADAC anrufen. Abschleppen tun die auf jeden Fall. Allerdings nur bis zur nä. Werkstatt. Alles andere kostet Geld. Am Besten nimmst Du einen Trailer, der für sowas zugelassen ist. Welche Strafe dich wegen des abgelaufenen TÜVs erwarten würde ... ich glaube dazu gabs mal einen Thread hier?

Zitat:

Original geschrieben von Snack-Attack


Gerade hab ich bei der Versicherung angerufen. Abschleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs ist verboten!

So ist es.

Wird ein nicht angemeldetes Fahrzeug ABgeschleppt, so impliziert dies, daß der Fahrzeugführer VOR diesem Abschleppen bereits mit einem nicht angemeldeten (und somit nicht versicherten) Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat (bevor ihn die Panne ereilte, welche das Abschleppen notwendig machte), was bereits ein Straftatbestand ist.

Das ist doch blödsinn, wenn der Wagen nunmal vorher nen Jahr Stand? + Abmeldebescheinigung. Ich weiß nur das es bei mir immer geklappt hat.

ADAC geht auch nicht, die dürfen auch nur angemeldete Wagen transportieren.

auf direktem weg zum tüv ist die fahrt mit deckungskarte erlaubt. ansonsten .. darf ein pkw nicht bewegt werden und auch nicht abgeschleppt, wenn der tüv abgelaufen ist.

also entweder man besorgt sich einen auto-trailer oder aber startet eine nacht & nebel~aktion! *gr*
mfg sven

ps: .. soweit meine versicherung! (huk-c.)

OK, danke für die Tipps an alle. Mitlerweile hats sich eh erledigt. Ist halt so, wenn was verschenkt wird und man zu lange zögert, isses eben weg.

Tut mir leid für dich... der F&I wäre sicherlich was nettes geworden 🙁

Grüße,

Toby

P.S.: Und ich hätte ne Nacht- und Nebelaktion gestartet 😁

Zitat:

Original geschrieben von Snack-Attack


ADAC geht auch nicht, die dürfen auch nur angemeldete Wagen transportieren.

Auf ADAC Kosten nicht, aber du kannst ja dem Abschleppunternehmen einen normalen Auftrag geben.

Zitat:

Original geschrieben von DocMarten


Und ich hätte ne Nacht- und Nebelaktion gestartet...

Die stundenweise Anmietung eines Anhängers wäre erheblich preiswerter.

Ich habe das ähnliche Problem.
Daher will ich den vorhandenen Strang nutzen.
Den fand ich über abschleppen angemeldet bei Google (so wie Andere die danach suchen).

Darf ich das Fahrzeug schieben?
Darf ich es schieben (z.B. zu einer 2km entfernten Werkstatt), wenn es sich um ein 350Kg leichtes Leicht-Fahrzeug handelt (rechtlich wie ein 50ccm-Roller)?
Darf ich es abseits der Innenstadt außen rum (um den Verkehr nicht zu behindern) auf der Bundesstraße schieben? Oder auf dem "Gehweg" daneben (ist ja kein "Bürgersteig"😉.
Notfalls muss ich mir jetzt ein Kennzeichen kaufen, aber ich weiß noch nicht wann das Teil wieder fahrbereit sein wird (ob überhaupt in diesem Versicherungsjahr).

Schieben darftst du meines Wissens nach ohne Kennzeichen.

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